Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4948 Wohnort: Osten
Verfasst am: 12.Dez 2004 14:04 Titel: Nutzungsausfall auch ohne Anschaffung eines PKW
Der Anspruch auf Nutzungsausfall setzt nicht die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges voraus,
wie das Kammergericht Berlin feststellt.
Az. 12 U 96/03
( Link zum Urteil )
Der Fall:
Das Fahrzeug war aufgrund eines Verkehrsunfalls nicht fahrfähig und nicht mehr verkehrssicher.
Die Gesamtkosten der Reparatur lagen über den Kosten für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges. Somit lag ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Nach Ansicht der Richter steht dem Kläger unstreitig eine Nutzungsausfallentschädigung für 14 Tage zu. Dies auch dann, wenn er kein Ersatzfahrzeug anschafft.
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