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Jim Phelps Pathfinder
Anmeldungsdatum: 14.01.2002 Beiträge: 297
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Verfasst am: 1.März 2002 12:41 Titel: |
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Nun haben wir hier bei Gomopa im Forum den 500. Beitrag und dafür gibt es auch ein ganz besonderes Bonbon aus Jim Phelps' kleiner Trickkiste. Sozusagen das "kleine rote Buch" des unternehmerischen Überlebenskünstlers.
Sie kennen die folgende Situation?
Einer Ihrer Kunden hat Ihnen gerade für eine Leistung einen Scheck in die Hand gedrückt. Oder der seit 2 Monaten schon in der Post befindliche Scheck ist tatsächlich bei Ihnen eingetrudelt (böse, böse Deutsche Post!). Auf einmal stellt sich dieses ungute, grummelnde Gefühl in der Magengegend ein, das besagt, daß die Chancen, daß dieser Scheck von der bezogenen Bank auch eingelöst wird, ungefähr so hoch sind wie das Einlaufen der Titanic am Pier der White Star-Line in New York. 90 Jahre zu spät, aber in "Ghostbusters II" immerhin passiert.
Sie sind sich auch bewußt, was Sie mit einer Strafanzeige wegen Betrugs deswegen bei deutschen Strafverfolgungsbehörden auslösen. Einen wirschen Kommentar, denn Sie haben ja die Unverschämtheit besessen, einen seine vaterländische Pflicht tuenden deutschen Beamten von seinem Frühstück und seiner "Praline" zu vertreiben. Und das wegen so einer Lappalie. Schämen Sie sich!
Der clevere Unternehmer ist jetzt natürlich Mitglied bei Gomopa und kann im Falle der Nichteinlösung des Schecks Herrn Gucker, oder wie er auch immer gerade heißt, beauftragen. Aber da Herr Gucker seriös arbeitet, ist auch hier bei ganz hartgesottenen Schuldnern nichts zu holen.
Ein paar Schläger engagieren? Möglich, aber man wird ja nicht selber illegal, oder?
Durchklagen? Lachhaft.
Nein, man nimmt die Alternative "englische Tochtergesellschaft". Wie? Sie haben keine? Na, dann aber fix.
Außer zum Steuernsparen mit Manx-Limited-Gesellschaften (Die Isle of Man ist als solche nicht Mitglied der EU, wie die Kanalinseln auch, aber im Gegensatz zu den Kanalinseln mit der EU fiskalpolitisch assoziiert. Kleiner, aber bedeutender Unterschied.) taugt JEDE Gesellschaft im Vereinigten Königreich auch dazu, Schecks einzureichen. Dauert zwar etwas, kostet ein bißchen mehr an Auslandsgebühren, aber:
Das Austellen eines ungedeckten Schecks in Verbindung mit dessen Nichteinlösung durch die bezogene Bank ist in Good Old England ein STRAFTATBESTAND nach dem Common Law.
Was heißt das für den cleveren Unternehmer?
Ganz einfach. Er erstattet im Vereinigten Königreich Anzeige und läßt einen internationalen Haftbefehl gegen seinen Schuldner aussprechen. Auch ein bißchen Aufwand, aber dazu gibt's ja Rechtsanwälte (Ist im UK etwas komplizierter, da es Solicitors und Barristers gibt, jede mit anderen Aufgabenbereichen.).
Und wenn der Haftbefehl aus Den Haag kommt, dann muß auch die Polizei in Kleinkleckersdorf den guten Mann mit seinem Schüttelscheck erstmal mitnehmen. Macht sich gut für das Renommee: Grüne Minna vor dem Büro, Inhaber in Handschellen abgeführt. Und, glauben Sie mir, eine Nacht hinter schwedischen Gardinen ist sehr förderlich für die Zahlungsmoral.
Noch ist das Rechtssystem in Europa nicht vereinheitlicht. Noch kann der gewitzte Unternehmer die fundamentalen Unterschiede zwischen angelsächsischem Common Law und Kontinentalrecht, das meist auf dem "Code Napoleon" fußt, für seine Vorteile nutzen.
Viel Spaß bei der Anwendung,
Phelps
P.S.: Und achten Sie darauf, wem Sie Ihren nächsten Scheck geben. Es kann sein, daß Ihr Lieferant Gomopa-Forum-Leser ist, oder noch "schlimmer", von Gomopa beraten wird.
_________________
Honi soit, qui mal y pense.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Jim Phelps am 2002-03-01 07:08 ] |
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Alto Specialist
Anmeldungsdatum: 13.08.2002 Beiträge: 235
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Verfasst am: 16.Aug 2002 14:50 Titel: Um Gotteswillen ! |
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Habs erst jetzt gelesen.
Auf den ersten Blick klingt es auch wirklich toll.
Auf den zweiten Blick : arrghhh!
Jemand der derart mit allen Wassern gewaschen ist, das man ihm sonst nicht beikommt stellt keine solchen Schecks aus. Das ist Betrug, und auch in Deutschland strafbar. Einmal richtig verschuldet darf man in Deutschland so ziemlich alles, ABER auf gar keine Fall neue Schulden machen, jedenfalls nicht auf eigenen Namen *grins*!
Um die Sache so durchzuziehen, muesste der Glauebiger von vornherein eine Auslandsfirma haben, wo die Rechtsprechung tatsaechlich so ist. Auch im Ausland werden Haftbefehle nicht unmittelbar bei Platzen eines Schecks ausgestellt, erst recht nicht internationale Haftbefehle. Auch hier gilt, das der Beschuldigte Stellung dazu nehmen darf.
Uebrigens egal wo man da ist. Erst recht, wenn im Zuge internationaler Ermittlungen via Rechtshilfeabkommen und Interpol die deutsche Polizei eingeschaltet wird. Nun lauefts so, bevor ein Internationaler Haftbefehl erlassen werden darf (Daten gibts ja schon durch den Scheck selbst von der Bank):
Der Schuldner bekommt ein Anschreiben indem ihn die deutsche Polzei zu den Beschuldigungen aus dem Ausland vernimmt. Ok, da muss der Schuldner hin.
Wenn es sich nun nicht wirklich von vornherein um eine Auslandsfirma handelte, ist der Kaes sozusagen schon gegessen.
Denn dann lautet die Antwort: "ich hatte Schulden bei der Firma Baufirma Meier", wie kommt denn mein Scheck jetzt zu dieser englischen Bank da ? Ach, Baufirma Meier hat kein deutsches Konto (muss in einem anschliessenden Prozess nachgewiesen werden, sonst wird der RA des Schuldners, besser der Pflichtverteidiger, auf Absicht plaedieren) ? Davon hat er mir nix gesagt, ich bin von deutschem Konto ausgegangen.
Tja, haette er den Scheck auf ein deutsches Konto eingereicht, haette er sofort sein Geld bekommen, damals hatte ich noch Deckung, durch unglueckliche Geschaeftsumstaende bin ich ins Minus geraten, darum war 3 WOCHEN (!!) spaeter fuer einige Zeit keine Deckung auf dem Konto, tut mir furchtbar leid. "
Gut, diese Aussage muss er nachweisen, aber jemand der solche Schecks ausstellt, hat seine Mittel. Die Aussage eines guten Freundes, das ein hoher Betrag auf das Konto des Schuldners von seiten des Freundes haette kommen sollen just zum Zeitpunkt der Scheckausstellung, reicht schon, weiss ich aus eigener Erfahrung, kenne jemand der das so gemacht hat, sogar sehr gut, hehe.
Weiter der gute Freund:
"Tja, aber dann kam ich selbst in Geldnot, und konnte diesen Betrag nicht an den Armen ueberweisen, aber DAS ist eine ganz andere Geschichte , Herr Richter .. " *grins*
Nun kommt dazu: der Schuldner war zur Aussage bereit, kam dem Termin nach und dessen Wohnsitz ist der deutschen Polizei bekannt, umso mehr noch: wenn er arbeitet und Familie hat.
ERGO: keine Fluchtgefahr !
Wo die Absicht eines geplatzten Schecks nicht nachgewiesen werden kann, selbst bei Tatverdacht, wird garantiert kein Internationaler Haftbefehl ausgestellt, hier nicht, und wahrscheinlich auch nicht egal wo im Ausland.
Diese Aussage geht zum zustaendigen Auslandsgericht, dieses verlangt nun fuer die Ausstellung eines Haftbefehls nun Beweise, das es sich tatsaechlich um ABSICHT handelte. Und nicht, wie ausgesagt, um eine Auswirkung des langen Auslands-Scheck-Clearings.
Man koennte sicherlich in dubiosen Laendern Haftbefehle gegen jemand erwirken, aber Internationale Haftbefehle erwirkt man nicht mir nichts Dir nichts.
Darum ist der ganze Vorschlag nur schwerlich durchsetzbar.
Besser waere: rumhorchen, wo der Mistkerl im Urlaub war. (Z. B. Anruf: "Hier ist das Reisebuero, hier ist immer noch ein kleiner Betrag von Ihrem Urlaub auf Mallorca offen ? Wie sie waren seit Jahren nicht in Mallorca ? Ach, Sie waren in Aegypten ? Hmm, hier steht Sie waren vom 16.03.01 - 24.04.01 an der Costa Brava, das Hotel bekommt noch Geld von Ihnen ? Wo waren Sie denn wirklich ? Vielleicht nur eine Namensverwechslung ? Aha, also Sie waren vom 16. 07.01 - 30.07.01 in Aegypten , wo hatten Sie da gebucht, nicht bei uns, vielleicht vom letzten Jahr, wo waren Sie denn da , tralala, lalala, ach ja , jetzt seh ichs, das Geburtsdatum stimmt hier ja gar nicht, das ist ja ein ganz Anderer, bitte entschuldigen Sie und guten Abend noch !"
Am Besten ruft man tagsueber die Frau an. Frauen sind so sehr auf Erhalt von Vermoegen bedacht, das die einem bei einem solchen Vorwurf wirklich alles sagen.
Wenn man nun Glueck hat, war er tatsaechlich in einem Land wie Kenia, Kuba, Aegypten usw., also ein Land mit verdammt armen Einwohnern. Ab jetzt wirds einfach: Hinfliegen (mit eigenem Urlaub verbinden *grins*), ganz arme Familie finden - jeder Kellner kennt welche oder hat selbst eine.
Dann 500 Euro (Jahresfamilieneinkommen, ist fuer die ein Vermoegen und bei Erfolg nochmal 500 Euro versprechen) denen in die Haende druecken - und schwups laueft die huebsche aber minderjaehrige Tochter am naechsten Tag zur Polizei und erzaehlt unter Traenen von der furchtbaren Vergewaltigung eines deutschen Touristen Hans Meyer, jawohl, ich weiss es noch wie heute, es war am 18.07.01 in Hurghada "(haben wir ihr vorher gesagt, wir wissen es ja)". - ach ja Photo vom Drecksack nicht vergessen fuers Maedel, falls ihr ihn wirklich boese reinreiten wollt. Falls man selbst auf Nummer sicher gehen will, schickt einfach nen Strohmann hin. Den kann man dann auch fast gar nicht auffinden spaeter, falls es schief geht.
Tja, und AB da ist die Schade dann am Dampfen fuer unseren Scheckaussteller.
Entschuldigung bitte fuer die klare Sprache. Ich kenne einen aegyptischen Geschaeftsmann, guter Bekannter von mir, war 8 Jahre in Deutchland verheiratet, der hat mir gesagt, das er sowas schon fuer deutsche "Freunde" natuerlich gegen eine angemessenen Unkostenbeitrag, ein paar Mal so durchgezogen hat. (Tssss)
Jetzt hat man noch 2 Moeglichkeiten: das Maedchen erkennt ihn nicht wieder - "das ist er nicht, der sah anders aus" - dann haben wir ihn zu diesem Zeitpunkt bereits kraeftig abgewatscht. Menge Aerger, wohlmoeglich U-Haft, Scheidung von der enttaueschten Ehefrau, Kinder, Freunde und Bekannte reden nicht mehr mit ihm (ganze Boese Glauebiger geben der oertlichen Presse des Schuldners einen Tip "Paderborn Buerger vergewaltigt Minderjaehrige im Urlaub" - puh ist das gemein) usw. usw. usw. - das ist die Light-Variante, waere mit meinem Gewissen gerade noch zu vertreten, falls mich einer wirklich boese gelinkt hat.
Oder sie (das Maedel) besteht darauf, dann gehts in den Knast. Arme Sau !
Ich weiss, ich weiss, das ist harter Stoff, aber, im Gegensatz zu der Sache mit den Schecks und Haftbefehl funktioniert sie.
Ich moechte aber niemanden animieren sowas zu machen - bitte nicht !
Wollte nur aufzeigen was man koennte, wenn man wollte ! Legal ist ja auch der Vorschlag von Herrn Phelps nicht *zwinker*! Also liebe Kinder - nicht nachmachen zuhause sowas ! |
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Jim Phelps Pathfinder
Anmeldungsdatum: 14.01.2002 Beiträge: 297
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Verfasst am: 17.Aug 2002 12:25 Titel: Legalität |
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Mit einem kleinen Einwand: Die von mir beschriebene Methode ist a) sowohl legal als auch b) durchführbar.
Wieso? Weil sie praxiserprobt ist.
Es geht natürlich nicht ohne ein paar Vorbereitungen, also eben mal zu sagen, das mache ich jetzt so, fällt - leider - aus.
Im Übrigen sind die meisten Schuldner so blöd. Stimmt leider. Tausend mal gemacht, tausend mal nichts passiert ...
Liebe Grüße,
Phelps |
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Alto Specialist
Anmeldungsdatum: 13.08.2002 Beiträge: 235
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Verfasst am: 18.Aug 2002 10:48 Titel: zu b) - ich mags nicht glauben ... |
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Hallo Herr Phelps,
durchfuehrbar ist das wohl wirklich nicht, sorry, ich moechte das mal so klar sagen.
Entweder befanden sich Polizei, Staatsanwaltschaft und die deutsche Justiz in einem derart geistig stark umnebelten Zustand (DOOP ?), das sie Ihr eigenes Recht nicht mehr kennen , oder ich weiss es nicht was ich da von Ihrer Aussage halten soll.
Internationales Haftrecht beruht auf Auslieferungsvertraegen, wie sie zwischen jedem Land der Welt untereinander bestehen. Da wo kein Auslieferungsvertrag besteht, wird auch nicht ausgeliefert.
Die BRD schliesst seit Ihrem Bestehen nach meinem Wissen AUSSCHLIESSLICH Auslieferungsvertraege mit Laendern, in den eine Klausel enthalten ist, die folgendes besagt: Der Gesetzesverstoss MUSS in beiden Laendern strafbar sein.
Klare Beispiele hierzu:
1. Saudi Arabien verlangt die bei Interpol die Ausstellung eines Haftbefehls gegen einen Deutschen, der sich in Deutschland aufhaelt und der angeblich in Mekka beim Gebet Alkohol getrunken haben soll
2. Der Iran verlangt bei Interpol die Austellung eines Haftbefehls gegen einen Deutschen der sich in Deutschland aufhaelt und der angeblich verbotenen Geschlechtsverkehr mit eine Muslimin hatte (ist ja ein recht aktueller Fall, wenn auch etwas anders hier)
In beiden Faellen, da geben Sie mir sicher recht, wird ein Haftbefehl nur national, also in Saudi Arabien und Iran ausgestellt werden koennen, jedoch wuerden die betroffenen anklagenden Laender keine Internationalen Haftbefehl erhalten.
Zudem wuerde Deutschland eine Auslieferung verweigern, da die entsprechenden Verbrechen in Deutschland NICHT verboten sind (hier wirkt also der Auslieferungsvertrag) - und zudem waere auch eine noch so kurzfristige Verhaftung mangels Haftbefehl hier in Deutschland unmoeglich
3. Jersey, Guernsey oder von mir aus auch GB verlangt bei Interpol die Ausstellung eines Haftbefehls gegen einen Deutschen, der angeblich einen Scheck an eine einheimische Firma ausgestellt hat, der nicht gedeckt war.
Ergebnis: Es wird KEIN internationaler Haftbefehl ausgestellt. Nicht nur, das eine Stellungnahme fehlt, wie von mir ja schon beschrieben, das entsprechende angebliche Verbrechen ist auch in Deutschland nicht strafbar.
An diese Klausel halten sich uebrigens ALLE Laender dieser Welt, was Ihre eigenen Staatsbuerger betrifft. Man moechte seine Kapitalverbrecher fangen, der Rest wird sozusagen "geschuetzt" vor obskuren Gesetzen, die entweder die eine oder andere Seite nicht nachvollziehen kann.
UND somit ist es voellig UNMOEGLICH das morgens bei einem deutschen Staatsbuerger die Polizei klingelt, weil ein Haftbefehl vorliegen soll (es muss ein internationaler sein, und der wird 1000 % nicht erstellt werden) und ihn erstmal festnimmt wegen eines Deliktes, welches hier nicht strafbar ist.
Ein deutscher Haftbefehl KANN nicht erstellt werden, und ein Internationaler auch nicht. Einzig und allein eine Befragung waere moeglich, wie in meiner ersten Beantwortung beschrieben.
Sorry, Herr Phelps, ich glaube nicht, das es schon mal funktioniert hat hier in Deutschland. Darum halte ich die Geschichte fuer eine Ente, die nicht funktioniert. Die Idee selbst hoerte sich aber erstmal gut an, zugegeben.
Selbstverstaendlich koennen Sie mir gerne darlegen, was in meinen Ueberlegungen vielleicht falsch ist *zwinker* !
Mit freundlichen Gruessen
Alto |
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