| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 28.Sep 2004 19:07 Titel: Gaspreis-Erhöhungen nicht zahlen |
|
|
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat auf ihrer Internetseite einen Musterbrief veröffentlicht, mit dem engagierte Verbraucher der von E.ON Hanse angekündigten Gaspreiserhöhung mit dem Hinweis auf Unbilligkeit widersprechen können. Alle weiteren Fragen werden zudem beantwortet.
| Zitat: |
Gaspreis-Erhöhungen nicht zahlen
Wir halten die derzeit angekündigten bzw. bereits erfolgten Erhöhungen der Gaspreise um durchschnittlich 10 Prozent für unbillig und unbegründet. Verbraucher können sich wehren und die Zahlung des über einen Erhöhungssatz von 2 % hinausgehenden Betrages verweigern. Hierzu haben wir einen Musterbrief entwickelt. |
|
|
| Nach oben |
|

|
Tobias Viernickel Newbie
Anmeldungsdatum: 30.10.2003 Beiträge: 25
|
Verfasst am: 4.Okt 2004 13:29 Titel: ...oder auf Erdwärme umsteigen... |
|
|
...das kann jeder in Deutschland. Macht Euch unabhängig von Gas und Öl und spart zusätzlich noch Geld, jeden Monat. Bei der Umstellung auf Erdwärme nach dem GEOHIL Sytem, spart Ihr bis zu 80% der Energiekosten. Warum zeigt die Bevölkerung den Ölmultis nicht die kalte Schulter ?? Über 400 Haushalte haben es bereits getan. Trotz Investition spart man Geld....!! Wie hoch soll den der Öl- und Gaspreis noch steigen ??
Technische Info´s findet Ihr bei www.geohil.de oder bei mir über die PN |
|
| Nach oben |
|
|
Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2921
|
Verfasst am: 6.Okt 2004 8:40 Titel: |
|
|
@
Soweit ich weiß, gibt es ein Gesetz, nachdem der Gaspreis immer dem Ölpreis angeglichen wird.Also glaube ich nicht, das die Verbraucher mit dem Nichtzahlen durchkommen werden.
Grüße
Heinrich |
|
| Nach oben |
|
|
Badman Specialist
Anmeldungsdatum: 16.03.2003 Beiträge: 242 Wohnort: Hanau
|
Verfasst am: 6.Okt 2004 17:39 Titel: Lustig, lustig vallerallalala ! |
|
|
| Heinrich Dreier hat folgendes geschrieben:: |
@
Soweit ich weiß, gibt es ein Gesetz, nachdem der Gaspreis immer dem Ölpreis angeglichen wird.Also glaube ich nicht, das die Verbraucher mit dem Nichtzahlen durchkommen werden.
Grüße
Heinrich |
Es werden viele sein, die nicht mehr zahlen können und dann werden die meissten den grössten Preis zahlen, weil sie nicht erkennen. |
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 29.Okt 2004 11:18 Titel: |
|
|
| Zitat: |
"Widerspruch bleibt wirksam"
Mehr als 700 Gaskunden haben nach Angaben des Energieversorgers swb bereits Widerspruch gegen die zum 1. Oktober angehobenen Gaspreise eingelegt. Insgesamt wurden über 16 000 entsprechende Musterbriefe bei der Verbraucherzentrale Bremen abgefragt. Alle, die bislang schon widersprochen haben, finden in diesen Tagen ein Schreiben von der swb im Briefkasten.
Reaktion der swb
Darin erklärt sie swb-Geschäftsführung, sie habe zwar grundsätzlich Verständnis für die Verärgerung über steigende Preise, sie könne den Widerspruch dennoch nicht akzeptieren und weise ihn damit zurück. Gleichzeitig wird den Kunden mitgeteilt, dass die swb aus technischen Gründen nicht in der Lage sei, Einzugsermächtigungen, die in ihrer Höhe beschränkt worden seien, entsprechend zu berücksichtigen. Stattdessen werden die Verbraucher aufgefordert, ihre Einzugsermächtigung insgesamt zu widerrufen und die Abschlagsbeträge für Gas, sowie für Wasser/Abwasser und gegebenenfalls Strom, zu überweisen.
Rühre sich der Kunde nicht, gehe die swb davon aus, dass dieser stillschweigend damit einverstanden ist, dass sowohl die monatlichen Abschläge wie auch der Gesamtbetrag der Schlussrechnung wie gewohnt vom Vertragskonto abgezogen werden. Die Verbraucherzentrale Bremen dagegen versichert: "Der erste Widerspruch bleibt bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung, was ein angemessener Preis ist, wirksam." Keiner müsse erneut Widerspruch einlegen, betont die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Irmgard Czarnecki.
Um jedoch auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen die Verbraucherschützer jetzt, die Einzugsermächtigung tatsächlich zu kündigen und den gesamten bisherigen Abschlagsbetrag per Dauerauftrag zu überweisen. Die Erhöhung werde ohnehin erst in der Jahresabrechnung ausgewiesen. Diese sollten die Kunden dann allerdings nicht begleichen, sondern abwarten, bis nach einer gerichtlichen Klärung der angemessene Preis festgelegt ist.
Post auch von EWE
Auch der Oldenburger Energieversorger EWE hat nach Angaben der Verbraucherzentrale inzwischen auf Widersprüche von Kunden reagiert. So hätten Verbraucher, die der zum 1. September wirksam gewordenen Erhöhung der Gaspreise um mehr als 13 Prozent widersprochen haben, einen Brief von EWE bekommen, in dem der Versorger "ein aufwändiges Mahnverfahren, bei dem zusätzliche Kosten entstehen" androhe. Die Preiskalkulation werde allerdings nicht offen gelegt.
"Das angedrohte Mahnverfahren ist rechtsmissbräuchlich", stellt dazu die Verbraucherzentrale klar. Die Gasrechnung, so besage es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wird demnach erst zur Zahlung fällig, wenn der Gasversorger durch Offenlegung seiner Kalkulation die Angemessenheit seiner Forderung nachgewiesen hat.
"Da dies bislang nicht geschehen ist, kann auch kein Verzug vorliegen", erklären die Verbraucherschützer. Die Kunden machten sich daher keiner Verletzung einer Zahlungsverpflichtung schuldig. Deshalb könnten auch keine Mahnkosten gefordert werden. "Rechtlich hat EWE nichts in der Hand. Im Grunde geht es nur darum, die Kunden einzuschüchtern", sagt die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale.
Neue Termine
Wegen der großen Nachfrage - bei den ersten Terminen waren es mehr als 300 Anmeldungen - bietet die Verbraucherzentrale weitere kostenlose Gruppenberatungen zum Thema Widerspruch gegen Gaspreise an: am 1. und 4. November jeweils um 14 Uhr, um 15.30 Uhr und um 17 Uhr. Interessenten müssen sich vorher unter der Telefonnummer 0421 / 1 60 777 anmelden.
Unter anderem geht es um die Fragen: Was ist ein angemessener Preis? Warum kann die Verbraucherzentrale nicht dagegen klagen? Was tun, wenn ich Widerspruch eingelegt habe und dann eine Mahnung bekomme? Was mache ich, wenn der Energieversorger ausgerechnet mich verklagt, um an sein ausstehendes Geld zu kommen
Quelle: http://www.weser-kurier.de/btag/btag_1348.php?artid=2004102800908& |
|
|
| Nach oben |
|
|
golssen Newbie
Anmeldungsdatum: 15.09.2003 Beiträge: 17 Wohnort: Spreewald
|
Verfasst am: 29.Okt 2004 13:31 Titel: |
|
|
| Heinrich Dreier hat folgendes geschrieben:: |
@
Soweit ich weiß, gibt es ein Gesetz, nachdem der Gaspreis immer dem Ölpreis angeglichen wird.Also glaube ich nicht, das die Verbraucher mit dem Nichtzahlen durchkommen werden.
Grüße
Heinrich |
Es gibt kein Gesetz, die Konzerne haben diese Aussage selbst in die Welt gesetzt um einen Grund zu haben die Preise anzugleichen. Wurde auch in n-tv berichtet. Die Erhöhung oder Ermäßigung soll 6 Monate nach den Ölpreisänderungen durchgeführt werden. Inwieweit das bei einer Ermäßigung tatsächlich stattfindet mag jeder selbst rausfinden.
Bis zur nächsten Erhöhung.
golssen |
|
| Nach oben |
|
|
Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2921
|
Verfasst am: 29.Okt 2004 17:19 Titel: |
|
|
| golssen hat folgendes geschrieben:: |
Es gibt kein Gesetz, die Konzerne haben diese Aussage selbst in die Welt gesetzt um einen Grund zu haben die Preise anzugleichen. Wurde auch in n-tv berichtet. Die Erhöhung oder Ermäßigung soll 6 Monate nach den Ölpreisänderungen durchgeführt werden. Inwieweit das bei einer Ermäßigung tatsächlich stattfindet mag jeder selbst rausfinden.
Bis zur nächsten Erhöhung.
golssen |
@
golssen
Danke, da habe ich doch mal wieder was dazugelernt, denn ich hatte das mit dem Gesetz schon 1980 gehört.
Grüße
Heinrich |
|
| Nach oben |
|
|
Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1378 Wohnort: im wilden Süden
|
Verfasst am: 29.Okt 2004 18:02 Titel: Falsch! |
|
|
Es gibt eine sogenannte Gaspreisbindung, die besagt, daß der Gaspreis zeitversetzt an den Ölpreis angeglichen wird. Die Aussage aber, diese Gaspreisbindung wäre von den Konzernen gemacht worden, um Preise zu erhöhen, ist schlichtweg falsch! Vielmehr ist die Situation die, daß die Gaslieferanten in Deutschland das Gas aus dem Ausland beziehen. Als vor Jahrzehnten Gas in Mode kam, mußten die Explorationsfirmen eine Kalkulationsgrundlage für ihre eigenen Investitionen in zigfacher Milliardenhöhe haben. Also haben sich die Gasexplorer und die Händler zusammengesetzt und geschaut, wie man am besten eine einigermaßen faire Lösung hinbekommt (immer langfristig gedacht bei diesen gigantischen Investitionen). Dabei kam dann die Gaspreisbindung raus.
Ist nicht das schlechteste, kann ich nur sagen. Wofür die deutschen Gashändler jedoch nichts können, ist die unverschämte Art und Weise, wie staatlich diktierte Steuern, Aufschläge etc. draufgehauen werden müssen. Gas kostet zunächst mal wie Öl überall auf der Welt gleich viel , da es sich um unstrittig um ein fungibles Gut handelt. Lediglich wenige Kostenfaktoren sorgen dann für unterschiedliche Länderpreise: Die Kosten des Transports bzw. Logistik, die Kosten der Aufbereitung, und der dickste Brocken geht für Steuern, Bevorratungszuschläge,"Kohlepfennig" etc. drauf! Also liegt ein Hauptgrund für die hohen Energiepreise, die wir bezahlen, nicht an den Händler direkt (die wirtschaften, das ist legitim) , sondern vorwiegend beim Staat. Wenn ich. z.B: bei einem Dieselpreis von 1Euro fast 70 Cents Abgaben drin habe, dann kommt mir schon das kalte Grausen.... und die ganze Kohle versickert im Staatshaushalt und es reicht immer noch nicht! Das sind die wahren Preistreiber, und der Rest (1 Cent hin oder her beim Öl-bzw-Gaspreis läßt uns doch alle kalt!) das ist nicht so schlimm. Manche der älteren User werden sich noch erinnern: Eines der politischen Ziele der Grünen vor 20 Jahren war es wörtlich: " Der Liter Benzin muß 5 Mark kosten". Damals kostete der Liter um die 60-70 Pfennig! Nun ja, die Hälfte des Weges ist ja nun mittlerweile geschafft, oder? Da können aber die Energielieferanten wenig dafür.... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 6.Dez 2004 17:56 Titel: |
|
|
Höhere Gaspreise:
Boykott mit einem Musterbrief
Mehr als 10.000 private Gaskunden in Norddeutschland sind dem Aufruf der Verbraucherzentralen gefolgt:
Sie erklärten schriftlich ihre Zahlungsverweigerung.
http://www.welt.de/data/2004/12/05/370809.html |
|
| Nach oben |
|
|
Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1378 Wohnort: im wilden Süden
|
Verfasst am: 8.Dez 2004 12:37 Titel: So |
|
|
| ich habe mir die Mühe gemacht und mich kurz in die Materie eingelesen, die mir ja beruflich recht vertraut ist. Daraufhin habe ich meinen Gasversorger angeschrieben und gebeten, mir die Kalkulationsgrundlagen offenzulegen, da ich ansonsten keine weiteren Zahlungen mehr leisten würde. Abgespeist wurde ich mit einem Formbrief, zwar vom Geschäftsführer, aber in keinem Wort seines Antwortschreibens hat er auch nur Bezug genommen auf die von mir geforderte Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen. Diese Offenlegeung steht mir aber laut BGB zu, da der Lieferant ja einseitig die Preise erhöhen kann. Für den Fall, daß ich Zahlungen einstellen würde, hat er mir gleich mit einer Klage gedroht. Nun, nachdem meine Forderung auf Offenlegung nicht erhört wird, werde ich es darauf ankommen lassen- Zahlungen einstellen und mich verklagen lassen. Bin gespannt, was daraus wird... |
|
| Nach oben |
|
|
tifinaa * Consulter *
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 1177
|
Verfasst am: 8.Dez 2004 12:52 Titel: |
|
|
@Schwabenpower,
da kommt , nach zweimaliger Nichtzahlung, der Gasmann und stellt den Hahn auf ZU.
MfG Ronald |
|
| Nach oben |
|
|
purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
|
Verfasst am: 8.Dez 2004 16:25 Titel: |
|
|
erst nach zweimaliger nichtzahlung?
meine stadtwerke schicken innerhalb von 2 wochen nach fälligkeit der monatlichen abschlagszahlung 2 kostenpflichtige mahnungen
(2,50 gebühr) und drohen mit liefereinstellung.
wie ist das eigentlich? die vorauszahlung, gibt es auf die einen rechsanspruch?
normalerweise muss ich soch erst nach ablesung und jahresendrechnung
bezahlen? - bzw. zurückbekommen!
ist eine verzögerte abschlagszahlung bereits ein zahlungsverzug?
immer ärger mit den monopolisten!
mal sehen wann da wettbewerb rein kommt?
grosskunden ab 1mio kwh konnen ja bereits wechseln und so locker 20%
sparen.
heute hab ich gelesen: bundesweit 38% gaspreis-differenz.
hessen am billigsten, sachsen am teuersten.
grüsse aus dem neckartal
alexander klautke |
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 8.Dez 2004 19:47 Titel: |
|
|
Boykott mit Risiko
Verbraucherschützer warnt vor Zahlungsverweigerung bei Gaspreisen
Im Gaspreis-Streit wächst die Gefahr für Zahlungsverweigerer. Schätzungen der Verbraucherzentralen gehen von 50.000 Kunden aus, die die jüngsten Gaspreis-Erhöhungen nicht akzeptieren und Aufpreise boykottieren. Das Prozessrisiko steige für sie derzeit an, warnt Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW.
die Nachricht komplett >>> klick |
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 8.Dez 2004 19:49 Titel: |
|
|
Kartellamt geht gegen Gas-Versorger vor
Ermittlungen eingeleitet - Protestwelle gegen Unternehmen
Wegen des Verdachts auf ungerechtfertigte Gaspreiserhöhungen will das Bundeskartellamt noch im Dezember gegen mehrere Energieversorger Ermittlungsverfahren einleiten. Die Behörde werde in diesen Verfahren Ungereimheiten bei der Preisgestaltung nachgehen, kündigte der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, am Dienstag im ZDF an.
die Nachricht komplett >>> klick |
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 10.Dez 2004 17:08 Titel: |
|
|
| purplepeopleeater hat folgendes geschrieben:: |
wie ist das eigentlich? die vorauszahlung, gibt es auf die einen rechsanspruch?
normalerweise muss ich soch erst nach ablesung und jahresendrechnung
bezahlen? - bzw. zurückbekommen!
ist eine verzögerte abschlagszahlung bereits ein zahlungsverzug? |
Ist in diesem Zusammenhang sicher eine interessante Frage.
Schauen wir mal ob es hierzu Antworten gibt.
*********
| Zitat: |
| Noch sei kein Verbraucher beklagt, mit einer Gassperre oder mit Mahngebühren belastet worden, berichtet der Bund der Energieverbraucher. "Die Versorger haben Angst vor Klagen, weil sie dann ihre Kalkulation offen legen müssten", sagt Vorsitzender Aribert Peters. Seiner Schätzung nach übertreffen die Gewinne der Gasversorger die Ausgaben derart, dass es auch legitim wäre, wenn Verweigerer sogar etwas weniger zahlen als die früheren Preise. |
Preisunterschiede von bis zu 30 Prozent innerhalb Deutschlands
| Zitat: |
Kartellwächter alarmiert
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, spricht von "Ungereimtheiten im Markt". Welche Unternehmen seine Behörde im Visier hat, sagt er noch nicht. Auch Thüringens Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz (CDU) prüft die Einleitung eines Kartellverfahrens gegen vier Gasversorger. "Die Schmerzgrenze ist überschritten." Sein Kollege Ulrich Junghanns (CDU) aus Brandenburg will dagegen erst die Entscheidung der obersten Wettbewerbshüter abwarten. |
| Zitat: |
| Gerade im ohnehin strukturschwachen Ostdeutschland sind die Tarife besonders hoch. Wie ARD-Recherchen ergaben, liegt der Durchschnittspreis für Gas bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Osten bei 1047 Euro, während in Westdeutschland nur 976 Euro zu zahlen sind. |
|
|
| Nach oben |
|
|
Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1378 Wohnort: im wilden Süden
|
Verfasst am: 10.Dez 2004 21:10 Titel: Nun |
|
|
@tifinaa, vor dem Gasmann, der abstellen will, habe ich zunächst mal keine Angst. 1. Habe ich denen schriftlich untersagt, mein Grundstück ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung meinerseits zu betreten
2. Wenn die also abschalten wollen, dann dürfen die erst mal klagen auf Zutritt- dann kommt das mit der Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen.
3. Es wird ja immer gesprochen von Ölpreisbindung - durchaus auch nachvollziehbar. Aber unerklärlicherweise sind die Importpreise für Erdgas die vergangenen 3 Jahre gesunken!! (Quelle: Statistisches Bundesamt). Also scheint da einiges mit der Korrelation Ölpreis/Gasbindung zumindest im Argen zu liegen. Nun denn, was solls, ich lass es auf mich zukommen, ist ja ohnehin nur mein Gelegenheitswohnsitz.... |
|
| Nach oben |
|
|
tifinaa * Consulter *
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 1177
|
Verfasst am: 10.Dez 2004 21:41 Titel: |
|
|
@Schwabenpower,
ich lasse es nicht darauf ankommen, denn vor meinem Grundstück
befindet sich ein Abstellschieber in der Fahrbahn. Bei meinen Nachbarn
ebenfalls.
Da drehen die dann kalt grinsend dran rum.
MfG Ronald |
|
| Nach oben |
|
|
Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1378 Wohnort: im wilden Süden
|
Verfasst am: 11.Dez 2004 0:26 Titel: Ups |
|
|
| das gibt es bei uns noch nicht... Aber selbst wenn die abdrehen, nimmste Dir eine Stunde Zeit, gehst zum Amtsgericht, holst Dir eine einstweilige Verfügung und die dürfen sofort wieder aufdrehen - bis zum Hauptsacheverfahren. Und das kann ja dauern in unserem Staat.... |
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 17.Dez 2004 14:02 Titel: |
|
|
MASSENPROTEST
Bis zu 100.000 Kunden kürzen ihre Gas-Rechnungen
"Es werden täglich mehr", sagt ein Verbraucherschützer. Zehntausende Deutsche weigern sich angesichts gestiegener Gas-Preise, ihre Rechnungen in voller Höhe zu zahlen. Verbraucherzentralen unterstützen den Protest - und stellen sogar Musterbriefe zur Verfügung, sehr zum Ärger der Konzerne.
hier gehts weiter:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,333211,00.html
| Zitat: |
| Die Kunden sollen die Zahlung der Preiserhöhungen unter Berufung auf Paragraph 315 BGB verweigern, der die Versorger zu Preisfestsetzungen nach dem so genannten Billigkeitsgrundsatz verpflichtet. |
|
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 20.Dez 2004 15:50 Titel: |
|
|
Das Bundeskartellamt will noch vor Weihnachten gegen mehrere Gasversorger wegen des Verdachts überhöhter Preise für Privathaushalte vorgehen. "Wir werden noch in dieser Woche die Einleitung eines formellen Missbrauchsverfahrens gegen einige Unternehmen verkünden", sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge.
Das Kartellamt habe vorrangig Firmen im Visier, die überdurchschnittlich hohe Preise verlangten. "Es besteht unter anderem der Verdacht, dass zwar Ölpreisanstiege weitergegeben wurden, nicht aber Preissenkungen.
http://finanzen.sueddeutsche.de/nws.php?nws_id=1000367500&cmp_id=1000004163&ntp_id=362,383,385 |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|