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Kaution

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Gatarm
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 2.Feb 2006 18:17    Titel: Kaution Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe seit dem 01.02.06 eine neue Wohnung! Bei meiner alten Wohnung habe ich 920 Euro Kaution hinterlegt! Ich soll jetzt in der alten Wohnung renovieren und bekomme dann meine Kaution wieder zurück! Mir ist aber zu Ohren gekommen das der Vermieter die Kautionen für seinen Eigenbedarf benutzt! Deswegen habe ich ihn angeschrieben dass er mir doch bitte darlegen soll wie er meine Kaution angelegt hat. Er sagte zu mir dass er diese noch nie angelegt hätte und vertröstet mich immer auf des weiteren. Ich habe bis heute noch nichts in der Wohnung renoviert und wir haben auch noch keine Wohnungsübergabe gemacht obwohl sie am 31.01.06 hätte sein sollen! Ich würde gerne wissen wie weit ich rechtlich gehen kann!

Liebe Grüsse
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Adelante
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 3.Feb 2006 6:22    Titel: gehe wie folgt vor: Antworten mit Zitat

gehe wie folgt vor:

1. setze deinem vermieter einen termin kurzfristig (innerhalb der nächsten 5 tage) schriftlich, zu dem die übergabe/abnahme deiner wohnung stattfinden soll.

2. beseitige zwischenzeitlich alle mängel soweit du entsprechend deines mietvertrages dazu verpflichtet bist. dokumentiere dieses bzw. suche dir zeugen dazu.

3. sollte dieser übergabetermin durch den vermieter versäumt werden, führe mit einem dritten (solltest du auch so beim betreten der wohnung immer dabei haben) als unabhängigen zeugen, die übergabe durch. protokolliere alles einschl. zählerstände und mängel. (mache fotos)

4. fertige darüber ein übergabeprotokoll (ohne fotos) und sende dieses im anschluss mit den wohnungsschlüsseln an deinen vermieter (erledige dieses schnellst möglich)

5. fordere deinen vermieter in einem freundlich aber verbindlichen anschreiben mit angemessener fristsetzung (10 tage) auf, deine kaution zuzüglich zinsen auf dein konto zu überweisen. weise ihn daraufhin, das du sollte diese frist ungenutzt verstreichen juristisch gegen ihn vorgehen wirst.

6. führe alle schriftwechsel mit deinem vermieter nur per einschreiben durch und hebe kopien aller versendeten schreiben unbedingt auf. (führe deine unterlagen sehr sorgfältig)

7. bleibe sachlich und verbindlich keine emotionen in den freundlichen aber bestimmten erinnerungsschreiben.

8. sollte die kaution nicht pünktlich bei dir sein, beantrage einen mahnbescheid beim amtsgericht an dem sich deine wohnung befindet.

9. sollte der vermieter widerspruch einlegen, berichte deine vermutung und stelle diese auch als solche dar (mit begründung) in einem kurzen aber sachlichen schreiben an die deinen mahnbescheid bearbeitenden rechtspfleger mit der bitte um weiterleitung an den zuständigen staatsanwalt.

wichtig: berichte keine halbwahrheiten, nur aussagen die du auch augenscheinlich oder durch sichere, standfeste zeugen belegen kannst.
denke immer daran vor gericht und auf hoher see……………………………

10. übe dich in geduld. warte ab was passiert. freue dich nicht zu früh. gewonnen hast du erst wenn das geld auf deinem konto ist.

die einkommensteuer hat mehr menschen zu lügnern gemacht als der teufel. (william rogers, 1879-1935)
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