Der Eigentümer einer Wohnung darf keine Provision für die Vermietung
verlangen. Haben Sie die Wohnung allerdings von einem Makler (die zb.
Ehefrau, Kinder o.ä. des Eigentümers sind), ist es schon wieder nicht so
einfach.
Ein bisschen mehr Futter sollten Sie schon geben...
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