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Ronald Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 781
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Verfasst am: 1.Apr 2006 15:50 Titel: Sachsen startet "Führerschein ab 17" |
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Jugendliche dürfen in Sachsen künftig schon mit 17 Jahren ans Volant - allerdings in Begleitung.
Mit dem Modellvorhaben "Begleitetes Fahren ab 17" will das Land junge Fahranfänger zu einer sicheren Fahrweise erziehen und damit die Unfall- und Verkehrsopferzahlen unter den Straßenneulingen senken. Anträge zur Teilnahme können ab März bei den jeweiligen Fahrerlaubnisbehörden gestellt werden.
Mit der Fahrschule kann man schon mit 16 Jahren beginnen. Die Theorieprüfung darf aber zeitigstens drei Monate vor dem 17. Geburtstag stattfinden, die praktische Prüfung erst einen Monat davor und frühestens zum Geburtstag gibt es dann eine befristete Prüfungsbescheinigung auf Probe.
Damit dürfen Fahranfänger zunächst nur in Begleitung und nur im Inland auf die Straße.
Der Beifahrer soll dabei weniger als Fahrlehrer fungieren, sondern eher dem Verkehrsneuling beratend zu Seite stehen und zum sicheren Fahren anregen.
An den Begleiter werden strenge Bedingungen gestellt:
* Er muss namentlich benannt werden, mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens seit fünf Jahren im Besitz des Führerscheins sein.
* Er darf nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben und sollte gegenwärtig im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Frühere Fahrverbote bis zu drei Monaten spielen aber keine Rolle.
* Auch als Beifahrer darf der Begleiter nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sonst muss der Fahranfänger seine Prüfungsbescheinigung wieder abgeben.
Fahrten ohne Begleiter werden ebenfalls mit Entzug des Scheins bestraft.
Gegenüber der Kfz-Versicherung trägt der jugendliche Fahrer die volle Verantwortung. Zudem muss die Versicherung vorher über die Teilnahme am Modellprojekt informiert werden. |
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