| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
ulischnur Specialist
Anmeldungsdatum: 23.05.2003 Beiträge: 163
|
Verfasst am: 17.Jul 2004 12:55 Titel: Presseausweis gesucht! |
|
|
Weiß jemand wo man ohne Probleme so etwas bekommt ohne das man viel bezahlen muß,vielleicht als freier Mitarbeiter pp?
Für Recherchen im Tierschutzbereich (ehrenamtlich) und für andere
interessante Recherchen gesucht
U.Sch. |
|
| Nach oben |
|

|
Alto Specialist
Anmeldungsdatum: 13.08.2002 Beiträge: 235
|
Verfasst am: 19.Jul 2004 11:17 Titel: hm.. |
|
|
Im Prinzip können Sie sich einen Presseausweis selbst herstellen. einfach Verlag gründen, Ausweis machen - fertig.
Bei Veranstaltungen wirken solche Ausweise nur, wenn Sie eingeladen wurden, z.b bei Fussballspielen.
Frage ist: was wollen Sie mit einem solchen Ausweis, bzw. was versprechen Sie sich davon ?
Bin kein Experte auf diesem Gebiet, aber an Ihrer Stelle würde ich mich an Journalistenverbände wenden, zwecks genauer Informationen.
Am Besten aber wäre, Sie würden für entprechende Redaktionen arbeiten.
Ein Presseausweis der Süddeutschen Zeitung hat halt mehr Gewicht als einer von "Mein Hamster und ich" !
Gruss
Alto |
|
| Nach oben |
|
|
mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
|
Verfasst am: 19.Jul 2004 11:34 Titel: |
|
|
Nur drei Stellen sind autorisiert den offiziellen deutschen und auch internationalen Presseausweis auszustellen:
Deutscher Journalistenverband
Verdi
Verlegerverband
Bei allen Dreien ist Voraussetzung der Nachweis hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit bzw. der journalistischen Ausbildung.
Zeitungen, Verlage und Sender sind nicht berechtigt Presseausweise auszustellen, haben lediglich tw. Hausausweise, die aber kein Presseausweis sind.
Alles was gegen Geld von anderen angeboten wird ist Betrug und noch nicht einmal das Porto wert. |
|
| Nach oben |
|
|
Starskies2000 Insider
Anmeldungsdatum: 15.09.2003 Beiträge: 910 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 19.Jul 2004 11:34 Titel: Wenden Sie sich an den |
|
|
DJV oder an die IG Medien, beide sind in DE Berechtig Presseausweise auszustellen. Alles andere sind Mitarbeiterausweise, nicht mehr und nicht weniger.
Damit können Sie evtl. die Mami beeindrucken, mehr aber auch nicht.
http://www.djv.de/
Denen müssen Sie aber Nachweisen, das Sie als Journalist arbeiten.
Entweder durch Bescheinigung oder durch andere Nachweise aus denen hervorgeht das sie damit ihren Lebensunterhalt bestätigen. |
|
| Nach oben |
|
|
Kai-Uwe Wärner Newbie
Anmeldungsdatum: 09.02.2004 Beiträge: 4 Wohnort: Hessen
|
|
| Nach oben |
|
|
Starskies2000 Insider
Anmeldungsdatum: 15.09.2003 Beiträge: 910 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 19.Jul 2004 13:01 Titel: Herrn Möllers Daten sind da wohl etwas aktueller als meine |
|
|
da ja heute die IG Medien zu Verdi gehört.
Mann, hätten Sie nicht ne Sekunde schneller sein können, dann hätte ich mir das doch sparen können  |
|
| Nach oben |
|
|
ulischnur Specialist
Anmeldungsdatum: 23.05.2003 Beiträge: 163
|
Verfasst am: 19.Jul 2004 13:46 Titel: |
|
|
Danke für Euere antworten.Ich dachte,dass man mit so einem Ausweis im Tierschutzbereich bei Notfällen,wie z.B.einem lebend gefangenen zwischen wänden sitzenden Tier,wo niemand was richtig tun wollte ausser das es lebend verhungern kann oder bei anderen Sache die stellen schneller aktiv werden,Recherchen eher möglich sind,was aber alles ehrenamtlich ist
U.Sch. |
|
| Nach oben |
|
|
mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
|
Verfasst am: 19.Jul 2004 14:13 Titel: |
|
|
@ starskies2000
sorry - beeile mich beim nächsten mal |
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
|
|
| Nach oben |
|
|
ulischnur Specialist
Anmeldungsdatum: 23.05.2003 Beiträge: 163
|
Verfasst am: 20.Jul 2004 7:04 Titel: |
|
|
|
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 26.Jul 2005 16:00 Titel: Re: Presseausweis gesucht! |
|
|
| ulischnur hat folgendes geschrieben:: |
| Weiß jemand wo man ohne Probleme so etwas bekommt |
Gefunden:
| Zitat: |
Anerkannter Presseausweis
mit Redaktions-Bestätigung und Original Akkreditierungs-Urkunde
www.gnspress.com
- G.N.S. Press Association Inc. -
Presse- und Nachrichten-Agentur
|
|
|
| Nach oben |
|
|
werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
|
Verfasst am: 26.Jul 2005 16:56 Titel: |
|
|
Goil!
Ausdrucken und schon isses oki!
Gruß Werner Callies |
|
| Nach oben |
|
|
mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
|
Verfasst am: 26.Jul 2005 17:00 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Anerkannter Presseausweis
mit Redaktions-Bestätigung und Original Akkreditierungs-Urkunde |
Anerkannt vom Herausgeber - und sonst niemanden.
Berechtigt sind zur Ausstellung:
Deutscher Journalistenverband
Verdi
Verlegerverband
Und daran wird sich die nächsten zehn Jahre auch nichts ändern. |
|
| Nach oben |
|
|
Alderlug Specialist
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 137
|
Verfasst am: 29.Jul 2005 12:03 Titel: |
|
|
| mhmoeller hat folgendes geschrieben:: |
Berechtigt sind zur Ausstellung: |
Diesen Satz und vor allem das Wort "berechtigt" finde ich aus der rechtlichen Perspektive sehr irreführend. "Berechtigt" zur Ausstellung ist in Deutschland jeder Verein oder Verband, der sich für Journalisten kraft eigener Satzung zuständig fühlt und sich selber (!!!) für das Ausstellen von Presseausweisen als "berechtigt" erklärt. Es gibt wegen der im Grundgesetz verbrieften Meinungsfreiheit der Medien KEINE übergeordnete bzw. staatliche Stelle, die Presseausweise bestimmter Organisationen extra legitimiert oder als "echt" verifiziert. Das wäre dann nämlich eine Diktatur und keine Demokratie. Somit kann es auch keinen "Betrug" mit Presseausweisen geben, da jeder Journalistenverein LEGAL solche Dinger ausstellen kann. Druckereien für diese Plastikkärtchen sowie gute Grafikdesigner für die dekorative Gestaltung findet man übrigens in den "Gelben Seiten" ... |
|
| Nach oben |
|
|
Alderlug Specialist
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 137
|
Verfasst am: 29.Jul 2005 12:14 Titel: |
|
|
| mhmoeller hat folgendes geschrieben:: |
| Nur drei Stellen sind autorisiert den offiziellen deutschen und auch internationalen Presseausweis auszustellen: |
Diese Aussage ist ebenfalls irreführend. Es gibt keine "Autorisierung - durch wen denn? Durch den lieben Gott? Oder durch einen Ajatollah? Es gibt auch keine Presseausweise, die "offizieller" als andere sind. Ebenso wenig wie es Zeitungen oder Zeitschriften gibt, die "offizieller" als andere sind. |
|
| Nach oben |
|
|
mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
|
Verfasst am: 29.Jul 2005 12:59 Titel: |
|
|
Den bundeseinheitlichen – und somit anerkannten – Presseausweis dürfen nur wenige Verbände ausstellen. Welche Organisationen das sind, entscheidet die Innenministerkonferenz der Länder. Momentan dürfen vier Verbände den bundeseinheitlichen Ausweis ausstellen: der DJV, ver.di/dju sowie die Verleger-Organisationen BDZV und VDZ.
Offizielle Einrichtungen wie der Bundestag und die Mehrzahl von Firmen erkennen zwar nur den bundeseinheitlichen Presseausweis an, trotzdem gibt es einen großen Markt an Presseausweis-Anbietern. Sie heißen IAS, GNS Press, DPV oder Global Nomads. Und werben vor allem im Internet mit der Aussicht auf Rabatte und VIP-Behandlung. Die Presse-Agentur GNS Press zum Beispiel preist ihren eigenen Ausweis als „Türöffner“. So heißt es bei www.gnspress.com: „Träumen Sie hin und wieder davon, wo auch immer Sie erscheinen, als V.I.P. bevorzugt behandelt zu werden? Dieser Wunsch kann Wirklichkeit werden.“
Während bei den bundeseinheitlichen Presseausweisen Nachweise erforderlich sind, dass der Antragsteller hauptberuflich als Journalist/in oder Pressefotograf/in arbeitet, geht es bei Firmen wie GNS Press einfacher zu. Dort muss der Interessent lediglich den Akkreditierungsbogen ausfüllen, darin seinen Namen und Adresse angeben, das Feld „Ich bin journalistisch tätig und bestätige dies mit JA“ ankreuzen, 97 Euro überweisen und schon hat er einen „Nationalen Presseausweis“. Der soll angeblich überall anerkannt werden.
Quelle: http://www.djv.de/aktuelles/themen/ausweis_echt.shtml |
|
| Nach oben |
|
|
mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
|
Verfasst am: 29.Jul 2005 13:12 Titel: |
|
|
Richtlinien der IMK und der beteiligten Verbände:
Erläuterungen
zu den Richtlinien über die Ausgabe von Presseausweisen
Für die Ausgabe von Presseausweisen sind die nachstehend abgedruckten Richtlinien maßgebend; sie sind für die ausstellungsberechtigten Verbände verbindlich.
Nach den Richtlinien können nur hauptberufliche Journalisten den Presseausweis erhalten, die ihn als Legitimation bei ihrer Arbeit benötigen. Wer nur nebenberuflich journalistisch arbeitet (Studenten, Wissenschaftler, Angehörige anderer Berufe, die für Fach- oder Verbandszeitschriften tätig sind), erfüllt die in den Richtlinien genannten Voraussetzungen für den Presseausweis nicht. Der Presseausweis darf ebenfalls nicht ausgegeben werden, um die Aufnahme journalistischer Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Der Presseausweis darf nur für berufliche Zwecke verwendet werden.
Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit
Die hauptberufliche Tätigkeit als Journalist muss nachgewiesen werden (für Mitglieder: ist i. d. R. durch Aufnahme in einen DJV-Landesverband nachgewiesen). Als hauptberuflicher Journalist gilt, wer seinen Lebensunterhalt aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestreitet.
Den Nachweis führen
A. Festangestellte Journalisten
1. durch Vorlage ihres Redakteurvertrages oder
2. durch Vorlage einer Bescheinigung des Verlages, der Chefredaktion, der Rundfunkanstalt bzw. des Arbeitgebers, in der das Vertragsverhältnis als festangestellter hauptberuflicher Journalist bestätigt wird;
B. Freiberufliche Journalisten
1. durch Vorlage von Vertragsvereinbarungen über ständige Mitarbeit bei bestimmten Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunkanstalten, Agenturen usw.; oder
2. durch Vorlage der Honoraranweisungen und Presseveröffentlichungen mindestens der letzten sechs Monate, aus denen sich ergeben muss, dass der Antragsteller seinen Lebensunterhalt daraus bestritten hat.
C. Volontäre
durch Vorlage ihres Vertrages bzw. einer entsprechenden Bescheinigung.
D. Ausländische oder ausschließlich für ausländische Zeitungen, Rundfunkanstalten, Agenturen oder andere Publikationsorgane arbeitende Journalisten.
1. durch Vorlage einer Bescheinigung des Publikationsorganes, für das sie arbeiten und
2. durch Vorlage einer Bestätigung der Mission ihres Landes in der Bundesrepublik über ihre hauptberufliche Tätigkeit als Journalist;
3. notwendigenfalls durch eine zusätzliche Befürwortung einer Vereinigung der ausländischen Journalisten.
An ausländische Journalisten soll ein Presseausweis nur ausgegeben werden, wenn sie sich voraussichtlich mindestens ein Jahr im Land aufhalten und dieser Aufenthalt hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit dient.
Prüfung der Anträge
Die Verbände sind berechtigt vor Erteilung eines Presseausweises die ihnen erforderlich erscheinenden Erkundigungen zur Prüfung des Antrages einzuholen.
Verlängerung - Eigentumsvorbehalt
Der jährliche Gültigkeitsstempel wird vom Verband nur erteilt, wenn der Inhaber des Presseausweises nachweislich weiterhin hauptberuflich als Journalist tätig ist. Wenn die Voraussetzungen entfallen, ist der Presseausweis ohne Aufforderung dem Verband zurückzugeben. Der Presseausweis bleibt Eigentum des Verbandes.
Missbräuchliche Benutzung hat die Einziehung des Presseausweises zur Folge. |
|
| Nach oben |
|
|
Alderlug Specialist
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 137
|
Verfasst am: 29.Jul 2005 13:15 Titel: |
|
|
Quelle: http://www.gnspress.com/?page=contents&name=faq&active_menu_point=15
Gibt es offizielle bzw. amtliche Presse-Ausweise?
Völliger Quatsch! Die Bezeichnung offizieller Presse-Ausweis ist irreführend. Was heißt offiziell oder amtlich? Es gibt kein Amt oder eine Behörde, die offiziell Presse-Ausweise herausgeben. Ebensowenig, wie es einen Bundes-Presseausweis gibt...
In den meisten demokratischen Ländern gilt, dass Presse-Ausweise nicht durch eine staatliche Stelle oder Behörde ausgestellt werden. Selbst die Verbände sind nicht ausschließlich oder exklusiv dazu berechtigt, Presse-Ausweise heraus zu geben. Eine Ausgabe von Presse-Ausweisen über staatliche Stellen ist nicht gewollt, weil die garantierte Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes und die Freiheit der Berichterstattung nicht in Frage gestellt werden soll.
Verschiedene Verbände geben Presse-Ausweise heraus, die jedoch nur hauptberuflich tätige Presse-Vertreter erhalten. Nebenberuflich tätige Journalisten bleiben vor verschlossenTüren. Hinzu kommt: Es gibt verschiedene Arten von Presseausweisen, z. B. Ausweise der hauptberuflichen Journalistenverbände, Ausweise der nichttariflichen Verbände, Ausweise der tariflichen Verbände/Gewerkschaften. Dann gibt es noch Redaktions-Ausweise von Fernsehanstalten, Zeitungen, Verlagen und Fachzeitschriften...
|
|
| Nach oben |
|
|
mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
|
Verfasst am: 29.Jul 2005 13:34 Titel: |
|
|
@ Alderlug
| Zitat: |
| Es gibt wegen der im Grundgesetz verbrieften Meinungsfreiheit der Medien KEINE übergeordnete bzw. staatliche Stelle, die Presseausweise bestimmter Organisationen extra legitimiert oder als "echt" verifiziert. |
Den Zusammenhang zwischen Meinungsfreiheit und Richtlinien der IMK und der beteiligten Verbände müssen Sie mir mal erläutern.
Voraussetzung für die Meinungsfreiheit (resp. auch Pressefreiheit) ist bestimmt nicht ein Presseausweis.
In 20jähriger Tätigkeit für Lokalzeitungen, Magazine, Hörfunk, BILD und RTL habe ich den Presseausweis wenn es hoch kommt zehnmal mal vorgezeigt. Und ich fühlte mich in der Berichterstattung auch bei Großschadensereignissen und in Krisengebieten nicht eingeschränkt.
Bei Großveranstaltungen mit entsprechender Sicherheitsstufe - wie bspw. Weltwirtschaftsgipfel oder G-7 Gipfel - nützt ein bundeseinheitlicher oder fantasievoll gestalteter eigener Presseausweis überhaupt nichts. Da müssen Sie sich eh akkreditieren - und bekommen dann den entsprechenden Zugangsausweis.
Und was die sagenumworbenen Rabatte angeht: Von der Redaktion aus die entsprechende Pressestelle angerufen, um Rückruf gebeten - und Identität und Berechtigung war geklärt.
Die teuer erworbenen Papierchen helfen Ihnen vielleicht den Eintritt beim Lokalderby in der Kreisklasse A zu sparen oder heben das nicht vorhandene Selbstbewußtsein am Stammtisch - ansonsten machen Sie sich damit überall nur lächerlich.
PS: Viel wichtiger ist bspw. bei Springer oder auch TV-Sendern der Hausweis - ohne den haben Sie nämlich Probleme in die Kantine zu kommen. |
|
| Nach oben |
|
|
Alderlug Specialist
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 137
|
Verfasst am: 29.Jul 2005 14:08 Titel: |
|
|
| mhmoeller hat folgendes geschrieben:: |
@ Alderlug
Die teuer erworbenen Papierchen helfen Ihnen vielleicht den Eintritt beim Lokalderby in der Kreisklasse A zu sparen |
Was ja auch nicht das Schlechteste wäre ... . Meiner Meinung nach können solche Ausweise gelegentlich helfen bzw. Türen öffnen, wenn Sie hauptberuflich in Sachen Werbung, Product Placement, Fotografie, Entertainmaint und Promotion unterwegs sind - also in Bereichen, die höchstens beim Sprachduktus etwas mit klassischem Journalismus gemein haben ... |
|
| Nach oben |
|

|
|