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Strompreiserhöhungen und was sich dagegen tun lässt

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3968

BeitragVerfasst am: 30.März 2007 7:47    Titel: Antworten mit Zitat

Der BGH hat die Anwendung des für die Billigkeitskontrolle einschlägigen § 315 Bürgerliches Gesetzbuch auf die Strompreise verneint, weil der Beklagte die Möglichkeit hatte, Strom von einem anderen Anbieter seiner Wahl zu beziehen und damit keine Monopolstellung des Versorgers mehr bestand (BGH VIII ZR 144/06, 28.3.07).

Nach § 315 Bürgerliches Gesetzbuch ist die einseitige Bestimmung einer Leistung, also z.B. die Festsetzung von Strom- oder Gaspreisen, nur dann verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Trifft dies nicht zu, kann die Bestimmung durch Urteil erfolgen.
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Anmeldungsdatum: 22.01.2003
Beiträge: 139
Wohnort: umspannwerk

BeitragVerfasst am: 27.Apr 2007 4:52    Titel: Antworten mit Zitat

Der Stromverbraucher-Verband VIK meldet:
Haushalte und Unternehmen zahlen jährlich mehrere Milliarden Euro zu viel.

Privathaushalte müssen unnötige Mehrkosten in Milliardenhöhe tragen
(Bsp. ein Drei-Personen-Haushalt ca. 70 Euro im Jahr)

Hauptgrund: zu hohe Umweltkosten

Ein Gutachten des Wirtschaftsforschungsinstituts HWWI:
Strompreise sind um 30 % überhöht
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3968

BeitragVerfasst am: 10.Mai 2007 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab am Mittwoch der Bundesnetzagentur Recht, die das Unternehmen im vergangenen Jahr zur Senkung der Netzgebühren um 18 Prozent verpflichtet hatte. Damit bestätigte der 3. Kartellsenat wie erwartet seinen Eilbeschluss vom Juli 2006. Vattenfall hatte den Ertragsausfall durch die Gebührensenkung auf 100 Millionen Euro beziffert. Der Konzern will nun in nächster Instanz vor den Bundesgerichtshof ziehen, kündigte ein Sprecher in Berlin an. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Beschlusses ließ das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde dort zu (Aktenzeichen: VI-3 KART 289/06).

Auszug: Focus
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3968

BeitragVerfasst am: 11.Jun 2007 6:53    Titel: Antworten mit Zitat

Strompreise sollen deutlich steigen
Mehr als 100 deutsche Stromversorger wollen zum Juli die Preise anheben - wegen gestiegener Großhandelspreise, behauptet die Branche. Kunden müssen mit Steigerungen von bis zu 34 Prozent rechnen.

Strompreise in Deutschland schon jetzt um bis zu 25 Prozent zu teuer?
Die zum 1. Juli angekündigten Preiserhöhungen seien daher nicht zu rechtfertigen?
lesen Sie auch hier >> mm
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3968

BeitragVerfasst am: 12.Aug 2007 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Verbraucherzentralen und der Mieterbund haben zum massenhaften Wechsel der Stromversorger aufgefordert. Ziel der gestarteten Kampagne ist es, binnen sechs Monaten eine Million Haushalte zum Wechsel ihres Versorgers oder ihres Tarifs zu bewegen
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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2921

BeitragVerfasst am: 12.Aug 2007 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher ist ein Wechsel nicht das Schlechteste, doch wenn man mehr BHKW- und Fotovoltaik-Anlagen baut, wird es auch besser.

Grüsse
Heinrich
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3968

BeitragVerfasst am: 19.Nov 2007 5:24    Titel: Antworten mit Zitat

Kartellamt darf Strompreise drücken
Der Bundestag hat den Wettbewerbshütern im Kampf gegen überzogene Strompreise den Rücken gestärkt. Sie dürfen notfalls auch eine Senkung durchsetzen.

Künftig reicht ein Verdacht des Kartellamts aus, um Versorger zu zwingen, ihre Strompreise zu senken.
der vollständige Beitrag - >> hier
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maleh
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 03.09.2003
Beiträge: 255

BeitragVerfasst am: 21.Nov 2007 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Da frag ich mich doch, warum dass nicht bei den Mineralölkonzernen geht.
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Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1438
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 21.Nov 2007 11:55    Titel: nun Antworten mit Zitat

maleh, das ist recht einfach, warum das bei denen so schlecht geht. Erstens ist der Tankstellenpreis zu mehr als 60% mit staatlichen Abgaben belegt, und die will das Amt ja nicht kürzen. Zweitens haben die gigantische Investitionen zu stemmen und können wunderbar mit Abschreibungen etc. jonglieren und drittens können die für vieles gar nichts, was da an Preisbildung an der Börse läuft.....
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maleh
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 03.09.2003
Beiträge: 255

BeitragVerfasst am: 21.Nov 2007 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

ja, das war ja auch nur etwas sarkastisch gemeint (-;
Das Kartellamt tut hier so als wäre es der Retter der Menschheit aber an die sachen wo es dem gemeinen Volk richtig weh tut, gehen Sie genau aus diesen Gründen nicht ran. Bin vollkommen Deiner Meinung.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7232

BeitragVerfasst am: 24.Dez 2007 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Durch die ständig steigenden Stromkosten prüfen immer mehr Kunden den Wechsel ihres Anbieters.

Über Stromtarif-Vergleichsrechner aus dem Internet suchen sich viele den vermeintlich günstigsten Lieferanten heraus. SPD-Energieexperte Hermann Scheer bezweifelt jedoch die Unabhängigkeit der Portale.

"In Wirklichkeit verbreiten diese Portale mehr Nebel als Transparenz", sagte SPD-Energieexperten Hermann Scheer am Wochenende der "Frankfurter Rundschau".

Er bezweifelte die Unabhängigkeit der Portale, da diese häufig für die Vermittlung der Kunden vom neuen Stromanbieter mit einer Provision belohnt würden. Bei einem Selbstversuch der Zeitung mit drei Tarifrechnern gab es bei der Suche nach dem "günstigsten" Angebot völlig unterschiedliche Ergebnisse.

Scheer, der Vorsitzender des Weltrats für Erneuerbare Energien ist, sagte, für Verbraucher sei ein Hinweis wichtig, wie sich die Onlinerechner finanzierten.

Nur so könnten sie einschätzen, auf wen sie sich bei ihrer Tarifsuche einließen. Und dass unterschiedliche Portale auf den gleichen Tarifrechner zurückgriffen, ohne das deutlich kenntlich zu machen, sei bedenklich.

Er forderte einen staatlichen Stromkalkulator wie in Österreich.

Das Bundeswirtschaftsministerium halte nichts vom österreichischen Modell, räume aber Probleme mit den Portalen ein, schreibt die Zeitung weiter.

Dagegen stehe das Ministerium dem britischen Modell offen gegenüber, bei dem ein unabhängiges Institut die freiwillige Einhaltung gewisser Standards bei Vergleichsportalen überwache. "Darüber kann diskutiert werden", sagte ein Ministeriumssprecher dem Blatt.
(AP/dpa)
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3968

BeitragVerfasst am: 30.Dez 2007 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Strompreise seit 2000 um 50 Prozent gestiegen

Landgericht München I, Urteil vom 9.8.2007 – 12 O 18199/06:

"I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für den Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes […] sich […] auf diese Klausel zu berufen:
Die […] behalten sich vor, den Wahltarif im Bedarfsfall 01.10. anzupassen.“

Das Landgerichtgericht München I hat sich als erstes in einer Serie von Gerichtsurteilen dieses Jahr mit der Frage der Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln beschäftigt. Es kam dabei zu dem Ergebnis, dass jedenfalls eine Klausel, die völlig willkürlich und unabhängig von der Steigerung des Heizölpreises eine Kostenanpassung zu Lasten des Kunden ermöglicht, rechtswidrig ist.

Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 16.11.2007 – 5 U 42/06:

„Gründe: […] Zutreffend ist das Landgericht zu der Feststellung gelangt, dass die von der Beklagten bzw. Ihrer Rechtsvorgängerin verwendeten Preisanpassungsklauseln in allen hier in Rede stehenden Fassungen einer Inhaltskontrolle aufgrund der Vorschriften über das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs.1 BGB nicht Stand halten, weil sie die Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. […]
Eine Transparenz im vorgenannten Sinne erfordert vor allem aber eine Regelung darüber, welche quantitative Gewichtung den einzelnen Bezugsfaktor im Hinblick auf die Kalkulation des Gaspreises zukommt (vgl. BGH, NJW 2007,1054, 1055). Kostenbasierte Preisanpassungsklauseln sind deshalb nur dann zulässig, wenn sie auf objektiv nachvollziehbaren und von unternehmensinternen Entscheidungen des Versorgers unabhängigen Kriterien beruhen, deren Gewichtung im vorhinein angegeben wird. […]“

Mit diesem Urteil hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Preisänderungsbestimmungen mit dem Wortlaut: „Die Stadtwerke sind berechtigt, die vorgenannten Preise im gleichen Umfang im gleichen Umfang wie ihr Vorlieferant an die Lohnkosten- und die Heizölpreisentwicklung anzupassen.“ für unwirksam erklärt. In der Ausgangsklausel war eine genaue Definition der Löhne und der Heizölpreise gegeben worden. Dieses Urteil lässt einen interessanten Rückschluss auch auf andere Preisgleitklauseln zu. Interessant ist nämlich der Gesichtpunkt, dass danach sich auch in der Gewichtung der einzelnen Faktoren der Preisgleitklausel die Gewichtung der tatsächlichen Erhöhung widerspiegeln muss. Dies dürfte bei den meisten Preisgleitklauseln nicht der Fall sein.

Landgericht Köln, Urteil vom 24.10.2007 – 26 O 91/06:

„I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes […] sich bei der Abwicklung bestehenden Vertragsverhältnisses auf diese Klausel zu berufen:
1) In dem Vertrag fairRegio erdgas anlage 47, Ziffer 1.3 und in dem Sondervertrag V (Vollversorgung Erdgas) Anlage 41, Ziffer 2 bezüglich folgenden Wortlautes für den Arbeitspreis
a) in dem Vertrag „fairRegio erdgas“ Anlage 47, Ziffer 1.1:
für die ersten 4.972 kWh/Jahr
AP = 3.21. + 0,092 x (HEL – 25,39) + 0.2024 in ct/kWh
Von 4.973 bis 99.447 kWh/Jahr
AP = 2,88 + 0,092 x (HEL – 25,39) + 0.2024 in ct/kWh
alle weiteren kWh/pro Jahr
AP 2,83 + 0,092 x (HEL – 25,39) + 0,2024 in ct/kWh“

Mit diesem Urteil war, soweit dem Unterzeichner bekannt, das erste Mal eine Klage gegen die Preisanpassungsklausel der Rheinenergie AG erfolgreich. Wichtig ist vor allem die Passage auf Seite 10 des Urteils. Darin führt auch das Landgericht Köln aus: „Zudem fehlt es in dieser Preisanpassungsklausel auch an einer Gewichtung der einzelnen Kostenelemente im Hinblick auf Ihre Bedeutung für die Kalkulation des Preises.“
Dies ist die bereits bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht bericht vorzufindende Argumentationslinie. Es bleibt daher abzuwarten, wie das Landgericht Köln die Zulässigkeit der Preisanpassungsklauseln der Rheinenergie AG zukünftig beurteilen wird.


Pressemitteilung von: Dr. Krieg & Kollegen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7232

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2008 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Aus Atom- mach Ökostrom: Nach Informationen des SPIEGEL tricksen europäische Stromanbieter ihre Kunden gezielt aus.

Sie etikettieren Atom- oder Kohlestrom einfach in Ökostrom um. Eine legale Praxis, die durch Ökozertifikate möglich ist.

Ein Trick, der überhaupt erst ermöglicht, dass ganze Städte auf einen Schlag angeblich komplett mit Ökostrom versorgt werden. Aber “nur auf dem Papier,.... und womöglich werde mit dem grünen Label auch noch die nächste Preiserhöhung kaschiert. ...
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3968

BeitragVerfasst am: 7.Jan 2008 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Strom-Preisanpassungsklauseln ungültig

Energieversorger dürfen keine Preisanpassungsklauseln in Stromlieferungsverträgen aufnehmen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Solche Klauseln benachteiligen die Abnehmer „entgegen den Geboten von Treu und Glauben“. Dem Energieversorgungsunternehmen werde eine nachträgliche Verschiebung des Preis-Leistungs-Verhältnisses zu Lasten des Kunden ermöglicht. Denen wird jedoch keine Kündigungsmöglichkeit eingeräumt. Ein Verbraucherschutzverein hatte gegen die EON.Mitte-Tochter Stadtwerke Gelnhausen eine Unterlassungsklage eingereicht.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3968

BeitragVerfasst am: 15.Aug 2008 7:04    Titel: Antworten mit Zitat

** Auszug Focus:

Schwere Schlappe für Vattenfall

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Stromkonzerne beschränkt. Energieriese Vattenfall muss die Preise für die Nutzung seiner Netze senken. Nun hoffen Verbraucher auf sinkende Preise
Zitat:
Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen bestätigt

In sechs Beschlüssen hat sich der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs heute mit der Bildung der Entgelte für die Durchleitung von Elektrizität durch fremde Stromnetze auseinandergesetzt. Wesentliche Fragen der Stromnetzentgeltverordnung vom 25. Juli 2005 (StromNEV), die auch Gegenstand weiterer bereits anhängiger Gerichtsverfahren sind, wurden dabei geklärt. Mit den Beschlüssen hat der Bundesgerichtshof die zugrunde liegenden Entscheidungen der verfahrensbeteiligten Regulierungsbehörden weitgehend bestätigt. Sie hatten von den Netzbetreibern beantragte Entgelte um bis zu 20% gesenkt.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7232

BeitragVerfasst am: 31.Aug 2008 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Versorgern und Eichämtern laufen die Telefone heiß.

Weil die Stromrechnungen immer höher ausfallen, haben unzählige Kunden ihre Zähler im Verdacht, nicht mehr richtig zu ticken.

Ihre Besorgnis: Die Geräte seien völlig veraltet, lange nicht mehr geeicht worden und drehten zu schnell. Trotz aller Sparmaßnahmen werde mehr Strom berechnet als tatsächlich verbraucht wird.

Ein Fernsehmagazin schickte gar einen Sachverständigen los, der bei Stichproben Abweichungen von bis zu 40 Prozent festgestellt haben will.

Kann ein Stromzähler tatsächlich irren?

Er kann, aber das komme eher selten vor, meint Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher. In Einzelfällen seien Fehlfunktionen der etwa 40 Millionen Induktionsmotorzähler in Deutschland „natürlich nicht ausgeschlossen“, heißt es bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Grundsätzlich gebe es allerdings keinen Grund zur Sorge. Bei den Motorzählern sei konstruktionsbedingt die Wahrscheinlichkeit, mit zunehmendem Alter eher langsamer zu laufen, viel größer, als dass sie zu schnell drehen.

Wer bezweifelt, dass sein Zähler noch richtig tickt, muss sich mit Beschwichtigungen seines Versorgers und zugleich Eigentümers des Geräts nicht zufrieden geben.

Ein Stromkunde hat Anspruch auf eine so genannte Befundprüfung, so die PTB. Er kann sich beispielsweise beim Eichamt seines Bundeslands oder einer der ihnen angeschlossenen staatlich anerkannten Prüfstellen melden und einen amtlichen Check beantragen. Der Kunde darf sogar dabei sein, wenn der Zähler untersucht wird. Kostenpunkt: bis zu 150 Euro.

Das Risiko: Misst das Gerät einwandfrei, muss der Kunde die Rechnung zahlen. Arbeitet es tatsächlich fehlerhaft, muss der Versorger dafür aufkommen, zu viel Gezahltes womöglich zurückerstatten und sich um ein Messgerät kümmern.

Eigentlich müssten Stromzähler mit Läuferscheibe, also motorbetrieben, nach 16 Jahren vom Versorgungsunternehmen ausgetauscht, respektive für weitere 16 Jahre neu geeicht werden. Für elektronische Zähler gilt das nach acht Jahren.

Weil es das Eichrecht seit Anfang der 70er Jahre aber erlaubt, dass die Funktionstüchtigkeit stichprobenartig gecheckt wird, kommt nur etwa jeder tausendste Zähler einer Bauserie tatsächlich auf den Prüfstand. Wird keine Unregelmäßigkeit entdeckt, verlängert sich die Eichdauer aller gleichartigen Zähler. Das sei technisch-wissenschaftlich vertretbar, versichert das PTB. Sprich: Dass die Eichplakette am eigenen Zähler im Keller längst abgelaufen ist, heißt noch nicht automatisch, dass er nicht mehr funktioniert.

Langfristig naht Abhilfe.

Das Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung macht intelligente Zähler ab 2010 zur Pflicht in Neubauten. Zurzeit laufen einige Pilotprojekte mit modernen Apparaten. Der Branchenriese RWE ist seit Monaten dabei, in Mülheim an der Ruhr etwa 100.000 alte Stromzähler gegen digitale Messgeräte auszutauschen. Das Projekt dauert drei Jahre. Für Kunden ist der Gerätetausch kostenlos. Sie sollen damit künftig ihren Stromverbrauch selbst kontrollieren, überwachen und gezielt einsparen können.

Mitbewerber Eon führt allein in Bayern bei einem Testlauf 10.000 intelligente Stromzähler ein, die 10 bis 15 Prozent Energie sparen sollen. Auf Dauer sollen die neuen Geräte die drei Zähler von Strom-, Gas- und Wasserverbrauch in einem zusammenfassen.
Quelle: A.Boning
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Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 310
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 1.Sep 2008 9:13    Titel: Antworten mit Zitat

Moderator GM&P hat folgendes geschrieben::

Mitbewerber Eon führt allein in Bayern bei einem Testlauf 10.000 intelligente Stromzähler ein, die 10 bis 15 Prozent Energie sparen sollen.

Wie spart denn ein Stromzähler Energie??
Der muß ja enorm intelligent sein
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7232

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2008 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Unter der fragenden Überschrift "Böser Markt?" beschäftigt sich die Weltwoche mit dem Problem der Preiserhöhungen.

Und sagt auch klar: Der Griff in den Geldbeutel der Abnehmer ist nur durch das Zutun der Politik möglich.

Weiter wird ausgeführt:

Die Strompreiserhöhungen sind nicht gerechtfertigt und kommen einer unsozialen Steuererhöhung gleich.

Die Schweiz produziert in Kilowattstunden gleich viel Strom, wie sie verbraucht. Das heisst: Sie exportiert gleich viel Strom, wie sie importiert. Die Schweiz kann dank ihrer Geografie Strom veredeln: Wenn zu viel produziert wird, pumpt sie ihre Speicherseen voll, wenn Mangel herrscht, lässt sie ihre Wasserturbinen auf Hochtouren laufen. Und verdient so im Jahr korrekt berechnet rund 2,5 Milliarden Franken.

Fake 1: Angeblich steigen die Strompreise in der Schweiz, weil Gas und Öl weltweit teurer geworden sind. Dabei wird der Schweizer Strom gar nicht mit Gas oder Öl hergestellt, sondern mit Wasser und Uran.

Fake 2: Produktion und Verteilung von Strom liegen heute zu mehr als 85 Prozent in der öffentlichen Hand, bei Kantonen und Gemeinden. Von den Überlandwerken senkt einzig das EWZ der roten Stadt Zürich real die Preise, wegen der guten Ertragslage. Na also. Es geht auch anders.

Fake 3: Zentrale Akteure der Strommarktöffnung waren - neben den direkt interessierten Unternehmen - Moritz Leuenberger, Rolf Büttiker, Carlo Schmid, Simonetta Sommaruga und Rudolf Strahm. Ausgerechnet diese Architekten des vorhersehbaren Chaos beklagen sich heute über die angeblich nicht vorhersehbaren Strompreiserhöhungen.

Fake 4: Der Gesamtbundesrat appelliert an die Strombarone, vernünftig zu sein. Mehr könne er nicht tun. Alles Lug und Trug: Der Bundesrat hat den Überlandwerken, die neu die Swissgrid kontrollieren, im Rahmen der Verordnung auf der ganzen Linie nachgegeben. Sie können bereits abgeschriebene Netze noch einmal aktivieren. Und erhalten zusätzlich für alle Investitionen, auch jene, die sie zum zweiten Mal abschreiben, viel zu hohe Zinsen. Dies alles auch dank dem abtretenden Preisüberwacher.

Fake 5: Die SP droht den Stromunternehmen, man werde den zweiten Schritt der Liberalisierung nicht mittragen. Das ist Axpo und Co. schnurzegal. Sie haben erreicht, was sie wollen, und drohen für das nächste Jahre weitere Strompreiserhöhungen von zehn bis fünfzehn Prozent an.

Fake 6: Für Thomas Schmidheiny, der für den Zement zu viel verlangt, «zockt die Alpenmafia ab». Wahr ist genau das Gegenteil: Die Stromriesen des Mittellandes versteuern nicht einmal ihre Gewinne in den Randregionen der Schweiz. Weil die Alpen-Opec klinisch tot ist.

Neu fordert Andrea Ypsilanti die Verstaatlichung des Stromnetzes.

Das Beispiel Schweiz zeigt: Öffentliche Netze kann man nutzen, um volksrechtsfrei indirekte und deshalb unsoziale Steuern zu erhöhen. Und gleichzeitig alle Schuld dem Markt in die Schuhe schieben. Kommunikativ innovativ.
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