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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7645
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Verfasst am: 15.Aug 2008 7:10 Titel: Problem "Langfristige Verträge" |
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Telekommunikationsunternehmen, Versicherungsgesellschaften, aber auch Energieversorger drängen ihre Kunden zunehmend in langfristige Verträge.
Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, und: Während um Neukunden stark geworben wird, werden Altverträge häufig zu deutlichen schlechteren Konditionen fortgeführt.
Das Prinzip kommt aus der Zeitungsbranche.
Üblicherweise verlängert sich ein Zeitungsabonnement um ein weiteres Jahr, wenn der Leser nicht vor Ablauf der Jahresfrist kündigt. Diese Verfahrensweise hat sich in den letzten Jahren auch in anderen Branchen durchgesetzt. Der Vorteil für den Anbieter: Durch die automatische Vertragsverlängerung ist der Kunde für jeweils ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden.
Schon seit Jahren fällt den Verbraucherzentralen auf, dass Leute mit langfristigen Verträgen kommen, mit Versicherungen, mit Energiebezugsverträgen, mit Telekommunikationsverträgen.
Und überall das gleiche Problem: der Verbraucher ist langfristig gebunden, stellt fest, dass das gar nicht mehr auf seine Verhältnisse passt, dass es zu teuer ist, dass dort hinter seinem Rücken Änderungen eingeführt worden sind - also immer wieder Probleme, die zusammenhängen mit dieser langen Vertragsdauer.
Gerade auf dem Telekommunikationsmarkt gibt es ständig Tarifänderungen und Preiskorrekturen - oftmals nach unten. Neukunden zahlen in diesem Fall die neuen, niedrigen Tarife, während die Preissenkungen an Altkunden oftmals nicht weitergegeben werden. Die müssen sich gedulden, bis ihr Vertrag abgelaufen ist.
Die normalen Obergrenzen sehen so aus, dass eine Erstverpflichtung auf zwei Jahre zulässig ist maximal, dann eine automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn nicht - auch hier gibt es wieder eine maximale Obergrenze - ein Vierteljahr vorher gekündigt wird.
Nicht immer werden die gesetzlichen Obergrenzen eingehalten.
In solchen Fällen besteht die Möglichkeit des vorzeitigen Vertragsausstiegs, wobei es sinnvoll sein kann, sich Rat und Unterstützung bei einer Verbraucherzentrale zu holen. Viele Anbieter geben sich nicht mit der automatischen Vertragsverlängerung von jeweils einem Jahr zufrieden, sondern versuchen ihre Kunden in einen Neuvertrag zu locken.
Kurz vor Ablauf der zwei Jahre wird den Leuten ein kleines Zusatzangebot gemacht, zum Beispiel eine Sim-Karte, eine Partner-Karte oder dergleichen oder andere Vergünstigungen, und die Leute überlegen lange, wo denn da der Pferdefuß steckt. Häufig ist der Pferdefuß dann einfach darin zu sehen, dass dann eine neue Laufzeit beginnt, nämlich wieder eine zweijährige, und das kann sehr teuer werden.
Besser ist es in solchen Fällen, sich nicht ohne Weiteres auf derartige Offerten einzulassen, sondern zu schauen, welche Konditionen Neukunden geboten werden und - falls sich der Anbieter nicht darauf einlässt - rechtzeitig zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen.
Doch viele Kunden halten sich bei der Kündigung nicht an die geforderte Form oder sie lassen sich die Kündigung nicht bestätigen. Die meisten allerdings vergessen einfach zu kündigen.
Da sollte man sich rechtzeitig entsprechend Notizen machen oder vorsorglich schon mal gleich kündigen. An dieser Stelle sei gleich dazu gesagt, natürlich per Einschreiben, um dann auch sicher zu gehen, dass das auch klappt. Man sollte auch bei der Gelegenheit darum bitten, dass man die Kündigung bestätigt bekommt. Und wenn man das schon frühzeitig macht, dann hat man auch gegebenenfalls Zeit, mal nachzuhaken, falls die Bestätigung nicht geschickt werden sollte.
Manche Leistungen können gleich im Zuge des Vertragsschlusses gekündigt werden, wenn sie nur ein Jahr benötigt werden - wie beispielsweise Auslandskrankenversicherungen oder die Bahncard.
Die Schriftform kann meist nicht umgangen werden, auch wenn es ärgerlich ist, dass viele dieser sich automatisch verlängernden Verträge online geschlossen werden, die Kündigung aber von Hand unterschrieben sein muss.
Quelle: O.Baale |
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