| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6412
|
Verfasst am: 5.Jan 2007 17:01 Titel: Medikamente: Zuzahlungsbefreiung erfordert neuen Antrag |
|
|
Gesetzlich Versicherte, die sich in auch diesem Jahr von einem Teil der Zuzahlungen für Medikamente befreien lassen wollen, müssen einen neuen Antrag stellen: Eine für 2006 gültige Befreiung für 2006 läuft nicht automatisch weiter.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich mit höchstens zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinkünfte an den Krankheitskosten beteiligen. Wer diese Obergrenze erreicht hat, kann sich bei seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Für die Berechnung werden Eigenbeteiligungen für Medikamente, Krankenhausbehandlung, Kuren sowie die Praxisgebühr zusammengezählt. Ausgenommen sind Zuzahlungen bei kieferorthopädischen Behandlungen und beim Zahnarzt.
Für Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben, werden bei der Einkommenshöhe des Familienhaushaltes Freibeträge berücksichtigt. Darüber hinaus bleiben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von Zuzahlungen befreit. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen.
Für jede Zuzahlung, die ein Versicherter leistet, bekommt er von Ärzten und Apothekern eine Quittung. Betroffene sollten die beleg gut aufheben, um ihre Belastung nachzuweisen, empfehlen die Krankenkassen.
(nz) |
|
| Nach oben |
|

|
oma anni Newbie
Anmeldungsdatum: 09.01.2006 Beiträge: 4 Wohnort: saarland
|
Verfasst am: 11.Jan 2007 14:25 Titel: Zuzahlungen Medikamente |
|
|
Hallo!
Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen.
Ob man chronisch Krank ist, oder zu diesen zählt entscheidet die
Krankenkasse. ---also vom Arzt bestätigen lassen.
Auch die Belege der Praxisgebühr(en) für die Krankenkasse sammeln.
Und selbst kontrollieren welchen Betrag man erreicht hat.
Denn mir ist schon passiert, dass sich der Bearbeiter der Krankenkasse
"gerne" verrechnet.
Gruss
Oma Anni |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|