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Strompreiserhöhungen und was sich dagegen tun lässt

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frank neidzel
Insider


Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 27.Apr 2005 7:08    Titel: Strompreiserhöhungen und was sich dagegen tun lässt Antworten mit Zitat

Zitat:
Als Verbraucher hat man vor allem die Möglichkeit, mit einem Wechsel des Stromanbieters auf die Preispolitik des örtlichen Versorgers zu reagieren. Zunächst sollte man sich auf seiner Stromrechnung einen Überblick darüber verschaffen, wie viel Strom im Haushalt verbraucht wird. (Richtwerte - Single: 1000 Kilowattstunden, Zwei Personen: 2000 Kilowattstunden, Familie mit Haus: 4000 Kilowattstunden) Dieser Wert wird zusammen mit der Postleitzahl in unseren Tarifrechner
http://anbieterwechsel.strom-magazin.de/tarifrechner/komfortrechner/
eingetragen, und mit einem Klick erscheinen sowohl der derzeit anfallende Strompreis als auch alle möglichen Alternativen auf dem Bildschirm. Mit vielen Anbietern können Sie einen Vertrag gleich online über das strom magazin abschließen - einfacher geht es nicht. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Dabei lohnt es sich besonders, auf die Preisgarantie zu achten, die Sie vor schnellen Strompreiserhöhungen schützt.

Empfehlungen

Alte Bundesländer: Wer außerhalb des RWE-Netzgebietes wohnt, sollte sich die Preise der Stadtwerke Flensburg ansehen. Der Preis von 15,75 Cent pro Kilowattstunde plus 6,70 Euro Grundgebühr monatlich gilt auch für Berlin und wird für sechs Monate garantiert. Auch die Preise der Überlandwerke Groß-Gerau liegen in weiten Teilen Deutschlands unter denen des Regionalversorgers. Sie unterscheiden sich jedoch von Netzgebiet zu Netzgebiet und daher empfiehlt es sich, den Tarifrechner zu nutzen. Die ÜWG bietet eine Preisgarantie von 3 Monaten für alle Regio-Tarife. Auch interessant: Die Tarife von FlexStrom mit einer drei- oder zwölfmonatigen Preisgarantie.

Berlin: Die Überlandwerke Groß-Gerau bieten einen vernünftigen Preis. Preisgarantie: 3 Monate.

Schwaben: Im Land der Sparfüchse bietet die Ulmer Energie Plus GmbH für ihren Schwabenstrom eine Preisgarantie bis 31. März 2006. Der Schwabenstrom ist ohnehin recht günstig und daher besonders empfehlenswert.

Ökostrom: Noch nie war es so gut möglich wie jetzt, die Umwelt zu schützen und gleichzeitig Geld zu sparen. Die Ökostromangebote verschiedener bundesweiter Anbieter sind oftmals günstiger als die "Normalstrom"-Produkte der heimischen Versorger und werden zudem auch noch mit einer Preisgarantie angeboten. Beispielsweise der PrimaKlima-Tarif der ÜWG (Preisgarantie: 3 Monate) oder der Flensburg eXtra öko der Stadtwerke Flensburg (Preisgarantie: 6 Monate). Eine Willkommensprämie von bis zu 150 freien Kilowattstunden im ersten Jahr bieten die Stadtwerke Schwäbisch Hall, die jetzt den unit[e] naturstrom anbieten. Der Preis ist bis 31. Dezember 2005 garantiert.



Zitat:
Deutschlands Stromlandschaft ist riesengroß und unübersichtlich: rund 900 Netzbetreiber. Vom kleinen Stadtwerk bis zu Großkonzernen wie RWE oder Eon teilen sich den Markt. Da gibt’s jede Menge Möglichkeiten zu sparen.
Das Verbraucher-Portal „Verivox“ hat jetzt die 100 wichtigsten Lokalanbieter aus ganz Deutschland nach Preis und Service verglichen.
http://www.verivox.de/
Außerdem hat Verivox den Service der 100 Anbieter getestet. Wie gut sind Online-Service und Telefon-Service? Gibt es Informationen zu staatlichen Förderprogrammen? Ergebnis: Nur sechs Anbieter bekamen die Bestnote (fünf Punkte). Fast ein Drittel erhielt ein „mangelhaft“ (einen Punkt).
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Specialist


Anmeldungsdatum: 10.12.2003
Beiträge: 66
Wohnort: irgendwo auf der Welt

BeitragVerfasst am: 13.Mai 2005 8:59    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie sieht da bei Nachtstrom aus?
soweit mir bekannt ist darf den nur der für den Bereich zuständige Netz-Anbieter liefern.
Weiß da jemand mehr?
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4936
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 14.Jul 2005 7:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bundesstromregulierer genehmigt die Tarife für den Transport von Strom und Gas durch die Netze.

Ab heute hat Deutschland eine neue Behörde. Staatliche Regulierer sollen die Strom- und Gasverteilung in Deutschland endlich zu einem funktionierenden Markt machen - und die Strom- und Gaspreise senken. Behördenchef Matthias Kurth will alle Spielräume nutzen.

Ab heute sollen Beamte gegen die Stromkonzerne antreten. Unter Leitung des bisherigen Telekom-Regulierers Matthias Kurth starten 90 Wirtschaftswissenschaftler, Juristen und Ingenieure den Versuch, Deutschlands Energiemarkt fit für das neue Jahrhundert zu machen.

Ein Jahr Zeit

Aufgabe der Behörde ist es, die Tarife für den Transport von Strom und Gas durch die Netze zu genehmigen. Und sie soll den Stromfirmen neue Anreize bieten, damit sie Strom und Gas künftig effizienter und damit billiger durch ihre Netze leiten. Die Beamten dürfen den Stromversorgern deshalb vorschreiben, in welchem Maße die Konzerne ihre Produktivität binnen einer Regulierungsperiode von zwei bis fünf Jahren steigern müssen. Deutschlands Verbraucher sollen von dem Fortschritt durch niedrigere Netzgebühren profitieren.

Ineffiziente Unternehmen mit hohen Durchleitungskosten werden künftig eine unterdurchschnittliche Rendite erzielen, effiziente Stromfirmen dagegen eine überdurchschnittlich hohe", sagt Bundesnetzagenturchef Kurth. "Das Modell dafür muss binnen eines Jahres stehen."

Wie viel Euro niedriger dadurch die Stromrechnung der Verbraucher zwischen Hamburg und München künftig ausfallen wird, ist zwar noch nicht klar. "Für exakte Prognosen fehlt uns noch die Datenbasis", sagt Kurth. "In England sind die Netzkosten seit Beginn der Regulierung im Einzelfall aber um die Hälfte gesunken, ohne dass es zu Qualitätsausfällen kam" - Stromausfall zum Beispiel. Konkrete Prognosen für Deutschland gibt es noch nicht.

Der vollständige Artikel:
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,365055,00.html

Preisersparnis bis zu 50 Prozent
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,365055-2,00.html

Doch seit heute steht das erste Industrieopfer der hohen deutschen Strompreise fest.

Niedrigere Strompreise ab Mai 2006

Die Gesellschafter der Hamburger Aluminium-Werke (HAW) haben die weitgehende Schließung des Unternehmens mit 450 Beschäftigten endgültig beschlossen. Die Gespräche zwischen den Anteilseignern Norsk Hydro und dem Stromlieferanten HEW/Vattenfall über Nachlässe bei der Stromrechnung brachten kein Ergebnis.

Bundesstromregulierer Kurth wird den Betrieb nicht mehr retten können. Niedrigere Strompreise kann es seiner Meinung nach erst ab Mai kommenden Jahres geben. Dann genehmige seine Behörde erstmals die Entgelte für die Stromnetznutzung der Konzerne, wie sie in Großbritannien längst üblich ist. Strompreisersparnis der Verbraucher dort: bis zu 50 Prozent, verglichen mit der Zeit vor der staatlichen Preisregulierung.
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mimamo
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.10.2003
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 14.Jul 2005 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ebenfalls eine Möglichkeit, die Energiekosten zu senken ist eine einfache Verhandlung, zumindest bei bestehenden Verträgen. Was auf keinen Fall geschehen darf ist Nichts zu zahlen (der Nutzer muss seinen guten Willen zeigen, dass er zu zahlen bereit ist).
Eine Verringerung von 10-20% der Kosten werden in der Regel von den (Strom)Anbietern stillschweigend akzeptiert, da sich der Aufwand nicht lohnt dagegen vorzugehen.
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D.Bellstedt
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.04.2003
Beiträge: 47
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 14.Jul 2005 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

mimamo hat folgendes geschrieben::
Ebenfalls eine Möglichkeit, die Energiekosten zu senken ist eine einfache Verhandlung, zumindest bei bestehenden Verträgen. Was auf keinen Fall geschehen darf ist Nichts zu zahlen (der Nutzer muss seinen guten Willen zeigen, dass er zu zahlen bereit ist).
Eine Verringerung von 10-20% der Kosten werden in der Regel von den (Strom)Anbietern stillschweigend akzeptiert, da sich der Aufwand nicht lohnt dagegen vorzugehen.


Damit soll man vorsichtig sein. Ich habe monatlich 205 Euro Abschlagzahlung (Strom+Gas). Durch die Veringerung von bisher 3 Bewohner auf nun 2 Bewohner (der dritte Bewohner hatte eigene Elektrogeräte und nutzte diese ständig) habe ich die Zahlung, natürlich angekündigt (schriftlich) um 25 Euro verringert. Der Versorger teilte nach 14 Tagen (nach der Zahlung der verringerten Rate) mit, das er innerhalb von 9 Tagen die Versorgungsleistung einstellt und die Zähler abklemmt. Eine Antwort auf das Schreiben erhielt ich nicht, eine Mahnung auch nicht. Nach 9 Tagen waren die Abklemmer hier und wollten an die Zähler, ich habe die vom Grundstück gejagt. Sie sollen sich eine gerichtliche Verfügung holen. Mal sehen was jetzt kommt.
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mimamo
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.10.2003
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 15.Jul 2005 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

@ D.Bellstedt

Der Tipp stammte von einem Richter i.R., den Originallaut kann ich nicht mehr finden.

http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1383&content_news_detail=3528&back_cont_id=1383

http://forum.energienetz.com/
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Jürgen1
Insider


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 804
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 15.Jul 2005 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich auch recht clever finde ist die Möglichkeit des Energie Contractings. Mir war das bis vor einigen Monaten nicht bekannt, aber mit dieser Methode kann man recht viel Geld sparen. Man hat kein Betreiberrisiko und mit der ganzen Energiegeschichte nichts mehr zu tun und spart obendrein noch recht viel Geld

Gruß aus Niedersachsen
Jürgen
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4936
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 1.Sep 2005 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hohe Strompreise: Sammelklage in Jena geplant

Gemeinsam mit Verbraucherverbänden bereitet der Jenaer Rechtsanwalt
Thomas Fricke derzeit eine Sammelklage gegen die Stadtwerke Jena
wegen überhöhter Strompreise vor. Betroffene Jenaer Haushalte können
sich beteiligen, sollten aber die "Überzahlung" sofort stoppen, rät
Fricke.

Lesen Sie die komplette Meldung unter
klick zum weiterlesen >>>


.
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2005 5:24    Titel: Antworten mit Zitat

A. Henneberg hat folgendes geschrieben::
Hohe Strompreise: Sammelklage in Jena geplant

....Sammelklage gegen die Stadtwerke Jena ......


Vorsicht, liebe Kläger !!!!!

Eine "Sammelklage" im us-amerikanischen Sinne gibt es in Deutschland NICHT !!!!
Jeder Kläger ist bei einer "Klagehäufung" (das dürfte hier gemeint sein), "ganz normale" Partei eines Rechtsstreites und trägt als Einzelner seine gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren und - im Unterliegensfalle - anteilig die Gerichtskosten sowie die Gebühren des gegnerischen Anwalts !
Also Vorsicht bei hohen Streitwerten, denn dann kann es unangenehme Kosten-Überraschungen geben !!!!

Beste Grüße

tropico
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4936
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 19.Okt 2005 7:53    Titel: Antworten mit Zitat

Stromnetzbetreiber zu transparenten Preisen verpflichtet

Netzentgelte können jetzt gerichtlich überprüft werden. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf das Verfahren um Gaspreise haben

Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof die Stromnetzbetreiber zu mehr Offenheit bei der Festsetzung ihrer Preise verpflichtet und eine gerichtliche Überprüfung der Netzgebühren für zulässig erklärt. Verbraucherschützer begrüßten das Urteil, das die Rechte der Konsumenten stärke und „sicher auch Auswirkungen auf laufende Verfahren um erhöhte Gaspreise haben wird“, wie Holger Krawinkel vom Bundesverband Verbraucherzentrale erklärte.

Der BGH gab dem alternativen Stromversorgungsunternehmen LichtBlick Recht, das einen Musterprozeß gegen den Mannheimer Netzbetreiber MVV Energie angestrengt hatte. Die LichtBlick GmbH leitet unter anderem Strom durch das Netz der MVV AG, wofür sie in der Vergangenheit ein nach ihrer Ansicht überhöhtes Nutzungsentgelt zahlen mußte.

„Ein entscheidender Durchbruch nicht nur für LichtBlick, sondern für den gesamten Markt“, kommentierte Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer von LichtBlick, das Urteil. „Der Bundesgerichtshof hat die Unternehmen verpflichtet, die Angemessenheit ihrer Entgelte für die Nutzung der Stromnetze gegenüber neuen Stromanbietern offen zu legen und nachzuweisen. In der Vergangenheit zu viel gezahlte Netzentgelte müssen zurück gezahlt werden.“

Durch die hohen Nutzungsentgelte strichen die 900 deutschen Netzbetreiber etwa fünf Milliarden Euro im Jahr zusätzlich ein, argumentierten die Kläger. LichtBlick wollte die Nutzungsentgelte gerichtlich überprüfen lassen, war damit aber sowohl vor dem Landgericht Mannheim als auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gescheitert. Die Gerichte waren der Ansicht, eine genauere Überprüfung könne nach dem Energiewirtschaftsgesetz nicht verlangt werden.

Der Kartellsenat des BGH führte in der Urteilsbegründung aus, die Beweislast für die Billigkeit des Preises trage der Netzbetreiber. Er könne sich nicht darauf berufen, daß seine Tarife von der zuständigen Behörde nicht beanstandet worden seien. Das Oberlandesgericht Karlsruhe muß nun in einem neuen Prozeß prüfen, ob die Nutzungsentgelte der MVV angemessen waren und den Wettbewerb nicht behinderten.

Position der Bundesnetzagentur gestärkt

Allerdings hat sich zwischenzeitlich mit Gründung der Bundesnetzagentur die Rechtslage geändert. Diese Behörde überprüft jetzt die Höhe der Preise für die Netznutzung. Im Frühjahr 2006 soll die Agentur erstmals Netzentgelte bei Elektrizität genehmigen. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes kommt der Karlsruher Entscheidung dennoch grundsätzliche Bedeutung zu. Denn auch andere monopolartige Unternehmen, wie die Betreiber von Flug- oder Fährhäfen müßten jetzt ihre Preise für die Nutzung ihrer Einrichtungen nachvollziehbar offen legen, so daß eine Diskriminierung von Nutzern ausgeschlossen werden könne. Damit werde es zu mehr Wettbewerb kommen.

Nicht nur die Rechte der Verbraucher, sondern auch die Position der Bundesnetzagentur seien durch das Urteil gestärkt worden, erklärte Verbraucherschützer Krawinkel. Die Unternehmen müßten künftig bei ihrer Kalkulation mehr Transparenz walten lassen, was auch der Agentur die Arbeit erleichtern werde.

Aktenzeichen beim Bundesgerichthof (Kartellsenat): KZR 36/04)


Pressemitteilung Nr. 144/05 vom 18.10.2005

Quelle:

http://www.welt.de/data/2005/10/18/791061.html
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RR-E-ft
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Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.Okt 2005 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Tropico, Danke für den Hinweis.

Aber sie wissen, was sie tun:

http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/050228/02/frames.html

Stadtwerke haben nicht gesperrt und nicht geklagt, da scheint also etwas faul zu sein:

http://www.unserjena.de/forum46.html

Es gibt bereits "Sammelklagen" gegen hohe Energiepreise, die von Verbraucherzentralen koordiniert werden.

Hier geht es um die Klärung ganz zentraler Fragen, weshalb solche Kanzleien wie Freshfilds Bruckhaus Deringer für den VDEW auf der Gegenseite erwartet werden.

Die Kosten trägt der Verbraucherverband.


Es zeichnen sich schon jetzt ganz interessante Entwicklungen ab:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1400&content_news_detail=4420&back_cont_id=4043


Wer bei dem Thema up to date sein möchte, kann sich hier informieren:

www.energiepreise-runter.de

http://forum.energienetz.de/viewforum.php?f=31


Ziel ist es, nachzuweisen, dass man als Verbraucher keinesfalls hilflos ist, weder bei Gas, noch bei Strom oder Fernwärme.


http://www.anwalt24.de/rechtsnews/artikel/76440/309476ecda38daada294bfe065453472


Danke, wenn viele uns die Daumen drücken !!!!

http://anbieterwechsel.strom-magazin.de/news/news_Verweigerung_der_Preiserhoehung_Verbraucherzentrale_Hamburg_veroeffentlicht_Musterbrief_12507.html

http://www.mdr.de/umschau/2140746.html

http://www.gaspreistabelle.de/gas/GText8.htm
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RR-E-ft
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Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.Okt 2005 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der erfreuliche neuere Entwicklung zu den Strompreisen in Jena ist natürlich hier zu finden:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1626

Im anderen Beitrag war der Link falsch gesetzt.
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4936
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 11.Nov 2005 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Widerstand gegen Strompreiserhöhungen formiert sich

Pressemitteilung von: i12 AG

Der Jenaer Rechtsanwalt Thomas Fricke macht sich keine großen Hoffnungen, dass E.ON seine Gaspreiskalkulation vollständig offenlegt. "E.ON beabsichtigt wohl nur, zukünftig die Gaspreise auf den Rechnungen der Kunden transparenter darzustellen. (...) Dies darf aber mit einer nachvollziehbaren und prüffähigen Offenlegung der Preiskalkulation nicht verwechselt werden", sagte er in einem Gespräch mit dem strom magazin.

Für das Energieportal, erreichbar im Internet unter www.strom-magazin.de, hat er die Aussage des größten deutschen Energiekonzerns, man habe nichts zu verbergen und werde daher seine Preiskalkulation veröffentlichen, kommentiert und analysiert. Sein Fazit: Nach der Offenlegung ist vor der Offenlegung. Immerhin hält er es aber für möglich, dass der hohe Rechtfertigungsdruck, der momentan auf die Energierversorger ausgeübt wird, mittelfristig zu sinkenden Gaspreisen führt.

Gleichzeitig gab der Energierechtsexperte, von dem ein großer Teil der im Internet und bei den Verbraucherzentralen zugänglichen Musterschreiben und Informationen zum korrekten Vorgehen bei der Verweigerung der Zahlung von überhöhten Gaspreisen stammen, einen Insider-Einblick in kommende Vorhaben der "Energiepreis-Rebellen". So sollten sich auch die Stromversorger darauf einstellen, dass viele Verbraucher die zum Jahresende angekündigte Strompreiserhöhungswelle nicht widerstandslos hinnehmen werden. "Nachdem bisher erfolgreich erheblicher Druck auf die Gaswirtschaft erzeugt werden konnte, erwarte ich, dass sich auch hinsichtlich von Strompreiserhöhungen eine entsprechende Verbraucherbewegung organisiert", ist sich Fricke sicher nicht arbeitslos zu werden. "Wasserdichte" Musterbriefe dafür gebe es längst.

Zugleich weiß der Anwalt zu berichten, dass zu Tariferhöhungen einzelner Stromversorger insbesondere auch im Bereich der Heizstromversorgung bereits rechtliche Schritte von Verbraucherverbänden geprüft werden.

Das vollständige Interview findet sich unter
http://professionals.strom-magazin.de/

***

Zitat:
Das strom magazin ist ein Info-Portal für den liberalisierten Energiemarkt. Branchenbeschäftigte finden hier tagesaktuelle Nachrichten und Verbraucher erfahren, wie sie effektiv gegen hohe Strom- und Gaspreise vorgehen können.


Zitat:
i12 AG
Annika Krisp
Turmstr. 5
35578 Wetzlar
Tel: 06441-210220
E-Mail: [E-Mail anzeigen]
www.strom-magazin.de
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4936
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Stromsparen im Haushalt:

Neue Website gibt Auskunft

Unter www.stromeffizienz.de gibt die Initiative der Deutschen Energie-Agentur (dena) praktische Tipps zur effizienten Stromnutzung.
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4936
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 29.Nov 2005 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hilft vielleicht dem einen oder anderem...

http://anbieterwechsel.strom-magazin.de/stromvertraege-online/staedte-check/
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frank neidzel
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Anmeldungsdatum: 17.07.2002
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Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 18.Dez 2005 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Verbraucher können aufatmen - vor allem wenn Hessen Schule macht: Das Bundesland hat als erstes eine beantragte Strompreiserhöhung nicht genehmigt. Wirtschaftsminister Alois Rhiel will mit der Entscheidung ein Zeichen setzen.

Dem schier unaufhaltsamen Anstieg der Strompreise hat Hessen als erstes Bundesland ein Ende gesetzt. Wirtschaftsminister Alois Rhiel erklärte am Sonntag in Wiesbaden, dass die Anträge auf Preissteigerungen von allen 50 Unternehmen abgelehnt würden.

"Die Strompreise für 3,7 Millionen private und gewerbliche Kunden werden nicht erhöht, sondern bleiben stabil." Verbraucherschützer nannten die Entscheidung "vorbildlich und zur Nachahmung empfohlen". Seine Entscheidung bezeichnete der CDU-Minister als "Teil des Kampfes gegen überhöhte Energiepreise in Deutschland. Nach den Preissteigerungen für Benzin und Diesel, für Heizöl und Gas sind vielen Haushalten weitere Belastungen nicht mehr zuzumuten".

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frank neidzel
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Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 18.Dez 2005 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Stromrebell Hessen
Hessen hat als erstes Bundesland die Anträge von 50 Energieversorgern zur Erhöhung der Strompreise ab Januar 2006 komplett abgelehnt. Die Entscheidung, mit der sich die unionsgeführte Landesregierung bei den Bürgern wohl beliebt macht, ist richtig.

http://www.ftd.de/me/cm/35259.html


.
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4936
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2005 6:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Stromkosten für eine vierköpfige Familie sind in den letzten fünf Jahren um 31,25 % gestiegen – von rund 500 auf 660 Euro im Jahr!

Stoppen Sie die Strom-Abzocker!
Briefmuster
klick hier >>>


Anschriften der Ministerpräsidenten




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GM&P Mod. Team
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 10.Feb 2006 9:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Niederlage im Stromstreit beim BGH

Ein Urteil aus Karlsruhe bringt Dynamik in die Diskussion über die Strompreise in Deutschland. Höchstrichterlich wurde einem Stromhändler gestattet, die Preiskalkulation von EnBW für die Nutzung ihres Netzes zu prüfen. ENBW hätte diese Daten lieber unter Verschluss gelassen.

Im Streit um die Höhe von Netzentgelten hat der Energiekonzern EnBW beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage erlitten. In einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil gab der BGH einem Stromhändler ohne eigenes Netz Recht, der die Höhe der EnBW- Preise für die Nutzung ihres Stromnetz gerichtlich überprüfen lassen will. Dies bestätigte der Anwalt des Klägers. Damit muss EnBW in einem neuen Verfahren seine Kalkulation offen legen.

den vollständigen Beitrag lesen sie unter;
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,399822,00.html
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GM&P Mod. Team
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 14.Feb 2006 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gericht bestätigt Preisstopp für Strom in Hessen

Im Kampf gegen Strompreiserhöhungen hat die hessische Landesregierung vor Gericht einen ersten Erfolg errungen. Im Eilverfahren wies das Verwaltungsgericht Gießen eine Klage des regionalen Stromversorgers ovag energie AG ab, der gegen den vom Wiesbadener Wirtschaftsministerium verhängten Preisstopp geklagt hatte. Das Gericht führte in seiner Entscheidung aus, das Unternehmen habe nicht schlüssig nachgewiesen, daß ihm ohne Preiserhöhung gravierende Verluste entstünden.
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