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Buchhaltung Newbie
Anmeldungsdatum: 03.11.2003 Beiträge: 12
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Verfasst am: 4.Jul 2005 19:27 Titel: Suche Hilfe |
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Hallo zusammen ,
ich suche dringend Rat und Hilfe.
Es geht um einen Mietvertrag .
ich habe nur eine Kopie des Vertrages ,das das Gericht ,noch die Staatsanwaltschaft anerkennt .
In dieser Kopie ist eine Unterschrift und derjenige behauptet ,er hätte diesen Vertrag nicht unterschrieben .sieht aus wie seine Unterschrift ,aber er ist sich sicher dass er dies nicht unterschrieben hat .
Den Orginal -Mietvertrag hat damals ein Rechtsanwalt mitgenommen mit andere Papiere .dies wurde mir von einer Sekrätärin die den Ordner mit den Unterlagen richtete und noch einer Person bestätigt .
Dieser Rechtsanwalt behauptet nun ,er hätte keine Unterlagen mitgenommen und hat dies auch bei der Polizei ausgesagt.
Nun steh ich da mit meiner Kopie , die nicht anerkannt wird .
wer weiß Rat ? für jeden Tipp bin ich Dankbar .
Gruß Buchhaltung |
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Jürgen1 Insider
Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 804 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 4.Jul 2005 19:35 Titel: |
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@ Buchhaltung
Ihr Problem liegt wirklich recht unglücklich. Was mir da so adhoc einfällt wäre ein Graphologe mit der Echtheit der Unterschrift zu beauftragen.
Legen Sie ihm die Kopie vor. Lassen Sie die Person die vorgibt nicht unterschrieben zu haben, eine Schriftprobe abgeben.
Ein Spezialist kann mit fast 100% feststellen, ob die Unterschrift von dieser Person geleistet wurde.
Nette Grüße aus Niedersachsen
Jürgen |
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Buchhaltung Newbie
Anmeldungsdatum: 03.11.2003 Beiträge: 12
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Verfasst am: 4.Jul 2005 19:47 Titel: |
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Laut Bundeskriminalamt ist es nicht möglich eine Kopie mit 100prozentiger Sicherheit festzustellen ob die Unterschrift echt ist .
trotzdem Danke . |
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Jürgen1 Insider
Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 804 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 4.Jul 2005 19:55 Titel: |
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Ich würde das aber doch machen lassen, denn wenn man es zu 98% sagen kann dann ist die Wahrscheinlichkeit recht groß.
Eine weitere Möglichkeit wäre Ihre Sekretärin unter Eid aussagen zu lassen.
Wurde der Mietvertrag denn angetreten oder wird er grundsätzlich abgelehnt, sonst könnte das Gewohnheitsrecht greifen.
Sie sollten etwas mehr von dem Fall darstellen, damit man sich ein besseres Bild machen kann.
Netter Gruß aus Niedersachsen
Jürgen |
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Buchhaltung Newbie
Anmeldungsdatum: 03.11.2003 Beiträge: 12
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Verfasst am: 4.Jul 2005 20:16 Titel: |
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Allso wir ,mein Partner und ich hatten damals 1999 eine GmbH.
Wir haben eine Halle angemietet .mein Partner hat den Mietvertrag unterschrieben .
Ich hatte noch eine zweite Firma ohne den zusatz GmbH
Die GmbH habe ich in einem Eigenantrag Insolwent gemeldet .
der Vermieter hat daraufhin den Zusatz GmbH geweißt was Er auch bei der Polizei zugab.Aber er sagte zwei bis Drei Tage später weil mein Partner den Mietvertrag nicht unterschrieben hätte .Das ist jedoch gelogen .
drei Steuerbüros haben in Kopie den Mietvertrag bei den Akten mit der Unterschrift meines Partners .Die Mietzahlungen wurden auch in den BWAS in der GmbH gebucht .Auch habe ich vom Vermieter Mahnungen wegen ausbleibender Miete an die GmbH gerichtet .
Das Gericht kommt zum Entschluss ich habe kein Orginal und ich muss bezahlen |
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Buchhaltung Newbie
Anmeldungsdatum: 03.11.2003 Beiträge: 12
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Verfasst am: 7.Jul 2005 9:45 Titel: |
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Es geht mir nicht um das bezahlen ,nein es geht vielmehr um die Dreistigkeit des Vermieters und meines früheren Partners einfach Prozessbetrug zu begehen und noch eine Falschaussage bei Gericht zu machen .
Gerechtigkeit in Deutschland?
dass ich nicht lache es wird nichts unternommen sogar die Staatsanwalt
die ja die Möglichkeit hätte Beweise bei dem Vermieter zu sichern unternimmt nichts .
Gerechtigkeit .Danke |
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Jürgen1 Insider
Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 804 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 7.Jul 2005 11:50 Titel: |
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@ Buchhaltung
Eine gute Bekannte von mir ist Staatsanwältin und wenn ich mir anhöre, wie es beim Gericht hinter den Kulissen teilweise zugeht verliert man den Glauben an das sogenannte Recht. Dieses Recht, woran in Deutschland viele glauben, das gibt es in der Realität nur noch sehr selten.
Seien Sie versichert, dass es sich bei Ihnen um keinen Einzelfall handelt .... wie heißt das Sprichwort:
"Auf hoher See und im Gericht befindet man sich in Gottes Hand".. und da ist was wahres dran.
Netter Gruß aus Niedersachsen
Jürgen |
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Buchhaltung Newbie
Anmeldungsdatum: 03.11.2003 Beiträge: 12
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Verfasst am: 7.Jul 2005 15:28 Titel: |
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Hallo Jürgen ,
ein Spruch ,den ich mir merken werde .
Danke nochmals für dein Typ ich probiere das mit dem Gutachter .Werde das Ergebniss mitteilen .
schöne Grüße
Helmut |
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Jürgen1 Insider
Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 804 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 7.Jul 2005 15:32 Titel: |
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@ Buchhaltung
Wenn ein Gutachter eine hohe Übereinstimmtung feststellt, dann würde ich das neu aufrollen. Ich würde mich freuen wenn Sie uns mitteilen was dabei rauskommt... ggf. kann dann überlegt werden was als nächstes zu tun ist.....
Ich drücke Ihnen die Daumen
Gruß aus Niedersachsen
Jürgen |
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