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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6453
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Verfasst am: 19.Feb 2007 17:25 Titel: Lotterien aus dem Ausland: glückliche Gewinner gibt es nicht |
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Haben Sie auch ein Schreiben auf Englisch erhalten und danach mehrere Tausend Euro gewonnen? Ihr Name wurde dabei angeblich europaweit von einem Computerprogramm ermittelt?
Dann sind Sie in guter Gesellschaft, denn diese Schreiben erhalten viele Verbraucher. Gewonnen hat dabei niemand, denn die Schreiben werden von weltweit tätigen Betrügern verschickt, die dabei häufig den Namen von tatsächlich existierenden seriösen spanischen Lotterien benutzen. Doch auch vermeintliche niederländische und südafrikanische „Lotterien“ sind bereits aufgefallen.
Die Betrüger wollen von Ihnen nur Geld kassieren: Sie sollen Ihren Gewinn gegen vorherige Zahlung, angeblich für Steuern, Versicherung, Bank- oder Vermittlungsprovision, erhalten.
Doch wer daran glaubt, ist um das gezahlte Geld ärmer. Familie D. z.B. überwies über 7.000 € als Vermittlungsprovision nach Spanien, doch den angeblichen Gewinn über 415.960 € hat sie nie erhalten.
Die Chancen, die überwiesenen 7.000 € wiederzubekommen, sind gering. Die Firmen wechseln häufig Namen und (Postfach) Adressen und sind dann nicht mehr auffindbar.
Daran erkennen Sie deren Masche:
● Sie haben nie ein Los gekauft, trotzdem wurden Ihre „lucky numbers“ gezogen
● Vor Auszahlung des Gewinns sollen Sie Geld zahlen, z.B. für Versicherung oder Steuern
● Sie sollen auf einer ein Payment Processing Form oder eine Winnings Claims Form Ihre Kontoverbindung angeben
● Sie sollen eine Kopie Ihres Ausweises schicken
● Sie werden unter Zeitdruck gesetzt und müssen sich innerhalb weniger Tage melden, da ansonsten der Gewinn verfällt
● als Kontakt ist nur eine Telefonnummer, eine Email- oder Postfachadresse angegeben
● Nachbarn, Freunde und Bekannte haben gleichlautende Schreiben erhalten.
Geben Sie Ihre Bankverbindungen nicht preis! Betrüger können dann unrechtmäßig Geld von Ihrem Konto abheben, auch wenn Sie keine Einzugsermächtigung unterschrieben haben. Banken sind nämlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob tatsächlich eine Einzugsermächtigung vorliegt. Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge deshalb gründlich, innerhalb von 6 Wochen können Sie Abbuchungen zurückholen lassen.
Verbraucherzentrale Hamburg |
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