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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 21.Dez 2004 17:54 Titel: |
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Mißbrauchsverfahren gegen Gasversorger eröffnet
Verbraucherverbände gehen davon aus, daß die Gaspreise in Deutschland um etwa 20 Prozent überhöht sind
Die Bonner Behörde teilte am Dienstag mit, die betroffenen Unternehmen gehörten nach derzeitigen Erkenntnissen zu den teuersten Gasanbietern im Zuständigkeitsbereich des Amtes. Betroffen seien die zu RWE gehörende MITGAS, die zu E.ON gehörende Thüga AG Erdgas Allgäu-Oberschwaben, der zu EnBW gehörende Regionalversorger Ostwürttemberg Donau/Ries AG ODR, die MVV Energie AG und die SWU Energie GmbH. Weitere Verfahren gegen andere Versorger seien nicht ausgeschlossen.
http://www.welt.de/data/2004/12/21/377951.html |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 12.Jan 2005 22:52 Titel: |
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Keine Gefahr für Boykotteure der Gaspreise
Zwar gewinnt ein Versorger den Hamburger Rechtsstreit, besonnene Protestler müssen aber keine Klagen fürchten
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| Bei einem Mann in Hamburg wird die Wohnung bald kalt werden - er hatte gegen die 36-prozentige Gaspreiserhöhung des Energieunternehmens Eon-Hanse protestiert und seine monatliche Zahlung gekürzt. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg soll laut dem Nachrichtenmagazin Spiegel entschieden haben, dass der Energieversorger dem Kunden das Gas abdrehen darf. |
Der Vorsitzende vom Bund der Energieverbraucher, Aribert Peters, befürchtet nun, dass der Fall in Zusammenhang mit seiner Kampagne gegen die "dreiste Abzocke" der Gasversorger gestellt und die Angst der Kunden vor Klagen geschürt wird. "Das war gezielt inszeniert", sagte er der taz. Ein Mitarbeiter von Eon-Hanse soll das Urteil an die Öffentlichkeit gegeben haben.
Eon-Hanse-Sprecher Volker Miekisch wollte sich bisher gegenüber der taz nicht dazu äußern. Er sei selbst überrascht gewesen von dem Bericht. Fest steht jedenfalls, dass sich diverse Energieunternehmer bei der Spiegel-Lektüre die Hände gerieben haben werden - könnte das Urteil doch unwillige Kunden zur Zahlungsmoral bekehren.
Dabei unterscheidet sich der Fall vor Gericht stark von den Aufrufen des Verbandes. Der monatliche Abschlag des Hamburger Gaskunden sollte von 80 auf 109 Euro heraufgesetzt werden. Anstatt nun - wie von den Verbraucherschützern empfohlen - den ursprünglichen Betrag weiterhin zu bezahlen, überwies er nur 50 Euro. "Der hat es heftig übertrieben. Wir raten, besonnen vorzugehen", sagte Peters.
Der Bund der Energieverbraucher hatte Kunden vor wenigen Wochen aufgefordert, sich gegen die Erhöhungen zu wehren und sich höchstens auf eine Steigerung von zwei Prozent einzulassen. Nach Schätzungen des Verbandes beteiligen sich inzwischen mindestens 100.000 Gaskunden an diesem Boykott.
Als Reaktion darauf drohte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft, Uwe Steckert, erst in der vergangenen Woche mit juristischen Mitteln: "Es wird wohl Klagen gegen Kunden geben müssen, die ihre Rechnung nicht bezahlen." Bei den Aktionen handele es sich um einen "Boykott mit rechtswidriger Schädigungsabsicht". Peters hält das für grotesk: "Keiner würde behaupten, dass Gasunternehmen dermaßen am Hungertuche nagen", sagte er. Peters geht nicht davon aus, dass die Unternehmen klagen werden - denn dann müssten sie offen legen, wie die Preiserhöhungen zustande kommen.
Quelle: taz |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 17.Jan 2005 13:50 Titel: |
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Das Bundeskartellamt will mit einer richtungweisenden Entscheidung den schleppenden Wettbewerb auf dem Gasmarkt in Schwung bringen: Die Behörde wird die üblichen langfristigen Exklusivverträge untersagen, die Gashändler bisher mit Stadtwerken geschlossen haben. Das geht aus einem Schreiben der Behörde hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.
[url]http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/artpage/0/cn/GoArt!200012,200040,847085/SH/0/depot/0/index.html[/url] |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 10.Feb 2005 14:11 Titel: |
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| Zitat: |
Gericht entscheidet zu Gunsten des Gasverbrauchers
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Von unserer Redakteurin
Petra Sigge |
BREMEN. Erstmals ist jetzt ein Gasversorger per Gerichtsbeschluss aufgefordert worden, seine Preiskalkulation offen zu legen. Drei Wochen hat das Amtsgericht Heilbronn der Heilbronner Versorgungs GmbH Zeit gegeben, um darzulegen, wie die Gaspreiserhöhung zum 1. Oktober vergangenen Jahres zustande kam. Das Unternehmen hatte seine Preise damals im Schnitt um zehn Prozent angehoben. Ein ehemaliger Richter hatte dagegen geklagt. Die Erhöhung war mit der Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis begründet worden.
Das Gericht räumt in seinen Ausführungen zwar ein, dass es einen gewissen Wettbewerb zwischen den Energieformen Heizöl und Gas gibt. "Jedoch nur so lange, bis sich der Verbraucher für Erdgas als Heizenergie entschieden hat. Wegen der hohen Investitionskosten für einen Gasanschluss und eine Gasheizung und die entsprechend hohen Kosten für eine Umstellung von einer Heizenergie auf eine andere, ist der Verbraucher ab diesem Zeitpunkt dem örtlichen Gasversorgungsunternehmen völlig ausgeliefert, denn der örtliche Gasversorger ist in seinem Bereich ein Monopolist", heißt es in der Entscheidung wörtlich. Daher entstehe für ihn durch die Preisgabe der Kalkulation kein Nachteil, wie die Gasversorger oft argumentieren.
Auch die Einschaltung eines externen Gutachters entbindet den Versorger nicht von der Pflicht, die Preiskalkulation offen zu legen, stellten die Richter klar. "Die Billigkeitsprüfung obliegt dem Gericht, nicht einer von der Beklagten beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft."
Letztlich sei mit dem Urteil nur die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichthofes zur Preistransparenz bestätigt worden, erklärt Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher. In diesem Fall allerdings habe sich ein Gericht tatsächlich das erste Mal speziell mit der Preisgestaltung eines Gasversorgers beschäftigt. Peters geht davon aus, dass der jüngste Beschluss "Signalwirkung" für künftige rechtliche Auseinandersetzungen um den Gaspreis haben dürfte. Kein Versorger könne sich der Hoffnung hingeben, mit seiner Kalkulation hinterm Berg halten zu können.
Erfreulich für protestierende Gaskunden nennt die Verbraucherzentrale Bremen die Tatsache, dass die Heilbronner Richter den Streitwert lediglich auf 525 Euro festgelegt haben. "Damit ist das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens relativ gering", sagt Geschäftsführerin Irmgard Czarnecki. Konkret hätten säumige Gaskunden im Streitfall mit maximalen Kosten von 470 Euro zu rechnen. Wobei im Falle einer ersten Klage gegen einen Bremer Kunden ohnehin die Verbraucherzentrale die Verfahrenskosten übernehmen würde.
In Bremen haben nach Angaben des Energieversorgers swb inzwischen rund 6.000 von insgesamt 110.000 privaten Gaskunden Widerspruch gegen die jüngsten Preiserhöhungen eingelegt. Weitaus häufiger, insgesamt rund 47.000 mal wurde bei der Verbraucherzentrale Bremen ein entsprechender Musterbrief aus dem Internet heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle abgeholt. "Da werden bestimmt noch etliche nachziehen", ist sich die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale, Irmgard Czarnecki deshalb sicher.
In verschiedenen Regionen oder Orten haben sich kritische Gaskunden inzwischen zu Initiativen zusammengeschlossen - unter anderem in Bremerhaven und Hamburg. Während die Gruppe in Hamburg eng mit der dortigen Verbraucherzentrale zusammenarbeitet, ist es in Bremerhaven ein harter Kern von etwa zwölf Mitgliedern, die den Protest organisieren. Seit der ersten Zusammenkunft im vergangenen Dezember wurden bereits vier Informationsabende veranstaltet, berichtet der Sprecher der Gruppe Joachim Weyrauch. Das Interesse an deren Arbeit sei groß. "Wir bekommen jede Menge Anfragen."( [E-Mail anzeigen] oder Tel. 0471-971 21 96)
Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist auch in Bremen eine Initiative in Gründung. Ein erstes Treffen, zu dem alle interessierten Gaskunden eingeladen sind, soll stattfinden am Freitag, 18. Februar um 18 Uhr im Bürgerhaus Weserterrassen, Osterdeich 70b.
http://www.weser-kurier.de/btag/btag_1348.php?artid=2005021001023& |
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 18.Apr 2005 11:13 Titel: |
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| Zitat: |
Gericht kassiert Preiserhöhung eines Heilbronner Gasversorgers
Weil ein Heilbronner Gasversorger sich geweigert hat, seine Preiskalkulation offenzulegen, hat ein Gericht die Preiserhöhung verboten. Das Urteil könnte Signalwirkung für eine Reihe ähnlicher Verfahren haben.
Das Amtsgericht Heilbronn hat am Freitag in einem bundesweit bislang einmaligen Urteil eine Gaspreiserhöhung für ungültig erklärt. Das Gericht gab der Klage eines ehemaligen Richters gegen die Heilbronner Versorgungs GmbH statt. Das Unternehmen hatte zum 1. Oktober 2004 die Preise im Schnitt um zehn Prozent angehoben. Die Erhöhung wurde mit der Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis begründet.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass das Heilbronner Gasunternehmen nicht einmal ansatzweise bereit gewesen sei, seine Kosten- und Gewinnkalkulation offen zu legen. Der Energieversorger kündigte Berufung an. Das Gericht hatte bereits Anfang Februar entschieden, dass die Heilbronner Versorgungs GmbH ihre Preiskalkulation offen legen müsse.
Die Richter hatten erwartet, dass das Gaswerk «nachvollziehbar darlegt», aus welchen Einzelfaktoren wie Personalkosten und Quersubventionierung defizitärer Bereiche sich der Gaspreis zusammensetzt. Das Gericht ging dabei auch von einem «gewissen unternehmerischen Spielraum bei der Preiskalkulation» aus.
Die Forderung des Amtsgerichts hatte der Gasversorger stets mit der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen abgelehnt. Noch im Sitzungssaal kündigte der Kläger eine Sammelklage von bereits 100 Gaskunden gegen das Gaswerk Heilbronn an.
Die jüngsten Gaspreiserhöhungen einiger Versorger haben viele Verbraucher erbost. Verbraucherschützer hatten Kunden dazu ermuntert, die Preiserhöhung abzulehnen. Damit sollten Versorger gezwungen werden, gerichtlich ihre Forderung geltend zu machen.
Die Verbraucherschützer hatten darauf gesetzt, dass die Gerichte Transparenz bei der Preiskalkulation verlangen. Dabei hatten sie außerdem darauf getippt, dass die Versorger ihre Kalkulation nicht offenlegen würden.
In Hamburg wurde kürzlich von Kunden gegen den Gasversorger Eon Hanse die bundesweit erste Sammelklage gegen höhere Gaspreise eingereicht. Seitdem auch das Bundeskartellamt die Ermittlungen gegen einige Versorger intensiviert hatte, nahmen eine Reihe von Unternehmen angekündigte Preiserhöhungen wieder zurück.
HANDELSBLATT, Freitag, 15. April 2005
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 7.Sep 2005 6:46 Titel: |
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Der aktuelle Stand der Gaspreis-Proteste
Derzeit erhöhen die meisten Gasversorger ihre Preise im zweistelligen Prozentbereich. Die betroffenen Verbraucher reagieren mit Empörung und Zorn. In vielen Orten bilden sich spontan neue Protestgruppen. Gleichzeitig sorgen auch die angekündigten Strompreiserhöhungen für Unmut.
Die genaue Zahl der protestierenden Verbraucher ist nicht bekannt. Meldungen aus einigen Regionen stützen die Vermutung, dass gut 200.000 Verbraucher die Zahlung der Preiserhöhung verweigern. Die Protestaktion zieht weite Kreise. Neu ist die Unterstützung durch die Verbraucherzentrale Sachsen und den Verein der Haus- und Grundbesitzer.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen sind eindeutig zugunsten der Verbraucher entschieden worden. Es gibt zahlreiche Verbraucher, die aktiv gegen die Gaspreiserhöhungen klagen, so zum Beispiel in Neuwied am Rhein, Dinslaken, Hamburg (52 Verbraucher), Bremen (54 Verbraucher) und Heilbronn (151 Verbraucher).
Örtliche Gasunternehmen fühlen sich offensichtlich immer unwohler im Schraubstock zwischen preiserhöhenden Vorlieferanten und protestierenden Verbrauchern. Die Stadt Dinkelsbühl, zum Beispiel, hat die Konsequenz gezogen und sich vom bisherigen Gaslieferanten getrennt. Sie bezieht nun Gas von WINGAS zu einem günstigeren Preis.
Zwei von über 700 Gasversorgungsunternehmen sind nun ihrerseits gegen Verbraucher vor Gericht gezogen. E.ON Westfalen Weser klagt gegen 23 Kunden, Erdgas Südsachsen gegen sechs Kunden auf Zahlung des überhöhten Preises. Die betroffenen Verbraucher werden größtenteils von erfahrenen Anwälten des Bundes der Energieverbraucher vertreten. Die Gewinnchancen stehen angesichts der eindeutigen Rechtslage für die Verbraucher sehr gut. Nach wie vor weigern sich die Gasversorger, durch Offenlegung ihre Kosten- und Erlöslage nachvollziehbar zu begründen. Viele Versorger versuchen nun, die protestierenden Verbraucher durch Mahnungen, Drohungen, Falschinformation, Lockung mit Preisnachlässen und Zermürbung zur Zahlung zu bewegen. In Einzelfällen drohten sie sogar mit Versorgungseinstellung. Dagegen können in aller Regel einstweilige Verfügungen erwirkt werden. Die Kosten dafür muss der Versorger tragen.
Fazit: Protest lohnt sich
Die Protestbewegung ist äußerst erfolgreich. Die engagierten Verbraucher zahlen faktisch geringere Gas- und Strompreise. Selbst diese Preise müssen jedoch als überhöht betrachtet werden. Es zeigt sich, dass der Zahlungsprotest eine schnelle und sehr wirksame Methode ist, um angemessene Energiepreise zu erhalten. Verbraucher sollten sich keinesfalls davon abhalten lassen, von ihren Rechten Gebrauch zu machen.
Quelle: Energienetz |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 7.Sep 2005 6:57 Titel: |
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Gaspreis wird rasant steigen
Die Versorger wollen die Preise für Gas Anfang kommenden Jahres um 10 bis 15 Prozent erhöhen, heißt es in einem Pressebericht. Grund für den erneuten Preisschub seien der gestiegene Preis für Rohöl und die Bindung der Gaspreise an den Ölpreis. |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 8.Sep 2005 19:46 Titel: |
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Hamburg macht mobil...
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Aufgebrachte Hamburger haben die Preiserhöhungen der vergangenen Monate nun zum Anlaß genommen, eine Bürgerinitiative namens "Die Gasrebellen machen mobil" zu gründen. Sie sammelten Unterschriften an verschiedenen Stellen der Stadt gegen hohe Energiepreise. Jetzt haben die "Gasrebellen" beschlossen, eine "Landesgruppe" zu werden, und sich als Unterorganisation dem bundesweit aktiven Bund der Energieverbraucher e. V. (BdE) anzuschließen. Die Gründungsversammlung fand am Montag abend in der Verbraucherzentrale Hamburg statt. Dabei bezeichnete BdE-Geschäftsführer Aribert Peters die Preispolitik der Gaskonzerne als "Abzocke".
Der BdE umfaßt als Dachorganisation bereits Ortsgruppen in Aschaffenburg, Leer, Lübeck und Rüsselsheim. "Die Anbindung an den BdE wird unsere Arbeit hier in Hamburg erleichtern", sagte Jürgen Stopel, Mitbegründer der Initiative. Stopel wurde am Montag neben Sylvia Schmudlach, Martin Mehmet sowie Herman Michael Hell und Peter Klemm in den Beirat der neuen Landesgruppe gewählt.
Nun will die Landesgruppe auf ein Gesprächsangebot von E.on Hanse eingehen. "Wir möchten der Vereinigung unsere Situation erläutern", sagte eine E.on-Hanse-Sprecherin.
Quelle: abendblatt |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 13.Sep 2005 10:04 Titel: |
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Sammelklage gegen E.ON-Gaspreise - Verhandlung am Landgericht
Hamburg
Über die Sammelklage von 52 Hamburger Gaskunden gegen die Preiserhöhungen des Versorgers E.ON Hanse wird erstmals an diesem Donnerstag (15. September) vor dem Hamburger Landgericht verhandelt. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die die Klage koordiniert hat, forderte Gaskunden am Montag zum Besuch des öffentlichen Prozesses auf, für den die erste mündliche Verhandlung angesetzt ist.
Mit der Sammelklage soll die "Unangemessenheit des Gaspreises" festgestellt und der Versorger zur Vorlage einer Preiskalkulation verpflichtet werden. Sie ist die erste von Verbrauchern gegen einen Energieversorger in Deutschland. Der Vorstandschef von E.ON Hanse, Hans-Jakob Tiessen, hatte sich zuversichtlich geäussert, dass die Preise einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werden. Die Erhöhungen waren mit hohen Energiekosten durch eine weltweit gestiegene Nachfrage und der Ölpreisbindung begründet worden. Neben den Bezugskosten entfällt knapp ein Drittel des Erdgaspreises auf Steuern und Abgaben.
Die Klage richtet sich gegen die seit Oktober vergangenen Jahres erfolgten drei Gaspreisrunden von E.ON Hanse, durch die sich das Gas um mehr als 25 Prozent verteuerte. Die Verbraucherzentrale hatte die Kunden des Unternehmens aufgerufen, die jeweiligen Erhöhungen nicht zu bezahlen. Dem sollen nach Schätzung der Verbraucherschützer 20.000 Kunden gefolgt sein.
Die Differenzbeträge habe E.ON Hanse bisher nicht eingeklagt, berichtete die Verbraucherzentrale. Den Kunden sei es nicht zumutbar zu warten, bis sich "E.ON Hanse bequemt, sie auf Zahlung zu verklagen". Auch diese Einschätzung solle das Gericht bestätigen.
Das Unternehmen mit Sitz in Quickborn bei Hamburg versorgt rund 500 000 Einzelkunden in Hamburg, Schleswig-Holstein (90 000) und Mecklenburg-Vorpommern (60 000).
Quelle: dpa-Meldung |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 15.Sep 2005 13:27 Titel: |
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Teilerfolg für die Gaskunden
E.ON Hanse muß seine Preiskalkulation offen legen. 52 Menschen klagen gegen den Gasversorger, der seine Preise seit Oktober 2004 dreimal um insgesamt 25 Prozent angehoben hat
Im Streit um die jüngsten Gaspreiserhöhungen haben 52 Kunden des Energielieferanten E.ON Hanse nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg einen ersten Teilerfolg erreicht.
Das Hamburger Landgericht habe E.ON Hanse zum Auftakt des Verfahrens verpflichtet, seine Preiskalkulation offen zu legen, sagte ein Sprecher der Verbraucherschützer. Zuvor habe das Gericht den Anspruch der Kläger bejaht, daß die Frage eines angemessenen Gaspreises überhaupt gerichtlich geklärt werde. E.ON Hanse war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Es handelt sich um die erste Sammelklage dieser Art gegen einen Energieversorger in Deutschland.
Mit ihrer von der Verbraucherzentrale unterstützten Klage wollen die Kunden erreichen, daß sie die Preiserhöhungen von E.ON Hanse nicht zahlen müssen. Der Gasversorger hat die Preise nach Angaben der Verbraucherschützer in drei Schritten seit vergangenen Oktober um insgesamt 25 Prozent erhöht. Das Unternehmen begründet die Preiserhöhungen mit der Bindung des Gaspreises an den Ölpreis, der erheblich gestiegen ist.
Quelle: Welt |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 16.Sep 2005 6:58 Titel: |
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Sammelklage mit Pilotcharakter
Die Hamburger Sammelklage hat nach Ansicht der Verbraucherzentrale Pilotcharakter für die rund 17 Millionen Gaskunden in Deutschland, da fast alle Versorger die Preise seit Herbst 2004 um rund 25 Prozent erhöht hätten. Mit der Sammelklage soll erreicht werden, dass Eon Hanse seine Preiskalkulation offen legt und das Gericht die Erhöhungen für unbegründet oder unangemessen erklärt. Die Eon-Anwälte ließen am Donnerstag allerdings erkennen, dass sie nicht bereit sind, die Preiskalkulationen zu offenbaren.
Energieexperte Holger Krawinkel vom Bundesverband Verbraucherzentrale betonte, die Gaspreiserhöhungen seien nicht gerechtfertigt. Die Gas-Bezugspreise seien nämlich längst nicht so stark gestiegen wie die Ölpreise. "Der Gaspreis ist 10 bis 15 Prozent überhöht, und in dieser Größenordnung werden die Preise auch wieder sinken", sagte er der Nachrichtenagentur AP.
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 26.Sep 2005 16:17 Titel: |
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Weil Gaskunden in der Regel (noch) keine Chance haben, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, können sie gegen Preiserhöhungen angehen, sagt Helmut Friedl, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Das betreffe auch jene, die die jeweiligen Preiserhöhungen durch regelmäßige Abschlagzahlungen stillschweigend hingenommen haben. Helmut Friedl: „Bis zur Jahreshauptabrechnung ist ein Einspruch möglich.“
Die Verbraucherzentrale hat einen Musterbrief entworfen
mit dem der Versorger aufgefordert wird, die Berechtigung der Preiserhöhung nachzuweisen.
Mit dem Schreiben, so Friedl, wird die Erhöhung des Gaspreises als „unbillig“ gemäß § 315 BGB zurückgewiesen. Weil die Versorgungsunternehmen zur einseitigen Preisfestsetzung berechtigt sind, dürfen die Preise nur angemessen erhöht werden. Der Versorger darf Erhöhungen seiner Einkaufspreise weitergeben, aber dadurch nicht seinen Gewinnanteil am Preis erhöhen. Um das festzustellen, wird er aufgefordert, seine Kalkulationsgrundlagen offen zu legen.
| Zitat: |
Die wichtigsten Fragen zu einem solchen Einspruch hat die Verbraucherzentrale wie folgt beantwortet.
Bisherigen Abschlag weiter bezahlen
Was muss der Verbraucher tun, wenn der Gasversorger den Einwand zurückweist?
Verbraucher müssen auf das Schreiben des Versorgers nicht antworten. Wichtig ist, dass man weiterhin den Teil der Gasrechnung begleicht, der unstrittig ist.
Im Vertrag steht, dass der Versorger die Preise anpassen kann.
Besteht trotzdem die Möglichkeit, sich gegen die Preiserhöhung zu wehren?
Wie die Juristin der Verbraucherzentrale, Gabriele Emmrich, betont, ist es sehr selten, dass der Gasliefervertrag eine rechtlich gültige Preisgleitklausel enthält. Schließlich sei der Kunde durch die Monopolstellung der Versorger einseitig benachteiligt, weswegen er den Gaspreis als unbillig zurückweisen kann.
Muss der Versorger dem Kunden seine Preiskalkulation offen legen?
Nein, aber wenn der Verbraucher die Unbilligkeit der Preiserhöhung einwendet, muss der Versorger im Rahmen einer Zahlungsklage gegen den Verbraucher vor Gericht seine Kalkulation offen legen, die Erforderlichkeit begründen und die Angemessenheit nachweisen.
Was kann ein Mieter gegen die Preiserhöhung tun?
Da er selbst nicht Empfänger der Gasrechnung ist, können Mieter nicht direkt handeln. Sie sollten ihren Vermieter bitten, sich gegen überhöhte Kosten zur Wehr zu setzen.
Der Versorger akzeptiert den Einwand nicht und bleibt bei seiner Forderung.
Was soll man nun tun?
Wenn der Versorger mehr als den bereits gezahlten Preis vom Kunden bekommen will, hat er nur eine Möglichkeit: vor Gericht zu klagen.
Wer zahlt, kehrt die Beweislast um
Sollte man nicht zunächst die Forderungen unter Vorbehalt bezahlen und dann auf Rückzahlung der überhöhten Entgelte klagen?
Diese Möglichkeit gibt es grundsätzlich, aber dann würde sich die Beweislast umkehren. Klagt der Versorger, muss er die Billigkeit seiner Tarife belegen. Klagt der Verbraucher, muss er die Unbilligkeit beweisen (BGH, Urteil vom 05. 02. 2003, AZ VIII ZR 111/ 02). Dies ist weitaus schwieriger.
Die Abschlagszahlungen werden mittels Einzugsermächtigung beglichen.
Muss diese widerrufen werden?
Mit dem Musterbrief wird dem Versorger gegenüber erklärt, dass sich die Einzugsermächtigung nur auf den Einzug von Abschlagszahlungen zu den bisherigen Preisen beschränkt. Darüber hinausgehende Abbuchungen sind dann durch die Einzugsermächtigung nicht gedeckt.
Versorger darf Gashahn nicht zudrehen
Darf mir der Versorger den Gashahn zudrehen?
Nein, er darf nicht einmal damit drohen. Denn damit könnte der Versorger das Recht des Verbrauchers auf eine billige Preisfestsetzung aushebeln. Wenn der Versorger rechtwidrig dennoch die Einstellung der Versorgung androht, kann der Verbraucher durch eine einstweilige Verfügung die weitere Belieferung sichern. Auch der Versorgungsvertrag darf nicht gekündigt werden, denn der Versorger hat eine Versorgungspflicht.
Was, wenn der Versorger den Anschluss sperren will?
Gegen einen Sperrtermin sollte man sich mit einem Hausverbot zur Wehr setzen. Nach einem Hausverbot muss der Versorger klagen oder mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen. Gegen eine einstweilige Verfügung sollte man beim Amts- und Landgericht eine Schutzschrift hinterlegen. Das ist ein vorsorglicher Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung.
Der Versorger droht mit einem Mahnverfahren.
Sind diese Mahnkosten zu bezahlen?
Nein, die einseitige Preiserhöhung und der Einwand der Unbilligkeit bewirken, dass der Rechnungsbetrag nicht fällig wird. Damit können auch keine Mahn- oder Verzugskosten anfallen. |
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thian Newbie
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 14.Okt 2005 12:17 Titel: |
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eine Frage, nachdem ich per Musterschreiben Einspruch gegen die Gaspreiserhöhung meines Lieferanten SWB Bonn erhoben habe, kam nun die Antwort:
Eine Unbilligkeit nach § 315 BGB ergibt sich nicht bei Anpassung der Kuindenpreise, wenn die Anpassung aufgrund von Preiserhöhnungen des Vorlieferanten im Rahmen der abgeschlossenene Verträge erfolgt. Diesbezüglich weisen wir auf das Gerichtsurteil des Amtsgericht Euskirchen 17 C 260/05 hin.
Einer Offenlegung wird grundsätzlich widersprochen, wegen Betriebsgeheimnis etc etc etc....
weiter wird geschrieben:
Vorsorglich weisen wir darauf hin, das nach §30 der ebenfalls einen Bestandteil unserer Gaslieferverträge bildenden Verordnung (AVB-GasV), Rechnungen des Versorgungsunternehmen grundsätzlich ungeachtet von Einwänden des Kunden vollumfänglich zu begleichen sind und die Einwände erst nachträglich im Rahmen eines Rückzahlungsbegehrens geltend gemacht werden können.
Die von Ihnen erklärte Beschränkung der uns erteilten Einzugsermächtigung ( Anmerkung: es gab niemals eine, aber egal )
zum Einzug von Entgelten und ABschlagszahlungen nur " zu den bisherigen Preisen" lehnen wir als nicht vertragsgerechte Teilleistung ab.
Was soll ich gegen diese Ablehnung meiner Forderung nun weiter tun ? |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 14.Okt 2005 12:56 Titel: |
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| A. Henneberg hat folgendes geschrieben:: |
| Zitat: |
Die wichtigsten Fragen zu einem solchen Einspruch hat die Verbraucherzentrale wie folgt beantwortet.
Bisherigen Abschlag weiter bezahlen
Was muss der Verbraucher tun, wenn der Gasversorger den Einwand zurückweist?
Verbraucher müssen auf das Schreiben des Versorgers nicht antworten. Wichtig ist, dass man weiterhin den Teil der Gasrechnung begleicht, der unstrittig ist.
Im Vertrag steht, dass der Versorger die Preise anpassen kann.
Besteht trotzdem die Möglichkeit, sich gegen die Preiserhöhung zu wehren?
Wie die Juristin der Verbraucherzentrale, Gabriele Emmrich, betont, ist es sehr selten, dass der Gasliefervertrag eine rechtlich gültige Preisgleitklausel enthält. Schließlich sei der Kunde durch die Monopolstellung der Versorger einseitig benachteiligt, weswegen er den Gaspreis als unbillig zurückweisen kann.
Muss der Versorger dem Kunden seine Preiskalkulation offen legen?
Nein, aber wenn der Verbraucher die Unbilligkeit der Preiserhöhung einwendet, muss der Versorger im Rahmen einer Zahlungsklage gegen den Verbraucher vor Gericht seine Kalkulation offen legen, die Erforderlichkeit begründen und die Angemessenheit nachweisen.
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RR-E-ft Newbie
Anmeldungsdatum: 21.10.2005 Beiträge: 5
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RR-E-ft Newbie
Anmeldungsdatum: 21.10.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 21.Okt 2005 21:26 Titel: |
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Eine der aktivsten Bürgerinitiativen bietet Nachahmern gern Unterstützung:
http://www.gaspreise-runter-owl.de/
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 24.Okt 2005 6:26 Titel: |
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Erhaltene Zuschrift:
| Zitat: |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ermutigt durch die Aktivitäten der Verbraucherzentrale Bayern habe ich
gegen die Gaspreiserhöhung der Münchner SWM in empfohlener Weise
Einspruch erhoben.
Die Antwort der Stadtwerke München (SWM) geht auf den Einspruch nicht
ein, sondern enthält nur Drohungen.
Die Verbraucherzentrale Bayern lässt mich hängen, das heißt, dass sie
mir keinen Rat für mein weiteres Vorgehen geben.
Mein Fazit daraus ist, dass man sich erst mit Gleichgesinnten vernetzen
und dann erst Einspruch erheben soll.
Mit freundlichen Grüßen |
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RR-E-ft Newbie
Anmeldungsdatum: 21.10.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 24.Okt 2005 10:17 Titel: |
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Auch zur SWM und deren aktuelles WP-Testat kann man etwas im genannten Forum unter www.energiepreise-runter.de erfahren.
Das Amtsgericht München hatte bereits im April entschieden, dass einem Kunden, der die Unbilligkeit gem. § 315 BGB gegen die Preiserhöhungen eingewandt hatte, die Versorgung nicht eingestellt werden darf.
Auch diese Entscheidung findet sich auf den seiten unter www.energieverbraucher.de.
Die Seiten des Bundes der Energieverbraucher sind deshalb eine gute Möglichkeit, sich mit anderen zu vernetzen und erfahrungen auszutauschen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 9.Nov 2005 18:28 Titel: |
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Userzuschrift:
Was sagt der "Anwalt" dazu?
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ebenfalls ein wenig ratlos sitze ich hier in 8xxx XXXXX. Wie empfohlen habe auch ich bei den SWM Einspruch gegen die Gaspreiserhöhung mittels Musterbrief der Stiftung Warentest erhoben. Die bereits als Prospekt vorliegende Antwort, daß alles seine Richtigkeit habe und man mit Konsequenzen bei nicht Zahlung zu rechnen habe hat mich dann doch beeindruckt.
Die Verbraucherzentrale Bayern ist telefonisch eigentlich nicht zu erreichen und war in einem kurzen Gespräch auch sehr zurückhaltend.
Ich will noch nicht aufgeben. Gibt es schon einen Überblick, ob es noch mehr Kunden der SVM gibt, die Kampfbereit sind?
Wie mache ich weiter? Die nächste Abschlag-Zahlung steht in einer Woche an.
Wäre dankbar für ein Feedback. |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 11.Nov 2005 17:56 Titel: |
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Kunden zahlen hohe Gaspreise nicht
Vereine und Initiativen raten Verbrauchern, Erhöhungen nicht hinzunehmen / Tausende überweisen weniger
Immer mehr Kunden in Hessen weigern sich, die jüngsten Preiserhöhungen der Gasversorger zu zahlen; Parteien und Vereine rufen öffentlich zum Boykott auf. Bundesweit gibt es bereits mehrere Sammelklagen gegen die Preise der Konzerne. Die hessischen Verbraucherschützer warten noch ab.
500 000 verweigern die Zahlung
Die seit Monaten steigenden Gaspreise treffen offensichtlich den Nerv der Verbraucher. Bundesweit weigern sich nach Schätzung des Bundes der Energieverbraucher rund 500 000 Gaskunden, die gestiegenen Preise zu zahlen. Beim Frankfurter Versorger Mainova sind es nach eigenen Angaben 300 Kunden, die die Preisaufschläge einbehalten: "Wir akzeptieren das, bleiben aber bei unserer offenen Forderung", sagt Pressesprecher Heinz Becker. Mit der Jahresendabrechnung bekämen die Kunden den Fehlbetrag ausgewiesen, Drohungen das Gas zu sperren, gebe es aber nicht. "Wir haben kein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit den Kunden." Eine "Handvoll" nutze die Situation allerdings aus und habe die Zahlungen ganz eingestellt.
Den vollständigen Beitrag lesen sie hier:
>>> klick >>> Frankfurter Rundschau >>
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