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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 13.Mai 2006 4:33 Titel: Informationen aus den Bundesbehörden..... |
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......sind seit Anfang dieses Jahres allen Bürgern grundsätzlich frei zugänglich. Kaum einer nutzt das, Gebühren bis zu 500 Euro schrecken viele ab. Im Internet sind die ersten über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhaltenen Akten jetzt für jeden kostenlos einsehbar.
Der "Chaos Computer Club" (CCC) und der "Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V." (FoeBuD) haben die Website www.befreite-dokumente.de eingerichtet, um die per IFG von den Behörden frei gegebenen Akten jederzeit und kostenlos zugänglich zu machen. Und um die Behörden "von doppelter Arbeit zu entlasten", wie auf der Website listig geschrieben steht.
Die beiden Vereine, die für die Freiheit von Kommunikation und Information eintreten (CCC) und Bürgerrechte und Demokratie stärken wollen (FoeBuD), machen mit ihrer Website das, was ihrer Forderung nach der Staat selbst tun sollte: Eine Plattform für alle behördlichen Informationen zu schaffen, zu der jeder Bürger Zugang hat.
Die Seite ist einfach und übersichtlich. Das liegt zum Teil daran, dass nur wenige Dokumente bisher zu finden sind, andererseits gibt es nur vier Subseiten, auf die man schauen muss: Akten suchen, beantragte Akten, eingereichte Akten und Anfrageideen. Konkrete Aktensuche nach Geschäftszeichen wie "as-ifg-511e" oder "as-ifg-511e-2006022040132" ist zwar umständlich, die Suche nach einzelnen Wörtern aus den Anträgen und Dokumenten funktioniert allerdings genauso gut.
(...)Dem Gesetz nach hat jeder Bürger gegenüber Behörden und Einrichtungen des Bundes den Anspruch auf Information, auch ohne berechtigtes Interesse daran vorweisen zu müssen. Der Staat habe eine "wachsende Informationsmacht", steht in der Gesetzesbegründung, die Transparenz von Verwaltungsentscheidungen sei deshalb eine Voraussetzung für die "Wahrnehmung von Bürgerrechten".
(...)Aus dem Büro des Datenschutzbeauftragten wird die Website befreite-dokumente.de "grundsätzlich positiv" bewertet und auch "aus Sicht des Datenschutzes" spreche grundsätzlich nichts dagegen, Informationen frei zugänglich zu veröffentlichen. Allerdings müsse man das bei jeder Informationen neu bewerten.
Das größte Problem liegt vermutlich darin, dass den Behörden selbst das Gesetz zum Teil noch immer nicht bekannt ist und das deutsche Amtsgeheimnis in deutschen Behördenstuben weiterhin höher bewertet wird als die Informationspflicht.
Dabei ist Deutschland ein Nachzügler in Sachen Informationsfreiheit. In mehr als 50 Ländern weltweit gibt es entsprechende Gesetze, zum Teil schon seit Jahrzehnten. Innerhalb der OECD-Staaten ist Deutschland das letzte Land, das bisher noch an obrigkeitsstaatlichen Geheimhaltungsregeln festgehalten hatte. In der EU fehlt die Informationsfreiheit nur noch in Luxemburg, Malta und Zypern.
(...)Jeder kann auf der Website nach Dokumenten suchen, ohne sich registrieren zu müssen - so anonym wie es die beiden Betreibervereine verlangen.
(...)Außerdem auf der Seite: Eine kurze Anleitung zum Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG mit einem Formschreiben, dass als Grundlage für eine einfache Anfrage vollkommen ausreicht.
Financial Times Deutschland |
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