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Geldsorgen - Schulden - Arbeitslosigkeit

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 4278

BeitragVerfasst am: 31.Jul 2008 9:49    Titel: Geldsorgen - Schulden - Arbeitslosigkeit Antworten mit Zitat

Für Menschen in Krisensituationen dieser Art ist das kostenlose Internet-Beratungsportal www.swk-infoportal.de – Hilfe bei Arbeitslosigkeit und Geldsorgen/Schulden - ins Leben gerufen worden. Es bietet eine Auflistung aller aktuell freien Jobs in ganz Deutschland, Direktkontakte zu allen Arbeitsagenturen/ARGEN/ Jobcentern, diverse kostenlose Beratungsangebote zu allen Fragen und Problemstellungen der Arbeitslosigkeit sowie wichtige Infos zum Umgang mit Behörden, zum Arbeitsmarkt und zur Arbeitsmarktpolitik wie z.B. zu Gesetzesänderungen und aktuellen Urteilen.

Menschen mit Geldsorgen/Schulden finden auf diesem Portal hilfreiche Expertentipps zu Problemstellungen wie Kontokündigung, Kreditkündigung, Gehaltspfändung, Besuch des Gerichtsvollziehers, Wohnungskündigung, Strom- und Gassperre, Inkasso-Forderungen u.v.m., sowie Kontakte zu kostenlosen Experten-Beratungen per Telefon oder E-Mail.
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7566

BeitragVerfasst am: 11.Aug 2008 8:14    Titel: Antworten mit Zitat

Mehr als die Hälfte aller Bundesbürger stecken laut Soziologen und Verbraucherverbänden in der Schuldenfalle, haben Stress mit Banken, Kreditkartenunternehmen, Versandhaus-Raten, Auto-Leasing.

Sie haben Angst vor Konto- und Gehaltspfändungen, Kreditkündigungen, Gerichtsvollziehern, Inkasso-Geldeintreibern, kämpfen mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Strom- und Gassperre, Wohnungskündigung wegen Mietschulden. Plagen sich mit Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, wissen nicht, wie es finanziell weiter gehen soll.

Es fällt Ihnen schwer, mit Ihrem Einkommen auszukommen oder Sie müssen sich z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit, Scheidung oder gescheiterter Selbstständigkeit auf ein Leben mit weniger Geld als gewohnt einstellen?

Sie wissen nicht, wie Sie jetzt finanziell über die Runden kommen sollen und noch viel weniger, wie Sie jetzt Verbindlichkeiten wie überzogenes Konto, Kredite, Abzahlungsverträge regeln sollen? Sie haben schon längere Zeit Schulden, und weil Sie diese nicht mehr korrekt zurückzahlen konnten, stehen bei Ihnen jetzt Zwangsmaßnahmen wie Kontokündigung, Kreditkündigung, Wohnungskündigung an?

Dann ist dieses Buch für Sie genau das Richtige: Es zeigt Ihnen in einfach nachvollziehbaren Schritten, wie Sie sich aus eigener Kraft aus dem Würgegriff von Geldsorgen und Schulden, der Existenzangst und der Perspektivlosigkeit befreien können.

Die wichtigsten Schritte aus der Krise


Sylvia Wenig-Karasch lebt im Raum Hamburg und arbeitet seit mehr als 25 Jahren als freie Journalistin für zahlreiche bekannte Printmedien, seit einiger Zeit verstärkt auch im Online-Bereich.

Mit ihrer Ratgeberreihe für Arbeitslose und Menschen mit Geldsorgen

Band 1 und Band 2

hat sie sich 2007 auch als Buchautorin etabliert.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 4278

BeitragVerfasst am: 17.Aug 2008 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ein User erhielt über einen Newsletter folgende Empfehlung:

Zitat:
die Schulden drücken mehr und mehr - alle Kredite wurden bis jetzt abgelehnt?

Die monatlichen Raten können kaum oder gar nicht mehr bezahlt werden, die Briefe mit Mahnungen oder gar vom Gerichtsvollzieher stapeln sich auf Ihren Schreibtisch? Einige verlieren sogar ihre Arbeit ... und es wird schlimmer und schlimmer. Oft hilft da auch ein Kredit nicht mehr. Wichtig wäre - ALLE SCHULDEN AUF EINMAL IN DEN GRIFF BEKOMMEN!

Zögern Sie nicht Sehr geehrte xxxxx , das macht alles nur noch schlimmer - machen Sie sich jetzt SCHULDENFREI!

Wie das funktioniert fragen Sie jetzt Sehr geehrte xxxxx? Bei der Dr. Meyer`s Schuldenverwaltungs GmbH aus Bielefeld, können Sie kostenlos und unverbindlich, direkt über das Internet sich eine Beratung anfordern. Jetzt einfach hier klicken und kostenlos und unverbindlich anfragen.

Starten Sie Sehr geehrte xxxxx jetzt den Neubeginn in eine schuldenfreie Zukunft!
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Viel Erfolg wünscht Ihnen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7566

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2008 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Falle Kreditbürgschaft

Der Freund benötigt eine Kreditbürgschaft für sein neues Auto. Die Tochter braucht einen Bürgen für die erste eigene Wohnung. Die Unterschrift unter den Vertrag ist schnell gesetzt, doch er ist nicht nur eine Formalie.

Bürgschaften im Familien- und Freundeskreis enden für Bürgen immer wieder im finanziellen Desaster.

Das Konto ist gesperrt, der Strom abgedreht, der Lohn gepfändet - wer als Bürge für Freunde oder Verwandte einspringt, kommt schnell in Not. Überdurchschnittlich betroffen sind Frauen, die in eine finanziell ruinöse Bürgschaft einwilligen - aus Liebe oder durch erheblichen moralischen Druck.

Kommt es zu einer Trennung oder zu einer Scheidung, zahlt der Hauptkreditnehmer oft nicht mehr. Die Bank schreibt dann eben die Bürgin oder die Mithaftende an und dann ist das Problem groß.

Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Bürge, für den eigentlichen Kreditnehmer einzuspringen, wenn dieser die Bank nicht mehr bedienen kann. Die teils schwerwiegenden Konsequenzen sind vielen Bürgen nicht klar.

Nach einer Trennung gehen viele einfach davon aus, dass sie nur für die Hälfte der Schuldsumme haften. Das ist aber nicht so. Sondern sie müssen schlimmstenfalls den kompletten Schuldbetrag zuzüglich der angefallenen Zinsen und Kosten zurückzahlen.

Es gibt nur wenige Möglichkeiten, sich wieder aus dem Vertrag zu lösen.

Dennoch: Verbraucherschützer ermutigen dazu, die Verpflichtung durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Beispielsweise ist ein Bürgschaftsvertrag nur gültig, wenn er schriftlich geschlossen worden ist. Auch wenn der Vertrag sich als "sittenwidrig" erweist, können Bürgen darauf hoffen, nicht zahlen zu müssen. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile.

Angefangen mit dem Bundesverfassungsgericht, das im Fall einer 18-jährigen Frisöse, die für einen Kredit von damals 500.000 DM für ihre Eltern gebürgt hat, ein Geschäftskredit, gesagt hat, nein, das geht nicht. Das ist sittenwidrig. Diese junge Frau wird niemals in ihrem Leben in der Lage sein, auch nur die Zinsen dieser Schuld zu zahlen.

Sittenwidrigkeit kann also unter folgenden Bedingungen vorliegen:

Erstens muss der Bürge dem Hauptschuldner emotional verbunden sein. Zweitens muss die Verpflichtung den Bürgen laut Bundesgerichtshof "finanziell krass überfordern". Und drittens darf der Bürge keinen persönlichen oder wirtschaftlichen Vorteil aus dem Kredit ziehen.

Nicht sittenwidrig und damit rechtsgültig ist folglich eine Ehegatten-Bürgschaft, wenn mithilfe des Darlehens ein Familienauto oder eine Waschmaschine angeschafft wird.

Manche Banken verlangen eine Bürgschaft unter Eheleuten oder Lebenspartnern auch deswegen, weil sie sogenannte Vermögensverschiebungen verhindern wollen. Denn das würde das Risiko für die Bank erhöhen.

Der eine Ehepartner nimmt den Kredit auf und überschreibt sein gesamtes Vermögen dann an den anderen Ehepartner und sagt dann zur Bank, ich kann nicht zahlen, ich hab nichts mehr. Um das zu verhindern, möchte die Bank sicher sein, dass sie im Zweifel auch auf den anderen Ehegatten Zugriff nehmen kann.

Wer trotzdem eine solche Bürgschaft eingeht, sollte per Vertrag festlegen, dass diese ausschließlich für den Fall der Vermögensverschiebung gilt. Dann kann die Bank nur auf den Bürgen zugreifen, wenn sie nachweist, dass ihm der Schuldner beizeiten tatsächlich Vermögen übertragen hat. Außerdem raten die Verbraucherzentralen dringend, eine Bürgschaft in Höhe und Dauer zu begrenzen. Schuldnerberatungsstellen bieten hierzu kostenlos Hilfe an.

Fakt ist: Aus der Bürgschaftsschuld kommen Betroffene im Normalfall nicht mehr heraus.

Deswegen sind im Gespräch mit potentiellen Kreditgebern Vorsicht und Hartnäckigkeit geboten. Banken haben nämlich die Möglichkeit, das benötigte Darlehen auch ohne eine Bürgschaft zu vergeben.
Quelle: dlf
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