Warum sie auf einen KOSTENFREIEN KOSTENANSCHLAG bestehen sollten, bevor sie ihren Rechtsfall besprechen und warum es sich lohnt Anwälte miteinander zu vergleichen:
Bei allen Anwalts Konsultationen empfiehlt es sich VORAB einen verbindlichen KOSTENFREIEN KOSTENANSCHLAG geben zu lassen, in dem detailiert die zu erwartenden Kosten nach BRAGO aufgeführt werden zuzüglich der anfallenden NEBENKOSTEN.
Alles andere kann mit einer unangenehmen Überraschung enden. Selbst eine " harmlose" telefonische Kontaktaufnahme kann u.U. als Erstberatung gewertet werden bzw. Auftragserteilung und es folgt eine entsprechende Abrechnung gemäß BRAGO.
Trennen sie deshalb Kostenanschlag Gesuch und ERÖRTERUNG des Rechtsfalles bei der Kontaktaufnahme um jeden Preis, denn sonst zahlen sie den Preis!
Bei außergerichtlichen Diensten können Anwälte sogar unterhalb der BRAGO abrechnen (das lassen sie sich aber schriftlich vom RA unterschrieben geben). Der Anwaltsvergleich lohnt sich aber nicht nur bezüglich der zu erwartenden Kostenabrechnung:
Auch der Qualifikation/Spezialisierung und dem RUF DES ANWALTES IM ORT und VOR GERICHT sollte unbedingt VORAB nachgegangen werden.
Desweiteren: Online Anwaltssuchdienste und Anwaltskostenrechner können ihnen helfen einen ersten Eindruck zu gewinnen WER und WAS da auf sie zukommt!
Schließlich: Es gibt Kommunale Schlichtungsstellen, Ombudsfrauen/männer und eine Onlinehandelschlichtungstelle die viele Dienste kostenlos oder gegen geringe Gebühr anbieten! Nicht immer MUSS ein RA für jeden Streitfall herangezogen werden!
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