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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6451
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Verfasst am: 1.Sep 2006 9:04 Titel: |
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Verbraucher gewinnt Streit um Gaspreiserhöhung
Im Streit um eine Gaspreiserhöhung hat ein Verbraucher vor dem Amtsgericht Leipzig Erfolg gehabt. Die Richter erklärten die Erhöhung der Stadtwerke Leipzig für unwirksam, teilte Gerichtssprecherin Claudia Eppelt-Knochenstiern am Dienstag der dpa auf Anfrage mit. Zudem sei eine Kündigung, die im Zusammenhang mit dem Streit ausgesprochen, nicht wirksam. Nach Angaben des Bundes der Energieverbraucher hatte der Kläger für sein Einfamilienhaus einen „Bestpreis Gas Vertrag“. Die Organisation hat den Rechtsstreit begleitet. (Az.: 103 C 559/06)
Ihren Angaben zufolge hat das Gericht sowohl die Klausel für die Preiserhöhung als auch die Erhöhung selbst für unwirksam erklärt. Die Stadtwerke hatten im Verfahren ein Gutachten vorgelegt, das sie selbst in Auftrag gegeben hatten. Dies kam zu dem Ergebnis, dass die Erhöhung angemessen sei. Eine Offenlegung weiterer Informationen haben die Stadtwerke nach Angaben des Bundes der Energieverbraucher abgelehnt.
In Sachsen sind mehrere Sammelklagen gegen Gasversorger anhängig. Die Verfahren werden von der Verbraucherzentrale Sachsen koordiniert. Rechtskräftige Entscheidungen stehen noch aus.
dpa |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6451
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Verfasst am: 11.Sep 2006 5:39 Titel: |
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Der Wechsel zu Anbietern aus anderen Regionen ist prinzipiell möglich
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
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Verfasst am: 31.Okt 2006 15:21 Titel: |
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Gaspreise: Infomappe für Verbraucher
Über die Möglichkeiten und Modalitäten eines Widerspruchs gegen Gaspreiserhöhungen sowie zahlreiche andere Fragen zum Thema informiert ausführlich die neue Mappe "Gaspreise - Preiserhöhungen" der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Musterbriefe sind als Beispiele enthalten.
Lesen Sie die komplette Meldung unter
news weiter lesen |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3321
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Verfasst am: 11.Nov 2006 11:46 Titel: |
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Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart über einen Schutzantrag wegen Gaspreisuntersuchung
Link zur Pressemeldung
Der Kartellsenat des OLG Stuttgart hat im Rahmen seiner Zuständigkeit für Beschwerden gegen Entscheidungen des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde einen Schutzantrag der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH zurückgewiesen.
Die Stadtwerke wollten damit die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde anordnen lassen, die sie gegen eine sog. Auskunftsverfügung des Wirtschaftsministeriums erhoben haben. In dieser kartellrechtlichen Verfügung hatte das Wirtschaftsministerium einer Vielzahl von Stadtwerken in Baden-Württemberg wegen deren Verweigerungs-haltung auferlegt, zum Zwecke der sog. Enquêteuntersuchung nach Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) über eventuelles missbräuchliches Verhalten bei der Gaspreisbildung Auskunft darüber zu geben, welche Boni, Rabatte, Werbekostenbeihilfen usw. den Stadtwerken von ihren Gaslieferanten gewährt werden. Die beschwerdeführenden Stadtwerke halten das Auskunftsverlangen für unrechtmäßig, weil die geforderten Angaben Geschäftsgeheimnisses ihrer Lieferanten darstellten und die Abfrage insgesamt ein unverhältnismäßiger, nicht erforderlicher Eingriff sei.
Das Wirtschaftsministerium hat der Beschwerde der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd wie auch den Beschwerden weiterer Stadtwerke nicht abgeholfen. Über sie wird das OLG Stuttgart noch zu entscheiden haben.
In der nunmehr ergangenen Vorabentscheidung über die Zurückweisung des Schutzantrages führt der Kartellsenat aus, dass, der gesetzlichen Voraussetzung entsprechend, ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auskunftsverfügung des Wirtschaftsministeriums nicht bestünden. Die Untersuchung des Gaspreismarktes sei gerechtfertigt, weil die trotz derselben Vorlieferanten und trotz gleicher Strukturmerkmale bestehenden beachtlichen Preisunterschiede vermuten ließen, dass der Wettbewerb im Tarifkundenbereich der Gasversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht sein könnte. Die angeordneten Auskünfte seien zur Erreichung des Untersuchungszwecks erforderlich, um eventuellen Ausbeutungsmissbrauch oder sonstige missbräuchliche Preisgestaltung im Tarifkundenbereich im Sinne der Vorschriften des GWB zu ermitteln. Die Angabe der bloßen nominellen Einkaufspreise könne kein zutreffendes Bild der tatsächlichen Einkaufskosten geben. Die Angabe der Boni, Rabatte, etc. sei daher für eine zuverlässige Beurteilung erforderlich, ob die von den Tarifkunden geforderten Endpreise denjenigen entsprechen, die sich bei wirksamem Wettbewerb ergeben würden.
Den Einwand des unverhältnismäßigen Eingriffs hat der Kartellsenat zurückgewiesen, da insbesondere keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür bestünden, dass im Rahmen des Verwaltungsverfahrens Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten verletzt würden.
Nicht gefolgt ist das Gericht auch dem Einwand der Stadtwerke, die sofortige, noch vor Entscheidung über die Beschwerde erfolgende Vollziehung der Auskunftsverfügung stelle eine unbillige Härte dar. Vielmehr bestehe an der Durchführung der Enquêteuntersuchung und den hierzu erforderlichen Ermittlungen ein gewichtiges, die Interessen der beschwerdeführenden Stadtwerke deutlich überwiegendes öffentliches Interesse. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3321
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Verfasst am: 28.Nov 2006 20:05 Titel: |
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Der Energiekonzern E.ON will im kommenden Jahr die Gaspreise senken.
Für viele Kunden geschehe dies bereits zum 1. Januar, teilte E.ON am
Freitag in Düsseldorf mit. Grund für die Preissenkung sei
insbesondere der inzwischen niedrigere Ölpreis, an den die Gaspreise
gebunden sind.
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3321
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Verfasst am: 28.Nov 2006 20:08 Titel: |
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Gaspreise: Anstieg zum Jahreswechsel und neue Netzentgeltbescheide
Für Kunden der Leipziger Stadtwerke sollen ab 1. Januar 2007 Strom,
Gas und Fernwärme teurer werden. Das Unternehmen kündigte am Mittwoch
Preiserhöhungen von netto bis zu elf Prozent an. Als Begründung
nannte Geschäftsführer Wolfgang Wille erheblich gestiegene
Energiebeschaffungskosten.
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Schwarzlilie Newbie
Anmeldungsdatum: 05.11.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 29.Nov 2006 22:38 Titel: Mitteilung der E-ON Thueringer Energie betreff Umsatzst.erh. |
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Zitat von e-on (kam im Briefkasten als 'Postkartenaehnliches gewaechs' an, aufklappbar :
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wie Sie sicher wissen, wird zum 1. Januar 2007 die Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % angehoben. Dies hat auch Auswirkungen auf Ihren Erdgaspreis. Durch diese staatlich verordnete Preiserhoehung steigt der Staatsanteil auf ca. ein Viertel des Erdgasgesamtpreises (Beispiel: ThueringenGas.maxivat) an.
Als verantworungsbewusstes, kundenorientiertes Unternehmen wollen wir in Zukunft fuer noch mehr Offenheit und Transparenz sorgen. Deslhalb werden wir Ihnen ab sofort jede Preisveraenderung schriftlich mitteilen. Zusaetzlich veroeffentlichen wir die Preise in der Tagespresse.
Die E.ON Thueringer Energie bietet ab 1. Januar 2007 auf der Grundlage der "Allgemeinen und Besonderern Bestimmungen der E.ON Thueringer Energie fuer die Lieferung von Erdgas" vom 1. April 2005 sowie unter Beruecksichtigung des DVGW-Arbeitsblattes G 685 (Gasabrechnung) Erdgas zu den unten auggefuehrten geaenderten Bruttopreisen an.
Bitte entnehmen Sie Ihren jaehrlichen Verbrauch der letzten [ ... usw ... ]
Haben Sie Fragen? Unser Kundenservice [ ... usw ... ]
[ Dann folgt ne Tabelle mit Erdgaspreisen ab 1. Jan 2007 ]
--
Vielen Dank,
Frank
P.S.: Umlaute ersetzt; Abtippfehler koennen vorkommen; wegen Urheberrechtlichen Unwaegbarkeiten gekuerzt zitiert |
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katerundmaus Insider
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 755 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 30.Nov 2006 18:03 Titel: |
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was bedeutet, der Wechsel zu einem anderen Gasanbieter ist prinzipiell möglich? (prinzipiell?)
und was macht ein Mieter einer Wohnung, wenn der Vermieter sich darum nicht schert, einen günstigeren Gasanbieter zu finden?
Am Rande bemerkt: einer Hartz-IV-Empfängerin flatterte dieser Tage eine Nachzahlung von über 500,- Euro ins Haus (Gas). Sie ging damit zum Arbeits-(äh-Sozial)amt. Dort hatte man sie darauf hingewiesen, dass sie sich dann doch mal eine andere Wohnung suchen solle. Sie lebt mit drei Kindern in einer 80-qm-Wohnung. Also kleiner geht nicht. Aber immerhin wurde ihr gesagt, sie solle nach einer Wohnung schauen, die man mit Kohle beheizen kann. Weil: Kohle wird rationiert abgegeben und der Empfänger muss damit haushalten, egal wie lange es kalt ist. Geht die Kohle aus, dann gibts keinen Nachschlag mehr.
Bei Gas geht das nicht (bei Öl auch nicht, denn da zahlt ja die Hausgemeinschaft). |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3321
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katerundmaus Insider
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 755 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 1.Dez 2006 12:58 Titel: |
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| sorry, aber ich verstehe jetzt nur Bahnhof |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3321
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Verfasst am: 29.Dez 2006 15:28 Titel: |
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| Zitat: |
Frau gewinnt Klage gegen Gaspreis-Erhöhung
Auch andere Stadtwerke-Kunden könnten jetzt klagen.
In Wittenberg hat eine Kundin der Stadtwerke erfolgreich gegen die Erhöhung der Gaspreise geklagt. Nach Angaben ihres Rechtsanwaltes
| Zitat: |
| Rechtsanwalt Wilhelm Rettler |
muß die Frau 1.700 Euro an einbehaltenen Gebühren nicht zahlen.
Urteil des Wittenberger Amtsgerichtes
Wie so viele Stadtwerke hatte das Unternehmen aus Wittenberg die Gaspreise erhöht und sich lediglich áuf gestiegene Beschaffungskosten für Energie berufen.
Eine Kundin hatte das mehr verlangte Geld einbehalten und dabei wird es auch bleiben. Dem Amtsgericht hat die allgemeine Begründung nicht ausgereicht. Eine genaue Preiskalkulation wollten die Stadtwerke aber nicht offen legen- also vorläufiger Sieg für die Verbraucher. Ob die Stadtwerke das Urteil hinnehmen ist noch völlig offen.
Quelle: MZ-web
RadioSAW |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3321
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Verfasst am: 4.Jan 2007 8:00 Titel: |
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Amt stellt Gaspreis-Liste auf
Bundesweit günstigster Anbieter in Sachsen-Anhalt - Viele aber teuer
Das Bundeskartellamt hat bei einem ersten bundesweiten Gaspreisvergleich für Haushaltskunden erhebliche Preisunterschiede festgestellt. Ein Großteil der Stadtwerke in Sachsen-Anhalt liegt dabei im oberen Drittel. Allerdings wurde mit den Städtischen Werken Magdeburg auch der bundesweit günstigste Anbieter
Quelle und gesamter Beitrag: klick - MZ-web |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3321
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Verfasst am: 7.Jan 2007 20:28 Titel: |
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| FOCUS Online bietet einen täglich aktualisierten Gaspreisvergleich. Mit dem Tarifrechner können Sie ermitteln, ob ihr Gasversorger eventuell einen günstigeren Tarif für Sie bereithält und wie dieser im Vergleich zu anderen Gasanbietern dasteht. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6451
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Verfasst am: 8.Jan 2007 11:12 Titel: |
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Kunden zur Kürzung von Gasrechnungen aufgerufen
| Zitat: |
Angesichts der zum Teil enormen Unterschiede bei den Gaspreisen in Deutschland haben Verbraucherschützer an die Kunden appelliert, ihre Rechnungen gegebenenfalls eigenmächtig zu kürzen. Die "riesigen" Preisdifferenzen zeigten, dass die Versorger "den fehlenden Wettbewerb zu überhöhten Preissteigerungen missbraucht haben", erklärte der Bund der Energieverbraucher.
Der Bund der Energieverbraucher hob hervor, dass die Verbraucher bei einer eigenmächtigen Rechnungskürzung nicht fürchten müssen, dass ihnen der Gashahn abgedreht wird. Den Unternehmen sei es durch eine neue Verordnung verboten, in einem solchen Fall die Versorgung einzustellen oder damit auch nur zu drohen.
Der Bund der Energieverbraucher riet den Kunden, den Gasversorger vorab schriftlich über eine geplante Kürzung der Rechnung zu unterrichten. Zugleich hob die Organisation hervor, dass die Unternehmer keine Chance hätten, eigenmächtig gekürzte Rechnungsbeträge vor Gericht einzuklagen, solange sie ihre Preiskalkulation nicht offen legten. Der Verband verwies dazu auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das eine entsprechende Zahlungsklage abgelehnt habe.
Quelle: tagesschau.de |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3321
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Verfasst am: 12.Feb 2007 9:52 Titel: |
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| Verbraucherschützer raten Gaskunden, sich den Preis ihres Anbieters erläutern zu lassen, wenn dieser stark vom günstigsten Preis abweicht. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6451
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Verfasst am: 21.Feb 2007 8:11 Titel: |
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| Zitat: |
Gaskunden sollten dem Angebot von Sonderverträgen mit einer Festpreisvereinbarung nach Einschätzung von Verbraucherschützern mit Skepsis begegnen. Grundsätzlich machten Festpreisverträge nur in Zeiten niedriger Preise Sinn, erinnerte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn sollten die Gaspreise im Zuge der Liberalisierung sinken, müßten Festpreiskunden über die gesamte restliche Laufzeit den alten, hohen Preis zahlen. »Wer jetzt einen solchen Sondervertrag abschließt, stimmt per Unterschrift der Preisforderung des Gasversorgers ausdrücklich zu«, hieß es von den Verbraucherschützern weiter. Weder eine Anpassung an möglicherweise sinkende Gaspreise noch ein Widerspruch wegen unangemessen hoher Tarife seien möglich, solange der Vertrag laufe. Und das könnten immerhin bis zu fünf Jahre sein.
(AP) |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3321
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Verfasst am: 23.Feb 2007 8:02 Titel: |
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Gaspreis-Erhöhungen nicht zahlen
unbillig und unbegründet
Verbraucher können sich wehren und die Zahlung der Erhöhungen verweigern. Das geht auch unabhängig von einer Erhöhung, also auch jetzt noch!
Auszug aus der VZHH
| Zitat: |
| Sie haben bisher alle Erhöhungen von E.on Hanse widerspruchslos hingenommen und wollen jetzt noch Widerspruch erheben? Das geht! Doch welchen Preis sollen Sie zahlen? Da die Preise von E.on Hanse einseitig festgesetzt sind, muss der Versorger den Nachweis der "Billigkeit", also der Angemessenheit der Preise erbringen. Das hat er bisher nicht getan. Und eine Gerichtsentscheidung über den "billigen" Preis liegt auch noch nicht vor - das Sammelklageverfahren vor dem Landgericht Hamburg läuft noch. Keiner kennt also den "billigen" Preis. Daher ist jeder - gekürzte - Preis, den man als Widersprecher zahlt, nur ein gegriffener Preis. Ein Widersprecher, der eine Kürzung vornimmt - in welcher Höhe auch immer - akzeptiert damit nicht den ungekürzten Betrag (den Sockel). Vielmehr zahlt er diesen Betrag unter Vorbehalt. Rechtlich gesehen schuldet er nämlich Null, da die gesamte Forderung des Versorgers mangels Nachweises der Billigkeit nicht fällig ist. Doch irgendeinen Preis wird er zu zahlen haben, da er ja Gas geliefert bekommen hat. Wir empfehlen Neueinsteigern daher, der Einfachheit halber, auf der Basis eines Arbeitspreises von 4 Cent/kwh oder von 25 Prozent unter dem jeweils verlangten Arbeitspreis und des Grundpreises von September 2004 gegenüber E.on Hanse die Gegenrechnung aufzumachen. Welchen Abschlag Sie zahlen, ist rechtlich gesehen, gleichgültig. Der Abschlag ist nur eine Vorauszahlung |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3321
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Verfasst am: 17.Jun 2007 13:16 Titel: |
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"Gaspreis-Rebell" erkämpft Grundsatzurteil
Im Streit um die richterliche Gaspreiskontrolle hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage eines pensionierten Richters aus Heilbronn abgewiesen. Zurücklehnen können sich die Unternehmen jedoch nicht - denn die Preise sind nach Ansicht der Richter grundsätzlich überprüfbar.
Auszug: Financial Times |
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Nanovoigt Newbie
Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Spreewald
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Verfasst am: 21.Jun 2007 14:20 Titel: |
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| Moderator GM&P hat folgendes geschrieben:: |
Kunden zur Kürzung von Gasrechnungen aufgerufen
...
Der Bund der Energieverbraucher hob hervor, dass die Verbraucher bei einer eigenmächtigen Rechnungskürzung nicht fürchten müssen, dass ihnen der Gashahn abgedreht wird. Den Unternehmen sei es durch eine neue Verordnung verboten, in einem solchen Fall die Versorgung einzustellen oder damit auch nur zu drohen... |
Wie sollte ich mich verhalten, mir wurde der Gashahn abgedreht ?
Am 16.02.2006 widersprach ich der Jahresrechnung 2006 wegen Unbilligkeit der geforderten Gaspreise.
(Forderung für 20811 kWh = 1114,84 € zzgl. 178.37 € USt.)
Ich kürzte den Rechnungsbetrag auf das Niveau von 2004 ( 4,5 ct/kWh ).
Der Preis stieg von 2004 bis 2006 von 4,5 auf 6,3 ct/kWh oder um 40%.
Im Vergleich zu 1999 stieg der Preis sogar um 90% !
Nachfolgend auszugsweise die
Antwort des Gasversorgungsunternehmens vom 22.02.2006:
„ ... Dem von Ihnen vorgebrachten Vorwurf der Unbilligkeit unserer Erdgaspreise im Sinne des § 315 BGB müssen wir entschieden widersprechen und feststellen, dass derzeit keine Rechtssprechung bezüglich unserer Gaspreise vorliegt...
... In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Heilbronn am 19.01.2006 (AZ: 6S 16/05 Ab) festgestellt:
„Der Kunde eines Energieversorgungsunternehmens ist zwar berechtigt,
Preiserhöhungen von den Zivilgerichten überprüfen zu lassen. Die Prüfung im vorliegenden Fall hat aber ergeben, dass das örtliche Gasversorgungsunternehmen in zulässiger und angemessener Weise lediglich gestiegene Bezugskosten an seine Kunden weitergegeben hat.“ und damit die entsprechende Klage eines Gaskunden auf Feststellung der Unbilligkeit einer Gaspreiserhöhung abgewiesen...
... Im Übrigen hat auch die Kartellbehörde des Landes Brandenburg zwischenzeitlich festgestellt, dass auch im kartellrechtlichen Sinne kein Missbrauch unserer Preishoheit vorliegt...
.. Ihrer Vorschrift entsprechend haben wir ab 1. März (Abschlag Februar 06) die Abschläge auf 85,- € festgesetzt. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass diese von Ihnen gewünschte Verfahrensweise zu erhöhten Nachzahlungen in der nächsten Jahresendrechnung führen kann. Wie bereits oben dargestellt, gehen wir von der Billigkeit unserer Preise aus...“
Am 30.04.2007 erfolgte die Mahnung zur Zahlung des ausstehenden Rechnungsbetrages und Androhung der Einstellung der Gasversorgung auf der Grundlage von § 19 der Strom GVV/GasGVV (Grundversorgungsverordnung vom 26.10.2006).
Ab dem 1.06.2007 wurde die Gasversorgung eingestellt; der Gaszähler wurde demontiert.
Für Hinweise oder Empfehlung eines Fachanwaltes wäre ich sehr dankbar.
Herzliche Grüße aus dem Spreewald ! |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3321
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Verfasst am: 28.Aug 2007 20:24 Titel: |
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OLG Brandenburg bestätigt Sperrung der Fernwärmeversorgung nach unvollständigen Zahlungen
Das =167830]Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Eilverfahren eine Entscheidung der Stadtwerke Oranienburg GmbH bestätigt, die wegen der Zahlungsrückstände einer Vermieterin die Versorgung mit Fernwärme eingestellt hat. Die Vermieterin hatte mehrere Rechnungen der GmbH unter Verweis auf unbillige Preiserhöhungen des Versorgers nicht vollständig bezahlt. Das OLG stellte vor allem darauf ab, dass die Vermieterin nicht hatte beweisen können, dass eine ermessensabhängige Preiserhöhung stattgefunden habe (Beschluss vom 27.08.2007, Az.: 7 W 82/07).
Mehr dazu bei - Beck - Aktuell |
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