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Supercheck ermittelt unbekannt verzogene Schuldner!

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 23.Nov 2002 12:42    Titel: Supercheck ermittelt unbekannt verzogene Schuldner! Antworten mit Zitat

Die Zahlungsmoral der Deutschen ist schlecht wie nie. In den ersten sechs Monaten des Jahres gingen Gläubiger in mehr als 732.000 Fällen mit gerichtlichen Maßnahmen gegen ihre Schuldner vor. Das belegt eine aktuelle Studie der Wirtschaftsauskunftei Bürgel. Ein häufiger Grund für Forderungsausfälle: Viele Kunden ziehen um und versäumen dabei, Geschäftspartnern ihre neue Adresse zu hinterlassen. Ob aus Versehen oder aus purer Absicht jeder unbekannt verzogene Kunde oder Schuldner ist für Unternehmer ein Problem: Es droht der Verlust eines Geschäftspartners, und wer offenen Forderungen hinterherläuft, muss erheblichen Aufwand investieren.

Gut zu wissen: Das Internet-Portal supercheck.de sucht europaweit nach unbekannt verzogenen Personen. Initiator der Webseite ist die ebackoffice-GmbH aus Overath bei Köln. Der neue Dienst wendet sich ausschließlich an Freiberuflerpraxen und gewerblich tätige Unternehmen, und zwar unabhängig von der Rechtsform. Dazu zählen:

Betriebe in Handel und Handwerk,

Anwaltskanzleien,

der Versandhandel,

Banken und Versicherungen,

Leasingunternehmen,

Internet-Serviceprovider.

Wer eine Recherche starten will, muss ein berechtigtes Interesse vorweisen. Das ist der Fall, wenn Kunden eine bestehende Forderung haben.

Wird supercheck.de tätig, erhält der Kunde nicht nur eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt. "Die Daten der Behörden sind häufig veraltet", sagt Michael Basler. "Wir ermitteln in vier Stufen. Nach dem Ermittlungserfolg richten sich auch die Kosten, die auf unsere Kunden zukommen."

Ermittlungsstufe 1
Hier durchforstet das Unternehmen eigene Datenbestände und prüft eventuell gefundene Adressen auf ihre Zustellbarkeit. Im Erfolgsfall kostet das den Kunden 4,70 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Ermittlungsstufe 2
Helfen interne Datenbanken nicht weiter, findet ein Abgleich in Beständen von anderen Unternehmen statt. Bei einer erfolgreichen Abfrage muss der Kunde 6,20 Euro zahlen.

Ermittlungsstufe 3
Hier kommt es zu einer Anfrage bei einem der bundesweit 5.700 Einwohnermeldeämter. Kunden zahlen pro Ermittlungsauftrag 9,30 Euro.

Ermittlungsstufe 4
Bringt die Anfrage beim Einwohnermeldeamt noch immer nicht den gewünschten Erfolg, treten Personen auf den Plan, die persönlich nach dem Gesuchten forschen. "Unsere Mitarbeiter erkundigen sich dann beispielsweise bei Familienangehörigen, Nachbarn oder Vermietern," ergänzt Michael Basler. Ein entsprechender Auftrag kostet 34 Euro.

Zu den Kosten für die jeweiligen Stufen kommt noch eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer hinzu. supercheck.de bietet aber noch mehr. Weitere Services sind:

Ermittlung von Erben,

Ermittlung von Arbeitgebern,

Vollstreckungsauskünfte,

Ermittlung von Telefonnummern,

Prüfung von Bankverbindungen.

Schwere Zeiten für Schuldner, gauner und Taugenixe also.
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 13.März 2003 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Viele private Schuldner (etwa 15 Prozent) ziehen bei entsprechend hohen Schulden einfach um und versuchen so das Bezahlen der fälligen Rechnungen zu umgehen. Sie informieren erst Monate später ihr
Einwohnermeldeamt, manche überhaupt nicht, einige ziehen sogar ins Ausland.

Fällige Forderungen können dann nicht realisiert werden, weil der Gläubiger den Aufenthalt des Schuldners nicht mehr ermitteln kann. Laut Überzeugung der Inkasso-Branche wird die Meldepflicht bislang zu lax gehandhabt. Dies leistet einer schlechten Zahlungsmoral Vorschub. Der BDIU fordert die entsprechenden Ämter und Behörden daher auf, die bestehenden Regelungen zur Meldepflicht konsequent anzuwenden. Zudem sollten die Rückgriffmöglichkeiten auf öffentliche Register zur Ermittlung säumiger Zahler verbessert werden.

Mit dem Internetportal Supercheck.de ( www.supercheck.de ) bietet das
Unternehmen eBackoffice GmbH nun eine Lösung. Als marktführendes Portal ermittelt Supercheck.de jährlich 1,6 Millionen Anschriften, Auskünfte und Telefonnummern für über 1.000 Kunden aus ganz Deutschland. Supercheck.de nutzt nicht nur Auskünfte von Ämtern und Behörden, sondern greift auf hochaktuelle eigene sowie externe Datenbestände angebundener Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen zu. Der Supercheck Kunde kann zudem Recherchen
„vor Ort“ beauftragen und sollte ein Schuldner ins Ausland verziehen – so
stellt das kein Problem dar. Supercheck.de ist europaweit tätig. Die
Ermittlungsquote beträgt bis zu 90%.

Supercheck.de ist ein Gemeinschaftsportal des Risikomanagement-Spezialisten eBackoffice GmbH (www.ebackoffice.de) und dem Ermittlungsdienstleister Euro-PRO GmbH. Supercheck.de gehört heute zu den Marktführern im Bereich der professionellen Ermittlung von unbekannt verzogenen Kunden und Schuldnern in Deutschland und ganz Europa.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

http://www.supercheck.de
http://www.supercheck.at,
http://www.supercheck.ch
http://www.ebackoffice.de

Oder schreiben Sie an: [E-Mail anzeigen]

Tolle Sache - absolut empfehlenswert!
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purplepeopleeater
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 483
Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2003 1:56    Titel: danke für den tip! Antworten mit Zitat

hallo!
genau so was suche ich! - habe forderungen gegen ca 15 versch privatpersonen, einige hundertausendmark, die meisten unbekannt verzogen.
und weitergezogen, etc.
anfragen beim einw-amt kosten 10 mark oder euro??? - und man steht genauso nass da, nämlich vor dem nächsten meldeamt, das wieder geld will und keiner weiss wie oft und wie lange!
könnte doch alles bundesweit in einer datei sein, dann gäbe man gerne 10bis
20 euro für eine wertvolle!! auskunft aus.
werde es mal da versuchen!
wie sagte neulich einer: das www ist ein grosser misthaufen, aber es sind auch perlen darunter!
grüsse aus dem neckartal
alexander
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karlo1417
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 274
Wohnort: heute hier, morgen dort

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2003 7:46    Titel: Antworten mit Zitat

dem kann ich mich nur anschließen und die preise für diese dienstleistung können sich sehen lassen. super !
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matthes
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.01.2003
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2003 14:23    Titel: Adressencheck Antworten mit Zitat

Eine Adresse vom Sohn habe ich aber er sagt, dass er nicht weiß wohin sein Vater verzogen ist... , wenn man dann die Adresse hat und er aber sagt ich habe keine Geld mehr oder nie erhalten, als Auszahlung aus einer Anlage und man es ihm nicht beweisen kann, welche Wege geht man dann. Mit lieb bitte bitte sagen, ist denen doch nicht beizukommen.
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Joe99
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.10.2003
Beiträge: 37
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2003 16:23    Titel: Supercheck Antworten mit Zitat

Hallo,

das Ganze gibt es bereits mehrfach am Markt. Aber auch dort gilt: Wo kein Angeklagter - dort auch kein Richter.
Bei immer mehr Härtefällen führen auch diese Recherchen nicht zum Erfolg, wobei die Stufen Eins bis Drei nach meinen Erfahrungen am wenigsten ergiebig sind.
100 % Trefferquote gibt es hier auch nicht, daher warne ich vor allzu großer Euphorie.
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Zerti
Specialist


Anmeldungsdatum: 28.11.2003
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2003 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

In Deutschland obliegt die Meldepflicht nicht mehr beim Vermieter wie es früher einmal war, sondern beim Mieter. Wenn dieser bei einem "Freund" seine Bleibe gefunden hat, kann es sehr schwer werden den Aufenthaltsort ausfindig zu machen.
Gütertrennung, eidesstattliche Erklärung usw. sind zusätzliche Erschwernisse überhaupt zu seinem Geld zu kommen.

Auch die Verjährungsgefahr muss beachtet werden.

Ich kann immer wieder nur betonen, dass eine solide Vorgehensweise vor einem Vertragsabschluss der beste Schutz für einen Gläubiger ist. Lieber ein Geschäft nicht eingehen, als dem Geld hinterher zu laufen.
Nicht naiv sein, sondern den Vertragspartner eingehend und nüchtern prüfen.
* Wechselt er oft die Vertragspartner
* Hat er einen festen Wohnsitz (und wie lange schon)
* Wurde der Auftrag schriftlich fixiert
* In der Schuldnerliste z.B. bei der IHK nachfragen
* Zahlt er erst die alte Rechnung eilig, wenn er wieder einen neuen Auftrag erteilen will
* usw, usw

Hier ein guten Leitspruch:

Lieber nicht arbeiten, als für Nichts zu arbeiten

Und denkt daran, auch Anwälte leben nur von Mandanten. Die Gefahr hier nochmals eine Stange Geld zu verlieren ist nicht unerheblich.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 4403

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2006 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
direct/ Supercheck geht mit Supercheck Monitor neue Wege der Schuldnersuche

Pressemitteilung von: Supercheck GmbH

Die Supercheck GmbH erweitert ab sofort ihren Service der Adress-Ermittlung von unbekannt verzogenen Schuldnern um eine innovative Langzeitüberwachung. Alte, hoffnungslose Fälle werden nun über Supercheck Monitor aktiv überwacht. Denn irgendwann tauchen Schuldner wieder aus der Versenkung auf und werden dann über Supercheck Monitor erfasst.

Schuldner tauchen gerne ab
Unzustellbare Rechnungen oder Mahnungen haben häufig große finanzielle Verluste zur Folge. Forderungen müssen dann ausgebucht werden. Die Zahlungsausfälle summieren sich und sind mittlerweile ein Hauptgrund für die hohe Insolvenzquote deutscher Firmen.

Hoffnung für hoffnungslose Fälle
Viele neue Anschriften können bereits über www.supercheck.de ermittelt werden. Es verbleibt dennoch ein hartnäckiger, nicht ermittelbarer Rest. Hier muss in der Regel das Buch zugemacht und die Forderung abgeschrieben werden, denn alle gängigen Ermittlungsmethoden schlugen bei diesen Schuldnern fehl. Doch mit dem neuen Supercheck Service "Supercheck Monitor" gibt es selbst für diese Fälle Hoffnung. Supercheck überwacht diese Schuldner, das heißt deren Adressen werden permanent über den fortlaufend aktualisierten Eigenbestand von 6.9 Millionen Personen und über zahlreiche externe Konsumentendatenbanken abgeglichen. Der eigentliche Überwachungsvorgang ist kostenfrei. Kann jedoch eine neue Adresse ermittelt werden, kostet das 8,50 Euro. Über welchen Zeitraum eine Adresse überwacht werden soll, kann vom Kunden selbst ausgewählt werden.

Über die Supercheck GmbH:
Die Supercheck GmbH ist einer der führenden Ermittlungsdienstleister im Bereich der Adress-Ermittlung und europaweit tätig. Supercheck ermittelt jährlich über 2,2 Millionen Anschriften und Auskünfte von unbekannt verzogenen Kunden und Schuldnern für über 6.000 Unternehmen. Weiterführende Informationen unter www.supercheck.de .


Zitat:
Kontakt:

Katharina Desery
Marketing
Supercheck GmbH
Vorgebirgstr. 59
50667 Köln
Tel. 0221/42060-744
Email [E-Mail anzeigen]


Zitat:
Pressemitteilung übermittelt von directnews.
Für den Inhalt dieser Pressemitteilung ist allein das berichtende Unternehmen oder die berichtende Institution verantwortlich.
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-Henning-
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Anmeldungsdatum: 19.11.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2006 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus Maurischat hat folgendes geschrieben::


>>Viele private Schuldner (etwa 15 Prozent) ziehen bei entsprechend hohen Schulden einfach um und versuchen so das Bezahlen der fälligen Rechnungen zu umgehen. Sie informieren erst Monate später ihr
Einwohnermeldeamt, manche überhaupt nicht, einige ziehen sogar ins Ausland.

>>Fällige Forderungen können dann nicht realisiert werden, weil der Gläubiger den Aufenthalt des Schuldners nicht mehr ermitteln kann.

>>Die Ermittlungsquote beträgt bis zu 90%.



Ein Schuldner der nicht zahlen WILL, zahlt auch nicht.
Es ist ein grosser Unterschied zwischen "Ermitteln eines Schuldners" und "an sein Geld zu kommen".
Ein Schuldner braucht nichts weiter zu tun, als seine Besitztümer dem Ehepartener/Sohn/Tochter zu überschreiben und eine EV abzugeben. Alle Pfändungsversuche nach deutschem Recht laufen dann ins Leere.
Ich bin seit 16 Jahren selbstständig und habe bei vielen Kunden und Geschäftspartner eine solche Vorgehensweise erlebt. Anfangs habe ich mich auch an die Regeln gehalten und bin den regulären Weg (Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid/Pfändung) gegangen. Meist waren die Kosten höher als der Gewinn. Wenn ein Kunde zahlungsunfähig ist, gibt es nur die Möglichkeit, dass man Lieferungen einstellt, gelieferte Ware zurückholt oder man spekuliert und hofft, dass der Kunde nach einiger Zeit wieder zahlungsfähig ist und seine offenen Rechnungen bezahlt. Spätestens wenn eine EV oder ein Konkurs vorliegt, kann man als Gläubiger sein Geld grösstenteils vergessen. Einfaches Beispiel: Wir lieferten einem Kunden (Creditreform Index 2,x) ein komplettes EDV-Netzwerk. Kurze Zeit später war die Firma zahlungsunfähig und meldete Konkurs an. Die gelieferten Geräte wurden vom Kunden in andere Räumlichkeiten gebracht und es dauerte fast ein ganzes Jahr bis wir die Herausgabe vom Konkursverwalter bekamen. In dieser Zeit hatten wir Kosten für Rechtsanwalt, Inkassobüro, Mahnbescheid usw. Der Restwert der, teilweise unvollständigen, zurückgeholten Ware betrug noch ca 15% des ursprünglichen Wertes. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, direkt (notfalls gewaltsam) mit einigen Leuten die Geräte herauszuholen ??? Was hat mir als Lieferant eine vorherige Bonitätsabfrage gebracht???
Was bringt mir das Ermitteln eines Schuldners, wenn die Kosten (nicht des Ermittelns, sondern die des gesamten Mahn- und Vollstreckungsvorgangs) höher sind als der Wert der pfändbaren Gegenstände???
Im Gegenzug gibt es einige Kunden, die bereits eine EV abgelegt oder eine Insolvenz laufen haben und trotzdem pünktlich ihre Rechnungen bezahlen, da sie sich der Konsequenzen (Anzeige wegen Betrugs) bewusst sind.
Was habe ich davon, wen ich zwar weiss, dass der Schuldner in der Garage ein Ferrari stehen hat, dieser aber angeblich seiner Frau gehört?
Was bringt mir die Möglichkeit einer Taschenpfändung? Wenn der Schuldner sein Bargeld in einem Briefumschlag mit anderem Namen mit sich trägt (Postgeheimnis, darf vom GV nicht geöffnet werden)?
Fazit: Wenn man sich als Lieferant zu weit aus dem Fenster lehnt, kann es sehr schnell in die Hose gehen. Irgendwelche vorherigen Abfragen oder irgendwelche Rettungsversuche wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, kosten unnötiges Geld und führen nicht zum gewünschten Erfolg.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 4403

BeitragVerfasst am: 9.Aug 2006 6:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
... immer mehr Menschen verziehen unbekannt

Pressemitteilung von: Supercheck GmbH

Seit Einführung der Verbraucherinsolvenz im Jahr 1999 meldet das Statistische Bundesamt mit 8002 Insolvenzen den jemals höchsten gemessenen Monatswert. Seit 1999 ist die Zahl der Privatinsolvenzen auf 237.000 gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat Mai 2005 stieg die Anzahl um über 54 Prozent. Gründe für Privatinsolvenzen sind insbesondere Verschuldung durch Arbeitslosigkeit und Scheidungen. Beide Insolvenzursachen sind auch Hauptgründe für einen Umzug. Der Zusammenhang ist bemerkenswert, denn auch Supercheck meldet als einer der führenden Adressermittler unbekannt verzogener Kunden und Schuldner einen Anstieg der Ermittlungsmengen für Mai und Juni um 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Problem multipliziert sich, denn eine Person hinterlässt erfahrungsgemäß zwischen fünf und sieben Gläubiger, welche allesamt aufwändige und teils kostenintensive Adressermittlungen durchführen müssen. Und eine Adressermittlung muss sein, denn ohne zustellfähige Adresse können die Gläubiger ihre Forderungen nicht durchsetzen und müssen diese abschreiben.

"Das Abschreiben von Forderungen ist wiederum eine der Hauptinsolvenzursache bei Firmen", sagt Michael Basler, Geschäftsführer der Supercheck GmbH.

Verwischen von Spuren
Die Methoden der Schuldner werden immer raffinierter. Viele melden sich nicht mehr an-, ab- oder um und sind so über eine Einwohnermeldeamtsanfrage nicht zu ermitteln. Oft werden falsche Angaben bereitgestellt, um die Gläubiger auf eine falsche Fährte zu locken, wie z.B. "Verzogen nach Italien", dabei wohnt der Schuldner direkt um die Ecke. Manche Schuldner versehen Briefe von Gläubigern sogar eigenhändig mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" und schicken ihn zurück. In besonders dreisten Fällen wird eine Todesannonce in die Zeitung gesetzt, wohl wissend, dass diese Sterbeeinformationen von einigen Adresshändlern erfasst und in Sterbedateien zusammengefasst an Unternehmen weitergeleitet werden. So tauchen bei vielen Unternehmen Lebendige auf einmal als verstorben auf. Die Gläubiger stellen dann die Nachforschungen ein, der Schuldner hat sein Ziel erreicht. Dass diese Handlungen der Schuldner ordnungswidrig, illegal oder auch den Straftatbestand der Dokumentenfälschung erfüllen, ist dem einen oder anderen Schuldner mittlerweile egal.

Hilfe finden geschädigte Unternehmen bei der Supercheck GmbH ( www.supercheck.de ). Das Unternehmen ist als einer der führenden Adressermittler für über 8.000 Unternehmen tätig. Die professionelle Adressermittlung mit Zustellbarkeitsprüfung jeder ermittelten Adresse kostet zwischen 4,70 und 9,30 Euro und dauert zwischen fünf und 20 Tagen. Neben Einwohnermeldeamtsanfragen werden umfangreiche eigene und externe Datenbanken anderer Unternehmen abgefragt.

Beauftragt wird bequem über das Internet auf www.supercheck.de - Bis auf eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20,00 Euro kennt der Dienstleister keine Mindestmengen oder Monatspauschalen. Nach der schnellen Anmeldung kann der Kunde sofort eine Recherche in Auftrag geben. Sobald das Ermittlungsergebnis vorliegt, erhält der Kunde eine Benachrichtigung per e-Mail. Supercheck ermittelt ausschließlich für Unternehmen und Rechtsanwälte oder Ärzte.

Zitat:
Über Supercheck GmbH:
Die Supercheck GmbH mit Sitz in Köln ist Europas führender Ermittlungsdienstleister im Bereich der Adressermittlung.
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