| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3540
|
Verfasst am: 27.Jun 2006 7:40 Titel: Unklare Patientenverfügung |
|
|
| Zitat: |
Rat vom Ethiker aus der Klinik
Dr. Klaus Kobert moderiert Ethik-Konsile für Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige / Endgültige Entscheidung liegt beim verantwortlichen Arzt
KÖLN. Ärzte und Pflegende in Grenzsituationen nicht allein lassen und dem Patientenwillen gerecht werden - seit August 2005 ist das die Aufgabe von Dr. Klaus Kobert. Der Anästhesist aus dem Evangelischen Krankenhaus Bielefeld ist hauptamtlicher klinischer Ethiker, der nach eigenen Angaben einzige außerhalb einer Universitäts-Klinik in Deutschland.
Bei einem Ethik-Konsil berät Kobert andere Mediziner und Pfleger des Hauses, die mangels erklärtem Willen des Patienten oder einer unklaren Patientenverfügung vor der Frage stehen, ob die weitere Behandlung eines schwerstkranken, bewußtlosen Patienten noch in dessen Sinne ist oder nur das Leid verlängert.
"Dürfen wir alle Technologien, die einsetzbar sind, auch einsetzen? Wird das dem Patienten gerecht?" Das sind entscheidende Fragen für Kobert. Als Oberarzt auf einer von fünf Intensivstationen am Krankenhaus hat er vor seiner Tätigkeit als Ethiker selbst jahrelang Erfahrung in diesem Grenzbereich gesammelt.
Stärken der Konsile liegen in ausgewogenen Entscheidungen
Derzeit hält Kobert monatlich etwa zwei Konsile ab. "Eine Sitzung dauert meistens eine Dreiviertelstunde bis Stunde." Beteiligt sind neben den behandelnden Ärzten das Pflegepersonal, Seelsorger und Angehörige. Die Stärke des Konsils liege darin, daß jede Gruppe verschiedene Perspektiven einbringe. "Das führt zu einer verantwortungsvollen und ausgewogenen Entscheidung." Kobert fungiert in der Sitzung als Moderator.
"Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, versuchen wir, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ergründen", sagt der Arzt. In diesem Fall machen er und seine Kollegen sich auf die Suche nach geeigneten Ansprechpartnern. "Der Hausarzt ist ein ganz wichtiger Ansprechpartner", sagt er.
Weiterhin sucht er das Gespräch mit den Angehörigen. Nicht immer sind deren Aussagen allerdings mit dem Willen des Patienten in der spezifischen Notsituation identisch. "Jeder Fall ist ein Einzelfall mit individuellen Rahmenbedingungen", berichtet Kobert.
Außerdem sei auch nicht jede Patientenverfügung so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick erscheine. Wie im Fall eines demenzkranken Mannes, der in der Klinik plötzlich keine Nahrung oder Flüssigkeit mehr zu sich nahm, erinnert sich Kobert. In einer Patientenverfügung hatte sich der Mann gegen lebenserhaltende Maßnahmen ausgesprochen.
Auch der Sohn hatte sich mit Verweis auf den Patientenwillen gegen eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr ausgesprochen. Aus medizinischer Sicht, so Kobert, habe es sich lediglich um eine vorübergehende Verweigerung von Nahrung und Flüssigkeit gehandelt - für die Mitarbeiter eine schwierige Situation.
Ohne Konsilentscheidung wäre der Patient verdurstet
"Die Schwester sagte, sie könne den Patienten nicht einfach verdursten lassen", schildert Kobert die Notlage. Er berief ein Konsil ein, in dem der Sohn seine Aussagen relativierte. Das Konsil entschied, den Mann weiter zu behandeln.
Mit Erfolg: Der Patient konnte das Krankenhaus nach kurzer Zeit wieder verlassen. "Wenn die Patientenverfügung sehr pauschal gehalten ist, müssen wir den Patienten auch vor den Konsequenzen seiner Verfügung schützen", sagt Kobert.
Das trifft auch dann zu, wenn der Patient psychisch gar nicht in der Lage war, seinen Willen in einer Patientenverfügung zu erklären. Der Arzt schildert den Fall eines jungen Mannes, der nach einem Selbstmordversuch auf der Intensivstation behandelt wurde. In einer formlosen Patientenverfügung hatte sich der Mann gegen eine weitere medizinische Behandlung für den Fall ausgesprochen, daß der Suizid scheitert, so Kobert.
Nach eingehenden Recherchen diagnostizierten die Ärzte eine unbehandelte psychische Erkrankung des Patienten und entschieden sich für die maximale Behandlung. Trotz aller Bemühungen starb der junge Patient.
In den meisten Situationen leisten die Ärzte dem in der Verfügung geäußerten Patientenwillen Folge, betont Kobert. Einen Automatismus für oder gegen das Leben des Patienten gebe es nicht. "Im Konsil kann der behandelnde Arzt nicht überstimmt werden", sagt Kobert.
Schließlich trägt er juristisch die Verantwortung. Zudem müsse auch auf die Empfindungen der Angehörigen Rücksicht genommen und ihnen beispielsweise genügend Zeit gegeben werden, um Abschied zu nehmen. "Die Angehörigen müssen in den Beratungsprozeß eingebunden werden", erklärt Kobert.
Für den Erfolg des Ethik-Konsils ist nach Ansicht des Anästhesisten der persönliche Einsatz der Mitarbeiter an der Klinik maßgebend.
Ethikarbeit lebt vom ehrenamtlichen Engagement
"Die Ethik-Arbeit lebt im wesentlichen vom ehrenamtlichen Engagement vieler Mitarbeiter. Sonst würde es nicht funktionieren." Damit die Beratung in Zukunft nicht allein von Koberts Präsenz an der Klinik abhängt, werden nach und nach zwölf Mitarbeiter in die Arbeit eingebunden. |
Quelle: Ärzte Zeitung - Bülent Erdogan
Weitere Links zu Patientenverfügungen
www.patientenverfuegung.de
Ärztekammer Hamburg
Evangelische Kirche
Ärzte-Zeitung
Malteser
Diakonie
Bundesnotarkammer |
|
| Nach oben |
|

|
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3540
|
Verfasst am: 27.März 2007 6:25 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Bundestag berät über neues Gesetz zur Patientenverfügung
Die geplante Regelung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bleibt wegen der schweren ethischen Konsequenzen umstritten. Das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken verlangte am Montag, die Zulässigkeit dieser Patiententestamente auf die Sterbephase zu begrenzen. Hingegen setzte sich die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz-Stiftung für eine weitgehende Respektierung des verfügten Willens von Kranken ein.
Der Bundestag wird am Donnerstag den 29.03.2007 erstmals über eine gesetzliche Regelung für die Patientenverfügungen beraten
** Auszug aus der MZ-web
vollständig ->> hier |
|
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3540
|
Verfasst am: 1.Apr 2007 7:57 Titel: |
|
|
Patientenverfügung spaltet den Bundestag +++
Mehr als drei Stunden hat sich der Bundestag Zeit für eine Debatte über die Rechte von todkranken Menschen genommen. Befreit vom Fraktionszwang entwickelte sich eine Diskussion ohne die sonst übliche "Schlachtordnung". Der Ausgang der Debatte ist völlig ungewiss...
mehr |
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3540
|
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3540
|
Verfasst am: 6.Mai 2008 14:57 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Patientenverfügungsgesetz auf der Kippe?
Es war eigentlich zu vermuten. Nachdem die CDU/CSU aus Respekt vor den Kirchen „einstweilen“ davon Abstand genommen haben, nach der SPD ihren eigenen Entwurf zur Regelung der Patientenverfügung ins Parlament einzubringen, scheint nunmehr die Botschaft des Herrn Kauder eindeutig zu sein: er hält es für möglich, dass es kein Gesetz geben werde. Kauder philosophiert über die Frage, dass vielleicht die Politik erkennen müsse, dass bestimmte Lebenssituationen sich einer gesetzlichen Regelung verschließen (Quelle: Tagesspiegel – online v. 04.05.08).
Damit liegt Kauder im Übrigen ganz auf der Linie des Präsidenten der Bundesärztekammer, der in der Debatte stets betont hat, dass „letzte Fragen“ des Lebens (und freilich auch des Sterbens) nicht normierbar seien.
Verweigert also die CDU den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Lande den notwendigen Grundrechtsschutz? Anlass zu dieser kritischen Nachfrage besteht allemal, ist es doch unbestritten, dass der Staat vor seinen Rechtssetzungsaufgaben nicht kapitulieren kann, denn schließlich hat er seiner Verpflichtung zum Grundrechtsschutz nachzukommen. Die Gerichte sind auf Dauer wohl nicht nur überfordert, die Rechtsfragen im Wege des rechtsfortbildenden „Richterrechts“ zu entscheiden, sondern vor allem hierfür auch nicht (!) zuständig, mal ganz von den Differenzen zwischen dem Straf- und Zivilsenat beim BGH abgesehen.
Der Vorbehalt des Gesetzes weist einzig in die richtige Richtung und deshalb müssen die Fragen in einem rechtsförmigen Gesetzgebungsverfahren geregelt werden!
Sollte die CDU tatsächlich ihre Mitwirkung mit Blick auf die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates nachhaltig verweigern, trägt diese ohne Frage in einem ganz entscheidenden Punkt zum Untergang einer Rechtskultur bei und überantwortet ein gesamtes Staatsvolk in die Hände eines „Schattengesetzgebers“. Die Integrität und die Tugendhaftigkeit der BÄK und Kirchen steht hier nicht in Frage, wohl aber ihr „Sendungsbewusstsein“, den Patienten bei den von ihm zu entscheidenden Fragen an seinem Lebensende „ethisch zwangsbeglücken zu wollen“.
Die Bundestagsabgeordneten sind aufgefordert, in dieser Frage fraktionsübergreifend sich dem Problem anzunehmen und ihre parlamentarischen Pflichten wahrnehmen. Einen Fraktionszwang (auch nicht einen solcher „faktischer Natur“) darf es nicht geben und es wird hier der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Abgeordneten sich ihrer Verantwortung und der Bedeutung des Vorbehalt des Gesetzes bewusst werden.
Sollten das Patientenverfügungsgesetz und die Bestrebungen hierzu „begraben“ werden, hat die Patientenautonomie nachhaltigen Schaden genommen.
Pressemitteilung von: IQB - Lutz Barth |
|
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3540
|
Verfasst am: 24.Jun 2008 20:16 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Wenige Tage vor der Beratung im Bundestag hat die Bundesärztekammer ein Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen abgelehnt.
«Wir haben Klarheit - und diese wird durch ein Gesetz nicht noch klarer werden», sagte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe. Der Bundestag wird am 26.06.2008 erstmals einen Gesetzentwurf erörtern, der grundsätzlich die bindende Wirkung von Patientenverfügungen vorsieht. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) verteidigte die Vorlage. «Gerade Alte und Schwerstkranke müssen Gewissheit haben, dass ihnen einerseits medizinisch sinnvolle Maßnahmen nicht vorenthalten werden und sie andererseits keine Zwangsbehandlung dulden müssen.»
Verbindliche Verfügung
Ärztepräsident Hoppe sagte: «Patientenverfügungen sind verbindlich, wenn sie klar und eindeutig sind - und auch verbindlich, wenn der Arzt anderer Meinung ist.» Voraussetzung sei, dass die Verfügung auf die Situation zutreffe, in der die Entscheidung zu einer Behandlung getroffen werden müsse, und sich der Patient aktuell - etwa weil er im Koma liegt - nicht äußern könne. Zudem dürfe nicht angenommen werden, der Patient habe seine Meinung geändert. |
* Quelle: Beck-aktuell |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|