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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 26.Jul 2004 7:32 Titel: Freie Fahrt für Privatschmuggler |
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Eine großzügig ausgelegte EU-Richtlinie erlaubt, unverzollte und gefälschte Ware aus den neuen Mitgliedsländern ins Land zu bringen
Reisenden ist es erlaubt - z.B. - aus dem neuen EU-Mitgliedsland Tschechien 200 Zigaretten pro Person mit nach Hause nehmen. Das gilt auch für unversteuerte Zigaretten.
Die deutsche Zoll-Praxis an den Grenzen zu den neuen EU-Staaten geht auf eine EG-Richtlinie aus dem Jahr 1992 zurück (Artikel 6, 1992/ 12).
| Zitat: |
| "Waren aus neuen Mitgliedsländern, die sich dort im freien Verkehr befinden, sind nicht zu beanstanden, sonst wären sie dort nicht auf dem Markt", erklärt Wolfgang Schmitz, vom Zollkriminalamt in Köln (ZKA), die gängige deutsche Interpretation. |
So kommt es, dass obwohl entlang der tschechisch-deutschen Grenze auf den so genannten Asiamärkten fast ausschließlich unversteuerte Waren angeboten und von Reisenden eingekauft werden, der Zoll einfach wegschauen darf.
Die Einfuhr von gefälschten Produkten ist in bestimmten Fällen sogar ausdrücklich gestattet. So jedenfalls verstehen die Zollbeamten die Dienstanweisung 10 Absatz 20 des Finanzministeriums.
| Zitat: |
| "Wenn einer die Sachen privat nutzt und sich für uns keine Anzeichen von Gewerblichkeit ergeben, ist das okay", erklärt Zollhauptsekretär Günther Ermer von der MKG Waidhaus den laxen Umgang mit Piraterieware im Reisegepäck. |
Dass es auch anders geht, beweist der französische Zoll.
In Frankreich wird privat Reisenden Piraterieware einfach abgenommen. Außerdem werden Luxushersteller wie Lacoste, Hermès oder Louis Vuitton vom Zoll informiert, wenn ihr Markenrecht verletzt wurde. |
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