| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6461
|
Verfasst am: 3.Mai 2006 5:33 Titel: Reifentyp vor Kauf prüfen |
|
|
Neue Zulassungspapiere geben nur noch Aufschluss über die Größe der Reifen. Angaben über die Zulässigkeit der Reifen finden sich in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs.
Welche Reifentypen für ihr Fahrzeug zugelassen sind, können Inhaber der neuen Zulassungspapiere in der Betriebsanleitung ihres Fahrzeugs nachschlagen.
Anders als beim bisherigen Fahrzeugschein und -brief listen die neuen Dokumente nur noch eine zulässige Reifengröße auf, so der TÜV Nord in Hannover.
Das müsse nicht notwendigerweise die gerade aufgezogene oder die ab Werk mitgelieferte sein. Bei Polizeikontrollen könne das zu Problemen führen, da der Fahrer belegen muss, dass Auto und Reifen harmonieren.
Käufer älterer Gebrauchtwagen, für die keine technischen Hinweise des Herstellers mehr existieren, erhalten Informationen zu erlaubten Rad-Reifenkombinationen gegen Gebühr unter anderem bei der TÜV Nord Reifenauskunft im Internet (www.tuev-nord.de). |
|
| Nach oben |
|

|
werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
|
Verfasst am: 3.Mai 2006 7:27 Titel: |
|
|
Wer ein gebrauchtes Auto kauft und einen "alten" Fahrzeugbrief erhält,
sollte bei der Anmeldung, wenn er die neuen Papiere bekommt, den
alten Brief behalten.
So lässt sich leicht der Nachweis erbringen. |
|
| Nach oben |
|
|
Eiliger Geist Specialist
Anmeldungsdatum: 27.11.2005 Beiträge: 104 Wohnort: Pampa
|
Verfasst am: 8.Mai 2006 9:15 Titel: |
|
|
| werner callies hat folgendes geschrieben:: |
Wer ein gebrauchtes Auto kauft und einen "alten" Fahrzeugbrief erhält,
sollte bei der Anmeldung, wenn er die neuen Papiere bekommt, den
alten Brief behalten.
So lässt sich leicht der Nachweis erbringen. |
....ODER WENIGSTENS KOPIERT HABEN.
Ausserdem erteilt jeder Hersteller via seiner Vertretungen auf Anfrage auch schriftlich Auskunft über zulässige Bereifungsmöglichkeiten.
Da soll es sogar welche geben, die auch der TÜV nicht immer kennt.
Eilige Grüße |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|