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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 28.Aug 2004 6:45 Titel: Keine Steuer auf Navigation in Dienst-PKW |
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Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, müssen ein eingebautes Navigationssystem nicht mit versteuern.
Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Es gab damit dem Fahrer eines Spitzenklassefahrzeugs mit einem "Navi" im Wert von 3 334 Euro Recht, der einen Prozess gegen sein Finanzamt geführt hatte.
Grundsätzlich müssen Dienstwagen-Besitzer 1 % des Listenpreises ihres Fahrzeugs zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen und Umsatzsteuer monatlich als Arbeitslohn versteuern, wenn sie kein Fahrtenbuch führen. Der Kläger hatte argumentiert, die Überlassung eines Telekommunikationsgerätes wie Autotelefon oder -fax sei nach ? 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz für den Arbeitnehmer steuerfrei. Dies müsse auch für das Navigationsgerät gelten. Das Finanzgericht gab ihm Recht.
Unter den Begriff "Telekommunikation" falle jede Form der Nachrichtenübertragung, auch jene, bei der ei! n GPS-Navigationssystem Daten über Wegstrecke und Fahrtrichtung mit einem Satellitensignal abstimme und so die aktuelle Position mit gespeicherten Karten abgleiche. Aktenzeichen FG Düsseldorf: 18 K 879/03 E. |
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