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skyeye Newbie
Anmeldungsdatum: 29.12.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 15.Feb 2006 22:08 Titel: Re: Gutachten der Stadtwerke München |
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| burt13de hat folgendes geschrieben:: |
Hallo,
wie viele andere Gaskunden habe ich vor ein paar Monaten gegen die
erhöhten Gaspreise per Musterbrief Widerspruch eingelegt und meine
Abschlagszahlung auf den alten Preis +2% gekürzt.
Jetzt habe ich von den Stadtwerken München (SWM) ein Schreiben mit
Gutachten erhalten, was die Preiserhöhung rechtfertigen soll.
http://de.geocities.com/burt13de/gaspreis_gutachten1.pdf
http://de.geocities.com/burt13de/gaspreis_gutachten2.pdf
Die SWM rühmen sich, dies als erstes Versorgungsunternehmen getan zu haben. Nachdem die SWM selber dieses Gutachten in Auftrag gegeben haben, stellt sich natürlich die Frage, wie objektiv dieses überhaupt sein kann?
Für mich wiederum stellt sich nun das Problem, dass ich zwar einerseits in meinem Widerspruch die Offenlegung der Zahlen eingefordert hatte, nun aber mit dem Ergebnis nichts anzufangen weiß.
Ist einer von Euch in dem Juristen- und Finanzdeutsch fit genug, diese Gutachten zu durchleuchten und einen Kommentar dazu abzugeben?
Viele Grüße
Norbert |
Schade, dass ich das jetzt erst mitbekomme - wesentlicher Schwachpunkt in diesem von Deloitte erstellten Gutachten (ich gehe einmal davon aus, dass es sich hierbei um dasselbe Gutachten handelt, das auch ich zugestellt bekommen habe) ist: die fehlende Berücksichtigung der Grundgebühr - mithin ist das 'Gutachten' keinen Schuss Pulver wert. Aber - ein sündteures Gutachten wurde von den Prüfern erstellt, die auch den Jahresabschluss der GmbH testieren - wenn das man kein .... |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 10.März 2006 7:54 Titel: |
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| Zitat: |
Gaspreise werden ab April erneut angehoben
Anstieg um bis zu 5 Prozent
Die deutschen Ferngasunternehmen werden nach Informationen der Berliner Zeitung ihre Preise zum 1. April erneut anheben. Weder Eon Ruhrgas noch VNG wollten sich zur Dimension der Preiserhöhung äußern. Wie aus Branchenkreisen verlautete, werde sie jedoch mit drei bis fünf Prozent deutlich moderater ausfallen als die letzte Anpassung vom Januar.
Offen ist, ob und in welchem Umfang die regionalen Versorger diesen Preisanstieg an die Verbraucher weiter geben. Beim RWE-Konzern, deren Vertriebstöchter in Ost- und Westdeutschland insgesamt rund eine Million Kunden versorgen, soll die Entscheidung darüber in den nächsten Tagen fallen. Beim größten kommunalen Versorger, der Berliner Gasag, sind einem Sprecher zufolge derzeit noch keine weiteren Tarifanpassungen geplant.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mussten die privaten Haushalte im Januar 2006 für ihre Erdgasbezüge 20 Prozent mehr bezahlen als noch vor einem Jahr. Die Erdgaspreise für Industriekunden stiegen danach im gleichen Zeitraum sogar um 28 Prozent.
Quelle: Berlin-Online |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 6.Apr 2006 20:42 Titel: |
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| Zitat: |
Aufstand gegen die Energiewirtschaft
Wir sehen uns vor Gericht
Der Streit zwischen Energiekonzernen und Verbrauchern erhält eine neue Dimension: Während bisher die Verbraucher wegen gestiegener Gaspreise auf die Barrikaden gingen, klagt jetzt erstmals ein Energieversorger gegen seine Kunden. Die Branche schlägt zurück.
Mit der Klage von Eon Westfalen Weser bekommt der Streit zwischen Energiekonzernen und Verbrauchern, die wegen gestiegener Gaspreise gegen die Versorger auf die Barrikaden gehen, eine neue Dimension. Bisher sind es Klagen aufgebrachter Verbraucher, die sich bei den Gerichten häufen. Nun verklagt zum ersten Mal ein Konzern seine Kunden – die Branche schlägt zurück.
den vollständigen Artikel lesen sie hier --- klick
Quelle: Handelsblatt
Von K. Slodczyk |
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Maxim Newbie
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 40
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Verfasst am: 7.Apr 2006 13:27 Titel: Unser Lieber Gasversorger - oder wie schätzt man Verbrauch! |
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Kurze Geschichte zum Thema.
Immer wenn Erhöhungen anstehen soll man seinen Verbrauch (Zählerstand) an den Gasversorger melden. Geschieht dies nicht in einem bestimmten Zeitraum, wird der Verbrauch vom Versorger geschätzt.
Da wir faul sind, haben wir immer schätzen lassen, denn der Weg in den Keller war uns einfach zu anstrengend.
Letztes Jahr jedoch war uns die Nachzahlung einfach zu dick ausgefallen.
Also, deshalb wurde dieses Jahr bei der Erhöhung selber abgelesen und gemeldet.
Keine 2 Wochen später stand ein Kontrolleur von der Gasversorgung im Westerwald vor der Tür und sagte er wolle den Zählerstand ablesen, da man den Augen des Kunden, sprich gemeldeter Zählerstand, nicht glaubt.
Aha, denkt der Kunde - Ihr glaubt mir nicht - Was die Abzocker wohl die ganze Zeit geschätzt haben - Wahrscheinlich immer zu ihren gunsten und wer selber lügt glaubt natürlich auch keinem anderen.
Übrigens wir hatten natürlich den korrekten Zählerstand gemeldet.
Unverschämtheit!
Demnächst wird ein Loch gebohrt und auf Erdwärme umgestellt und wenn die Nachbarn mitmachen, diese auch angeschlossen. |
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krekon Pathfinder
Anmeldungsdatum: 06.10.2003 Beiträge: 366 Wohnort: Zentralbayern
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Verfasst am: 18.Apr 2006 16:54 Titel: und jetzt |
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ist unser Kanzler "aD" dort beschäftigt und hilft dabei "seine ehemaligen Bürger" (und Stimmvieh) mitabzugreifen.
Ausweg
Hackschnitzel oder Holzpellets. Die Dinger sind seit Jahren stabil im Preis, zum Teil sogar mit sinkender Tendenz, da immer mehr Anbieter.
Und im Komfort fast so einfach wie Gas, nur einmal wöchentlich die Asche leeren. (und Kaminkehrer 1 x messen lassen und 2x kehren).
Und sich darüber freuen, dass man von dieser verdammten Gasdiskussion wegkommt.
Schwabenpower bitte dringedn melden. Die alte e-mail stimmt nicht mehr. |
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Maxim Newbie
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 40
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Verfasst am: 20.Apr 2006 9:14 Titel: Re: und jetzt |
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| krekon hat folgendes geschrieben:: |
ist unser Kanzler "aD" dort beschäftigt und hilft dabei "seine ehemaligen Bürger" (und Stimmvieh) mitabzugreifen.
Ausweg
Hackschnitzel oder Holzpellets. Die Dinger sind seit Jahren stabil im Preis, zum Teil sogar mit sinkender Tendenz, da immer mehr Anbieter.
Und im Komfort fast so einfach wie Gas, nur einmal wöchentlich die Asche leeren. (und Kaminkehrer 1 x messen lassen und 2x kehren).
Und sich darüber freuen, dass man von dieser verdammten Gasdiskussion wegkommt.
Schwabenpower bitte dringedn melden. Die alte e-mail stimmt nicht mehr. |
Holzheizung ist keine Alternative. In unserer Nachbarschaft gibt es einige dieser stinkenden Heizungen und man kann keine Fenster mehr aufmachen, weil es wie in der vorindustriealiserten Welt nach Rauch und Abgase stinkt.
Für die privaten Holzheizungen scheint es keine Filteranlagen zu geben?
Für Grossanlagen, mit geeigneten Filtern, kann dies schon eine Alternative sein, dedoch wenn jeder private Haushalt umrüsten würde, könnte man vor Gestank der Abgase nicht mehr ins freie gehen. |
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krekon Pathfinder
Anmeldungsdatum: 06.10.2003 Beiträge: 366 Wohnort: Zentralbayern
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Verfasst am: 20.Apr 2006 19:20 Titel: Ja |
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das kommt schon mal vor, wenn die privaten Nachbarn schnell mal etwas Papier oder PAppe oder wer weis welchen Dreck "Umweltfreundlich" entsorgen.
Es gibt auch neue Pelletsanlagen die können allerdings nur mit Pellets befeuert werden, was einen Mißbrauch ausschließt.
Aber wenn nur Hackschnitzel oder Pellets verbrannt werden. läuft das allemal sauberer ab als mit Öl. Natürlich nicht so sauber wie mit Gas.
Und die Anlagen werden jährlich vom Schornsteinfeger sowohl auf feste Staubpartikel als auch auf Abgaswerte gemessen.
Aber wie Sie selbst geschrieben haben, und ich habe selbst so einen Nachbarn, wird auch zwischendurch mal alles mögliche verfeuert. |
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Maxim Newbie
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 40
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Verfasst am: 22.Apr 2006 8:48 Titel: |
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Ich bleibe bei meiner Aussage: Das einzige was an einer Holzheizung sauber ist, ist das Holz ein nachwachsender Rohstoff ist. Stinken und ungesund ist sie deshalb wie jede andere ungefilterte Anlage. Der einzige Vorteil momentan: BILLIGer als andere Heizsysteme, jedoch nur bis der Finanzminister entdeckt, dass es hier ja noch was zu versteuern gibt. Siehe auch die kürzlich beschlossene Steuern auf ÖkoSprit.
Bis dann... |
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krekon Pathfinder
Anmeldungsdatum: 06.10.2003 Beiträge: 366 Wohnort: Zentralbayern
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Verfasst am: 22.Apr 2006 14:47 Titel: Habe |
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erst vor kurzem mit meiner Frau darüber sinniert, wie der Finanzminister die alternativen Heizungen besteuern könnte.
Hat es schon mal gegeben, eine Kaminsteuer, z.b. in Bayern, ist ca. 300 Jahre her.
Ich denke Deutschland kann darauf warten. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5905
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Verfasst am: 24.Apr 2006 5:31 Titel: |
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| Zitat: |
BRD-Justiz rüttelt an Gaspreisen
München. Immer mehr Gerichte bestärken die sogenannten Gas-rebellen in ihren Klagen gegen Preiserhöhungen der großen Energieversorger. Wie das Nachrichtenmagazin Focus in seiner jüngsten Ausgabe berichtet, sind viele Preisanpassungsklauseln in Verträgen nach Ansicht des Landgerichts Bremen zu kompliziert und für Kunden nicht nachvollziehbar.
Dadurch könnte die Preiserhöhung unwirksam sein. In Hamburg müsse E.on Hanse nach einem Hinweisbeschluß des dortigen Landgerichts den klagenden Kunden möglicherweise detailliertere Blicke in seine Kalkulation ermöglichen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich laut dem Magazin demnächst mit einer Klage eines Heilbronner Gaskunden befassen, der in erster Instanz gegen den lokalen Versorger gewonnen und in der zweiten verloren hatte.
(AFP/jW) |
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frascati82 Newbie
Anmeldungsdatum: 25.04.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 25.Apr 2006 6:52 Titel: |
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Hallo,
ich wollte mal was "positives" berichten.
Ich hab' im Dezember 2005 und im Januar 2006 gegen die Erhöhungen meines Gas-Versorgers im MÜnchener Umland (nicht Stadtwerke München) Einwendungen erhoben und zuerst auch ein Schreiben mit allen möglichen Ausführungen und Ankündigungen bekommen, außerdem auch die "Information" das auch die Versorgung eingestellt werden kann.
Nachdem ich noch einige Schreiben mit dem vom Versorger eingeschalteten Anwalt ausgetauscht habe, bekam ich jetzt vom Anwalt die Nachricht, dass er seiner Mandantin (Versorger) empfohlen hat, vorerst keine weiteren Schritte gegen mich einzuleiten und den Ausgang der laufenden Gerichtsverfahren abzuwarten, insbesondere bis ein obergerichtliches Urteil vorliegt. Was aber keiner Zustimmung zur vorgenommen Kürzung usw. gleichkommt.
Ich habe meine Abrechnung 2005 wie auch die Vorauszahlungen 2006 gekürzt und von den vorgenommenen Erhöhungen nur ca. jeweils 1/3 - 1/4 anerkannt und überweise diese auch.
Jetzt warte ich halt mal ab wie das ganze weitergeht. Aber im Vergleich zu dem was ich hier im Forum und an anderer Stelle höre, muss ich um meinen Versorger ja Froh sein.
Gruss
frascati |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 25.Apr 2006 16:30 Titel: |
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Gaspreiserhöhung: Viersener Versorger nimmt Berufung zurück
Erfolg für den Gaspreiswiderstand in Nordrhein-Westfalen:
Die beklagten Niederrheinwerke Viersen haben die Berufung eines bereits
im Oktober 2005 vom Landgericht Mönchengladbach zu ihren ungunsten
gefällten Urteils zurückgenommen. Zuvor hatte der zuständige
Kartellsenat die Aussichtslosigkeit der Berufung erläutert.
Lesen Sie das komplette Special unter --- klick |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 26.Mai 2006 6:51 Titel: |
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Gericht erklärt Gaspreiserhöhungen für unwirksam
Verbraucher können sich gegen die jüngsten Gaspreiserhöhungen erfolgreich wehren: Das Landgericht Bremen hat vier Preiserhöhungen des Versorgers swb seit Oktober 2004 für unwirksam erklärt. Das Urteil hat bundesweit Bedeutung.
In einem bundesweit bedeutsamen Rechtsstreit um Gaspreiserhöhungen hat der Bremer Energieversorger swb am Mittwoch eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Bremen erklärte vier Preiserhöhungen seit Oktober 2004 für unwirksam. Die Klauseln in den Verträgen von 58 Klägern seien für die Kunden nicht durchschaubar und nicht präzise genug, hieß es zur Begründung in dem Zivilverfahren.
Die Verbraucherzentrale in der Hansestadt misst dem Urteil bundesweite Bedeutung zu. Der überwiegende Teil aller Energieversorger in Deutschland benutze solche Preisanhebungsklauseln, sagte Sprecherin Irmgard Czarnecki. Als "starkes Signal für den Verbraucherschutz" wertete die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen, Bärbel Höhn, das Bremer Urteil.
100.000 Kunden betroffen
Nach Angaben der Verbraucherschützer geht es bei den Preiserhöhungen der swb bei gut 100 000 Kunden um ein Volumen von 50 Millionen Euro. Die Sprecherin des Energieversorgers, Marlene Odenbach, wollte diese Summe weder bestätigen noch dementieren. Die swb will gegen das Urteil Berufung einlegen, da es nicht nur Auswirkung auf die 58 erfolgreichen Kläger, sondern auch auf andere Kunden hätte. Für den Fall, dass das Urteil Rechtskraft erlangt, will der Energieversorger Rückstellungen bilden, sagte Odenbach.
Swb hatte den Gaspreis in vier Stufen um 1,54 Cent je Kilowattstunde auf 5,55 Cent angehoben. Dabei stützte sich das Unternehmen auf Vertragsklauseln, die bei einer Steigerung von Lohnkosten oder Heizölpreisen einseitige Preisanhebungen des Versorgers zulassen. Gegen die Erhöhungen hatten nach Schätzungen einer Bürgerinitiative bis Mai rund 15 000 Kunden Widerspruch eingelegt.
Klauseln müssen verständlich sein
Nach Ansicht der 8. Zivilkammer des Bremer Landgerichts müssen Preisänderungsklauseln für die Kunden klar und verständlich sein. Sie müssten ihnen ermöglichen, die Berechtigung einer Preiserhöhung anhand der Klausel selbst zu prüfen. Die Kammer wies dabei ausdrücklich auf das so genannte Flüssiggas-Urteil des Bundesgerichtshofs hin.
Der BGH hatte im September 2004 entschieden, dass für einen langfristig gebundenen Kunden bereits bei Vertragsabschluss erkennbar sein müsse, in welchem Umfang Preisanhebungen auf ihn zukommen könnten. Mit Hilfe der entsprechenden Vertragsklauseln müsse er außerdem selbst die Berechtigung einer Preiserhöhung überprüfen können. Damit lasse sich unter anderem verhindern, dass Lieferanten nachträglich ihren Gewinnanteil erhöhen.
Der Streit um die Angemessenheit der Bremer Gaspreise insgesamt sei mit dem Urteil vom Mittwoch noch nicht entschieden, sagte Czarnecki. Die Verbraucherorganisation prüfe, ob auch eine Klage wegen "Unbilligkeit" erhoben werden sollte. Dabei müsse dann die Preiskalkulation des Lieferanten offen gelegt werden.
Die teilweise drastischen Gaspreisanhebungen der Energieversorger unter Berufung auf gestiegene Ölpreise haben bundesweit Zahlungsverweigerungen von Verbrauchern und Klagen ausgelöst. Bereits im April hatte das Landgericht Hamburg nach einer Sammelklage von "Gas-Rebellen" angekündigt, die gesamte Preisbildung des Energiehändlers E.ON Hanse zu überprüfen. Das Landgericht Oldenburg hatte kürzlich der EWE AG untersagt, die Zahlung von Preiserhöhungen mit einer Liefersperre zu erzwingen. Das Landgericht Mönchengladbach verpflichtete die Niederrheinwerke im April, einen Kunden weiter mit Gas zu beliefern, obwohl dieser die Gasrechnung gekürzt hatte.
Der Link zum Artikeln des Manager Magazin |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5905
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Verfasst am: 20.Jun 2006 7:36 Titel: |
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Gericht stoppt Preiserhöhung des Berliner Gasversorgers Gasag
Erneut hat ein Gasversorger vor Gericht eine Niederlage erlitten:
Das Berliner Landgericht hat die Gaspreiserhöhung der
Berliner Gasag in Teilen für unwirksam erklärt.
Damit hat eine von der Berliner Verbraucherzentrale unterstützte Sammelklage von 38 Kunden Erfolg.
Zuvor hatten bereits in anderen Städten Verbraucher mit
Sammelklagen Erfolge verbucht.
Die Gasag hatte die Tarife für ihre rund 700 000 Kunden
zum 1. Oktober vergangenen Jahres um
durchschnittlich 10,9 Prozent und zum 1. Januar 2006 nochmals
um acht bis zwölf Prozent erhöht.
Die Berliner Verbraucher machten vor Gericht geltend, dass das Unternehmen die Preiserhöhung nicht ausreichend
begründet habe.
Die Richter setzten sich mit der eigentlichen Kalkulation nicht auseinander. Sie erklärten aber die Anhebung für unwirksam,
da die vorgesehenen Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Transparenzgebot verstießen.
Der Gasversorger will das Urteil nicht akzeptieren.
Ein Sprecher kündigte Berufung beim Berliner Kammergericht an. Andernfalls sei es in Deutschland bald überhaupt nicht mehr möglich, Preise zu erhöhen, sagte der Sprecher. Das Unternehmen hatte die Anhebung der Gastarife mit höheren Beschaffungskosten begründet.
An der Gasag sind der Energiekonzern Vattenfall Europe,
die französische Gaz de France sowie über eine Tochter auch Deutschlands Marktführer Eon Ruhrgas beteiligt.
Erst vor wenigen Wochen hatte das Landgericht Bremen vier Preiserhöhungen des Versorgers SWB für unwirksam erklärt.
Dort hatten knapp 60 Verbraucher geklagt.
In Hamburg ist der Versorger Eon Hanse in einem Verfahren zur Veröffentlichung weiterer Daten verpflichtet worden.
Die Gaspreise sorgen seit zwei Jahren für Ärger.
Die Versorger hatten bundesweit ihre Tarife für Haushalte
in mehreren Schritten und zum Teil drastisch angehoben.
Sie verweisen auf den Anstieg des Ölpreises, an den der Gaspreis gekoppelt ist. Verbraucherschützer werfen den Unternehmen
dagegen vor, ihre Marktmacht auszunutzen. Sie haben die Kunden aufgerufen, sich gegen die Erhöhungen zu wehren
und unterstützen in mehreren Fällen gemeinsame Klagen von Verbrauchern.
Handelsblatt |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5905
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Verfasst am: 20.Jun 2006 11:07 Titel: Kartellamt errringt Etappensieg vor Gericht |
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E.ON-Ruhrgas muss Langfristverträge auflösen
Der Energiekonzern E.ON Ruhrgas hat in seinem Streit mit dem Bundeskartellamt um eine weitere Öffnung des Gasmarkts eine Niederlage hinnehmen müssen.
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wies im Eilverfahren einen Antrag des Konzerns zurück, der sich gegen das Verbot der langfristigen Gaslieferverträge von E.ON Ruhrgas mit regionalen Versorgern richtete.
Das Kartellamt hatte im Januar Deutschlands größten Gasversorger angewiesen, langfristige Vereinbarungen etwa mit Stadtwerken bis spätestens September zu beenden.
Die Behörde sieht in den Langfristverträgen einen Verstoß gegen europäisches und deutsches Wirtschaftsrecht. Gerügt wird, dass solche Verträge Drittanbietern über Jahre hinaus Liefermöglichkeiten entziehen und damit Wettbewerb unterbinden.
Grundsatzentscheidung fällt erst später. Der Kartellsenat entschied zunächst über eine aufschiebende Wirkung der Beschwerde von E.ON-Ruhrgas gegen den Beschluss des Kartellamts.
Der Gasversorger muss jetzt die Verfügung der Kartellbehörde vorerst befolgen und darf die Verträge mit den Altkunden nicht fortführen.
Die grundsätzliche Frage der Rechtmäßigkeit von Langfrist-Lieferverträgen muss das OLG in einem Hauptsache-Verfahren klären, für das es aber noch keinen Termin gibt. Es ist aber davon auszugehen, dass das Gericht auch in der Hauptsache nicht anders urteilt. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5905
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Verfasst am: 23.Jun 2006 13:32 Titel: Im so genannten Erdgasstreit ...... |
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.....hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Klage des Nürnberger Energielieferanten N-Ergie gegen die Stadt Dinkelsbühl abgewiesen.
Der zuständige Richter beurteilte damit die Kündigung eines Gasliefervertrages durch die mittelfränkische Stadt als rechtens.
Der Vorgang ist nach der EU-weiten Liberalisierung des Gasmarktes ein Präzedenzfall.
Dinkelsbühl hatte nach der Liberalisierung als erste bayerische Gemeinde seinen ursprünglich bis zum Jahr 2008 geschlossenen Liefervertrag mit N-Ergie gekündigt.
Nachdem N-Ergie zum 1. Oktober 2005 eine 16-prozentige Preiserhöhung angekündigt hatte, hielt die Erdgas Dinkelsbühl GmbH an der Romantischen Straße Ausschau nach einem günstigeren Anbieter.
Fündig wurde man bei einem hessischen Versorgungsunternehmen, dass zwar auch eine Preissteigerung in Planung hatte, allerdings nur um neun Prozent.
Der zuständige Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth, Helmut Haberstumpf, setzte das Vorgehen der Stadt an der Romantischen Straße nun voll ins Recht.
Die Klage von N-Ergie auf vertragswidriges Verhalten wurde abgewiesen. Der langfristige Vertrag zwischen N-Ergie und der Erdgas Dinkelsbühl GmbH sei unwirksam gewesen, so Haberstumpf.
Die lange Laufzeit der 1996 geschlossenen Vereinbarung bewertete der Richter als wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung, die gegen deutsches Kartellrecht verstieße.
Die Dinkelsbühler wird es freuen. Nach Berechnungen von Oberbürgermeister Christoph Hammer (CSU) bedeutet der Wechsel pro Haushalt eine durchschnittliche Ersparnis von jährlich rund 100 Euro.
Auf die gesamte Stadt bezogen könnten somit rund 300.000 Euro eingespart werden. Hammer begrüßte das nun gefasste Urteil. Die Entscheidung zeige, dass auch kleine Kommunen nicht machtlos den Energie-Multis ausgeliefert seien. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5905
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Verfasst am: 20.Jul 2006 10:27 Titel: |
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Überhöhte Gasrechnungen
Widerspruch kann sich immer noch lohnen
Die Gaspreise sind im zurückliegenden Abrechnungszeitraum zwei bis drei Mal erhöht worden. Das kann im Einzelfall gegenüber dem vorangegangenen Abrechnungsjahr Mehrkosten von mehreren hundert Euro bedeuten. Die Verbraucherzentralen empfehlen den Betroffenen, ihre Abrechnungen zu prüfen und die Erhöhungen nicht anstandslos zu zahlen. Auch jetzt besteht noch die Möglichkeit des Widerspruchs.
Allein gegenüber dem vorangegangenen Abrechnungsjahr muss ein Vierpersonenhaushalt mit Mehrkosten von etwa 300 Euro rechnen. Betrachtet man die zurückliegenden zehn Jahre, so haben sich die Gaspreise - je nach Versorger - um 180 bis 215 Prozent erhöht. Für viele Kunden ist die Schmerzgrenze erreicht. Auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen findet sich ein Musterbrief, mit dem Verbraucher ihren Widerspruch erklären können.
Horst Frank, Fachberater Bauen und Energie bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern:
Damit fordert der Verbraucher den Versorger auf, doch nachzuweisen, dass seine Preiserhöhung angemessen ist. Solange er das nicht macht, gilt nach dem allgemeinen Rechtsgebrauch der alte Preis. Das heißt, der Verbraucher kann, wenn er sich auf seinen Widerspruch beruft, den neuen Preis herunterrechnen auf den alten, und die Differenz zurückbehalten.
Hilfe bekommen Betroffene bei den Verbraucherzentralen. Meist finden sich schon im Internet Rechenbeispiele. Berechnungsgrundlage ist nicht - da sich der Heizwert des Gases verändern kann - der Kubikmeterpreis, sondern der Preis für die Kilowattstunde, der auf allen Rechnungen ausgewiesen wird:
Mit dem Musterbrief ist auch geklärt, dass die Einzugsermächtigung nur für den alten Teil des Preises gilt. Allerdings muss man sagen, halten sich die Versorger gar nicht daran. Teilweise erklären sie dann den widerspruchswilligen Verbrauchern, dass sie die Einzugsermächtigung nicht mehr benutzen, und der Verbraucher soll den Betrag, den er schuldig ist, selbst einzahlen.
Mittlerweile haben bundesweit mehr als 500.000 Verbraucher Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt und zahlen solange keine höheren Gaspreise, bis die Versorgungsunternehmen ihre Kalkulationen offen gelegt und die Angemessenheit ihrer Preiserhöhungen nachgewiesen haben. Zwar haben sich die Einkaufspreise der Versorgungsunternehmen in den letzten zwei Jahren um etwa ein Drittel erhöht, allerdings haben die Verbraucherzentralen berechnet, dass die Verbrauchspreise weit stärker gestiegen sind, als dies zur Begleichung der höheren Einkaufspeise erforderlich gewesen wäre. Auch die üppigen Gewinne der Gasversorger von mitunter 300 Prozent lassen Verbraucherschützer Verdacht schöpfen, dass die jüngsten Preissteigerungen nicht gerechtfertigt sind.
Der Widerspruch muss nicht unmittelbar nach der Preiserhöhung eingelegt werden:
Wenn man die Sache rechtlich betracht, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Also rein theoretisch hätte der Verbraucher in diesem Zeitraum die Möglichkeit, seinen Widerspruch zu erklären. Wir raten allerdings: Wenn man Kenntnis erlangt hat, und das ist meist mit der Rechnungslegung, da sollte man seinen Widerspruch formulieren und dann auch seine Reduzierung vornehmen.
Trotz des Widerspruchs berechnen die Versorgungsunternehmen meist die hohen Gaspreise. Der Kunde muss es selbst in die Hand nehmen, die Mehrkosten aufgrund der Preiserhöhungen berechnen und den reduzierten Gaspreis an das Versorgungsunternehmen überweisen. Die Musterprozesse laufen noch. Für den Fall, dass die Gerichtsentscheidung am Ende doch zugunsten der Gasversorger ausfällt, sollten Verbraucher das zurückbehaltene Geld für eventuelle Nachforderungen bereithalten. In der ersten Instanz, durch Urteile der Landgerichte Berlin und Bremen, haben die Verbraucher Recht bekommen. |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 26.Jul 2006 6:09 Titel: |
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Sammelklage gegen MITGAS geplant
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bereitet eine Sammelklage gegen die Mitteldeutsche Gasversorgung MITGAS vor. Grund sind die
Preiserhöhungen beim Erdgas. Die Verbraucherschützer berufen sich auf
die "Billigkeit" bei der Preisfestsetzung nach Paragraph 315 BGB.
Lesen Sie die komplette Meldung unter
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5905
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Verfasst am: 19.Aug 2006 6:00 Titel: |
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Verbraucher sollen Widerstand leisten
Angesichts der Ankündigung einer neuen Preisrunde durch die großen Strom- und Gasversorger fordert der Bund der Energieverbraucher die Kunden bei überhöhten Tarifen zur Zahlungsverweigerung auf. »Allen Verbrauchern steht das Recht zu, die Zahlung von überhöhten Preisen zu verweigern«, sagte der Vorsitzende Aribert Peters am Freitag im rheinland-pfälzischen Rheinbreitbach.
Das Recht, unbegründete Erhöhungsbeträge nicht zu zahlen, werde vom Bundesgerichtshof und zahlreichen Instanzgerichten immer wieder bestätigt.
Selbst »eine Armada bestbezahlter Anwälte« könne daran nichts ändern. Verbraucher sollten »den Mut zum Widerstand, zur Zahlungsverweigerung fassen«. Peters betonte unter Verweis auf verschiedene Urteile, daß die Versorger bei Preiserhöhungen ihre Kalkulation hinreichend offenlegen müßten.
Fünf der sieben Regionaltöchter des größten deutschen Gasversorgers Eon wollen ihre Gaspreise ab dem 1. Oktober um teilweise mehr als zehn Prozent erhöhen, wie ein Eon-Sprecher am Freitag mitteilte. Auch RWE hat für das kommende Jahr Erhöhungen beantragt. Angesichts der Rekordgewinne der großen deutschen Energiekonzerne sind die Pläne bereits bei Verbraucherschützern und Politikern auf Kritik gestoßen. Sie warfen den Unternehmen die Ausnutzung einer Monopolstellung vor.
(ddp/AP) |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2944
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Verfasst am: 30.Aug 2006 20:46 Titel: |
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Gaspreis-Erhöhungen nicht zahlen
Verbraucher können sich wehren und die Zahlung der Erhöhungen verweigern. Das geht auch unabhängig von einer Erhöhung, also auch jetzt noch.
Hier der Musterbrief
Nachrichten zum Thema Gaspreiserhöhungen:
| Zitat: |
(24.8.2006) Keine Angst vor der Gassperre!
Wer zögert, dem Gasversorger zu widersprechen und die Zahlung von Preiserhöhungen zu verweigern, dem sei gesagt: Eine Gassperre ist illegal. Das ist mehrfach von den Gerichten festgestellt worden. In der Hamburger Region hat dies zuletzt des Amtsgericht Pinneberg per einstweiliger Verfügung bestätigt. Auf Antrag eines Kunden, der auf Anraten der Verbraucherzentrale Hamburg die Zahlung der Preiserhöhungen verweigert hatte, verbot das Gericht in dem Beschluss dem Versorger E.on Hanse, den Gashahn abzudrehen. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht das Gericht E.on Hanse ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro an. Also: Widerstand ist machbar, Herr Nachbar.
| Zitat: |
(17.08.2006) Jahresabrechnung erhalten - was nun?
In diesen Tagen erhalten viele Verbraucher ihre Jahresabrechnung. Wer Widerspruch erhoben hat und die Zahlung der Preiserhöhungen verweigert hat, muss jetzt aufpassen und genau rechnen! Aber auch, wenn Sie gegen die verlangten Gaspreise bisher keinen Widerspruch gemäß § 315 BGB eingelegt haben, können Sie noch gegen die erhöhten Gaspreise vorgehen. Dazu sollten Sie Ihrem Gasversorger (per Einschreiben) mitteilen, dass Sie die verlangten Gaspreise für unbillig (= unangemessen) i.S.d. § 315 BGB halten und diese erst zahlen wollen, wenn Ihr Gasversorger Ihnen gegenüber die Angemessenheit der Gaspreise nachgewiesen hat. Dazu soll er Ihnen seine Kalkulationen offen legen.
Selbst wenn Sie als Neukunde gleich den erhöhten Gaspreisen ausgesetzt waren, können Sie noch gegen die erhöhten Gaspreise vorgehen.
Der verlangte Gaspreis ist nämlich nur dann „verbindlich, wenn (er) der Billigkeit entspricht“ (§ 315 Abs. 3 S.1 BGB). Der § 315 BGB greift ein, weil Sie beim Vertragsschluss die Höhe des Gaspreises mit Ihrem Gasversorger nicht aushandeln konnten, sondern dieser den Preis einseitig bestimmt hat. Sie sollten Ihrem Gasversorger deshalb (per Einschreiben) mitteilen, dass Sie die verlangten Gaspreise für unbillig (= unangemessen) i.S.d. § 315 BGB halten und diese erst zahlen wollen, wenn er Ihnen gegenüber die Angemessenheit der Gaspreise nachgewiesen hat. Dazu soll er Ihnen seine Kalkulationen offen legen. Sie können also mit Ihrem Gasversorger zunächst einen Gaslieferungsvertrag abschließen und diesem dann mitteilen, dass Sie die verlangten Gaspreise für unangemessen i.S.d. § 315 BGB halten. Sie können auch gleich auf dem Vertragsformular vermerken, dass Sie die verlangten Preise nur nach einem erbrachten Billigkeitsnachweis in voller Höhe zahlen werden.
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