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IC2003 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 24.10.2004 Beiträge: 297
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Verfasst am: 30.Jul 2005 21:01 Titel: Handy SIM-Lock Entsperung - WIE?? |
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wie ich bei einem MOTOROLA C116 den SIM-Lock (wenn möglich ohne Datenkabel) entsperren kann?
Mfg
IC |
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Wolfrum Pathfinder
Anmeldungsdatum: 26.04.2003 Beiträge: 371 Wohnort: Oberkirch
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Verfasst am: 30.Jul 2005 21:39 Titel: |
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Suchen Sie hier Anleitungen zum Vollzug einer Straftat ?
Mit kopfschüttelndem Gruß |
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Itchy Specialist
Anmeldungsdatum: 15.12.2003 Beiträge: 162 Wohnort: MeckPomm & Hamburg
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Verfasst am: 30.Jul 2005 22:46 Titel: |
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Das ist ganz einfach!!!
Mobilfunkbetreiber anrufen!
200 Teuros überweisen!
Freischaltcode eingeben!
FERTIG!!!
Itchy |
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IC2003 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 24.10.2004 Beiträge: 297
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Verfasst am: 30.Jul 2005 23:28 Titel: |
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Danke für die "kluge" Ratschläge. Darauf wäre ich nie gekommen.
Außerdem, wie straftat? Ich nutze das Handy selbst. Tackojustierung macht auch jeder. |
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Palli2000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.02.2004 Beiträge: 106 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 31.Jul 2005 9:07 Titel: |
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Hallo Zusammen!
Eins mal vorweg:
Nur weil irgendwas jeder macht, muß es nicht zwangsläufig legal sein.
Was das Umgehen des SIM-Locks betrifft, würde ich grundsätzlich erstmal nicht sagen, daß es sich dabei um eine Straftat handelt.
Wenn ich mir ein "Pre-paid"-Handy beim Händler kaufe, geht es doch in mein Eigentum über. Mit meinem Eigentum kann ich dann wiederum machen was ich will. Voraussetzung wird hierbei wohl sein, daß es auch mein Eigentum bleibt und ich es nicht wieder in den Verkehr bringe, sprich verkaufe. Genauso wird es sich wohl verhalten, wenn ich "Pre-paid" - Handys im großen Stil kaufe, entsperre und wieder Verkaufe.
Das würde für mich einen Straftatbestand erfüllen.
Aber ist wie gesagt, nur meine bescheidene Meinung.
Gruß
Palli2000 |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 31.Jul 2005 9:21 Titel: |
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Für die Hacker-Profis: im Pro-Markt gab es am Wochenende in der Werbung
ein Motorola-Handy mit Vodafone-Prepaid-Karte und 10 Euro Guthaben
für schlappe 12,95. Natürlich mit Simlock, logo.
Nicht das neueste Handymodell, aber für rechnerische 2,95 ein Scherz.
Gruß Werner Callies |
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Wolfrum Pathfinder
Anmeldungsdatum: 26.04.2003 Beiträge: 371 Wohnort: Oberkirch
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Verfasst am: 31.Jul 2005 9:35 Titel: |
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| Palli2000 hat folgendes geschrieben:: |
Was das Umgehen des SIM-Locks betrifft, würde ich grundsätzlich erstmal nicht sagen, daß es sich dabei um eine Straftat handelt.
Wenn ich mir ein "Pre-paid"-Handy beim Händler kaufe, geht es doch in mein Eigentum über. Mit meinem Eigentum kann ich dann wiederum machen was ich will. Voraussetzung wird hierbei wohl sein, daß es auch mein Eigentum bleibt und ich es nicht wieder in den Verkehr bringe, sprich verkaufe.
Gruß
Palli2000 |
Sie gehen mit dem PTelefonpovider welcher Ihnen subvenbtioniert ein Handy verkauft einen Vertrag ein, daß dieses Handy nur mit einer Karte dieser Gesellschaft sich einloggt.
Würden Sie es nicht als Betrug ansehen, wenn Sie durch Manipulation des Gerätes dies umgehen.
Und Betrug ist immer noch ein Straftatbestand oder nicht.
Nur weil dieses oftmals praktiziert wird ist es noch lange nicht legal.
Wolfrum |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 31.Jul 2005 11:23 Titel: sim-(un)lock |
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palli: völlig falsch... aber symptomatisch!
ihre bemerkung
"..... Wenn ich mir ein "Pre-paid"-Handy beim Händler kaufe, geht es doch in mein Eigentum über. Mit meinem Eigentum kann ich dann wiederum machen was ich will. Voraussetzung wird hierbei wohl sein, daß es auch mein Eigentum bleibt und ich es nicht wieder in den Verkehr bringe, sprich verkaufe ....."
sie wollten ja von einem sogenannten "schnäppchen" profitieren, indem sie ein speziell günstiges angebot eines anbieters nutzten... "normalpreis"-angebote sind nie sim-locked... oder?
als gegenleistung verpflichteten sie sich, während einer gewissen dauer bei ihrem anbieter leistungen zu beziehen
it's that easy... eine hand wäscht die andere... das unlocken ist mit sicherheit strafrechtlich relevant... die chance, gemäss der alten juristenweisheit "wo kein kläger, da kein richter" durch die maschen zu schlüpfen, ist allerdings (zu) gross
henusode, wie wir kuhschweytzer zu sagen pflegen... viel spass beim delinquieren
ffbkdavid |
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Itchy Specialist
Anmeldungsdatum: 15.12.2003 Beiträge: 162 Wohnort: MeckPomm & Hamburg
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Verfasst am: 31.Jul 2005 11:59 Titel: |
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| IC2003 hat folgendes geschrieben:: |
Danke für die "kluge" Ratschläge. Darauf wäre ich nie gekommen.
Außerdem, wie straftat? Ich nutze das Handy selbst. Tackojustierung macht auch jeder. |
Naja, war ja auch nur eine Antwort auf die Frage...
Itchy |
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IC2003 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 24.10.2004 Beiträge: 297
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Verfasst am: 31.Jul 2005 14:10 Titel: |
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ich habe mich jetzt durch bei div. Forem gemeldet und bei 3 davon hat man mir so viel geholfen, dass es sich hierbei die Sache erledigt hat.
Allein in GOMOPA bekommt man auf Anfragen nur blöde Sprüche und irgendwelche Möchtegern-Wichtig, die einen immer aufklären wollen, aber nicht auf die Anfragen eingehen.
Was ich mit dem Handy mache, ob es Straftat ist oder nicht, ist meine Sache und ICH stehe dafür gerde - nicht der MÖCHTERGERN-Oberleherer.
Somit war die Frage, WIE ich es entsperren kann und NICHT was passiert, wenn ich es tue!!
Irgendwie scheint es hier nur Zeitverschwendung zu sein, irgendeine Anfragen rein zu setzen. |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 31.Jul 2005 14:26 Titel: that's the difference, my friend... |
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... also wenn sie auf irgendeinem forum keine wie sie es nennen blöden sprüche, sondern anleitungen FÜR DIE REALISIERUNG EINER STRAFTAT bekommen, so ist es sache der dortigen forenBETREIBER, diesem kriminellen treiben ein ende zu setzen
hier auf gomopa scheint es so zu sein, dass man sich auf hilfeleistungen und anregungen der art "spezialisiert" - oder beschränkt, nennen sie es, wie sie wollen - dass man unerlaubte handlungen BEIM NAMEN nennt und nicht durch hilfestellung gefahr läuft, in einem allfälligen strafverfahren der beihilfe zu einer strafbaren handlung angeklagt zu werden (das ist nämlich der "tarif")
nur recht also, wenn sie sich künftig in fällen, in denen sie support für unerlaubte taten erwarten, direkt unter umgehung von gomopa an die von ihnen erwähnten "hilfsbereiteren" foren wenden
ein kompliment an all die poster, die unisono auf diesem thread auf die problematik der frage hingewiesen haben... that's gomopa at it's best!
nothing more has to be said
ffbkdavid |
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Wolfrum Pathfinder
Anmeldungsdatum: 26.04.2003 Beiträge: 371 Wohnort: Oberkirch
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Verfasst am: 31.Jul 2005 14:39 Titel: |
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| IC2003 hat folgendes geschrieben:: |
ic
Allein in GOMOPA bekommt man auf Anfragen nur blöde Sprüche und irgendwelche Möchtegern-Wichtig, die einen immer aufklären wollen, aber nicht auf die Anfragen eingehen.
Was ich mit dem Handy mache, ob es Straftat ist oder nicht, ist meine Sache und ICH stehe dafür gerde - nicht der MÖCHTERGERN-Oberleherer.
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Denken Sie, wie Sie möchten, aber kein Forumsbetreiber der in Deutschland ansässig ist, möchte sein Forum mißbraucht sehen.
Wenn Sie schon in drei Foren fündig geworden sind, wissen Sie ja, wonach Sie suchten.
Wieso dann hier Ihr Posting ?
Wollen Sie die Forumsbetreiber ins Messer laufen lassen.
Hierzu würden mich Ihre Gedanken interessieren.
Wolfrum |
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Lutz Spilker * Consulter *

Anmeldungsdatum: 04.05.2004 Beiträge: 1432 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 31.Jul 2005 15:00 Titel: |
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| IC2003 hat folgendes geschrieben:: |
Tackojustierung macht auch jeder. |
Aha. Und wie justiert man so einen Tacko?
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Wolfrum Pathfinder
Anmeldungsdatum: 26.04.2003 Beiträge: 371 Wohnort: Oberkirch
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Verfasst am: 31.Jul 2005 15:45 Titel: |
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@Lutz Spiler
Kreuslaser ab 49 teuros bei Ebay
Frdl. Gruß
Wolfrum |
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Lutz Spilker * Consulter *

Anmeldungsdatum: 04.05.2004 Beiträge: 1432 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 31.Jul 2005 15:50 Titel: |
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na klar...
Aber über das K müssen wir nochmal reden...  |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 31.Jul 2005 16:02 Titel: fachbeitrag eines bürolisten/technikidioten: |
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im übrigen ist es ja immer ein kreus mit diesen lasern
ffbkdavid |
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Palli2000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.02.2004 Beiträge: 106 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 31.Jul 2005 17:42 Titel: |
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Die eigene Meinung und die reale Welt:
| Zitat: |
SIM-Lock Entsperrung ist Produktveränderung:
Das nachträgliche Entsperren von Handys, die von ihrem Markeninhaber nur zur Benutzung in bestimmten Mobilfunknetzen zugelassen sind, ist, wenn sie durch Dritte ohne Zustimmung des Markeninhabers erfolgt, eine die Erschöpfung nach § 24 I MarkenG ausschließende Produktveränderung iSv. § 24 II MarkenG ( BGH I ZR 13 / 02 ).
Quelle: http://www.juraplus.de/RSPR/U302.html |
Gruß
Palli2000 |
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Wolfrum Pathfinder
Anmeldungsdatum: 26.04.2003 Beiträge: 371 Wohnort: Oberkirch
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Verfasst am: 31.Jul 2005 19:00 Titel: |
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Palli2000
Zivilrecht ist nicht Strafrecht.
Mfg
Wolfrum |
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Palli2000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.02.2004 Beiträge: 106 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 31.Jul 2005 22:58 Titel: |
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@Wolfrum
Möge man es mir verzeihen, sollte ich da etwas zusammen geworfen haben. Mir ist sehr wohl bekannt, das es nicht ein und dasselbe ist.
Wobei ich immer noch am rätseln bin, wo ich eines der beiden Begriffe angewandt habe.
Aber dies kann auch an einer momentan aufsteigenden Müdigkeit liegen
Was meine bereits angebrachten Beiträge betrifft, hier noch mal der ausführliche Text zum dem genannten Urteil:
| Zitat: |
Markenverletzung, Handy, SIM-Lock-Sperre, Beseitigung
Unzulässige Beseitigung einer SIM-Lock-Sperre
Werden Mobiltelefone, mit denen auf Grund einer Sperre (sog. SIM-Lock) nur in einem bestimmten Mobilfunknetz telefoniert werden kann, nach dem Inverkehrbringen durch den Markeninhaber ohne dessen Zustimmung von Dritten entsperrt, so ist darin ein Verstoß gegen das Markengesetz (MarkenG) zu sehen. Zwar kann der Käufer mit einer erworbenen Sache grundsätzlich nach Belieben verfahren (so genannter Erschöpfungsgrundsatz).
Dieses Recht findet jedoch gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG dann seine Grenzen, wenn der Zustand der Ware entgegen der berechtigten Interessen des Markeninhabers verändert wird.
Der Bundesgerichtshof sah in der unzulässigen Entfernung der SIM-Lock-Sperre eine unbefugte Veränderung der Mobiltelefone, da dem Hersteller ein berechtigtes Interesse, an deren Verwendung nur in einem bestimmten Mobilfunknetz nicht abgesprochen werden kann. Die Karlsruher Richter gaben daher der Unterlassungsklage des Herstellers statt.
Quelle: Urteil des BGH vom 09.06.2004 I ZR 13/02 BGHR 2005, 310 MDR 2005, 407
Gericht: BGH
Aktenzeichen: I ZR 13/02
Quelle: [url]Markenverletzung, Handy, SIM-Lock-Sperre, Beseitigung
Unzulässige Beseitigung einer SIM-Lock-Sperre
Werden Mobiltelefone, mit denen auf Grund einer Sperre (sog. SIM-Lock) nur in einem bestimmten Mobilfunknetz telefoniert werden kann, nach dem Inverkehrbringen durch den Markeninhaber ohne dessen Zustimmung von Dritten entsperrt, so ist darin ein Verstoß gegen das Markengesetz (MarkenG) zu sehen. Zwar kann der Käufer mit einer erworbenen Sache grundsätzlich nach Belieben verfahren (so genannter Erschöpfungsgrundsatz).
Dieses Recht findet jedoch gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG dann seine Grenzen, wenn der Zustand der Ware entgegen der berechtigten Interessen des Markeninhabers verändert wird.
Der Bundesgerichtshof sah in der unzulässigen Entfernung der SIM-Lock-Sperre eine unbefugte Veränderung der Mobiltelefone, da dem Hersteller ein berechtigtes Interesse, an deren Verwendung nur in einem bestimmten Mobilfunknetz nicht abgesprochen werden kann. Die Karlsruher Richter gaben daher der Unterlassungsklage des Herstellers statt.
Quelle: Urteil des BGH vom 09.06.2004 I ZR 13/02 BGHR 2005, 310 MDR 2005, 407
Gericht: BGH
Aktenzeichen: I ZR 13/02
Quelle: http://www.gewerbeauskunft.de/urteile.php?urteilid=9693&foot=w&urteilrubrik=Wettbewerbsrecht&lid=4
Wobei ich hiermit nochmal anbringen wollte, das der angebrachte Gedanke des erworbenen Eigentums im Ansatz nicht falsch war, aber auf der einen Seite nicht zu Ende gedacht war und auf der anderen Seite ganz massiv mit dem Markenrecht kollidiert.
Aber ich denke mal, die Diskussion muß an diesem Punkt nicht weiter geführt werden.
Gruß
Palli2000 |
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Wolfrum Pathfinder
Anmeldungsdatum: 26.04.2003 Beiträge: 371 Wohnort: Oberkirch
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Verfasst am: 31.Jul 2005 23:36 Titel: |
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@Palli2000
Trotz aufsteigender Müdigkeit möchte ich Ihnen noch einen Gedanken in den sicherlich wohlverdienten Schlaf mitgeben.
In diesem Forum wird ganz deutlich g e g e n jegliche Art von Abzocke, Mißbrauch und Betrug geworben.
Bei dem Freischalten von Sim-Lock Geräten, für mich illegal, wird neben dem Provider auch der Handel geschädigt.
Wollen wir hier dann öffentlich diskutieren, wie man ein Gerät entsperrt.
Wenn derjenige, welcher mich als Oberlehrer bezeichnet, nicht im Net woanders fündig wird, sein Problem.
Ich vertrete allerdings sehr deutlich die Auffassung, Gomopa sollte zu solchen Anfragen nicht mißbraucht werden.
Es ist schon paradox, ein Forum derart umgestalten zu wollen.
Freundlicher Gruß
Wolfrum |
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