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Schufa - Nicht alle Eintragungen sind erlaubt

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frank neidzel
Insider


Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 27.Apr 2005 7:39    Titel: Schufa - Nicht alle Eintragungen sind erlaubt Antworten mit Zitat

Zitat:
Falsche Einträge bei der «Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung» können dazu führen, dass Verbraucher keinen Kredit mehr bekommen. Im schlimmsten Fall droht sogar die Kündigung des Kontos. Betroffene können sich jedoch gegen solche Einträge wehren.
Rund 62 Millionen Menschen sind in der Datenbank der Schufa in Wiesbaden verzeichnet. Das Unternehmen sammelt Daten über deren Zahlungsfähigkeit. Eingetragen werden etwa Girokonten, Kreditkarten sowie laufende Kredit- oder Leasingverträge, aber auch unbezahlte Forderungen. Zugriff auf die Daten haben neben Banken auch Handels- und Telekommunikationsunternehmen oder Wohnungsbaugesellschaften. Aber nur die Banken bekommen Informationen über Kredite und Konten, wie Schufa-Sprecher Stefan Horst erklärt: «Alle anderen Schufa-Kunden sehen bei einer Anfrage nur eventuelle Zahlungsstörungen. Wenn es keine solchen Vorfälle gegeben hat, sehen sie einen leeren Datensatz.»

Nicht alle Eintragungen sind erlaubt. «Die Unternehmen dürfen eine nicht bezahlte Rechnung nur dann an die Schufa melden, wenn sie unbestritten ist», erklärt Erk Schaarschmidt, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Ist eine Information eingetragen, darf sie dem Verbraucher nicht ewig anhängen: Informationen über Kreditverträge müssen drei Jahre nach Rückzahlung gelöscht werden, nicht bezahlte Rechnungen drei Jahre nach Eintragung.

Immer wieder passiert es nach Angaben von Verbraucherschützern, dass Informationen über Forderungsausfälle widerrechtlich eingetragen werden. «Insbesondere die Telekommunikationsanbieter lassen schnell eine unbezahlte Rechnung eintragen, auch wenn die Forderung möglicherweise unberechtigt ist», berichtet Schaarschmidt. Den Vorwurf weist Torsten Kollande, Sprecher des Mobilfunkanbieters Vodafone in Düsseldorf, zurück: «Wir melden eine Zahlungsstörung erst dann an die Schufa, wenn der Kunde bereits drei Mahnungen erhalten und der Rechnung nicht widersprochen hat.»

Schufa-Sprecher Horst verspricht bei falschen Einträgen schnelle Hilfe: Die Schufa setze sich mit den entsprechenden Unternehmen in Verbindung und prüfe die Angaben. Firmen, die in dieser Zeit Auskünfte eingeholt haben, würden automatisch über den fehlerhaften Eintrag informiert. Verbraucher haben ein Recht auf die Löschung solcher fehlerhafter Daten. Dies setzt natürlich voraus, dass man seinen Datensatz bei der Schufa kennt. «Für 7,60 Euro kann jeder eine Eigenauskunft einholen», sagt Schufa-Sprecher Horst.

Wenn zu viele negative Einträge vorhanden sind, kann dies für die Betroffenen böse Folgen haben: Die Banken gewähren keinen Kredit mehr, Telekommunikationsunternehmen sperren den Anschluss. Im schlimmsten Fall kündigt die Bank das Konto. Allerdings haben sich die Banken 1995 verpflichtet, Konten auf Guthabenbasis - also ohne Überziehungsmöglichkeit - für jedermann anzubieten.

Informationen: Eine Eigenauskunft bei der Schufa kann im Internet unter www.schufa.de angefordert werden. Dort finden sich auch die Adressen und Öffnungszeiten der Geschäftsstellen sowie weitere Informationen zur Schufa. Die ZKA-Empfehlungen zum Girokonto für jedermann lassen sich unter www.zka.de nachlesen.
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Prepaid Kreditkarte ohne Schufa
GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 4.Okt 2007 6:58    Titel: Antworten mit Zitat

Überschrift (fett) >> Link - für weitere Infos klicken
(Quelle - Focus-online)

Der Geheimdienst der Kreditwirtschaft
Zitat:
Wer bei seiner Bank vergebens um ein Darlehen bittet, muss keineswegs ein armer Schlucker sein. Oft hat die Schufa ihre Hände im Spiel.


Was ein negativer Eintrag bewirken kann
Zitat:
Zunächst die gute Nachricht. Die Zeiten, in denen jeder noch so kleine Minuspunkt bei der Schufa ein absolutes K.-o.-Kriterium bei der Kreditvergabe war, sind vorbei. „Mittlerweile gehen immer mehr Banken dazu über, zumindest bei ‚weichen Schufa-Einträgen’


Woher die Informationen kommen
Zitat:
Bis auf wenige Ausnahmen bekommt die Schufa ihre Informationen von ihren rund 4500 Vertragspartnern. Dies sind vor allem Banken, Sparkassen, Kreditkarten-Organisationen, Bausparkassen, Versicherungen, Einzel- und Versandhändler, Telefongesellschaften, Energieversorger sowie gewerbliche Immobiliengesellschaften


Wer die Auskunftei benutzen darf
Zitat:
Grundsätzlich gilt: Wer Daten an die Schufa liefert, darf auch Daten bei der Schufa einsehen. Allerdings müssen die Beteiligten dabei die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Das bedeutet: Ohne das Einverständnis des Kunden


Welche Informationen vertraulich bleiben
Zitat:
So besitzt die Schufa etwa keine detaillierten Informationen über das Konsumverhalten der erfassten Bürger. Sie weiß, wo ein Kunde seine Konten führt, kennt aber nicht die Kontostände oder die allgemeinen Vermögensverhältnisse eines Verbrauchers. Auch der Beruf oder das Einkommen entziehen sich ihrer Kenntnis


Wie viel die Datensammler wissen dürfen
Zitat:
Grundsätzlich speichert die Schufa fast alles, was für einen potenziellen Geldgeber von Interesse sein könnte. Neben den Angaben zur Person wie Name, Geburtsort, Geburtsdatum und Anschrift sammelt sie vor allem Informationen, die Einfluss auf die Bonität


Wie lange ein Eintrag gespeichert wird
Zitat:
Die Angaben zu Girokonten und Kreditkarten werden zum Beispiel sofort nach deren Auflösung eliminiert. Ein Jahr lang lassen sich die Anfragen von Vertragspartnern oder etwaige Eigenauskünfte einsehen. Kredite löscht die Schufa erst drei Jahre nach der Rückzahlung. Gleiches gilt für verspätete Ratenzahlungen, Mahnbescheide, Zwangsvollstreckungen und


Wie Verbraucher ihre Daten einsehen können
Zitat:
Es kann also durchaus passieren, dass plötzlich der falsche Peter Müller eine eidesstattliche Versicherung oder einen Haftbefehl in seinem Register stehen hat


Wann die Schufa ihre Angaben korrigieren muss
Zitat:
Grundsätzlich hat jeder Verbraucher einen Anspruch darauf, dass die Schufa unzutreffende Informationen umgehend löscht oder korrigiert. Allerdings muss der Kunde hier selbst aktiv werden.
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goldy
2. GELBE KARTE!


Anmeldungsdatum: 25.12.2003
Beiträge: 30
Wohnort: Reutlingen

BeitragVerfasst am: 4.Nov 2007 19:17    Titel: Schufa Antworten mit Zitat

Ich finde es eine Schweinerei, dass ich auch noch Geld zahlen soll, wenn ich meine Daten einsehen will. Dies sollte der Gesetzgeber dringend ändern. Ich muss als Bürger das Recht haben, meine eigenen Daten kostenlos einzusehen. Vielleicht gibt es einen guten Anwalt, den man da mal draur ansetzen könnte.

Grüsse
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3687

BeitragVerfasst am: 23.Jun 2008 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Falsche Einträge bei der Schufa können die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen. Besonders gefährlich sind nach einem Test Anfragen nach Darlehenskonditionen

Zitat:
Die Zeitschrift „Finanztest“ hat Testkunden in Banken nach Kreditkonditionen fragen lassen. Wenn Bankangestellte die Kundendaten bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) abfragen, müssen sie nach Angaben der Zeitschrift das Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen“ anklicken, um negative Folgen zu vermeiden. Wählen sie stattdessen „Anfrage Kredit“ aus, kann die Schufa nicht erkennen, dass der Kunde nur eine Beratung wollte. Sie sieht nur, dass die Person keinen Kredit bekommen hat – und stuft sie automatisch schlechter ein.


Beschwerden sind möglich bei den 14 Schufa-Verbraucherservicestellen oder auch schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax.
Die Schufa erkundigt sich dann bei dem Vertragspartner. Wird die Schilderung bestätigt, korrigiert die Schufa die Daten und schickt als Beleg eine neue Eigenauskunft.

** Auszug: Quelle / Focus - sie/AP
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3687

BeitragVerfasst am: 7.Aug 2008 8:42    Titel: Antworten mit Zitat

Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Ulrich Schulte am Hülse

Der Schuldenkompass 2007 (schulden-kompass.de) zeigt, dass eine erhebliche Anzahl von privaten Haushalten in Deutschland überschuldet ist. Gläubiger sind dann oftmals daran interessiert, dass der Betroffene eine so genannte „Eidesstattliche Versicherung“ (EV) abgibt, in der die Vermögensverhältnisse offen gelegt werden müssen. Allein dieser Vorgang schränkt die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit des Schuldners allerdings erheblich ein. Verpasst man zudem den Termin zur Abgabe dieser Erklärung, besteht sogar die Möglichkeit, dass ein Haftbefehl zur Erzwingung der EV erlassen wird. Diese Vorgänge werden in einem Schuldnerverzeichnis bei den Amtsgerichten– für regelmäßig drei Jahre – vermerkt. Dieses Verzeichnis ist Dritten zugänglich, das gilt beispielsweise auch für die Schufa Holding AG.

Schnell landet so die Information über einen erlassenen Haftbefehl im Datenbestand der Schufa Holding AG. Die Folgen für den Betroffenen sind massiv: Man muss sich nur einmal ausmalen, was passiert, wenn eine Bank im Rahmen einer geplanten Kontoneueröffnung obligatorisch den Datenbestand der Schufa abfragt und dort entdeck, dass gegen ihren potentiellen Kunden ein Haftbefehl erlassen wurde. – Der Girokontovertrag jedenfalls kommt sicher nicht zustande. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass auch vorhandene Kreditkarten umgehend gesperrt werden und auch potentielle Vermieter oder Arbeitgeber oder sonstige Vertragspartner werden von einem Vertragsschluss wohl ebenfalls Abstand nehmen.

Wer ist die Schufa? / Wer führt das Schuldnerverzeichnis?

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, die Schufa Holding AG, ist eine so genannte Auskunftei. Verbreitet ist auch der Begriff Wirtschaftsauskunftsdienst. Das sind Unternehmen, die Informationen zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen bereithalten. Sie ist jedoch nicht die „Urheberin“ des Schuldnerverzeichnisses. Diese Daten werden von den Vollstreckungsgerichten bereitgehalten und sind jedem zugänglich. Da die Schufa letztlich ein Warnsystem zum Schutz vor kreditunwürdigen Personen ist, nutzt sie auch diese Datenquelle. Dazu ist sie berechtigt, auch wenn die Aufnahme in ihre Datenbank an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist. Auch zahlreiche andere Auskunfteien nutzen die bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse als Datenquelle.

Welche Folgen drohen, wenn ein Haftbefehl in der Datenbank steht?

Schon „durchschnittliche“ Negativeinträge (z.B. Kündigung eines Darlehens, Fälligstellung einer Forderung) können mitunter erhebliche Folgen auslösen. Kreditkarten werden gesperrt, Kredite werden nur noch zu schlechten Konditionen oder gar nicht erteilt. Wenn Sie die unerwartete Fälligstellung eines Kredites jedoch nicht auf Anhieb zurückzahlen können, erlangt der Eintrag für Sie existentielle Bedeutung. Unternehmer verlieren auf diese Weise Vertragspartner, Angehörige der Finanzbranche ihre Anstellung. Dies sind die Folgen „durchschnittlicher“ Negativeinträge.

Ein Haftbefehl zur Erzwingung einer EV ist eine so genannte „freiheitsentziehende Maßnahme“. Jedem Bundesbürger ist bekannt, dass dies nur in gravierenden Fällen möglich ist. Selbst potentielle Straftäter, so die öffentliche Meinung, müssten bisweilen nicht im Gefängnis bleiben. Ein Haftbefehl wirkt sich daher nachhaltig auf den Ruf des Betroffenen aus und das kleine Wörtchen „Haftbefehl“ in der Schufa-Datenbank hat katastrophale Folgen. Die Eröffnung eines Kontos oder die Erlangung eines Darlehens ist faktisch ausgeschlossen. Ein berufliches Fortkommen, zumindest in der Finanzbranche, ist kaum denkbar. Auch Vermieter lassen sich oft eine Schufa-Selbstauskunft der Bewerber vorlegen.

Wie können sich Betroffene vor den negativen Folgen schützten?

Natürlich „lohnt“ es sich, Termine zur Abgabe einer Eidesstaatlichen Versicherung einzuhalten, weil es dann einem Gläubiger gar nicht möglich ist, einen Haftbefehl zu beantragen. Sodann besteht die Möglichkeit, zunächst bei der Schufa Holding AG und natürlich auch bei allen übrigen Wirtschaftsauskunftsdiensten eine Selbstauskunft zu verlangen, um erst einmal in Erfahrung zu bringen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind und wer diese Daten bei der Schufa gemeldet hat. Danach stehen Ihnen grundsätzlich Ansprüche auf Widerruf, Löschung, Unterlassung und ggf. auch auf Schadenersatz zur Seite. In den Fällen, in den Haftbefehle eingetragen sind, kommt es vor, dass die Schufa Holding AG diese Daten selbst recherchiert hat. Aber auch Dritte oder andere Auskunfteien können verantwortlich sein.

Ihre erste Möglichkeit besteht darin, das Vollstreckungsgericht zur Löschung aufzufordern. Haben Sie Erfolg damit, können Sie sich anschließend bei der Schufa oder jedem anderen Wirtschaftsauskunftsdienst melden und die Löschung verlangen. Als „Einzelkämpfer“ ist dies nicht leicht. Das Datenschutzrecht ist mittlerweile eine Domäne für Experten geworden. Sollten Ihnen die zuvor beschriebenen Folgen drohen, „zahlt“ sich eine qualifizierte Beratung buchstäblich aus.

Anwaltliche Beratung und rechtliche Schritte

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die negativen Folgen dieses „besonderen“ Eintrages abzuwenden oder abzumildern. Welcher Weg erfolgversprechend ist, hängt vom Einzelfall ab. Zunächst steht Ihnen ein Anspruch auf vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis zur Seite, wenn Sie die Befriedigung Ihres Gläubigers nachgewiesen haben oder dem Vollstreckungsgericht der Wegfall des Eintragungsgrundes bekannt geworden ist. Sobald der Eintrag im Schuldnerverzeichnis gelöscht ist, können Sie an die Schufa Holding AG oder andere Auskunfteien herantreten.

Überdies können Sie von der Schufa die Löschung verlangen, wenn die Daten unrichtig sind. Hierbei kann herausgearbeitet werden, dass auch objektiv zutreffende Daten (Haftbefehl) unrichtig sein können, wenn sie einen falschen Eindruck erwecken.

Die Schufa ist zudem verpflichtet in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob eine Eintragung Ihres Haftbefehls verhältnismäßig ist. Beispielsweise könnte die Forderung, die durchgesetzt werden sollte, außer Verhältnis zu den wirtschaftlichen Folgen des Eintrages stehen. Die Folgen der Eintragung eines Haftbefehls sind regelmäßig derart drastisch, dass Sie gut argumentieren können. Oder die Schufa bzw. eine andere weiterleitende Stelle könnte eine Einzelfallprüfung gänzlich unterlassen haben. Auch dann haben Sie einen Löschungsanspruch.

Ulrich Schulte am Hülse, Rechtsanwalt
www.schultelaw.de
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Schwedtfinanz
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Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 204

BeitragVerfasst am: 8.Aug 2008 8:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Schufa ist zudem verpflichtet in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob eine Eintragung Ihres Haftbefehls verhältnismäßig ist. Beispielsweise könnte die Forderung, die durchgesetzt werden sollte, außer Verhältnis zu den wirtschaftlichen Folgen des Eintrages stehen. Die Folgen der Eintragung eines Haftbefehls sind regelmäßig derart drastisch, dass Sie gut argumentieren können. Oder die Schufa bzw. eine andere weiterleitende Stelle könnte eine Einzelfallprüfung gänzlich unterlassen haben. Auch dann haben Sie einen Löschungsanspruch.


Das ist praxisfernes Gelaber. Ein HB ist ein HB, unabhängig von der Höhe der Forderung. Die Vertragspartner der Schufa haben ein Recht darauf diese Daten zu erfahren, wenn es um eine Bonitätsprüfung geht.
Jedem HB geht ein uferloser Schriftwechsel voraus. Das Minimum ist ein MB mit anschließendem Vollstreckungsbescheid. Schon da besteht 2* die Möglichkeit zu widersprechen, dann würde ein Richter über die Rechtmäßigkeit der Forderung entscheiden. Wenn daraus letzlich ein HB entsteht, dann besteht der Zurecht und die Möglichkeit der Löschung wäre rein hypothetisch.
Uns ist nicht ein Fall bekannt, bei dem ein HB, solange die Forderung bestand, gelöscht wurde. Geschichten wurden uns schon viele erzählt, konkrete Urteile oder ein Schriftwechsel konnte uns noch niemand zeigen.
Wohlgemerkt, wenn der HB zurecht besteht.
Ich bin wahrlich kein Freund der Allmacht der Schufa , aber wenn man nicht im Koma lag oder einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt hinter sich hat, dürfte ein HB in jedem Fall durch Selbstverschulden (und sei es durch Unterlassung des Widerspruchs) zustande kommen.
Also zumindestens mit dem letzten Abschnitt wirft der verehrte Herrn RA in meinen Augen Nebelkerzen.
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strategiedoctor
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Anmeldungsdatum: 01.05.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 8.Aug 2008 9:17    Titel: Schufa, na und? Antworten mit Zitat

Zitat:
Natürlich „lohnt“ es sich, Termine zur Abgabe einer Eidesstaatlichen Versicherung einzuhalten, weil es dann einem Gläubiger gar nicht möglich ist, einen Haftbefehl zu beantragen. Sodann besteht die Möglichkeit, zunächst bei der Schufa Holding AG und natürlich auch bei allen übrigen Wirtschaftsauskunftsdiensten eine Selbstauskunft zu verlangen, um erst einmal in Erfahrung zu bringen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind und wer diese Daten bei der Schufa gemeldet hat. Danach stehen Ihnen grundsätzlich Ansprüche auf Widerruf, Löschung, Unterlassung und ggf. auch auf Schadenersatz zur Seite. In den Fällen, in den Haftbefehle eingetragen sind, kommt es vor, dass die Schufa Holding AG diese Daten selbst recherchiert hat. Aber auch Dritte oder andere Auskunfteien können verantwortlich sein.


Es ist unglaublich, was hier verbreitet wird. Warum sagt hier niemand, wie einfach ein Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zu umgehen oder zu vermeiden ist?

Oder wissen das nicht einmal die zahlenden Geheim-Mitglieder von GoMoPA?

Kunden des strategiedoktor geben keine Eidesstattliche Versicherung ab.
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booster
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Anmeldungsdatum: 05.11.2003
Beiträge: 1
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 8.Aug 2008 9:45    Titel: Re: Schufa, na und? Antworten mit Zitat

[quote="strategiedoctor"]
Zitat:

Es ist unglaublich, was hier verbreitet wird. Warum sagt hier niemand, wie einfach ein Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zu umgehen oder zu vermeiden ist?

Oder wissen das nicht einmal die zahlenden Geheim-Mitglieder von GoMoPA?

Kunden des strategiedoktor geben keine Eidesstattliche Versicherung ab.


Hallo Strategiedoctor,

dann rück doch mal raus mit Deinem Geheimnis, oder willst Du auch noch Menschen, die so oder so nichts mehr haben, Geld dafür aus der Tasche ziehen!

Booster
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strategiedoctor
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Anmeldungsdatum: 01.05.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 8.Aug 2008 10:17    Titel: Schufa, na und? Antworten mit Zitat

Zitat:
Hallo Strategiedoctor,

dann rück doch mal raus mit Deinem Geheimnis, oder willst Du auch noch Menschen, die so oder so nichts mehr haben, Geld dafür aus der Tasche ziehen!

Booster


Nö, ich will niemandem Geld aus der Tasche ziehen. Ich sagte, dass meine Kunden keine E.V. abgeben, falls sie mal in diese Lage kommen. Und Kunde kann man bei mir nur werden, wenn man Unternehmer ist.

Wer also "so oder so nichts mehr hat", ist kein Unternehmer, und dem bringt die Vermeidung der E.V. auch nicht viel.

Wer aber noch ein wenig Geld hat, und vor allem, wer etwas kann, wer über ein gutes Know-how verfügt, oder über eine gute Geschäftsidee, dem bringt die Vermeidung der E.V. schon etwas. Der kann - mit der richtigen Strategie - innerhalb kurzer Zeit wieder auf die Beine kommen. Und kann dann auch den Zeitpunkt selbst bestimmen, ob und wann er sich mit seinen Gläubigern auf einen günstigen Vergleich einigt.

Jeder Anwalt weiß, unter welchen Voraussetzungen eine E.V. zu vermeiden ist. Aber, wie soll er dann mit diesem Mandanten noch Geld verdienen?

Was die Anwälte nicht wissen ist, was sie mit einem Mandanten machen, wenn dieser Schritt gegangen ist. Das heißt, wie kommt der Mandant wieder zu Geld, ohne dass ihn die Schufa und seine Gläubiger daran hindern. Das ist einer der Hauptgründe, warum Anwälte immer nur die Maßnahmen empfehlen, die ihnen ihr Anwaltshonorar sichern. Sie können nicht anders.

Beim Strategiedoktor ist das völlig anders. Er ist kein Anwalt, hat keine Gebührenordnung, die gesetzlich verankert ist, und gibt auch keine Rechtsberatung. Deshalb muss er immer zuerst dafür sorgen, dass seine Kunden mit seiner Strategie gutes Geld verdienen, weil sie sonst seine Honorare nicht bezahlen können. Und wenn seine Kunden nicht wenigstens das Fünffache dessen verdienen, was sie beim Strategiedoktor investieren, dann bräuchten sie ihn nicht.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3687

BeitragVerfasst am: 8.Aug 2008 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Der User "Strategiedoctor" ist schon ein "Cleverle"
Werben möchte er nicht, ein wenig Schleichwerbung mit den Hinweisen "die Kunden des Strategiedoctor ... können ... wissen ..." das ist schon nicht schlecht, der eine oder andere Kunde liest diese Hinweise und hat vielleicht eine PN, so klappt es auch mit Schleichwerbung.

@ Strategiedoctor - zukünftig, werden wir diese Hinweise entfernen.
Zum Thema - Informationen ja, Schleichwerbung - NEIN!
(also keine Hinweise: die Kunden des....."
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Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 204

BeitragVerfasst am: 8.Aug 2008 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und Kunde kann man bei mir nur werden, wenn man Unternehmer ist.


Na müssen tolle Unternehmer sein, wenn Sie vor einem HB weglaufen müssen.
Ich habe übrigens Achtung und Respekt vor fast jedem, der aus einer Selbstständigkeit in einen Engpass und/oder u.U. sogar in eine Insolvenz gerät. Das geht so schnell und oft können die Betroffenen nur bedingt für die Misere.
Aber wir wissen auch wie Schulden bei diesen Tricksern und Traumtänzer, die über England und Frankreich ausweichen wollen, insolvenzsicher tituliert wird. Da kann es sogar noch etwas gesiebte Luft gratis geben.
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Anmeldungsdatum: 01.05.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 9.Aug 2008 14:12    Titel: Schleichwerbung Antworten mit Zitat

Zitat:
Der User "Strategiedoctor" ist schon ein "Cleverle"
Werben möchte er nicht, ein wenig Schleichwerbung mit den Hinweisen "die Kunden des Strategiedoctor ... können ... wissen ..." das ist schon nicht schlecht, der eine oder andere Kunde liest diese Hinweise und hat vielleicht eine PN, so klappt es auch mit Schleichwerbung.

@ Strategiedoctor - zukünftig, werden wir diese Hinweise entfernen.
Zum Thema - Informationen ja, Schleichwerbung - NEIN!
(also keine Hinweise: die Kunden des....."


Was an meiner Stellungnahme "Schleichwerbung" sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.

Ich habe mehrfach um ein Angebot gebeten, allerdings ohne sinnlose Bannerwerbung, aber bis heute keines erhalten. Und extra nach Berlin zu einem Gespräch fliegen, dazu habe ich keine Zeit.

Bekomme ich nun ein interessantes Angebot?
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Anmeldungsdatum: 01.05.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 9.Aug 2008 14:51    Titel: Respekt vor insolventen Unternehmern? Antworten mit Zitat

Zitat:
Na müssen tolle Unternehmer sein, wenn Sie vor einem HB weglaufen müssen.
Ich habe übrigens Achtung und Respekt vor fast jedem, der aus einer Selbstständigkeit in einen Engpass und/oder u.U. sogar in eine Insolvenz gerät. Das geht so schnell und oft können die Betroffenen nur bedingt für die Misere.
Aber wir wissen auch wie Schulden bei diesen Tricksern und Traumtänzer, die über England und Frankreich ausweichen wollen, insolvenzsicher tituliert wird. Da kann es sogar noch etwas gesiebte Luft gratis geben.


Schön, dass Sie "übrigens" sooo großen Respekt vor Selbstständigen haben, die in eine Insolvenz geraten.

Respekt hin oder her. Wer als Unternehmer zu viele Fehler macht, kann halt die Insolvenz nicht vermeiden. Das wissen auch die Gläubiger. Trotzdem regen sich alle künstlich auf und verfolgen den Gescheiterten bis aufs Messer, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Gehören Sie auch zu denen, weil Sie das England-Frankreich-Beispiel brachten und von Tricksern und Traumtänzern sprechen?

Wieso sollte ein insolventer Unternehmer ausgerechnet nach England oder Frankreich gehen? Das ist doch lächerlich. Ebenso lächerlich, wenn einer anschließend eine Ltd. gründet. Das sind doch keine wirklichen Problemlösungen. Da setzt er sich ja gleich wieder der Willkür der Justiz- und Finanzbehörden aus.

Ein insolventer Unternehmer kommt i.d.R. besser klar, wenn er die Restschuldbefreiung nicht anstrebt. Was hat er davon, wenn er sie wirklich bekommt - und ist nach 7 oder mehr Jahren immer noch pleite?

Es geht doch anders besser. Er kann schon vor dem "Zusammenbruch" seiner Existenz neu anfangen, ohne dass ihm jemand einen Stein in den Weg legt. Ohne Tricks. Ohne Kredite. Einfach mit den geltenden Gesetzen.

Den Gläubigern bringt es so gut wie nichts, wenn Sie es tatsächlich schaffen, eine Schuld insolvenzsicher zu titulieren. Sie sehen nie mehr Geld. Nur Unwissende geben Geld für die Leichenfledderer-Branche (Strafanzeigen, Inkassobüros, Mahnanwälte, etc.) aus.

Sagen Sie uns, wie hoch die Quote durchschnittlich ist, die nach Abzug der "Gebühren" des Insolvenzverwalters noch an Gläubiger ausgeschüttet wird. Sind es noch 4 Prozent?

Wer da als Gläubiger seine Zeit, seine Kraft und sein Geld dafür verschwendet, der hat nichts gelernt.

Ebenso ist die Drohung mit "gesiebter Luft" nur hohles Geschwätz. Es gibt in Deutschland kaum eine Insolvenz, bei der es ohne Strafanzeigen von beleidigten Gläubigern abgeht. Unterm Strich passiert jedoch in 95 Prozent der Fälle nichts oder es ist nicht der Rede wert. Die restlichen 5 Prozent sind solche Großbetrügereien, wie sie z.B. auf dieser Plattform diskutiert werden und hat mit normalen Unternehmern nichts zu tun.

Ich halte im übrigens nichts von Kredite, erstrecht nichts von Kreditvermittlern. Es ist kein Problem, ein profitables Geschäft ohne Kredite aufzubauen. Meistens ist ein Geschäft nur dann profibtabel, wenn man nicht jeden Monat irgendwelche Raten abdrücken muss.
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Schwedtfinanz
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Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 204

BeitragVerfasst am: 10.Aug 2008 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es geht doch anders besser. Er kann schon vor dem "Zusammenbruch" seiner Existenz neu anfangen, ohne dass ihm jemand einen Stein in den Weg legt. Ohne Tricks. Ohne Kredite. Einfach mit den geltenden Gesetzen


hmm, diese Firmenbestatter sind mir die liebsten. Auch das ist Insolvenzbetrug, wenn es nachgewiesen wird. Und diese neuen "Geschäftsführer" waren einmal käuflich und sind es garantiert auch ein zweites mal und sei es nur um an richtiger Stelle die Wahrheit auszusagen.

Zitat:
Gehören Sie auch zu denen, weil Sie das England-Frankreich-Beispiel brachten und von Tricksern und Traumtänzern sprechen?

Ja, und zwar gnadenlos, denn wer unsere Rechnung nicht bezahlt, macht es bewusst um uns zu betrügen, denn wir bekommen nur Geld, wenn wir erfolgreich waren und dann ist der Kunde zahlungsfähig.

Zitat:
Ebenso ist die Drohung mit "gesiebter Luft" nur hohles Geschwätz.
Ja das ist übertrieben, bis jetzt war es Bewährung oder Tagessätze, aber da gabs schon einige, eigentlich alle die uns so plump neppen wollten, und/oder die die falschen Berater hatten.

Zitat:
Ich halte im übrigens nichts von Kredite, erstrecht nichts von Kreditvermittlern.

Das ist wie mit McDonalds, alle sagen "nee da geh ich nicht hin", aber voll ist es immer. Ich lege auch nicht mehr so sehr viel Wert darauf, dass mich die Leute mögen - mir reicht Respekt. Wenn mich Firmenbestatter mögen würden, wüsste ich, dass ich etwas falsch mache, denn Firmen mit denen wir zu tun haben sollten wenigstens noch 3 oder 4 Jahre genauso über Ihre Branche denken wie ich.

So, eigentlich bin ich schon im Urlaub, aber .... .
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strategiedoctor
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Anmeldungsdatum: 01.05.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 10.Aug 2008 23:35    Titel: Gibt es immer noch Firmenbestatter in Freiheit? Antworten mit Zitat

Zitat:
hmm, diese Firmenbestatter sind mir die liebsten. Auch das ist Insolvenzbetrug, wenn es nachgewiesen wird. .

Firmenbestattung ist auch Insolvenzbetrug, wenn es nicht nachgewiesen wird. XXX Gutachten durch einen Rechtsanwalt XXX , in welchem die Folgen einer Zusammenarbeit mit den in den letzten beiden Jahren verurteilten Firmenbestattern und deren Kunden aufgezeigt wurde. XXXXXX
Jeder kann schon vor dem "Zusammenbruch" seiner Existenz neu anfangen, ohne dass ihm jemand einen Stein in den Weg legt. Ohne Tricks. Ohne Kredite. Ohne jede Betrügerei. xxxxx.
Zitat:
Ja, und zwar gnadenlos, denn wer unsere Rechnung nicht bezahlt, .

Klingt logisch. xxxxxx.
Zitat:
Ja das ist übertrieben, bis jetzt war es Bewährung oder Tagessätze, aber da gabs schon einige, .

Leider hat Ihnen das aber auch letztlich kein Geld gebracht. Ich kann Sie aber verstehen. Wer lässt sich schon so übern Tisch ziehen. Können Sie denn Ihr Erfolgshonorar nicht so absichern, dass es gleich vor der Auszahlung an den Kunden an Sie überwiesen wird? Ich meine, dass das doch kein Problem sein dürfte, oder doch?
Zitat:
Zitat:
Ich halte im übrigens nichts von Kredite, erstrecht nichts von Kreditvermittlern.
Das ist wie mit McDonalds, alle sagen "nee da geh ich nicht hin", aber voll ist es immer. .

Da gebe ich Ihnen Recht. Es ist wohl bei Ihnen wie bei den Firmenbestattern. Aber jetzt scheint es ja bei denen nicht mehr so voll zu sein. Der Grund für meine Abneigung gegen Banken, Kredite und Kreditvermittler ist einfach erklärt:

Die Banken tragen eine Hauptschuld am Niedergang der Wirtschaft. Man braucht nicht wirklich Banken.

Die Firmen aller sich aus eigener Kraft finanzierenden Unternehmer, xxx, existieren noch immer. Andere fremdfinanzierte Unternehmen sind allerdings an ihren Krediten erstickt. Erst beim zweiten Anlauf konnten sie sich selbst finanzieren und deshalb vom ersten Monat an Geld verdienen.

Zitat:
So, eigentlich bin ich schon im Urlaub, aber ....


Ich auch. Trotzdem schönen Urlaub.
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Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 204

BeitragVerfasst am: 11.Aug 2008 6:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Leider hat Ihnen das aber auch letztlich kein Geld gebracht. Ich kann Sie aber verstehen. Wer lässt sich schon so übern Tisch ziehen.

Das hat nichts mit gekränkter Eitelkeit zu tun, aber es ist hilfreich den Titel insolvenssicher zu machen.
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strategiedoctor
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Anmeldungsdatum: 01.05.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 11.Aug 2008 9:22    Titel: Uninteressant Antworten mit Zitat

Wenn einfache, erklärende Sätze von einem hochqualifizierten Zensierer so gekürzt werden und damit den Zusammenhang eines Beitrags entstellen - , Beispiel:

Zitat:
Firmenbestattung ist auch Insolvenzbetrug, wenn es nicht nachgewiesen wird. XXX Gutachten durch einen Rechtsanwalt XXX , in welchem die Folgen einer Zusammenarbeit mit den in den letzten beiden Jahren verurteilten Firmenbestattern und deren Kunden aufgezeigt wurde. XXXXXX
Jeder kann schon vor dem "Zusammenbruch" seiner Existenz neu anfangen, ohne dass ihm jemand einen Stein in den Weg legt. Ohne Tricks. Ohne Kredite. Ohne jede Betrügerei. xxxxx.


- dann wird die Diskussion auf dieser Plattform uninteressant.

Und dann wird es auch uninteressant, hier zu werben.
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GM&P Info
.


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3687

BeitragVerfasst am: 11.Aug 2008 9:31    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrter User 'strategiedoctor'

wie bereits angekündigt, werden alle Passagen
"meine Kunden ..."
und Erklärungen, was der 'strategiedoctor' alles macht und kann für "seine" Kunden, editiert.
Sie wissen genau (lesen Sie Ihre Beiträge durch) was Schleichwerbung
(der Verweis auf Dienstleistungen und Tätigkeiten) ist.
Sie sind hier der "beste" in Sachen Schleichwerbung.
Natürlich ist das Ziel: der User möge Kontakt aufnehmen, schliesslich sind die Kunden vom 'strategiedoctor' ja hier und dort immer gut bedient und aufgeklärt.
Warum diese Verweise? Warum diese Schleichwerbung?

Und die Frage zum Schluss: Warum falsche Bemerkungen zur Werbemöglichkeit?
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strategiedoctor
Specialist


Anmeldungsdatum: 01.05.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 11.Aug 2008 10:39    Titel: Theorie und Praxis Antworten mit Zitat

Der strategiedoktor kann xxx berichten. Aber er fragt sich, warum er das überhaupt noch tun soll, wenn das Schleichwerbung ist?

Wer ein bestimmtes Problem hat, derxxxxx.
** Clever gemacht - aber leider wieder ein schleichender Werbehinweis.


Zitat:
Und die Frage zum Schluss: Warum falsche Bemerkungen zur Werbemöglichkeit?


Wo habe ich falsche Bemerkungen zur Werbemöglichkeit gemacht?

Wollen Sie die Antwort auf Ihr Angebot hier lesen? Oder lieber auf meine E-Mail warten?
* Warum antworten Sie nicht einfach dem Betreuer mit dem Sie in Kontakt standen / Gomopa ist der Schriftwechsel sehr wohl bekannt.
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