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keiner007 Specialist
Anmeldungsdatum: 03.03.2003 Beiträge: 61 Wohnort: editiert ). Mod.
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Verfasst am: 2.Jun 2004 17:48 Titel: Staatsanwalt + Banken |
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weiss jemand ob bei den Landeszentralbanken der BRD
NAMENSLISTEN
von Personen geführt werden , bei denen der Staatsanwalt direct
über den Eingang von Geldern informiert wird ?
Ich meine ausdrücklich nicht die "normalen" Meldungen -Verdacht auf Geldwäsche - |
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Recognizer Specialist
Anmeldungsdatum: 06.04.2004 Beiträge: 161 Wohnort: München
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Verfasst am: 3.Jun 2004 8:51 Titel: |
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Hallo keiner007,
Das Prozedere ist folgendes:
Bei Bareinzahlungen über 10.000 Euro werden die Legimitationsdaten des Einzahlers in einer zentralen Datenbank der BAFIN erfasst.
Sollten Sie solche Einzahlungen öfters vornehmen (i.d.R. ab 10 mal im Jahr) werden diese Einträge der Datenbank auf einer separaten Liste ausgeworfen.
Über diese Liste wird dann nicht der StA benachrichtigt, sondern das für Die zuständige Finanzamt.
Der StA sieht die Listen erst ein, wenn eine Strafanzeige gegen Sie gestellt wird. Also wird die Liste nicht generell von StA's eingesehen.
(Wir sind hier ja nicht bei der Stasi)
Generell gilt: Wenn Sie nicht nachweisen können, dass die Gelder IHR wirtschaftliches Eigentum sind bzw. die Herkunft nicht nachgewiesen werden kann dann sieht es bei mehrmaligen Einzahlungen so aus, dass das FA irgendwann auf Sie zukommt.
Gruss RECOGNIZER |
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keiner007 Specialist
Anmeldungsdatum: 03.03.2003 Beiträge: 61 Wohnort: editiert ). Mod.
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Verfasst am: 3.Jun 2004 9:01 Titel: |
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@RECOGNIZER
Danke für die Ausführung - trotzdem habe ich so meine Zweifel
konkreter Fall :
Überweisung aus Ausland auf Inlandskonto - absolut neues Bankkonto -
gegen den Betreffenden laufen Ermittlung der Stasi
Überweisung ins Konto ( hat lange gedauert bis auf dem Kontoauszug) -
buchung letzte Woche Freitag !
Am Montag wollte er Geld abholen - verweigert - Schreiben der Stasi lag
vor !
Wie zum Teufel sind die an die Info gekommen, dass das Geld angekommen ist - kann nur aus dem Bankenkreis gekommen sein |
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Recognizer Specialist
Anmeldungsdatum: 06.04.2004 Beiträge: 161 Wohnort: München
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Verfasst am: 3.Jun 2004 9:13 Titel: |
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@keiner007
Hallo User,
dann ist die betroffene Person bereits von der StA überwacht worden, weil ein internes Ermittlungsverfahren vorliegt.
Generell hat die StA keinen Zugriff auf die Bankkonten und kann diese auch nur bei Verdacht einer Straftat sperren lassen.
Gruss |
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keiner007 Specialist
Anmeldungsdatum: 03.03.2003 Beiträge: 61 Wohnort: editiert ). Mod.
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Verfasst am: 3.Jun 2004 9:21 Titel: |
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interes ermittlungsverfahren - ja aber wie zum teufel sind die informiert worden - das ist der knackepunkt !
verdacht einer straftat ...... da fällt nur das wort geldwäsche und schon
sind die lucken runter - konto gesperrt
dies bedarf nicht mal einer entsprechenden begründung für die bank
das geht per fax , nur das abheben der sperre , da wollen die banken originale haben |
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Recognizer Specialist
Anmeldungsdatum: 06.04.2004 Beiträge: 161 Wohnort: München
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Verfasst am: 3.Jun 2004 9:32 Titel: |
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| habe ne PN geschickt |
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