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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 23.Feb 2007 15:06 Titel: Mietkaution insgesamt zu verlangen ist unrechtsmäßig |
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Mehr als drei Monatsmieten - ohne Nebenkostenvorauszahlungen! – dürfen Vermieter nicht verlangen.
Ausnahme: Will der Mieter seine Wohnung behindertengerecht ausbauen, kann der Vermieter für die späteren Rückbaukosten noch eine zusätzliche Sicherheit fordern.
Wichtig: Der Mieter darf die Kaution in drei Monatsraten zahlen, wobei die erste Rate stets bei Beginn des Mietverhältnisses fällig ist. Abweichende Vereinbarungen sind nach dem Gesetz unwirksam.
Die Praxis vieler Vermieter, bei Vertragsabschluss oder bei Schlüsselübergabe die Mietkaution insgesamt zu verlangen, ist damit also unrechtmäßig.
Quelle: immo-berater |
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