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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6272
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Verfasst am: 16.Jul 2006 8:34 Titel: Kontrollen im Büro - Der Chef sieht alles |
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Der Vorwurf wirkte lächerlich: Wegen ein paar privater Mails und Telefonaten vom Büro aus sollte Top-Managerin Wilhelmine Goldmann rausfliegen. Die österreichische Bahndirektorin hatte sich ehrenamtlich für die gemeinnützige Opernwerkstatt engagiert. Und das während einiger ihrer vielen, vermutlich kaum extra bezahlten Überstunden.
Die angedrohte Kündigung blieb ihr erspart: Sie kam, wie sich vor wenigen Tagen herausstellte, mit einem blauen Auge davon. Und zwar mit einem Verweis des Aufsichtsrats. Der Fall machte Schlagzeilen – auch über die Landesgrenzen hinaus. Inwieweit dürfen Manager wie Mitarbeiter am Arbeitsplatz privat mailen, telefonieren oder im Internet surfen?
Dass selbst Top-Managern privater Mailverkehr im Büro zum Verhängnis werden kann, bekam auch Harry Stonecipher zu spüren. Wenngleich auf ganz andere Weise: Den Boeing-Chef kosteten seine Liebes-Mails an eine Mitarbeiterin die Karriere. Der Trend ist eindeutig: Bei Privatdingen am Arbeitsplatz zeigen Firmen immer weniger Toleranz. Schon gar nicht, wenn jemand – ob gerechtfertigt oder nicht – auf der Abschussliste steht. Dann kommt jeder noch so kleine Anlass gerade recht, um den Star von gestern heute zum Teufel zu jagen.
Bei den niedrigeren Chargen geht es denn auch eher um die Verschwendung der Ressource Arbeitszeit: Jedes dritte Unternehmen hier zu Lande verbietet seinen Mitarbeitern privates Surfen und Mailen im Dienst. Nur knapp 16 Prozent erlauben dies. Jede zweite Firma duldet es in Maßen. Das zeigt eine Befragung von 304 Personalentscheidern durch die Zeitarbeitsfirma Randstad mit dem Handelsblatt und Innofact.
Das Bundesarbeitsgericht meint: Wer bis zu 100 Stunden im Jahr privat surft – etwa eine halbe Stunde pro Arbeitstag – dem kann nicht ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Juristin Kauffmann-Lauven rät Unternehmen auch um des besseren Betriebsklimas willen, ihren Mitarbeitern das Surfen im Netz in den Pausen zu erlauben.
Jedoch: „Kein Chef darf heimlich überwachen. Die Kontrolle privater Computernutzung ist nur erlaubt, wenn es im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich steht oder von vornherein ausdrücklich verboten wurde“, betont Anwältin Kauffmann-Lauven.
„Wer weiß schon, was die Mitarbeiter an ihren PCs tun, sobald der Chef den Raum verlässt?“ wirbt Protectcom für sein Kontrollprogramm mit dem bezeichnenden Namen „Orvell Monitoring“. Es ist preisgekrönt – unter anderem mit dem Big Brother Award, auf den keiner scharf ist.
„Unsere Überwachungssoftware misst jegliche Aktivität am PC, speichert alle Tastenanschläge und macht regelmäßig Bildschirmaufnahmen: Den Acht-Stunden-Arbeitstag eines Mitarbeiters können Sie in vier Minuten im Zeitraffer anschauen“, schwärmt Protectcom-Geschäftsführer Carsten Rau. Manche Chefs installieren sich einen Monitor, auf dem sie die Bildschirme ihrer Leute im Miniformat nebeneinander und in Echtzeit sehen, erzählt Rau.
Auch beliebt: Schreibt jemand eine Mail mit Schlüsselworten wie Bewerbung oder dem Namen des Vorgesetzten, geht auf dessen PC ein Warnfenster auf. Rau: „Es soll Chefs geben, die mehr mit dem Überwachen ihrer Mitarbeiter beschäftigt sind als mit ihrer Arbeit.“ Big Brother lässt grüßen.
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