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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7268
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Verfasst am: 13.Sep 2006 5:07 Titel: R-Gespräche – bei Anruf Abzocke? |
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Auf ihrer Internetseite warnt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vor dem Mißbrauch von R-Gesprächen.
R-Gespräche sind Telefonate, bei denen der Angerufene die entstehenden Kosten übernimmt. Prinzipiell seien sie eine gute Sache – vor allem im Notfall.
Dumm ist nur, so die Verbraucherschützer weiter, daß auch hier ein ansonsten nützliches Verfahren in Mißkredit gebracht wird durch Mißbrauch. Letzterer reiche von der unzureichenden Information über die Gebühren bis zum kostenpflichtigen Rückruf unseriöser Anbieter über teure 0900-Nummern.
So könnten u.a. Kontaktanzeigen mit 0800-Nummern erscheinen. Ruft jemand diese vermeintlich kostenlose Nummer an, erhält er die Information, daß ein Rückruf erfolgen wird– und der geht dann richtig ins Geld.
Mit dieser Finte wird auch die Sperrung für 0900-Nummern umgangen, denn die wirkt ja nur, wenn man vom eigenen Apparat aus diese teuren Nummern wählen will.
Zur Falle kann auch der Anrufbeantworter werden. Ist in dessen Ansage das Wort »ja« enthalten, erkennt das R-Gespräch-System dies als Zustimmung zur Kostenübernahme.
Die Überraschung erscheint auf der nächsten Telefonrechnung. »Denn die verursachten Kosten sind deutlich höher als bei einem normalen Telefongespräch. So kostet ein R-Gespräch aus dem deutschen Festnetz den angerufenen Teilnehmer ca. 0,50 Euro pro Minute.
Wesentlich teurer wird es, wenn aus dem Mobilfunknetz angerufen wird – hier können dann bis zu 1,50 Euro pro Minute fällig werden«, so die Verbraucherschützer.
Sie raten, ganz genau auf die Gebührenansage und den Abrechnungstakt zu achten. Man solle sofort auflegen, wenn kein R-Gespräch gewünscht wird. Man könne R-Gespräche für den eigenen Anschluß auch sperren lassen, wobei das bei den einzelnen Anbietern von R-Gesprächen erfolgen müsse und nicht über die eigene Telefongesellschaft funktioniere. Die Anschriften etc. der wenigen deutschen Anbieter ließen sich durch Eingabe des Wortes R-Gespräch über die Suchmaschinen im Internet ermitteln.
Wer das nicht möchte, sollte wenigstens die Ansage auf seinem Anrufbeantworter überprüfen und gegebenenfalls ändern sowie alle Nutzer des Telefons, auch die Kinder, über die Kostenfalle »Rückruf« informieren. Falls eine undurchsichtige Rechnung ins Haus komme, sei die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale der richtige Ansprechpartner.
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