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Hartz IV Empfänger

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6453

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2006 13:21    Titel: Hartz IV Empfänger Antworten mit Zitat

Hausbesuch bei ALG-II-Empfängerin rechtswidrig

Für Hausbesuche bei Empfängern des Arbeitslosengelds II reicht ein vager Verdacht auf Mißbrauch nicht aus. Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden. Mit der am Dienstag bekanntgewordenen Entscheidung gaben die Richter der Klage einer 64jährigen Frau aus Wiesbaden recht, die einen Hausbesuch von Behördenvertretern abgelehnt hatte. Die Stadt hatte daraufhin ihren Antrag auf Bezüge nach dem Hartz-IV-Gesetz abgelehnt. Das Gericht betonte aber in seiner Entscheidung, die Unverletzlichkeit der Wohnung sei ein hohes, verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Deshalb müßten Bezieher von Arbeitslosengeld II Hausbesuche von Vertretern der Arbeitsagentur oder der Stadt nur unter zwei Voraussetzungen gestatten: wenn die Behörden berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen geltend machen können, und wenn ein Hausbesuch geeignet ist, diese berechtigten Zweifel aufzuklären.

Die Frau hatte im Herbst vergangenen Jahres Arbeitslosengeld II beantragt. Sie war zuvor selbständig gewesen, hatte ihre Geschäftstätigkeit nach eigenen Angaben jedoch wegen Krankheit einstellen müssen. Dies bezweifelte die Behörde und monierte außerdem die nach den Maßstäben des Gesetzes zu große Wohnung. Die Frau machte geltend, daß sie sich krankheitshalber vorläufig nicht um eine neue, kleinere Wohnung kümmern könne.
(Aktenzeichen: Hessisches Landessozialgericht L 7 AS 1/06 ER und L7 AS 13/06)

(AP/jW)
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Ronald
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 781

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2006 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Fragebogen für Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft SGB II

Um zu gewährleisten, dass Sie tatsächlich in der Lage sind , Arbeitslose zu vermitteln, beantworten Sie folgenden Fragen, denn erst nach der Auswertung kann ich feststellen, ob Sie der geeigneten Fallmanger für meine Vermittlung sind:

I. Allgemeine Fragen

1. Wie lange arbeiten Sie schon in der Bundesagentur für Arbeit?
2. Wie hoch waren Ihre Vermittlungserfolge in dieser Zeit?
3. Sie wurden zum 01.01.2005 Mitarbeiter/in der Arbeitsgemeinschaft SGB II. Geschah dieses freiwillig oder wurden Sie einfach dorthin versetzt? Wenn Sie sich freiwillig beworben haben, was waren Ihre Motive:

a) Lag diese Dienststelle näher an Ihrem Zuhause?

b) Hatten Sie Angst davor, dass Sie ansonsten wahllos irgendwo hin versetzt werden, also auch in Bereiche zu denen Sie keine Lust hatten und wollten Sie dieses mit Ihrer Bewerbung umgehen?

c) Oder wollten Sie etwas neues ausprobieren

4. In der Zwischenzeit hatten Sie die Gelegenheit einige Monate in diesem Bereich zu arbeiten:

a) Wie hoch waren Ihre Vermittlungserfolge in diesen Monate?
Wievielen Menschen konnten Sie in dieser Zeit durch Ihre aktive Vermittlung in Arbeit bringen?

b) In welcher Anzahl haben Sie Bildungsgutscheine vergeben?

c) Wie viele Eingliederungsvereinbarungen haben Sie abgeschlossen und in welcher Anzahl haben Sie die Unterschriften ersetzt durch Sperre?

d) Wieviele Menschen haben Sie in Massnahmen nach §16 Abs.3 vermittelt und mit welcher Motivation haben Sie diese Menschen in Arbeit vermittelt?

II. Privates Umfeld

Um nun feststellen zu können, ob Sie für mich tatsächlich der/die richtige Fallmangerin sind, bitte ich Sie folgende Fragen zu beantworten:

1. Sind Sie ledig , verheiratet oder geschieden?
Wenn Sie ledig sind? Warum haben Sie nicht geheiratet?
2. Leben Sie in einer Beziehung bzw. sind sie verheiratet? Wie lange schon?
3. Ist diese Beziehung/ Ehe harmonisch oder kommt es oft zum Streit?
4. Wenn es zu Streitereien kommt, wie reagieren Sie Ihren Stress ab? Fressen Sie Ärger in sich hinein oder lassen Sie den Stress an Ihren Kunden im Anschluss aus?
5. Welche Hobbys betreiben Sie und warum haben Sie sich genau für diese entschieden?
6. Nun bitte ich Sie auch noch einige Fragen zu Ihrem Bekannten- / Freundeskreis zu beantworten:

a)Wie groß ist dieser ?

b) Wie lange kennen Sie diese Menschen schon im Durchschnitt?

c) Welchen Vereinen gehören Sie an und wie aktiv sind Sie in diesem Verein? Sind Sie ehrenamtlich tätig ? Wenn ja bei welcher Organisation und warum haben Sie sich genau für diese entschieden?

III. Gesundheit

Nun habe ich aber noch einige Fragen zu Ihrer Gesundheit, denn als arbeitslose Person möchte ich ja wissen, ob mein Fallmanger/Fallmangerin ständig fehlt oder ob ich diese oft erreichen kann.

1. Wie oft waren Sie in den vergangen 10 Jahre krank?
2. Welche Krankheiten hatten Sie, wenn Sie wegen Krankheit gefehlt haben und vermutete der Arzt das diese im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen?
3. Wie oft waren Sie schon seit dem 01.01.05 krank und hat der Arzt sich geäußert, ob diese im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit steht?
4. Stehen Sie seitdem Sie in der ARGE arbeiten mehr unter Stress

Ich bitte Sie mir diese Fragen innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu beantworten, denn wenn die Bundesagentur für Arbeit einen Fragebogen entwickelt, der mich bis auf das intimste ausfragen soll, habe ich m. E.n.aus Art. 3 I das Rrecht, mein Gegenüber auch zu befragen, um entscheiden zu können, ob Sie als Fallmanger/in überhaupt in der Lage sind eine erfolgreiche Vermittlung zu betreiben.

Quelle
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Ronald
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 781

BeitragVerfasst am: 11.Feb 2006 9:18    Titel: Antworten mit Zitat

Antrag der Linksfraktion im Bundestag zur Überwindung von Hartz IV

* Aus dem Antrag der Fraktion Die Linke. »Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit – Strategie zur Überwindung von Hartz IV« (Entwurf vom 24. Januar 2006)



Zitat:


I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit Einführung der Hartz-Gesetze wurde zweierlei versprochen. Zum einen sollten Langzeiterwerbslose eine soziale Grundsicherung erhalten, zum anderen sollte ein zentraler Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit geleistet werden. Beide Ziele wurden jedoch nicht erreicht. Die zu geringe Höhe des Arbeitslosengeldes II gewährleistet keine soziale Grundsicherung. Langzeiterwerbslosigkeit wurde nicht abgebaut, sondern lediglich durch statistische Tricks verschleiert. Erwerbslose werden unter Druck gesetzt, drangsaliert und stigmatisiert. Sie werden in unbezahlte Pflichtarbeit abgedrängt, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängt. Hartz IV ist Armut per Gesetz und macht deswegen Angst – gerade auch denjenigen, die noch Arbeit haben. Denn diejenigen, die jetzt ihre Arbeit verlieren, werden bereits nach einem Jahr Erwerbslosigkeit Opfer der neuen Armutsgesetzgebung. Außerdem haben die Hartz-Gesetze zum Ziel, das Lohnniveau auf dem Arbeitsmarkt zu senken und den Niedriglohnsektor deutlich auszuweiten. (...)



II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gesetzliche Änderungen vorzubereiten und innerhalb des Jahres 2006 vorzulegen, die sich von folgenden Grundsätzen leiten lassen:

1. Mit einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung als Individualanspruch muß die Verarmung und Entwürdigung von Erwerbslosen und Menschen mit geringem Einkommen beendet werden. Das sozio-ökonomische Existenzminimum ist gemäß der in der EU anerkannten Standards zur Bestimmung der Armutsrisikogrenze (60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens) zu definieren, unterschiedliche Bedarfslagen sind hinreichend in Pauschalierungen abzubilden und die Leistungen für Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen sind auf die so bestimmte Höhe anzuheben.

Dazu sind folgende erste Schritte notwendig:

– Die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes ist auf 420 Euro zu erhöhen, der Regelsatz des SGB XII ist analog anzuheben. (...)



5. Die Arbeitsförderung ist durch zukunftsweisende Lösungen zu verändern. Dazu ist vor allem die Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors geeignet. Durch die Umwandlung der »Ein-Euro-Jobs« in reguläre versicherungspflichtige, gemäß Tarif- bzw. Mindestlohnstandards gestaltete Arbeitsverhältnisse für soziale, ökologische, kulturelle und sportliche Aufgabenfelder kann ein erster Schritt in diese Richtung getan werden. Kurzfristig sollen hierzu die Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt sowie Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen als Instrumente genutzt werden. Finanziert werden kann dies durch die Bündelung bisher verausgabter Transferleistungen und zusätzlicher öffentlicher Mittel.



Begründung:

Das »Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« (Hartz IV) führt zusammen mit den anderen Hartz-Gesetzen zu den tiefsten sozialen Einschnitten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Seine negativen Folgen, die durch geplante Vorhaben der Großen Koalition verstärkt werden sollen, wirken in fast allen gesellschaftlichen Bereichen. Sie polarisieren und spalten unsere Gesellschaft noch stärker und verschärfen den im zweiten Nationalen Armuts- und Reichtumsbericht erneut aufgezeigten Widerspruch zwischen Arm und Reich weiter. Eine Zunahme sozialer Spannungen wird die Folge sein. Es entwickelt sich ein gesellschaftliches Klima, in dem Angst, Existenzunsicherheit und Furcht vor Altersarmut zunehmen. Mehr und mehr bestimmen Repression und Zwang das Denken, das institutionelle Handeln und die gegenseitigen Beziehungen. Aus einem solchen Klima resultieren erhebliche Gefahren für eine demokratische Entwicklung. (...)
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