Die Justizvollzugsanstalten (JVA) in Castrop-Rauxel, Dortmund, Euskirchen und Geldern sind bei Gefangenen besonders beliebt.
Auf der Internetseite www.knast.net erhalten die Gefängnisse von Insassen und Angestellten vier bis fünf »Sterne«. »Besser kann Knast nicht sein«, schwärmt zum Beispiel ein Häftling der JVA Castrop-Rauxel.
Das Freizeitangebot sei »sehr gut«, denn: »Es gibt Ausflüge zum Angeln, beaufsichtigte Fahrten ins Kino oder zum Fußball und sonntags einen Lauftreff.«
Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Häftlingen
Karlsruhe (AFP) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von
Strafgefangenen gestärkt. Häftlinge haben künftig das Recht, ihren
so genannten Vollzugsplan durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
Dies entschied das Gericht in einem in Karlsruhe veröffentlichten
Beschluss.
Der Vollzugsplan regelt unter anderem Hafterleichterungen und
Maßnahmen zur Resozialisierung der Gefangenen und hat damit
der Entscheidung zufolge erhebliche Auswirkungen auf deren
Lebensverhältnisse.
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