| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
burt13de Newbie
Anmeldungsdatum: 15.11.2005 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 15.Nov 2005 15:19 Titel: Gutachten der Stadtwerke München |
|
|
Hallo,
wie viele andere Gaskunden habe ich vor ein paar Monaten gegen die
erhöhten Gaspreise per Musterbrief Widerspruch eingelegt und meine
Abschlagszahlung auf den alten Preis +2% gekürzt.
Jetzt habe ich von den Stadtwerken München (SWM) ein Schreiben mit
Gutachten erhalten, was die Preiserhöhung rechtfertigen soll.
http://de.geocities.com/burt13de/gaspreis_gutachten1.pdf
http://de.geocities.com/burt13de/gaspreis_gutachten2.pdf
Die SWM rühmen sich, dies als erstes Versorgungsunternehmen getan zu haben. Nachdem die SWM selber dieses Gutachten in Auftrag gegeben haben, stellt sich natürlich die Frage, wie objektiv dieses überhaupt sein kann?
Für mich wiederum stellt sich nun das Problem, dass ich zwar einerseits in meinem Widerspruch die Offenlegung der Zahlen eingefordert hatte, nun aber mit dem Ergebnis nichts anzufangen weiß.
Ist einer von Euch in dem Juristen- und Finanzdeutsch fit genug, diese Gutachten zu durchleuchten und einen Kommentar dazu abzugeben?
Viele Grüße
Norbert |
|
| Nach oben |
|

|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 15.Nov 2005 17:08 Titel: |
|
|
Das ist sicher das gleiche Testat, bitte mal ansehen.
Bitte informieren sie das Forum, was weiter passiert.
| RR-E-ft hat folgendes geschrieben:: |
Auch zur SWM und deren aktuelles WP-Testat kann man etwas im genannten Forum unter www.energiepreise-runter.de erfahren.
Das Amtsgericht München hatte bereits im April entschieden, dass einem Kunden, der die Unbilligkeit gem. § 315 BGB gegen die Preiserhöhungen eingewandt hatte, die Versorgung nicht eingestellt werden darf.
|
|
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 16.Nov 2005 10:12 Titel: |
|
|
Verstärkung für den "Gas-Rebellen"
Pinneberg: Fraktion Die Bürgernahen unterstützt Klaus Schmidberger. Die Erhöhung der Preise durch die Stadtwerke soll Thema in der Ratsversammlung werden.
Pinnebergs "Gas-Rebell" bekommt Verstärkung! Die Pinneberger Zeitung berichtete, daß sich Klaus Schmidberger weigert, die nach seiner Auffassung ungerechtfertigten Tariferhöhungen für Erdgas der Pinneberger Stadtwerke zu akzeptieren. Er legte gegen den Gebührenbescheid Widerspruch ein und überweist seitdem nur noch die vor den beiden Preisrunden dieses Jahres geltenden Abschlagszahlungen. Jetzt unterstützt auch die Fraktion "Die Bürgernahen" Schmidbergers Initiative. "Wir fordern die Stadtwerke auf, ihre Gebührenkalkulation offenzulegen", sagt Karl H. Reinhardt, bürgerliches Fraktionsmitglied der Wählergemeinschaft. Noch in diesem Jahr werde seine Fraktion einen entsprechenden Antrag in der Ratsversammlung stellen.
Der ganze Beitrag
http://www.abendblatt.de/daten/2005/11/16/503828.html
.. |
|
| Nach oben |
|
|
baerlicom Newbie
Anmeldungsdatum: 16.11.2005 Beiträge: 1 Wohnort: München
|
Verfasst am: 16.Nov 2005 23:14 Titel: Gutachten der Stadtwerke München |
|
|
| Hallo Admin, habe das gleiche Gutachten der Stadtwerke erhalten. Wie sollen wir uns künftig verhalten - ist das schon die Offenlegung der Gaspreise? |
|
| Nach oben |
|
|
frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
|
Verfasst am: 18.Nov 2005 9:38 Titel: |
|
|
da will mal einer licht ins dunkel bringen.
| Zitat: |
Der Gaspreis steigt, wir sagen warum
Pressemitteilung von: SWU Energie GmbH
SWU Energie legt Kalkulation offen. Öffentliches Forum im Ulmer Kornhaus am 23. November.
Die SWU Energie ergreift in der Gaspreisdiskussion die Initiative. Das Ulm/Neu-Ulmer Unternehmen macht im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 23. November im Ulmer Kornhaus die Bildung und Zusammensetzung seiner Tarifpreise transparent (Beginn 19 Uhr).
„Was andere Gasversorger erst in Aussicht gestellt haben, setzen wir bereits um. Wir legen beispielhaft offen, wie die SWU Energie den Gaspreis kalkuliert“, kündigt Geschäftsführer Matthias Berz an, der sich an diesem Abend den Fragen der Verbraucher stellen wird. Erläutert werden unter anderem auch die aktuellen Themen Ölpreisbindung, Langzeitverträge und Netznutzungsentgelte. „Die SWU stellt sich der Diskussion und unterstützt die Entwicklung des Wettbewerbs in der Gasversorgung“, so Matthias Berz.
Unabhängige Experten sitzen mit am Tisch
Das Veranstaltungspodium ergänzen werden zwei unabhängige Energie-Experten. Fest zugesagt haben Lothar Jung (Bonn) vom Bundeskartellamt und Peter Focht, Redakteur des Fachmagazins „Energie & Management“, das in Herrsching/Ammersee erscheint. Lothar Jung wird auf die wettbewerbsrechtlichen Aspekte der Gaspreisbildung eingehen, also zum Beispiel auf die Aufgabe des Amts als Missbrauchsaufsicht, auf das Vergleichsmarktkonzept und die Kopplung von Gas- und Ölpreis. Peter Focht wird sein Fachwissen aus der aktuellen bundesweiten Gaspreisdebatte einbringen. Die Moderation auf dem Podium wird Hans-Uli Thierer, Leiter der Lokalredaktion der Ulmer Südwest Presse, übernehmen.
SWU Energie GmbH
Karlstraße 1
89073 Ulm
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bernd Jünke
Telefon 07 31/1 66-10 90
Telefax 07 31/1 66-14 09
[E-Mail anzeigen] |
|
|
| Nach oben |
|
|
obreitfelder Newbie
Anmeldungsdatum: 26.10.2005 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 18.Nov 2005 12:06 Titel: |
|
|
Wie ich gerade bei handelsblatt.com lesen konnte, will Eon Hanse wohl heute die Preise offenlegen, um die Frist des Gerichts in HH-Harburg (21.11.) einzuhalten.
Das wird sicher in dem Medien kommentiert und ins Verständliche übersetzt werden.
Ciao Oli |
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 6.Dez 2005 9:56 Titel: |
|
|
Gaspreis-Klage: http://www.taz.de/pt/2005/12/05/a0054.nf/text
Richterkarussell dreht sich weiter
Dritte Richterin erklärt sich für möglicherweise befangen: Auch sie hat Widerspruch gegen die Gas-Rechnung der swb eingelegt
Die gerichtliche Überprüfung der Bremer Gaspreise verzögert sich weiter. Nach Informationen der taz hat nun auch die dritte RichterIn, die die Sammelklage von 54 Bremer Gas-KundInnen gegen den Energieversorger swb eigentlich verhandeln sollte, ihre mögliche Befangenheit angezeigt. Sie habe als Privatperson ebenfalls Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt, teilte Gerichtssprecher Peter Lüttringhaus mit. Aus demselben Grund hatten sich vor Wochen bereits zunächst der Vorsitzende der Kammer und dann der erste Beisitzer für möglicherweise befangen erklärt (taz berichtete). Gegen beide Richter stellte die swb inzwischen einen Befangenheitsantrag.
Die für diese Woche angekündigte Entscheidung über diese Anträge verzögert sich nun erneut. Die swb müsse sich erst noch dazu äußern, ob sie auch die dritte Richterin ausgewechselt sehen wolle, sagte Lüttringhaus, bevor dann andere RichterInnen über die Befangenheit ihrer KollegInnen urteilen könnten. Geben sie der swb Recht, muss die Richterbank im Gaspreis-Prozess komplett neu besetzt werden.
Nach Angaben der swb haben in Bremen und Bremerhaven bislang mehr als 14.000 GaskundInnen Widerspruch gegen die inzwischen drei Preiserhöhungen seit letztem Herbst eingelegt, die dem Energieversorgungsunternehmen zusammen jährlich zig Millionen Euro mehr Einnahmen bringen. Der Gas-Monopolist swb, fordern die Protestierenden, müsse seine Kalkulation offen legen und so beweisen, dass er tatsächlich nur die gestiegenen Einkaufspreise an die VerbraucherInnen weitergebe. Das überzeugte offensichtlich auch einige mit Gas heizende RichterInnen.
Der Anwalt der KlägerInnen, Lovis Wambach, rief die swb auf, dies zu akzeptieren, anstatt immer weitere Befangenheitsanträge zu stellen. Das Personalkarussell auf der RichterInnenbank am Landgericht verzögere nur den eigentlichen Prozess.
Der Energieversorger wies die Vorwürfe als ungerechtfertigt zurück. Auch der swb sei an einer raschen Klärung des Streits gelegen, sagte Sprecherin Marlene Odenbach. Dafür brauche es aber einen wirklich "neutralen Dritten" - also RichterInnen, die sich mit ihrem als Privatperson eingelegten Widerspruch nicht schon selbst auf Seiten der KlägerInnen gestellt hätten.
http://www.taz.de/pt/2005/12/05/a0054.nf/text |
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 12.Dez 2005 13:58 Titel: |
|
|
Die Energiekonzerne setzen die Gas-Kunden, die sich gegen die Preiserhöhungen wehren, massiv unter Druck – Verbraucherschützer sind empört.
Die Anbieter drohen etwa mit Verzugszinsen, Mahn-, Anwalts- und Gerichtskosten, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Donnerstag mitteilte. So schreibt EnBW:
| Zitat: |
| „Andernfalls kommen Sie unter Umständen in ein Mahnverfahren.“ |
Bei MVV heißt es:
| Zitat: |
| „Im Falle der Nichtbegleichung unserer berechtigten Forderung müssen wir leider den bedauerlichen Schritt gehen, unsere Ansprüche auf gerichtlichem Weg durchzusetzen.“ |
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Forderung des Gasversorgungsunternehmens für den Kunden nicht verbindlich sei, wenn es sich um eine unverbindliche Forderung handle.
Androhung eines teureren Tarifes
EnBW droht beispielweise den Kunden wie folgt:
| Zitat: |
| „Bei einem Widerruf der Einzugsermächtigung erfolgt die Belieferung zu den Konditionen des Allgemeinen Tarifs.“ |
Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass der Kunde eine Einzugsermächtigung durchaus in der Höhe beschränken kann.
Den Angaben zufolge dürfen die Versorger auch nicht mit einer Einstellung der Gaslieferung drohen. Die Androhung einer unberechtigten Gassperre sei Nötigung und strafbar.
Beweislast auf Kunden geschoben
Die Gasversorger könnten auch nicht die Beweislast auf den Kunden schieben. Der Nachweis liege bei demjenigen, der den Preis bestimmt.
Quelle: Focus-Online |
|
| Nach oben |
|
|
ckjen Newbie
Anmeldungsdatum: 05.12.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Chemnitz
|
Verfasst am: 12.Dez 2005 20:35 Titel: |
|
|
"Der Energieversorger enviaM Chemnitz erhöht zum 1. Januar 2006 die Strompreise für Privat- und Gewerbekunden im Allgemeinen Tarif in Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen- Anhalt."
mehr unter: http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12493
Jetzt reichts!!!!!
Haben die Konzerne noch nicht genug Peinlichkeiten erlebt????
Es sollte doch mittlerweile jeder begriffen haben. Man kann sich erfolgreich wehren. Ich selbst zahle seit über 1 Jahr weder Strom- noch Gasabschläge und niemand hat die Anschlüsse gesperrt. Man muss nur den richtigen Weg einschlagen und von Beginn an die Unbilligkeit nach § 315 BGB gegenüber dem Energieversorger einwenden. Eine Sperre darf dann nicht erfolgen.
Ich denke, die Kalkulationsgrundlage kann durch die EVU nicht vorgelegt werden, da eine solche nicht existiert. Die Preise wurden wohl an der Schmerzgrenze der Verbraucher orientiert.
Es müssen einfach mehr Verbraucher diesen Weg einschlagen und sich endlich zur Wehr setzen. Wo bleibt die Zivilcourage?
Auf in den Kampf!!!!
ckjen
www.strom-und-gas.de |
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 13.Dez 2005 13:18 Titel: |
|
|
| Das Bundeskartellamt hat Deutschlands größten Gasimporteur E.on Ruhrgas wegen seiner langfristigen Gasverträge mit zahlreichen Stadtwerken in Deutschland abgemahnt. Kartellamtspräsident Ulf Böge monierte, daß die Verträge gegen europäisches und deutsches Kartellrecht verstoßen. Der Markt werde in unzulässiger Weise gegen mögliche Mitbewerber abgeschottet. |
|
| Nach oben |
|
|
frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
|
Verfasst am: 18.Dez 2005 20:35 Titel: |
|
|
Gas-Preis soll um zweistelligen Prozentbetrag steigen
Die Verbraucher in Deutschland müssen Anfang 2006 mit weiter steigenden Gaspreisen rechnen. „Um weitere Tarifanhebungen werden wir nicht umhin kommen“, so der Geschäftsführer des Bundesverbands der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), Martin Weyand, gegenüber dem „Tagesspiegel“ . Auch ein Sprecher des Ferngasunternehmens „VNG“ bestätigte, daß auf die Endkunden weitere Preisrunden zukommen werden. „Nach unseren Erkenntnissen wird sich das im zweistelligen Prozentbereich bewegen.“
Gas wird 2006 noch teurer - Branche plant Tarifanhebungen
Süddeutsche >>>klick |
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 5.Jan 2006 13:45 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Gasversorger dürfen Kunden den Hahn nicht zudrehen
Gaslieferanten dürfen ihren Kunden nicht drohen, den Gashahn abzudrehen, wenn diese die Zahlung höherer Gaspreise verweigern. Darauf hat das Düsseldorfer Landgericht hingewiesen (Az.: 12 O 544/05). Zudem müßten die Gasanbieter auf Grund ihrer Monopolstellung bei Preiserhöhungen ihre Kalkulation offen legen.
Vor dem Düsseldorfer Gericht hatte ein Ratinger Bürger gegen die Stadtwerke geklagt. Nachdem er die vorletzte Preiserhöhung nicht akzeptiert hatte, hatten ihm die Stadtwerke schriftlich damit gedroht, die Zufuhr zu unterbrechen. Vor Gericht hatten die Vertreter der Stadtwerke gesagt, die Drohung sei nur durch einen Computerfehler an den Kunden versandt worden.
Quelle: dpa |
|
|
| Nach oben |
|
|
Sybille Newbie
Anmeldungsdatum: 06.01.2006 Beiträge: 1 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 6.Jan 2006 9:55 Titel: |
|
|
Hallo, liebe Mitstreiter,
gestern (5.1.06) bekam ich von meinem Gasversorger ein mit „Nachinkasso/Sperrung“ betiteltes Schreiben und einen konkreten Inkassotermin (18.1.06). Gleichzeitig droht mir Erdgas Südsachsen mit Gassperre, wenn ich diesen Termin nicht wahrnehme.
Wörtlich: „… können wir ohne eine weitere Benachrichtigung die Gasversorgung einstellen.“
Hat jemand einen Rat für mich, wie ich mich nun am geschicktesten verhalte, muss ich jetzt schon Hausverbot erteilen und parallel eine Schutzschrift ans Amtsgericht senden oder erst, wenn für die Sperre ein genaues Datum genannt ist? Oder warte ich ab und reagiere gar nicht, bis sie wirklich zugedreht haben?
Danke und viele Grüße!
Sybille |
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 15.Jan 2006 16:00 Titel: |
|
|
Stadtwerke dürfen Protestkunden Gashahn nicht zudrehen
Amtsgericht: Nachweis der Angemessenheit der Gebühren-Erhebung muss offen gelegt werden
Die Stadtwerke im niedersächsischen Delmenhorst dürfen den wegen Preiserhöhungen protestierenden Kunden nicht den Gashahn zudrehen. Ein Sprecher des Amtsgerichts bestätigte am Samstag entsprechende Angaben des Bundes der Energieverbraucher in Köln. In einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts sei den Stadtwerken eine Sperrung der Gaszufuhr für den Kunden untersagt worden, solange der Nachweis der Angemessenheit der Gebühren-Erhebung nicht offen gelegt sei.
Ein Kunde hatte die Zahlung der erhöhten Gaspreise verweigert. Daraufhin kündigten die Stadtwerke eine Sperre an, was nun in der vorläufigen Entscheidung gestoppt wurde. Eine entsprechende Entscheidung fiel dem Bund der Energieverbraucher zufolge auch in München.
Der Gerichtssprecher in Delmenhorst sagte, die Stadtwerke hätten bereits Widerspruch gegen die vor einigen Tagen ergangene Entscheidung eingelegt. Der Fall müsse am selben Gericht erneut verhandelt werden.
Der Bund der Energieverbraucher ermutigte die Kunden, «von ihren gesetzlichen Rechten auf Zahlungsprotest» Gebrauch zu machen. Derzeit verweigern nach seinen Informationen bereits rund 500 000 Verbraucher mit Erfolg die Zahlung der Gaspreis-Erhöhungen. |
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 16.Jan 2006 18:31 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Kartellamt kündigt Entscheidung an
Böge stellt sinkende Gaspreise in Aussicht
Der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, will die Marktmacht von E.ON Ruhrgas bereits in den kommenden Monaten begrenzen. Seine Initiativen würden sich "für die Verbraucher noch in diesem Jahr in günstigeren Preisen niederschlagen", sagte Böge dem "Handelsblatt". Böge hat in den vergangenen Monaten eine Reihe von Verfahren eingeleitet, die die Energiemärkte betreffen.
Besonders die Lieferverträge, mit denen die E.ON-Tochter Ruhrgas Stadtwerke und Regionalversorger langfristig an sich gebunden hat, sind dem Kartellamtschef ein Dorn im Auge. Nun will er das Problem kurzfristig lösen. "Eine Entscheidung bei den Gaslieferverträgen steht bevor", sagte Böge. Er sei zuversichtlich, dass es noch in diesem Gaswirtschaftsjahr, also bis Ende September, im Eilverfahren eine sofort vollziehbare richterliche Entscheidung in seinem Sinne geben werde.
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5144684_REF1,00.html |
|
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 16.Jan 2006 18:37 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Gaspreise für Privathaushalte um bis zu 30 Prozent gestiegen
Streit um Rechtmäßigkeit schwelt weiter
Die deutschen Gasversorger haben in den vergangenen zwölf Monaten ihre Preise für Gaslieferungen an Privathaushalte kräftig erhöht. So hat die Berliner Gasag innerhalb eines Jahres ihre Tarife für die Haushalte in der Hauptstadt insgesamt um 22 Prozent angehoben, wie eine jetzt vorgelegte Analyse der Preisagentur Verivox zeigt. Zuletzt kletterte der Preis zum 1. Januar um 0,50 Cent je Kilowattstunde oder "rund zehn Euro pro Monat", wie Gasag-Vorstandsmitglied Andreas Prohl sagt. Er und seine Vorstandskollegen der anderen großen deutschen Gasversorger begründeten dies mit den deutlich gestiegenen Importpreisen für Gas.
Mit ihren Preiserhöhungen befindet sich die Gasag in guter Gesellschaft mit den anderen großen deutschen Gasversorgern. So erhöhte die Gaswirtschaft ihre Preise zwischen zehn Prozent (auf Rügen) und fast 30 Prozent in Baden-Württemberg. Den größten Preissprung zwischen Januar 2005 und dem 1. Januar dieses Jahres mußten die Kunden der Stuttgarter EnBW Gas mit fast 30 Prozent hinnehmen. Die Kunden der E.on Hanse mußten je nach Versorgungsgebiet zwischen 26 und knapp 28 Prozent mehr bezahlen.
Der aktuelle Gaspreis für einen Musterhaushalt in Berlin, der 15 000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, beträgt 968,04 Euro im Jahr. Die Brandenburger Gasag-Tochter Erdgas Mark Brandenburg (EMB) hat im gleichen Zeitraum den Erdgaspreis für die Kunden um lediglich 20 Prozent heraufgesetzt. Der EMB-Preis für einen Musterhaushalt liegt absolut aber seit dem 1. Januar 2006 mit 985,45 Euro deutlich über dem Berliner Gaspreis. Gut haben es Kunden der EWE in Brandenburg, Elbe-Weser-Ems und auf Rügen. Sie mußten zwar auch Preiserhöhungen hinnehmen, diese fielen aber mit elf bis 11,5 Prozent vergleichsweise gering aus. Den höchsten Gaspreis zahlen die Kunden der Leipziger Stadtwerke. Sie müssen mehr als 1100 Euro für 15 000 Kilowattstunden im Jahr berappen.
Zwischen den Versorgern und ihren Kunden gibt es seit Monaten Streit um die Rechtmäßigkeit der Preissprünge. Die Gasversorger versuchen, die Befürchtungen der Verbraucher zu zerstreuen und wollen dafür auch ihre Kalkulation offenlegen. Der Bund der Energieverbraucher ermutigt die Kunden, "von ihren gesetzlichen Rechten auf Zahlungsprotest" Gebrauch zu machen. Derzeit verweigern nach seinen Informationen bereits rund 500 000 Verbraucher die Zahlung der Gaspreis-Erhöhungen.
Diese dürften sich über eine vor einigen Tagen gefallene Entscheidung des Amtsgerichts im niedersächsischen Delmenhorst freuen. In einer einstweiligen Verfügung wurde den dortigen Stadtwerken eine Sperrung der Gaszufuhr untersagt, solange der Nachweis der Angemessenheit der Gebühren-Erhebung nicht offengelegt sei. Ein Kunde hatte die Zahlung der erhöhten Gaspreise verweigert. Die Stadtwerke legten Widerspruch ein.
(Presse/dpa/Welt) |
|
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3335
|
Verfasst am: 22.Jan 2006 16:40 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Nachrichten zum Thema Gaspreiserhöhungen:
Zweimal Hinschauen lohnt sich: E.on Hanse verschickt falsche Gasabrechnung
Wenn Sie Ihre Jahresabrechnung bekommen, sollten Sie genau hinschauen. Ein aufmerksamer E.on Hanse-Kunde berichtete uns nämlich: Laut der Jahresabrechnung von E.on Hanse sollte sein Gasverbrauch in der Heizperiode (20.11.2004 bis 31.01.2005) deutlich geringer gewesen sein als im Restjahr. Daher berechnete ihm der Versorger den Großteil des verbrauchten Gases zu den später abermals erhöhten Gaspreisen (01.02. und 01.08.2005). Der Kunde war allerdings genauer als sein Energieversorger. Er notierte nämlich täglich den Gaszählerstand. Daraus ergab sich, wie nicht anders zu erwarten, dass er in der Heizperiode das meiste Gas verbraucht hatte. Er protestierte gegen die Jahresabrechnung und erhielt eine neue Abrechnung mit einer Gutschrift.
Ein ähnlicher Fall ist aus Schleswig-Holstein bekannt. Dort wurden einem E.on Hanse-Kunden rund 250 Euro zu viel berechnet. Für einen Zeitraum von 11 Monaten wurden ihm nur 37 Prozent des Gesamtjahresverbrauchs und für die letzten drei Wochen des Abrechnungszeitraumes 63 Prozent des Gesamtjahresverbrauchs berechnet. Dass der überwiegende Teil des verbrauchten Gases zu den erhöhten Gaspreisen abgerechnet wurde, versteht sich von selbst.
E.on Hanse muss sich angesichts dieser Beispiele fragen lassen, ob sie dadurch „Vertrauen bei Kunden und in der Öffentlichkeit gewinnen" wollen. Das zumindest war das erklärte Ziel des Versorgers bei der "Offenlegung der Preiskalkalkulation“.
Musterbrief Gaspreiserhöhung
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteEnergieBauen/MusterbriefGas.htm |
|
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3335
|
Verfasst am: 22.Jan 2006 18:28 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Stadtwerke missachten bei Gaspreiserhöhungen Vorgaben des Bundesgerichtshofes und aktuelle Entscheidungen von Instanzgerichten
Viele Verbraucher, die die Erhöhungen der Gaspreise nicht akzeptierten und den vom Bundesgerichtshof (BGH) vorgegebenen Nachweis der Billigkeit der Preiserhöhung von ihrem Versorger verlangen, werden aktuell von einigen städtischen Versorgern unmissverständlich zur Zahlung des erhöhten Preises aufgefordert.
Begründet wird der Widerspruch seitens der Gaskunden mit der Vorschrift des § 315 BGB der auch in ständiger Rechtsprechung des BGH auf Versorgungsverträge mit Gas, Wasser und Strom angewendet wird. Danach ist die "Billigkeit", also die Angemessenheit der Preisforderungen vom Versorger nachvollziehbar darzulegen, da grundsätzlich nur erhöhte Lieferkosten an die Kunden weitergegeben werden dürfen. Zwingend erforderlich ist dafür gemäß BGH die vollständige Offenlegung aller Kalkulationsgrundlagen für den alten Preis sowie für die vom Privatkunden geforderte Preiserhöhung.
Nach den der Verbraucherzentrale vorliegenden Schreiben an verärgerte Gaskunden meinen einige Stadtwerke in Schleswig-Holstein von diesen für alle Versorgungsunternehmen geltenden Vorgaben des höchsten deutschen Zivilgerichtes nicht betroffen zu sein.
So schreiben die Stadtwerke Quickborn einer Kundin: “
| Zitat: |
| Allerdings können wir der Auffassung nicht folgen, dass wir als lokales Versorgungsunternehmen einer Nachweispflicht unterliegen und müssen daher Ihren Anspruch insofern zurückweisen.“ |
Auf dieser Linie vertreten auch die Stadtwerke Eutin eine offenbar interessengesteuerte Rechtsauffassung:
| Zitat: |
| „Wie wir Ihnen ferner in unserem Schreiben mitteilten, halten wir § 315 BGB für nicht anwendbar.“ |
Die Stadtwerke Kiel halten die Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) für vorrangig, wonach Kunden u. a. nur bei offensichtlichen Abrechnungsfehlern die Bezahlung verweigern dürfen. Dies, obwohl der BGH ausdrücklich darauf verweist, dass die AVBGasV nichts daran ändern, dass Versorger bei Preiserhöhungen zunächst deren Angemessenheit nachweisen müssen.
Entgegen dieser eindeutigen Vorgaben des BGH haben die Stadtwerke Kiel ihrer Kundin mitgeteilt, dass diese angeblich nicht zur Zahlungsverweigerung berechtigt sei und drohen sogar mit der Einstellung der Gasversorgung.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale liegt der Straftatbestand der versuchten Nötigung vor, wenn Versorger Kunden, welche die Bezahlung geforderter Gaspreiserhöhungen vom Nachweis der Billigkeit der Preiserhöhung abhängig machen und solange nur den alten Preis bezahlen, mit dem Abdrehen des Gashahnes drohen.
Betroffene Kunden können Strafanzeige erstatten und im Wege der Einstweiligen Verfügung die Weiterversorgung sicherstellen. Aktuell haben d ie Amtsgerichte Delmenhorst (Az. 4A C 4001/06 IV, Beschluss vom 6.1.2006) und München ( Az. 131 C 797/06 Beschluss vom 12.1.2006) per Einstweiliger Verfügung den Stadtwerken Delmenhorst bzw. München untersagt, Gasprotestkunden den Gashahn abzudrehen.
19.01.06
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/ |
|
|
| Nach oben |
|
|
mason11 Newbie
Anmeldungsdatum: 21.10.2005 Beiträge: 45 Wohnort: Leer/Ostfriesland
|
Verfasst am: 4.Feb 2006 12:14 Titel: Gaspreise steigen weiter! |
|
|
| Heinrich Dreier hat folgendes geschrieben:: |
@
Soweit ich weiß, gibt es ein Gesetz, nachdem der Gaspreis immer dem Ölpreis angeglichen wird.Also glaube ich nicht, das die Verbraucher mit dem Nichtzahlen durchkommen werden.
Grüße
Heinrich |
Das Gesetz will ich sehen! Vor allem frage ich dann, wie das gehen soll: Die Ölpreise schwanken je nach Jahreszeit und politischer Wetterlage (Ölförderstaaten!). Der Gaspreis wird aber nachträglich erhöht - etwa alle halbe Jahre. Und was ist, wenn der Ölpreis gesunken ist?
Kurzum - es gibt schon zahlreiche niedersächsische Gemeinden, die die steigenden Rechnungen nicht mehr bezahlen. Es schließen sich auch private Gasverbraucher zu Genossenschaften zusammen, um durch Großeinkauf und gemeinsame Verhandlungen die Preise zu beeinflussen. Die jetzigen Gasversorger nutzen einfach die Abhängigkeit der Kunden und holen raus, was der Markt hergibt. Teilweise wurde ja in den letzten Jahren die Umstellung von Öl auf Gas finanziell gefördert - jetzt sollen sogar Autos und Busse mit Erdgas fahren - das Geschäft mit Gas boomt - und das alles letztlich auf Kosten des Endverbrauchers.
Wer interessiert ist, an einer Gasgenossenschaft mitzuarbeiten, kann mir schreiben unter [E-Mail anzeigen] |
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
|
Verfasst am: 14.Feb 2006 19:18 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Wettbewerb kann beginnen - Eon öffnet Gasmarkt für Verbraucher
Link > Handelsblatt
Der Energieriese Eon wird bereits zum 1. April den Weg frei machen, damit private und industrielle Gaskunden den Wechsel zu anderen Anbietern vornehmen können. |
| Zitat: |
Bundeskartellamt zwingt Versorger zur Öffnung der Netze
Sinken jetzt die Gas-Preise?
Ein erster Erfolg im Kampf gegen einen rasanten Anstieg der Gaspreise.
Das Bundeskartellamt hat sieben überregionale deutsche Gasversorgungsunternehmen gezwungen, den Kunden in ihren Versorgungsgebieten bereits ab dem 1. April den Wechsel zu anderen Gaslieferanten zu ermöglichen.
Betroffen sind die E.ON Thüringer Energie AG, die E.ON Avacon AG (Sachsen Anhalt), die RWE Westfalen-Weser-Ems AG, die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, die SpreeGas GmbH, die ENTEGA Vertrieb GmbH & Co.KG und ein Eigenbetrieb der Thüga AG, wie die Behörde am Dienstag in Bonn mitteilte.
Sinken nun die Gas-Preise?
Die Wettbewerbsbehörde hatte gegen die sieben Gasversorger bereits Ende Januar Mißbrauchsverfahren wegen des Verdachts mißbräuchlich überhöhter Gasendkundenpreise eingeleitet. Hintergrund waren Preisdifferenzen in Deutschland von über 40 Prozent zwischen günstigsten und teuersten Anbietern!
Die betroffen Unternehmen hätten sich nun schriftlich verpflichtet, den Privatkunden zum 1. April den Wechsel zu Konkurrenten zu ermöglichen. Das Bundeskartellamt habe daraufhin die Verfahren eingestellt, teilte die Behörde mit.
Kartellamtspräsident Ulf Böge betonte: „Wir hatten die Möglichkeit, hier im Rahmen unserer Mißbrauchsverfahren zu einem schnellen Ergebnis zu gelangen. Denn wirksame Wechselmöglichkeiten beleben den Wettbewerb insgesamt.“
Er räumte zugleich jedoch ein, die Lösung sei noch „kein Anlaß zur Euphorie“. Die alternativen Gasversorger müßten auch noch einen freien Zugang zum Netz erhalten.
Die besseren Wechselmöglichkeiten sollten sich aber „letztlich auch in einem niedrigeren Preis niederschlagen“. |
|
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
| | | |