Verfasst am: 5.Jul 2005 19:18 Titel: Kosten für Schulausflüge werden erstattet
Merke und handele selbst. Die Arbeitsagenturen kommen nicht von allein:
Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen die Kosten für mehrtägige Schul- und Klassenfahrten nicht selbst bezahlen. Daher müßten die Kinder sozial schwacher Eltern nicht auf die Teilnahme an Klassenausflügen verzichten.
Im Sozialgesetzbuch II, Paragraph 23, Absatz 3 heißt es unter anderem: »Leistungen für ... mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfaßt. Sie werden gesondert erbracht.« Mithin müssen die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten für die Kinder von ALG-II-Empfängern durch die Arbeitsagenturen übernommen werden.
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