Verfasst am: 5.Jan 2007 16:04 Titel: Mietzuschuß für Auszubildende
Seit Jahresbeginn können auch Auszubildende, Schüler und Studenten einen Zuschuß zu ihren Wohnkosten nach der Hartz IV-Regelung beantragen, sofern sie BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld von der Arbeitsagentur erhalten.
Dies betreffe auch Auszubildende, die bei ihren Eltern wohnen, sich aber an den Kosten beteiligen müssen.
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