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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1198 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 10.Dez 2005 7:42 Titel: Lastschriftbetrug - regelmäßig Kontoauszüge prüfen! |
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Gerade jetzt vor Weihnachten ist es so bequem, die Weihnachtsgeschenke online zu kaufen. Und viele Online-Shops bieten ja die Zahlmöglichkeit per Lastschrift an. Dies ist die bequemste und kostengünstigste Zahlungsweise. Aber auch sehr bequem für Betrüger. Denn diese nutzen vermehrt Kontodaten, um sich mit einem eigenen Lastschriftverfahren zu bereichern. Dafür benötigen sie nur den Namen des Kontoinhabers, die Kontonummer und die Bankleitzahl. Um diese Informationen herauszufinden, erweisen sich Suchmaschinen für die Gauner als äußerst nützliche Helfer. Diese Daten finden sich zuhauf im Internet. Und schon kann es losgehen, mit dem betrügerischen Lastschriftverfahren.
Das Fernsehmagazin WiSo ist dieser Masche auf die Spur gekommen. Bei einem Vereinskonto wurde per Lastschrift ein Betrag von 99,99 Euro von einer unbekannten Firma abgebucht. Der Verein ließ diesen Betrag rückbuchen. Aber damit nicht genug. Es folgten andere Firmen, die sich per Lastschriftverfahren an dem Konto bedienten: Insgesamt wurden über 1.500 Euro unrechtmäßig vom Vereinskonto abgebucht. Auch wenn alles wieder rückgängig gemacht werden konnte, weil der Verein seine Kontoauszüge sorgfältig prüfte und den Abbuchungen rechtzeitig widersprach, blieb die Frage, wie das geschehen konnte. Vermutlich lag es daran, dass der Verein den Mitgliedsantrag online gestellt hatte und damit die Kontodaten für alle zugänglich waren. Das Vereinskonto wurde aus Sicherheitsgründen grundsätzlich für das Lastschriftverfahren gesperrt.
Das Problem in diesem Fall ist, dass sich die Spur nicht zurückverfolgen lässt, weil das Konto nicht mehr existiert, auf dem die Beträge gelandet sind. Und damit heißt es, kein Täter, keine Strafverfolgung. Wer einen wirklichen Schaden erleidet, bleibt als Konteninhaber darauf sitzen. Auch wenn es gesetzliche Vorschriften über nicht berechtigte oder missbräuchliche Abbuchungen gibt, die schützen Sie nicht grundsätzlich vor Betrug.
Wenn Sie eine Abbuchung auf Ihrem Konto entdecken, die Sie nicht zuordnen können, legen Sie unverzüglich Einspruch ein und fordern Sie den Betrag über Ihre Bank zurück. Falls Sie dem Empfänger je eine Einzugsermächtigung erteilt haben sollten, widerrufen Sie sie. Überhaupt gilt: Wenn Sie Teilnehmer von Lastschriftverfahren sind und Einzugsermächtigungen erteilt haben, dann prüfen Sie unbedingt regelmäßig Ihre Kontoauszüge. Denn Sie haben nur sechs Wochen Zeit, einer Abbuchung zu widersprechen. Nur so haben Sie eine Chance, im Falle eines Betrugs Ihr Geld wieder zurück zu bekommen.
S.R. |
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leines Newbie
Anmeldungsdatum: 14.10.2003 Beiträge: 41
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Verfasst am: 12.Dez 2005 9:57 Titel: |
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| Zitat: |
| Das Problem in diesem Fall ist, dass sich die Spur nicht zurückverfolgen lässt, weil das Konto nicht mehr existiert, auf dem die Beträge gelandet sind. |
Wenn ein Händler Lastschriften ziehen will, so muss er im Vorfeld einen Vertrag zum Lastschrifteinzug mit seiner Hausbank zusätzlich abschliessen. Die Hausbank gewährt dem Händler einen Kredit über die Laufzeit von mind. 6 Wochen. Somit ist es in der regel unmöglich, dass Händler unerlaubt Gelder einziehen, um sich dann mit dem ergaunerten Geld davon zu machen. Das oben genannte Beispiel ist eine absolute Ausnahme.
Betrüger sind meistens User, die mit erschlichenen Kontodaten sich Zugang zu Internetdiensten verschaffen und vermeintlicherweise kostenlos konsumieren.
Es gibt professionelle Payment-Abwickler im Internet, die lastschrift-Zahlungen für Händler abwickeln. Diese Payment-Dienstleister reduzieren dieses Betrugsrisiko und verfolgen diese Betrugsversuche inkl. Stellung von Strafanzeigen.
Deshalb:
Bitte Kontoauszüge prüfen. Sollte eine Abbuchung einer unbekannten Firma auf dem Kontoauszug stehen, muss dies NICHT unbedingt ein Betrüger sein. Dies kann auch ein Payment-Dienstleister sein. Fragen sie bei diesem Dienstleister nach. Er kann aufklären, für welchen Händler die Lastschrift eingezogen wurde. Bei Betrug wird der Payment-Anbieter für Sie der Sache nachgehen.
Nicht sofort eine Rücklastschrift initiieren. Es könnte sich auch um eine rechtsmäßige Lastschrift handeln und dann man muss für die entstandenen Mehrkosten gerade gestanden werden. |
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dtoepsch Newbie
Anmeldungsdatum: 10.12.2005 Beiträge: 14 Wohnort: berlin
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Verfasst am: 12.Dez 2005 13:36 Titel: |
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noch leichter geht es
bei der deutschen stehen papierkörbe , da kann sich jeder frei bedienen !
nur weiterso
d.a.p.t. |
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hardyesser Specialist
Anmeldungsdatum: 23.10.2005 Beiträge: 55
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Verfasst am: 12.Dez 2005 18:14 Titel: |
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| also den letzten beitrag von d.a.p.t hab ich nicht verstanden. kann mir da jemand auf die sprünge helfen...? |
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dtoepsch Newbie
Anmeldungsdatum: 10.12.2005 Beiträge: 14 Wohnort: berlin
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Verfasst am: 12.Dez 2005 18:33 Titel: |
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noch leichter geht es nicht
bei der deutschen Bank stehen papierkörbe , da kann sich jeder frei bedienen !
nur weiterso
d.a.p.t. |
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CaliFighter Newbie
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 2 Wohnort: Sangerhausen
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Verfasst am: 12.Dez 2005 23:35 Titel: Lastschriftbetrug |
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Hallo Gomopa User!
Wenn jemand mit einer Lastschrift belastet wurde, kann man denjenigen anhand der BLZ und Kontonummer ausfindig machen. Wenn derjenige das Konto dann bei der Bank nicht mehr hat, die Bank ist verpflichtet die Daten bis zu 30 Jahre zu speichern, auch dann, wenn das Konto gekündigt wurde. Wenn der Inhaber des belastenden Kontos keine Lastschrifteinzugsermächtigung für den Betreffenden erteilt hat, dann haftet die Bank u.U. (wenn nicht sogar immer-je nach AGB zwischen 6Wo. und länger) im Schadensfall!
Normal muss immer schriftlich eine Einzugsermächtigung von der betreffenden Firma vorliegen, damit Geld von dem jeweiligen Konto abgebucht werden darf!
MfG
CaliFighter |
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