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Schach der Zustellung - Schach dem Staatsanwalt

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5415

BeitragVerfasst am: 4.März 2003 8:10    Titel: Schach der Zustellung - Schach dem Staatsanwalt Antworten mit Zitat

Sei haben Probleme mit Zahlungen? Mit in diesem Zusammenhang gerichtlich zugestellten Schreiben? Dann lesen Sie das hier - vielleicht hilfts...

Zitat:
Grundsätzlich müssen alle für Sie nachteiligen Briefe vom Gericht an Ihrem deutschen Daueraufenthaltsort ,,zugestellt” werden, damit das Verfahren (inklusive Ihrer vom Gesetz vorgesehenen Einspruchsfristen) ins Rollen gebracht werden kann. Kann Ihnen der ,,Blaue Brief” nicht zugestellt werden, dann wissen Sie von einer möglichen Anklage schlichtweg nichts.

Wird Ihnen aber die Möglichkeit der Stellungnahme (rechtliches Gehör) oder des Einspruchs (z.B. bei Mahnverfahren) durch fehlende Information (d.i. die Zustellung) vorenthalten, kann das Verfahren nicht eröffnet werden (siehe dazu Art. 103 1 GG, StPO 37 I, ZPO 166-213a).

Falls Sie sich für die genauen rechtlichen Zusammenhänge interessieren, beschaffen Sie sich einfach bei Ihrer nächstgelegenen Buchhandlung ein Taschenbuchexemplar der Zivilprozeßordnung ZPO. Noch besser wäre es, wenn Ihnen per Zufall einmal das aus anonymer Feder stammende Buch ,,Schach dem Staatsanwalt” in die Finger kommt. Hin und wieder taucht es in einem Untergrundverlag im Angebot auf. Die Verbreitung dieses bemerkenswerten 25-Seiten-Reports ist leider von höchster Stelle verboten, was ein Indiz für seine Qualität ist da kaum etwas verboten wird, das keine durchschlagende Wirkung zeigen könnte.

Doch zurück zur Zustellung. Die Regel lautet einfach: Ohne Zustellung kein Prozeß, Mahnverfahren o. ä.

So hebelt man die Zustellung aus:

Es wird ein formloser Nachsendeantrag gestellt, der insbesondere auch Zustellurkunden einschließt. Der Formdruck der Post reicht hierzu nicht aus und muß handschriftlich ergänzt werden. Heben Sie diesen wichtigen Zusatz unbedingt mit einem Textmarker hervor, damit er vom zuständigen Zusteller nicht übersehen wird.

Der Nachsendeantrag erfolgt an Postamt B. Bei Postamt B wird wiederum ein Nachsendeantrag an Postamt C gestellt, von C an D, von D an E und so weiter. Als ,,ehemalige" und ,,zukünftige" Anschriften wählen Sie Hochhäuseranschriften ohne Appartementnummer.

Findet der Postbote dort Ihren Namen nicht auf den Briefkästen, nimmt er den ,,Blauen Brief” wieder mit, um ihn dann gemäß Nachsendeantrag weiterzuleiten. Solange sich die Appartementhäuser in der gleichen Stadt, aber in verschiedenen Postbezirken befinden, verletzen Sie durch einen solchen ,,Umzug" keine der deutschen Meldevorschriften. Vergleichbare Meldevorschriften gibt es übrigens kaum in einem anderen freien Land, weder in England, noch in den USA.

Es versteht sich von selbst, daß Sie vorab alle Personen (z.B. Eltern, Ehepartner, Verwandte, Kinder) in Ihrer richtigen Wohnung dahingehend anweisen, daß diese grundsätzlich keine ,,Einschreiben" oder ähnliches für Sie entgegennehmen. Sie persönlich sind natürlich in keinem Fall anzutreffen. Auch verschwindet Ihr (Vor-)Name am Briefkasten. Wollen Sie trotzdem ausgewählte Post erhalten, mieten Sie sich ein Postfach oder nehmen ein Maildrop (= Briefkastenadresse, zu mieten überall auf der Welt) in Anspruch.

Legt der Postbeamte die Urkunde nieder - d.h., Sie finden einen Zettel mit dem Hinweis auf den ,,Blauen Brief”, den Sie jetzt gefälligst voller Ehrfurcht selber bei der Post abholen sollen, in Ihrem Briefkasten -,wird dieser Zettel postwendend und anonym mit dem Vermerk ,,verzogen, siehe Nachsendeantrag" an die Post zurückgeschickt

Manchmal nun will es der Teufel, daß ein Familienmitglied versehentlich und entgegen aller Ermahnungen den ,,Blauen Brief” angenommen hat. Doch stellt auch das nicht unbedingt ein größeres Problem dar. Legen Sie den Brief in einen getrennten Umschlag und diesen wiederum in einen an das betreffende Gericht adressierten Umschlag zusammen mit einem Blatt Papier, auf dem Sie die Nachricht ,,Person leider verzogen, bitte richtig zustellen" vermerken. Die dortigen Beamten nehmen in der Regel einen Irrtum des Postboten an, der Kreislauf beginnt von neuem. Obwohl diese Vorgehensweise nicht ganz der feinen englischen Art entspricht, ist sie als Selbstbegünstigung straffrei.

Straffrei ist es auch, den Brief mit einer Dampfpistole o.ä. zu öffnen. Schließlich ist der Brief zum Zeitpunkt der Öffnung Ihr Eigentum. Anschließend fotokopieren Sie den Inhalt, um ihn dann - wie ungeöffnet - wieder zurückzusenden. Sie wissen so, wer was gegen Sie im Schilde führt, lange bevor Ihnen der Brief offiziell zugestellt werden kann.

Doch wir gehen davon aus, daß Ihre Nachsendekette anstandslos funktioniert und der einzige kleine
Unsicherheitsfaktor - Ihre Mitbewohner - ausgeschaltet ist. Am Ende dieser Nachsendekette befindet sich Ihr Postfach. Schön für Sie, denn ,,Blaue Briefe" dürfen nicht an ein Postfach weitergeleitet werden. Erfolgt die Lieferung an das Postfach dennoch, ist sie rechtlich unerheblich - ein Nichts.

Was haben Sie erreicht?

Der ,,Blaue Brief” geht auf die Reise. Da er während dieser Zeit nicht ,,zugestellt” wird, kann keine Frist ablaufen, da ohne Zustellung keine Frist anläuft. Sie gewinnen also eine Unmenge an Zeit. Des weiteren können Sie nicht ,,vorgeführt" werden, was bei unentschuldigtem Fehlen sonst möglich ist. Da Sie aber von nichts, auch nicht von einem Termin, wissen können und Ihnen niemand das Gegenteil beweisen kann, sind Sie entschuldigt. Genauso wenig kann gegen Sie zwangsvollstreckt oder sonstwas werden.

Trifft der Brief dann doch endlich im rechtlich unerheblichen Nichts Ihres Postfaches ein, ist damit immer noch keine Zustellung erfolgt. Zudem sind die im Brief genannten Termine bis dahin meistens abgelaufen. Ein neuer Termin muß also anberaumt werden. Sie gewinnen wieder Zeit und verunsichern Ihren Prozeßgegner. Selbstverständlich muß auch die Mitteilung über den neuen Termin wieder zugestellt werden. Die Reise kann von vorne beginnen...

Was ist mit einer ,,Öffentlichen Zustellung"?

Eine sogenannte ,,Öffentliche Zustellung", etwa in Form einer Bekanntmachung am schwarzen Brett des zuständigen Gerichts, wird in der Zivilprozeßordnung §§ 302 ff geregelt und ist nur dann möglich, wenn Ihr Aufenthalt unbekannt ist.

Ihre Wohnanschrift ist aber nicht unbekannt, Sie sind schließlich offiziell gemeldet was nichts anderes bedeutet, als daß Ihre Meldeanschrlft auch Ihre Wohnanschrift ist. Nur eben erreicht Sie hier niemand. Es gibt aber keine Vorschrift, die besagt, daß Sie Ihre Post an Ihrer Meldeanschrift empfangen müssen, hier immer erreichbar sind und den ganzen Tag nicht anderes zu tun haben, als auf die Zustellung von ,,Blauen Briefen" zu warten.

Auch bei Strafsachen scheidet eine öffentliche Zustellung aus. Gemäß § 40 StPO darf ein Angeklagter nur dann ,,öffentlich" geladen werden, wenn er vorab zur Hauptverhandlung mittels der üblichen Zustellung geladen worden ist. Genau dazu aber muß der ,,Blaue Brief” wieder rechtswirksam zugestellt werden. Die Katze beißt sich einmal mehr in den eigenen Schwanz.

Gehen Sie auf Nummer Sicher: Auslandsanschrift

Ganz sicher gehen Sie, wenn sich am Ende der Nachsendekette eine Auslandsanschrift befindet oder die Post angewiesen wird, Ihr Postfach zweimal monatlich zu leeren und die Post ins Ausland z.B. an einen Büroservice oder eine Auslandsfirma weiterzuleiten. Schließlich können Sie Ihre Post dort empfangen, wo Sie es für richtig halten.

Die Meldevorschriften verletzen Sie dadurch nicht. Sie sind ja noch in Deutschland gemeldet und leben auch noch in Deutschland. Nur weiß leider eben niemand, wo Sie sich innerhalb der Stadt, in der Sie gemeldet sind, gerade ,,dauer'-aufhalten. Ins Ausland dürfen ,,Blaue Briefe" jedenfalls ausdrücklich nicht nachgesandt werden.

So gehen Sie auf Nummer Bombensicher: Auslandsfirma

Noch besser ist es allerdings, Geschäfte gleich von Beginn an nur über eine internationale Firma (Ausland) abzuwickeln.

Beispiel: Panama
Hier kann völlig anonym eine offizielle AG preiswert eingetragen werden. Als Direktoren, Secretaries usw. fungieren Rechtsanwälte als Treuhänder. Niemand sonst weiß, wer hinter der AG steht. Denn laut panamenischem Aktiengesellschaftsrecht dürfen Informationen nur mit Zustimmung und auf offiziellen Beschluß der Aktionäre weitergegeben werden.

Aber es weiß sowieso niemand, wer und wo die Aktionäre (in den meisten Fällen Sie als alleiniger Hauptaktionär) sind, da alle Aktien als anonyme, nicht registrierte Inhaberpapiere ausgegeben werden. Ohne die Zustimmung der Aktionärsversammlung erfolgt kein Beschluß, ohne Beschluß gibt es keine Informationen.

Nur eines nebenbei: In Panama zählt deutsches Recht so viel wie panamenisches Recht in Deutschland, ergo: rein gar nichts. Ein deutscher Richter hat in Panama keinerlei Einfluß. Ein Rechtshilfeabkommen existiert nicht.

Sie selbst können Ihre Ansprüche an der Panama-AG gegebenenfalls über eine notarisierte Vollmacht nachweisen. Als kleines Bonbon ist Steuerfreiheit garantiert, unabhängig von der Höhe der erzielten Gewinne.

Jeder, der klagen will, muß sich demgemäß an die Panama-AG wenden und versuchen, sich dort schadlos zu halten. Wenn irgend jemand etwas von der AG will, muß er diese im Ausland, eben am Firmensitz in Panama, verklagen. Und wer fliegt schon mitsamt Anwalt und Dolmetscher nach Mittelamerika, um dort eine aller Voraussicht nach nicht eintreibbare Forderung gerichtlich bestätigen zu lassen?

Sollte einer tatsächlich so vermessen sein und vor Ort mit den panamenischen Gerichten Einvernehmen erzielen, können Sie innerhalb von Stunden das gesamte Vermögen der AG liquidieren, um dann mit einer neuen Firma mit ähnlichem Namen weiterhin erneut lastenfrei Geschäfte zu machen. Ihrem Prozeßgegner bleibt als Dank für seine sinnlose Hartnäckigkeit nur der vermögenslose alte Firmenmantel - außer Spesen nichts gewesen.

Eine Panama-AG hat aber einen weiteren angenehmen Nebeneffekt: Selbstverständlich kennt ein guter Anwalt in Deutschland die Hintergründe und Möglichkeiten einer Panama-AG. Wenn er auch nur etwas taugt und nicht bloß Gebühren kassieren will, wird er Ihrem Prozeßgegner in den meisten Fällen sofort von einer Klage abraten. Die überwiegende Zahl der hiesigen Wald- und Wiesenanwälte traut sich ohnehin nicht zu, einen internationalen Prozeß zu führen; sie raten daher zu recht und natürlich auch, um die eigene Inkompetenz nicht eingestehen zu müssen, ,,aus Kostengründen" von weiteren Schritten ab.

Die Moral von der Geschicht: Je schwieriger und teurer es für Ihren Gegner ist, Sie prozeßtechnisch zu fassen, desto schneller wird er zu einer kulanten außergerichtlichen Einigung bereit sein.


Habe mir sehr lange überlegt, ob dieser beitrag veröffentlicht werden soll. Sie sehen, wie ich mich entschieden habe.

Na denn...
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Prepaid Kreditkarte ohne Schufa
money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 4.März 2003 9:29    Titel: Antworten mit Zitat

nun, die Veröffentlichung ist lobenswert.
Aktualisierende Frage: die Briefe sind nicht mehr blau sondern gelb und werden soweit ich weiß inzwischen formlos mit dem Vermerk auf dem Kuvert und Benachrichtigung der "Niederlegung" in den Briefkasten gesteckt, wie ist da nun die Rechtslage???
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Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1360
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 5.März 2003 23:04    Titel: Ein toller Deal, der da zu machen ist- Antworten mit Zitat

wenn auch ein bischen aufwendig. Auf jeden Fall aber hat sich der Verfasser extrem viel Mühe gegeben, heir mal aufzuzeigen, wie man einige Bösewichte auflaufen lassen kann, deren Forderung man partout nicht begleichen will oder kann. Aber natürlich nicht die feine englische Art, sondern schon vielmehr ein absoluter Schmarotzer-abgebühtStufe 1- Weg.
_________________
Auf Regen folgt Sonne!
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5415

BeitragVerfasst am: 6.März 2003 8:15    Titel: Na logo... Antworten mit Zitat

Aber... thats Live...

Zitat:
Aber natürlich nicht die feine englische Art, sondern schon vielmehr ein absoluter Schmarotzer-abgebühtStufe 1- Weg.


Hilfts ja nichts 'den Kopf in den Sand zu stecken'. Auch für den Gläubiger ist es doch sehr interessant und hilfreich, diese Tricks der 'Profischuldner' zu kennen, um darauf entsprechend zu reagieren.
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gnom
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.12.2002
Beiträge: 113
Wohnort: stuttgart

BeitragVerfasst am: 6.März 2003 8:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Noch besser wäre es, wenn Ihnen per Zufall einmal das aus anonymer Feder stammende Buch ,,Schach dem Staatsanwalt” in die Finger kommt. Hin und wieder taucht es in einem Untergrundverlag im Angebot auf.
Na vielleicht hilft dies ja weiter:
http://www.google.de/search?q=%22Schach+dem+Staatsanwalt%22&ie=UTF-8&oe=UTF-8&hl=de&meta=
Zitat:
Der Rechtsanwalt a.D. Albert Matusch, Erfinder des Gesetzeslückensuchdienstes, Schach den Paragraphen, Trick-Magazin uvm. kennt die Tricks und Schlichen, um der Justiz das Leben schwer zu machen.
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leuchte
Specialist


Anmeldungsdatum: 22.01.2003
Beiträge: 135
Wohnort: umspannwerk

BeitragVerfasst am: 28.März 2004 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das Buch "Schach dem Staatsanwalt" wird zur Zeit angeboten,
aber Vorsicht, die Preise:

Zitat:
Der etablierten Justiz ist dieser Buchknüller ein ständiges Ärgernis, der Ordnungsmacht ein Dorn im Auge: Lesen und profi- tieren Sie vom wirkungsvollen Umgang mit dem Strafrecht - so schützen Sie sich vor Justizirrtümern aller Art!

Preis = 85 Euro

http://www.insiderversand.de/assets/s2dmain.html?http://www.insiderversand.de/501690947a0e9112f/501690947a0e91541/501690947a0e9816b.html


Hier für = 60 Euro
http://confidenz-depesche.com/cdbestell/cdoflbest1.html

Ebenfalls für 60 Euro
http://www.arcadien.org/best366.htm

Zitat:
Für 10,50 Euro
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3596434704&category=7531

Verbleibende Zeit: 21 Stunden 47 Minuten
Angaben zum Verkäufer : dr.strolch
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TED
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.01.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 28.März 2004 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

nur mal eine frage ..
könnte man theoretisch briefe in einen endlos zirkel weiterleiten ?
wenn man , sagen wir 5 weiterleitadressen hat und die letzte wieder auf die erste lenkt ?
zum andern sind die weiterleitungen ja seit einiger zeit kostenpflichtig. wenn ich mich recht erinnere 15 euro für ein halbes jahr
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wbdsh
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.12.2003
Beiträge: 129
Wohnort: Roermond

BeitragVerfasst am: 8.Apr 2004 23:17    Titel: "Schach em Staatsanwalt Antworten mit Zitat

Ich hab dieses Buch hier vorliegen, aaaaaber ich denke das es mal einen schlauen Kopf geben sollte, der diesen stark verstaubten Schmöker mal auf den heutigen Stand bringen sollte. Denn ich denke das viele Dinge die in diesem Buch beschrieben werden schon ganz lange nicht mer so funbktionieren.
Gruß Bernd
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volare
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 406
Wohnort: Melk/ Niederösterreich

BeitragVerfasst am: 9.Apr 2004 1:55    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt ja auch die Möglichkeit, wenn man seinen Postzusteller gut kennt, der er die Post vom Gericht, wieder zurücksendet mit dem Hinweiß (Zustellung nicht möglich, Adressat für längere Zeit im Ausland auf Reisen - Geschäftsreise, privatreise...)

Für einige Angelegenheiten (Strafe für zu schnell fahren, Gerichtsakten mit Fristen), erledigt sich somit alles weitere.

mfg
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caligula
Insider


Anmeldungsdatum: 06.12.2003
Beiträge: 884
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: 9.Apr 2004 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

@ volare

Bitte verzeih mir.

Es heißt "Hinweis" und nicht "Hinweiß".

Komm mal wieder in die Sauna; aber bitte nicht in die Dream - Bar, das kostet zuviel (neue Chefpartie, ich kann die Bulgaren und Russen kaum noch hinausekeln).

Caligula
www.jacky.at
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Janes Bond
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Anmeldungsdatum: 17.03.2004
Beiträge: 97
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.Apr 2004 7:03    Titel: Antworten mit Zitat

Und last, but not least, gibt es auch die Möglichkeit, sich dem jeweiligen Problem einfach zu stellen und mit dem "Aufräumen" zu beginnen. Denn selbst dann, wenn die Briefe heute nicht zugestellt würden, das Problem ist deswegen nicht erledigt, sondern dessen Konsequenzen lediglich vor sich hergeschoben.

Von all den aufgezeigten Möglichkeiten halte ich persönlich diese als die beste.

Außer natürlich, man geht davon aus, dass in der Zeit der Hin- und Herschieberei der Lotto 6-er eintrifft und man die Lösung der Probleme so erfährt.

volare hat folgendes geschrieben::
es gibt ja auch die Möglichkeit, wenn man seinen Postzusteller gut kennt, der er die Post vom Gericht, wieder zurücksendet mit dem Hinweiß (Zustellung nicht möglich, Adressat für längere Zeit im Ausland auf Reisen - Geschäftsreise, privatreise...)

Für einige Angelegenheiten (Strafe für zu schnell fahren, Gerichtsakten mit Fristen), erledigt sich somit alles weitere.

mfg
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Recognizer
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Anmeldungsdatum: 06.04.2004
Beiträge: 161
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.Apr 2004 8:35    Titel: Na das Forum ist doch keine Dienstleisterplattform :D Antworten mit Zitat

@ caligula
@ volare

Hallo ihr zwei,

die Tips (siehe Link von Caligula) der Marke "John Porno" machen sich aber nicht gut


Gruss
RECOGNIZER
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momentum
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Anmeldungsdatum: 24.09.2003
Beiträge: 83
Wohnort: Home Sweet Home

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2004 14:54    Titel: Albert Matusch: Schwarze Juristentricks Antworten mit Zitat

Albert Matusch: Schwarze Juristentricks

Bei eBay zum Schnäppchenpreis: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=23072&item=2239349285
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astronaut
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Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 24
Wohnort: Campbell River, BC, Canada

BeitragVerfasst am: 9.Aug 2004 20:10    Titel: Ja wie ist sie denn jetzt? Antworten mit Zitat

money-baer hat folgendes geschrieben::
nun, die Veröffentlichung ist lobenswert.
Aktualisierende Frage: die Briefe sind nicht mehr blau sondern gelb und werden soweit ich weiß inzwischen formlos mit dem Vermerk auf dem Kuvert und Benachrichtigung der "Niederlegung" in den Briefkasten gesteckt, wie ist da nun die Rechtslage???
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Wolfo
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Anmeldungsdatum: 13.10.2003
Beiträge: 8
Wohnort: wien

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2004 10:38    Titel: Schach der Zustellung Antworten mit Zitat

Vorsicht, mittlerweile sind die Behörden dazu übergegangen eine "Hinterlegung von Amtwegen" durchzuführen, vor allem im Bereich Verkehrsvergehen. Die bedeutet, daß die blauen Briefe nach erfolgloser Zustellung bei der jeweiligen Behörde gesammelt werden und nach einer von der Behörde scheinbar beliebig wählbaren Frist (Jedoch vor der Verjährung) nochmals für 14 Tage bei der Behörde hinterlegt werden. Die Verständigung erhalten Sie auf dem gleichen Weg wie die blauen Briefe. Die erreicht Sie natürlich auch nicht. Nach verstreichen dieser Frist gilt der Brief als ZUGESTELLT ! Unabhängig davon wo sich der Empfänger aufhält. Damit beginnen ohne Kenntnis des Betroffenen die Fristen zu laufen. Nach 4 Wochen sind alle Einspruchsmöglichkeiten verstrichen und es geht in die nächste Instanz = Verurteilung.
Woher ich das weiß ? Eigenerfahrung. Hat mich 3.489 € gekostet. Trotz Beweise daß ich im Ausland war und postalisch ordentlich abgemeldet war. Zudem war ich auch nicht der Täter, aber der Fahrzeugeigentümer.
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ORGAShops
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Anmeldungsdatum: 13.08.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2004 9:17    Titel: Schach dem Gerichtsvollzieher Antworten mit Zitat

Für den betroffenen Personenkreis (Profigläubiger und -schuldner) empfehle ich noch:

"Schach dem Gerichtsvollzieher"

Gleicher Autor!!



Es grüsst

ORGAShops
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tobytoby
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.05.2004
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 7.Okt 2004 12:05    Titel: Ein Lösungsansatz Antworten mit Zitat

Es funktioniert zumindest bei Einwurf-Einschreiben sog. "Abmahnvereinen" sehr gut und stammt m.W. aus Matuschs "Schatzsammlung" (lt. seiner Angabe auch zutreffend auf die (ehemalige!?) ZU):

Man sende den betreffenden Umschlag (ungeöffnet) im frankierten aber neutralen Briefkuvert mit Zettel ohne Absenderangabe und der Aufschrift "falsche Zustellung, Adressat wohnt hier nicht (mehr) - bitte korrekt zustellen." an den Absender zurück.

Geht als "strafbefreiende Selbstbegünstigung" (oder so ähnlich?) durch, im Fall der Fälle.
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ulischnur
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Anmeldungsdatum: 23.05.2003
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: 7.Nov 2004 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich hatte mal eibn ve4rfahren wo prozessbeteiligte (hier Beigeladene)sich für äusserst schlau gehalten haben und die Zustellung nicht möglich war.
Das war ganz einfach zu lösen:Die eine person hatte noch eine 2.firma und als ich dem gericht den Hinweis gab,auch wann man die Person am besten erreichen kann,schaute bei der Firma der Gerichtsvollzieher im Auftrag des gericht persönlich vorbei,um ihr das Schreiben für die andere Firma zu zustellen.Das hat echt gut geklappt

Das weitere ist dann öffentlich ausgehängt worden,nachdem eine Anfrage beim einwohnermeldeamt gemacht wurde,es ins Ausland ging und angeblich nicht zustellbar war.Dabei war die adresse identisch mit der adresse wo auch andere personen geschäftlich die Person erreichen konnten

im übrigen ist heute schon der brief zugestellt,wenn da ein briefkasten mit name im flur hängt und der briefträger den brief einwirft,denn heute wird der nicht mehr persönlich übergeben
U.Sch.
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Emanuel Lasker
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2005 18:02    Titel: Schach dem Staatsanwalt Antworten mit Zitat

Irgendjemand im Board schrieb, die Verbreitung des Buches "Schach dem Staatsanwalt" sei von höchster Stelle verboten. Wer hat dazu näherer Details? Gibt es dazu irgendeinen Beschluss oder ein Urteil?
Ich bezweifle nämlich, dass diese Information korrekt ist. Meines Wissens nach kann man mit Ausnahme politisch radikaler, kinderpornographischer oder anderer Inhalte, die Straftaten darstellen oder verherrlichen, in Deutschland nicht so einfach ein Buch verbieten. Und wenn imn besagtem Buch "Schach dem Staatsanwalt" lediglich legale Tricks und Kniffe, die aber keine Straftat darstellen, erwähnt sind, kann niemand dieses Buch oder dessen Verbreitung verbieten.
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XOROX
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 289

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2005 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Auskunft könnte es hier geben:

www.schach-dem-staatsanwalt.de

Buchhandel
Liebigweg 3
D-06246 Bad Lauchstaedt
Germany

Kontakt über:

Insiderversand
c/o T.Wolfram
Postfach 1304
06203 Merseburg

Tel.: 01805/925444736

http://www.insiderversand.de/assets/s2dmain.html?http://www.insiderversand.de/index2.html

http://www.booktrading.de/catalog/contact_us.php
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