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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 27.Sep 2007 20:22 Titel: |
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"„Gaspreisrebellen“ erfolglos"
Urteil vom 27.09.2007, Az. 12 O 17018/06
Link = > (bei Veröffentlichung - noch nicht rechtskräftig)
(Pressesprecher: RiLG Dr. Frank Tholl)
Mit Urteil vom heutigen Tag hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I eine Klage von 200 Klägern gegen einen Münchner Gasversorger abgewiesen.
Die Kläger waren der Auffassung, die Gaspreiserhöhungen der Beklagten zum 01.07.2005, 01.01.2006 und 01.04.2006 seien unbillig, und damit unwirksam gewesen.
Die Kammer war zwar der Auffassung, dass die streitigen Erhöhungen der Preise einer Billigkeitsprüfung zu unterziehen sind. Frühere Erhöhungen oder der Sockelbetrag sind jedoch von einer Überprüfung (im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.06.2007, Az. VII ZR 36/06) ausgeschlossen.
Gleichwohl konnte die Kammer keine unbilligen Erhöhungen feststellen.
Dazu heißt es im Urteil:
„Die Preiserhöhungen der Beklagten sind nicht unbillig. Denn die von den Klägern angegriffenen Preiserhöhungen beruhten nach Überzeugung der Kammer auf Steigerungen der eigenen Bezugskosten der Beklagten. Die Weitergabe von eigenen Kostensteigerungen durch die Beklagte an ihre Kunden, darunter die hiesigen Kläger, ist jedoch nicht unbillig. Es ist nicht zu beanstanden, wenn derjenige, der ein Gut zum Verkauf anbietet, den Preis hierfür auch anhand seiner eigenen Kosten bestimmt. Nichts anderes kann auch für Dauerlieferungsverträge gelten […]
Die Kammer geht jedoch aufgrund der Aussagen der vernommenen Zeugen sowie der durch die Beklagte vorgelegten Unterlagen davon aus, dass tatsächlich durch die Beklagte nur deren eigene Kostensteigerungen weitergegeben wurden […]“ |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 23.Okt 2007 9:49 Titel: |
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Richter in Gaspreis-Verfahren deuten kundenfreundliches Urteil an
Im Streit um die Transparenz bei Gaspreis-Erhöhungen können Verbraucher auf weitere juristische Rückendeckung hoffen. Beim Auftakt eines Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bremen brachten die Richter am Mittwoch zum Ausdruck, dass sie das erstinstanzliche Urteil zugunsten der 59 klagenden Gaskunden voraussichtlich bestätigen werden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Darin hatte das Landgericht Bremen die fehlende Transparenz in den Preisanpassungsklauseln des Regionalversorgers swb bemängelt und diese daher für unwirksam erklärt. Somit seien auch die Preiserhöhungen um insgesamt gut 38 Prozent von Oktober 2004 bis Januar 2006 unwirksam.
Das OLG werde seine Entscheidung dazu am 16. November verkünden
Quelle: AFP |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 11.Dez 2007 8:57 Titel: |
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| Zitat: |
Preisgleitklausel bei Erdgas - oft ungültig?
Tausende von Erdgaskunden wehren sich in Deutschland rechtlich gegen die massiven Preiserhöhungen. Die Preise wurden zum Teil um über 30% innerhalb von zweieinhalb Jahren erhöht.
Ein Großteil der Haushalte heizt mit Erdgas. Die Kunden haben meist keine oder nur vorgetäuschte Möglichkeiten den Lieferanten frei zu wählen. Sie sind fest in der Hand von Monopolen und Oligopolen. Ein Beziehungsgeflecht unter den Lieferanten hat sich die Kunden aufgeteilt. Wettbewerb findet nicht statt. In letzter Zeit versuchen Versorger sogar den Kunden eine Wettbewerbssituation vorzugaukeln. Dazu Richter Becker vom Landgericht Essen : “Gas-Kunden können zwar seit dem 1. April auch in Essen zwischen zwei Gas-Lieferanten wählen. Hinter dem neuen Anbieter "E wie einfach" steht aber Eon Ruhrgas, das über sein Tochterunternehmen Thüga an den Stadtwerken beteiligt ist. Das Geld "bleibt in der Familie““.
Bis vor kurzem stand der § 315 BGB (Bestimmung der Leistung durch eine Partei) im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Ein Bundesgerichtshofsurteil hat am 13.06.2007 bestätigt, dass die Billigkeit von Preiserhöhungen durch die Versorger nach § 315 nachgewiesen werden muss. Es kristallisiert sich aber zurzeit immer mehr heraus, dass viele Kundenverträge eine unzulässige Benachteiligung beinhalten. Kunden haben dabei scheinbar schon vor der Prüfung der Billigkeit der Preiserhöhungen einen rechtlichen Hebel, Preiserhöhungen abzulehnen. Eine häufig in Endkundenverträgen verwendete Preisgleitklausel benachteiligt die Kunden unzulässig. Der Preisänderungsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Erdgasversorger kann gegen § 307 BGB verstossen und unwirksam sein.
BGB § 307 Inhaltskontrolle(1)
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
Siehe: bundesrecht.juris.de/bgb/__307.html
In mehreren Gerichtsverfahren, wovon zwei auch schon in der zweiten Instanz von Kunden gewonnen wurden, stehen die Preisgleitklauseln im Mittelpunkt (11.12.2006 Oberlandesgericht Dresden; 16.11.2007 Oberlandesgericht Bremen). Das Dresdener Verfahren wird voraussichtlich am 16.01.2008 vor dem BGH in Dritter Instanz verhandelt.
Es ist das gute Recht der Kunden sich gegen die Preiserhöhungen der Erdgasversorger zu wehren. Musterschreiben an die Versorger findet man im Internet.
Pressemeldung - Joachim Datko - Forum Monopole |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 19.Jan 2008 6:15 Titel: |
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Der Versorger RWE- Weser-Ems muss 25 Gaskunden nach einem Urteil des Landgerichts Dortmund Gelder aus Preiserhöhungen zurückzahlen.
Die Verbraucher könnten von RWE die Rückzahlung von insgesamt 16.128,63 Euro aus den Jahren 2003 bis 2005 verlangen, teilte das Gericht am Freitag mit.
Nach der Entscheidung der 6. Zivilkammer des Gerichts war der Gasversorger nicht berechtigt, den Gaspreis zu erhöhen, ohne dies "konkret und nachvollziehbar" zu begründen.
Auch enthielten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgers keine Klauseln, die die Preiserhöhungen wirksam machten. RWE könne gegen das Urteil Berufung einlegen, ergänzte eine Gerichtssprecherin.
(AZ: 6 O 341/06)
Die Verbraucherzentrale NRW, an die die 25 Gaskunden bei der Sammelklage ihre Ansprüche abgetreten hatten, wertete das Urteil als "Etappensieg im Kampf gegen überhöhte Gaspreise". Nun könnten auch andere RWE-Kunden Geld zurückverlangen. Allerdings sei davon auszugehen, dass der Rechtsstreit letztlich vom Bundesgerichtshof (BGH) geklärt werden müsse.
Verbraucherschützer und Politiker hatten immer wieder die ihrer Ansicht nach zu hohen Energiepreise in Deutschland kritisiert.
Quelle: Reuters |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 5.März 2008 17:01 Titel: |
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Das Bundeskartellamt hat gegen rund 35 deutsche Gasversorger Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gaspreise eingeleitet. Bei ihren Berechnungen geht die Wettbewerbsbehörde allerdings nicht von dem Preis aus, den der Endkunde zahlt. Abgezogen werden zuvor die genehmigten Netzentgelte sowie Steuern und Konzessionsabgaben. Diese machen zusammen immerhin rund 45 Prozent des vom Verbraucher zu zahlenden Endpreises aus.
Die Wettbewerbsbehörde macht damit zum ersten Mal vom geänderten Kartellrecht Gebrauch. Das bietet ihr mehr Möglichkeiten bei der Missbrauchsaufsicht.
Und es erlaubt dem Kartellamt, in einem vereinfachten Verfahren Preissenkungen durchzusetzen! Jetzt hoffen Millionen Gas-Kunden, dass sich das Amt durchsetzt.
* Mit Material von Reuters und RP-Online |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 22.März 2008 16:56 Titel: |
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Auf die deutschen Verbraucher kommt eine neue Welle von Gaspreiserhöhungen zu.
Mindestens 182 Gasversorger in Deutschland heben ihre Preise im April und Mai wieder an. Der Gaspreis folgt mit etwa sechs Monaten Verzögerung dem Ölpreis, was sich jetzt in steigenden Preisen niederschlägt.
Da der Ölpreis um die 100-Dollar-Marke pendelt, ist im Sommer mit weiteren Preiserhöhungen zu rechnen. ... [mehr] |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 29.Apr 2008 5:34 Titel: |
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird heute über eine Sammelklage von rund 150 Verbrauchern gegen Gaspreiserhöhungen entscheiden. Vor dem Oberlandesgericht Dresden hatte die Klage im Dezember 2006 Erfolg. Das Gericht sah die Preiserhöhungsklauseln des Gasversorgers ENSO als unwirksam an. Der Kartellsenat des BGH wird nun in der Revision darüber entscheiden, ob dieses Urteil rechtskräftig wird.
In dem umstrittenen Vertrag mit speziellen Laufzeiten heißt es, dass gestiegene Kosten an die Kunden weitergeben werden können, über fallende Preise enthält der Vertrag aber keine Regelung. Der Kartellsenat des BGH hatte am 4. März 2008 über den Fall verhandelt. Das Urteil soll um 9 Uhr verkündet werden.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof KZR 2/07 |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 29.Apr 2008 8:40 Titel: |
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Preiserhöhungsklausel in Erdgassondervertrag unwirksam
Urteil des Kartellsenats vom 29.4.2008 - KZR 2/07 -
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Mitteilung der Pressestelle
Nr. 86/2008
Preiserhöhungsklausel in Erdgassondervertrag unwirksam
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in einem Rechtsstreit entschieden, in dem etwa 160 private Kläger mit dem beklagten Gasversorgungsunternehmen, das Ostsachsen mit Erdgas beliefert, um die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen streiten. Die Kläger sind keine Tarifkunden, sondern Sondervertragskunden der Beklagten. In den Gaslieferungsverträgen heißt es jeweils, dass die Beklagte berechtigt sei, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten der Beklagten erfolge. Die Beklagte erhöhte den Arbeitspreis zum 1. Juni und 1. November 2005 sowie zum 1. Januar und 1. April 2006.
Das Landgericht Dresden hat festgestellt, dass die Preiserhöhungen unwirksam seien. Das Oberlandesgericht Dresden hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Auch die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof sieht in der Preisänderungsklausel des Gaslieferungsvertrags eine nach § 307 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung. Die Klausel stelle eine den Geboten von Treu und Glauben widersprechende unangemessene Benachteiligung der Gaskunden dar. Bei der Prüfung, ob eine mehrdeutige Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam sei, müsse von der für den Kunden ungünstigsten Auslegung ausgegangen werden. Danach berechtige die hier in Rede stehende Preisänderungsklausel die Beklagte zwar, verpflichte sie aber nicht, bei einem veränderten Gaseinkaufspreis den Lieferpreis anzupassen. Nach dieser Auslegung sei die Beklagte nicht verpflichtet, eine Preisanpassung nach gleichmäßigen Maßstäben zu bestimmten Zeitpunkten unabhängig davon vorzunehmen, in welche Richtung sich der Einstandpreis seit Vertragsschluss oder seit der letzten Preisanpassung entwickelt habe. Damit würden die Folgen von Schwankungen des Einkaufspreises einseitig dem Kunden auferlegt.
Dem Argument der Beklagten, die Preisänderungsklausel sei deshalb wirksam, weil auch die (bis zum 7. November 2006 für Tarifkunden geltende) Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) keine Kriterien für Preisanpassungen formuliere, ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt. Da der Gasversorger, wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13. Juni 2007 (BGHZ 172, 315) entschieden hat, nach der Verordnung den allgemeinen Gastarif nach billigem Ermessen zu bestimmen habe, sei er bereits von Gesetzes wegen verpflichtet, Kostensteigerungen wie Kostensenkungen nach gleichen Maßstäben Rechnung zu tragen. Eine entsprechende Verpflichtung sehe demgegenüber die vertragliche Preisanpassungsklausel gerade nicht vor.
Schließlich hat es der Bundesgerichtshof auch abgelehnt, der Beklagten an Stelle der unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung in ergänzender Vertragsauslegung ein Preisanpassungsrecht einzuräumen. Da beide Vertragsparteien den Vertrag nach zweijähriger Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen könnten, sei es für die Beklagte nicht unzumutbar, wenn sie den Gaspreis innerhalb der Vertragslaufzeit nicht erhöhen könne.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. April 2008 – KZR 2/07 – Gassondervertrag
LG Dresden – 10 O 3613/05 – Urt. v. 30.6.2006 OLG Dresden – U 1426/06 Kart – Urt. v. 11.12.2006, RdE 2007, 58
Karlsruhe, den 29. April 2008
Pressestelle des Bundesgerichtshofs |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 2.Mai 2008 6:54 Titel: |
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| Das Bundeskartellamt hat gegen weitere 41 Gasversorger (darunter auch Regionalversorger und Stadtwerke) Missbrauchsverfahren wegen des Verdachts überhöhter Preise für Haushalts- und Gewerbekunden eingeleitet. |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 7.Mai 2008 21:16 Titel: |
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Sammelklage gegen Gaspreiserhöhungen abgewiesen
Vor dem Landgericht Chemnitz sind Verbraucher im Streit um Gaspreiserhöhungen gescheitert. Das Gericht hat die Sammelklage von mehr als 400 Kunden eines regionalen Gasversorgers gegen Preiserhöhungen abgewiesen. Die Verträge der Kläger - nach Einschätzung des Gerichts normale Tarifkunden der Erdgas Südsachsen GmbH - enthielten ein wirksames Preisänderungsrecht, entschied Richter André Steger am 06.05.2008. Ein verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofes aus der vergangenen Woche sei auf diesen Fall nicht übertragbar |
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 8.Jun 2008 8:48 Titel: |
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Das Bundesumweltministerium befürchtet für dieses Jahr einen dramatischen Anstieg der Gaspreise.
"Über die bereits bekannt gewordenen 25 Prozent hinaus kann es im Herbst noch einmal eine Erhöhung des Gaspreises um bis zu 40 Prozent geben", sagte der parlamentarische Staatssekretär im Umweltministerium, Michael Müller (SPD).
Grund seien die Koppelung an den Ölpreis und spekulative Gewinne. "Die Energieunternehmen erhöhen die Preise für Gas immer erst mit einer Verzögerung von mehreren Monaten", sagte Müller.
Die Preisbindung von Öl und Gas sei nicht mehr zeitgemäß, fügte der SPD-Politiker hinzu. "Die Bundesregierung sollte prüfen, ob sie in Abstimmung mit der Europäischen Union eine Strategie zur Entkopplung erarbeitet, damit es zu einer kostengerechten Preisentwicklung kommt, die spekulative Überhöhungen ausschließt." Müller begleitet in der kommenden Woche mit einer Wirtschaftsdelegation Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) nach Russland. Dort wollen sie über Umwelttechnologien und Rohstoffpartnerschaften sprechen.
Auch der Energieexperte der SPD-Fraktion, Ulrich Kelber, befürchtet einen weiteren Anstieg des Gaspreises. Die Politik dürfe die Verbraucher mit den Auswirkungen nicht allein lassen. "Wir müssen uns um eine andere Preisgestaltung kümmern", sagte Kelber.
Als Beispiele nannte er Sozialtarife für Energie und eine Entfernungspauschale für Geringverdiener. "Vor allem aber müssen wir den Menschen helfen, ihren Energieverbrauch zu senken", sagte Kelber.
SPD-Sozialpolitiker gehen davon aus, dass infolge der Preissteigerungen im Herbst die Hartz-IV-Regelsätze angehoben werden müssen. Das bedeute Mehrausgaben für die öffentlichen Haushalte. Eine Erhöhung sei dringend geboten, sagte der Parteilinke Ottmar Schreiner dem Blatt. Seit 2005 seien die Hartz-IV-Sätze um nur zwei Euro gestiegen. Schreiner berief sich auf eine Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der vor geraumer Zeit eine Erhöhung von Hartz IV um 70 Euro verlangt habe.
Quelle: Reuters |
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 13.Jun 2008 17:19 Titel: |
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So wollen sie es haben. Kuschende Bundesbürger.
Das Gros der Bundesbürger will angesichts des drastischen Strom-, Gas- und Benzinpreisanstiegs beim Energieverbrauch kürzer treten.
In einer am Freitag veröffentlichten Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der ARD sagten knapp zwei Drittel der Befragten, sie wollen weniger Energie verbrauchen. Elf Prozent denken an den Kauf von Geräten und Autos, die weniger Strom oder Benzin verbrauchen. Zehn Prozent wollen den Preisanstieg mit einem Wechsel ihres Strom- oder Gasanbieters abfangen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft erklärte mit Blick auf die angekündigten Gaspreiserhöhungen, eine Entkopplung des Gas- vom Strompreises sei keine Gewähr für sinkende Kosten.
(Reuters) |
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1162 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 20.Jun 2008 13:02 Titel: |
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Hitliste der Strom-Abzocker
WWF-Rechnung zeigt, E.ON, RWE und Vattenfall sind die größten Kassierer
Die deutschen Energieversorger können bis 2012 mit Zusatzeinnahmen von rund 35 Milliarden Euro durch den Emissionshandel rechnen. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt vom WWF vorgelegte Modellrechnung des Öko-Instituts. Die gegenwärtige Regelung erlaubt den Versorgern die Kosten für den Emissionshandel voll auf die Strompreise umzulegen, obwohl sie 90 Prozent der Verschmutzungszertifikate gratis erhalten. „Die Versorger machen von der Möglichkeit, ihren Kunden in die Tasche zu greifen, ausgiebig Gebrauch“, erläutert Juliette de Grandpré, Expertin für Kohlenstoffmärkte beim WWF Deutschland. E.ON werde auf diese Weise in den nächsten Jahren voraussichtlich 11 Milliarden Euro einstreichen; bei RWE seien es 9 und bei Vattenfall immer noch rund 6,6 Milliarden Euro. Auch EnBW und Evonik können mit Zusatzeinnahmen von sechs bzw. 2,3 Milliarden rechnen.
Der WWF hält den Emissionshandel prinzipiell für ein hoch wirksames Klimaschutzinstrument. Es gibt vor, wie viel CO2 Unternehmen in Europa emittierten dürfen und wie viel sie einsparen müssen. Schaffen sie dies nicht, müssen sie zusätzliche Zertifikate auf dem Markt zukaufen. Die kostenlose Zuteilung der Zertifikate führte jedoch in Vergangenheit und Gegenwart zu extremen Zusatzgewinnen der Unternehmen. Deshalb ruft der WWF die deutsche Regierung auf, an seiner Position, ab 2013 alle Emissionszertifikate zu versteigern, festzuhalten. Preissteigerungen seien dadurch nicht zu erwarten, da die Preise für die CO2-Zertifikate bereits im Strompreis enthalten sind. Nur durch den Verkauf der Verschmutzungszertifikate könne das eigentliche Ziel des Emissionshandels, die Umstellung auf eine nachhaltige und sparsame Energieproduktion, erreicht werden.
„Die Analyse zeigt, dass die Verbraucher zur Kasse gebeten werden, während die verantwortlichen Energiekonzerne Milliarden einnehmen, ohne die klimaschädliche Energieproduktion zu verändern. Das ist nicht hinnehmbar und muss so schnell wie möglich korrigiert werden“, betont de Grandpré. Der Einsatz von Kohle zur Stromerzeugung führt jährlich zu mehr als einer Milliarde Tonne CO2-Emissionen in Europa. In Deutschland haben die Kraftwerke der großen Energieversorger, die Strom aus Braun- und Steinkohle erzeugen, im Jahr 2006 ca. 250 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen.
Der WWF fordert, die Einnahmen aus der Auktion für Klimaschutzprojekte in Europa und den Entwicklungsländern einzusetzen, um einen nachhaltigen Wandel zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft einzuleiten. |
Quelle:  _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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