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Kaution

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Gatarm
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.Nov 2005 10:17    Titel: Kaution Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe bei meinem Einzug 2 Kaltmieten Kaution bezahlt,die ich ja eigentlich nach meinem Auszug zum 01.02.2006 zurück erhalten soll.
Da aber einige Hausbewohner nach ihrem Auszug diese nicht bekommen haben,habe ich ihn schon des öfteren angeschrieben dass er mir meine fest angelegte Kaution vorweisen soll aber mein Vermieter meinte dass er sie nicht anlegen müsse.Also gehe ich davon aus dass er sie nicht mehr hat. Meine Frage ist deshalb ob ich ihn jetzt ein letztes Mal anschreiben soll indem ich ihm eine Frist bis zum 30.11.05 gebe mir die Kaution vorzuzeigen.Wenn das nicht der Fall ist darf ich dann die letzten zwei (eigentlich) von mir zu zahlenden Kaltmieten einhalten und auf ein gesondertes Konto legen so dass ich meine Kaution wieder habe?


Liebe Grüsse
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juanitolo
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 1068

BeitragVerfasst am: 15.Nov 2005 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Schau mal hier:

http://ssl.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/551/41510/

oder:
Gem. §550 b BGB ist der Vermieter verpflichtet, die vom Mieter geleistete Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Ein Verstoß gegen die Anlagepflicht, kann nicht nur zivilrechtliche Ansprüche des Mieters begründen, sondern auch Strafbestand der Untreue (§266 StGB) erfüllen.

http://www.landgericht-kiel.landsh.de/texte/1-S-256-97u.htm

http://kuerzer.de/Kaution

Das sollte eigentlich einem einigermaßen verständigen Vermieter einleuchten, allerdings scheint er sich ja stur zu stellen....
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