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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 24.Aug 2006 19:05 Titel: Was kann ich gegen eine überhöhte Telefonrechnung tun ? |
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In einer solchen Telefonrechnung werden unbekannte Verbindungen in Rechnung gestellt, die oft von sog. Internet-Dialern verursacht worden sind. Die Auswertung vieler Gerichtsurteile zu dieser Problematik hat ergeben, dass die Zahlungsklagen der Telefongesellschaften zu mehr als 70 % abgewiesen werden, wenn die Verbindung weder bewusst noch gewollt aufgenommen wurde.
Dies bedeutet aber auch, dass der Verbraucher, der nicht zahlt, im Falle einer zivilgerichtlichen Zahlungsklage mit einer 30 %igen Wahrscheinlichkeit – teils mit abwegigen Begründungen - zur Zahlung verurteilt werden könnte.
Warum beginnt die Sicht der Dinge aus der Gerichtsperspektive? Weil nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kaum eine Telefongesellschaft außergerichtlich von ihrer vermeintlichen Forderung ablässt. Die Telefongesellschaften versuchen grundsätzlich, den Verbraucher mit einer Unzahl von Mahnschreiben mit ständig steigenden Forderungsbeträgen quasi sturmreif zu schiessen. Der Verbraucher soll verunsichert werden, damit er endlich zahlt.
Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten, diesem Spuk ein Ende zu setzen: Entweder durch Zahlung oder durch eine Zahlungsverweigerung. Bei einer Zahlungsverweigerung kann es aber u. U. zu einem Zivilprozess mit dem entsprechenden Kostenrisiko kommen.
Jeder betroffene Verbraucher muss also spätestens jetzt für sich entscheiden, ob er mit dem prozessualen Restrisiko leben kann. Unter Beachtung dieses Restrisikos empfiehlt sich folgende Vor-gehensweise :
Grundsätzlich muss immer derjenige, der Geld von einem anderen haben will, die Voraussetzungen dafür auch darlegen und beweisen. Dabei geht es fast immer um eine sog. Mehrwertdienstleistung. Hierzu müsste die Telefongesellschaft beweisen, dass dazu ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. Da ein Vertrag niemals heimlich zustande kommen kann, müsste die Telefongesellschaft beweisen, dass der Kunde bewusst und gewollt, z. B. auch durch einen Mausklick im Internet eine entsprechende Willenserklärung abgegeben hat. Es kommt dabei nicht auf die subjektive Sicht des Kunden an, sondern auf den sog. objektiven Empfängerhorizont.
Nach der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) hat der Kunde im Reklamationsfall einen Anspruch auf einen Einzelverbindungsnachweis und die Durchführung einer technischen Prüfung, deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist. (Musterschreiben)
Die Vorlage eines Einzelverbindungsnachweises, genügt übrigens nicht den gesetzlichen Erfordernissen, da es sich hierbei lediglich um eine verkörperte Behauptung seitens der Telefongesellschaft handelt. Auch die weitere Behauptung, es sei alles geprüft worden und es sei dabei kein Fehler entdeckt worden, reicht zur Beweisführung vor Gericht nicht aus.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale muss sich aus der Dokumentation der technischen Überprüfung ergeben, dass der Kunde bewusst und gewollt die fragliche Verbindung verursacht hat.
Weitergehende Fragen beantwortet telefonisch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Mo+Di+Fr von 10.00 bis 13.00 Uhr und Mi von 10.00 bis 20.00 Uhr unter 09001-8877100 für 1,86 Euro pro Minute.
Oder rund um die Uhr die Email-Beratung.
www.verbraucherzentrale-berlin.de |
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Itchy Specialist
Anmeldungsdatum: 15.12.2003 Beiträge: 162 Wohnort: MeckPomm & Hamburg
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Verfasst am: 24.Aug 2006 19:47 Titel: Re: Was kann ich gegen eine überhöhte Telefonrechnung tun ? |
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| Moderator GM&P hat folgendes geschrieben:: |
Weitergehende Fragen beantwortet telefonisch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Mo+Di+Fr von 10.00 bis 13.00 Uhr und Mi von 10.00 bis 20.00 Uhr unter 09001-8877100 für 1,86 Euro pro Minute.
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Also wenn ich etwas gegen überhöhte Telefonrechnungen tun möchte, dann würde ich schonmal da nicht anrufen.  |
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Ashan Newbie
Anmeldungsdatum: 18.06.2003 Beiträge: 11
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Verfasst am: 25.Aug 2006 19:59 Titel: Re: Was kann ich gegen eine überhöhte Telefonrechnung tun ? |
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| Itchy hat folgendes geschrieben:: |
| Moderator GM&P hat folgendes geschrieben:: |
Weitergehende Fragen beantwortet telefonisch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Mo+Di+Fr von 10.00 bis 13.00 Uhr und Mi von 10.00 bis 20.00 Uhr unter 09001-8877100 für 1,86 Euro pro Minute.
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Also wenn ich etwas gegen überhöhte Telefonrechnungen tun möchte, dann würde ich schonmal da nicht anrufen. |
Warum nicht? |
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Itchy Specialist
Anmeldungsdatum: 15.12.2003 Beiträge: 162 Wohnort: MeckPomm & Hamburg
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Verfasst am: 26.Aug 2006 13:04 Titel: Re: Was kann ich gegen eine überhöhte Telefonrechnung tun ? |
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| Moderator GM&P hat folgendes geschrieben:: |
für 1,86 Euro pro Minute.
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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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Verfasst am: 28.Aug 2006 12:57 Titel: telekom betrügt und nötigt ihre kunden fortlaufend |
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guten tag!
ich habe - nicht zum ersten mal - ärger mit der telekom / t-online.
dass die rechnungen seit jahren falsch sind, daran habe ich mich gewöhnt.
früher kam, nach einigen mahnungen, ein gerichtlicher mahnbescheid, gegen den man sich auf üblichem wege wehren konnte.
neuerdings stellt die telekom gleich die leitung ab. ich hatte das problem bereits im mai, da waren etwas über hundert euro "offen",
plötzlich ging weder telefon noch internet/dsl.
folglich konnte ich mich nicht mal darüber beschweren, auch keine rechnungen - an wen auch immer - bezahlen/überweisen (netbanking).
ich hatte damals dann die unberechtigte forderung / rechnung auf dem papierweg beglichen, nachdem ich dazu genötigt wurde.
eine kommunikation mit der telekom oder sonst wem war ja nicht möglich.
nun kam im laufe des august wieder eine mahnung, über strittige rückstände, ca 90 euro.
und seit heute früh geht kein telefon mehr.
zum glück noch das www.!
da meine mutter, krank u 100% schwerbehindert, öfter mal einen arzt braucht und wichtige op-termine organisieren muss,
bleibt nun nur der notruf 112, der aber hier auch nicht wirklich weiterhilft.
das verhalten der telekom stellt doch eindeutig eine nötigung dar?
jeder handwerker, kfm., muss gerichtlich mahnen, warum die t-kom nicht?
ich selbst bin mitbenutzer des anschlusses, der auf meine mutter lautet. kann ich der telekom schadenersatz / verdienstausfall berechnen?
letzte zahlung an die t-com erfolgte am 11.8.
ich scheue ein gerichtliches verfahren nicht, aber wohl die telecom!
wenn ich jemanden nötige, werde ich dafür bestraft! - die telekom kann sich wohl alles erlauben? |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 28.Aug 2006 14:16 Titel: |
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| Zitat: |
| ....letzte zahlung an die t-com erfolgte am 11.8. |
Nach meinem Kenntnisstand gehen die Rechnungen um den " 25. " des Monats raus.
Im Kopf der Rechnung steht eindeutig : Zahlungsfrist 10 Tage.
Wäre bei Ihnen dann überschritten, mit den Abschaltungsfolgen dazu.
Auf der Rechnung sind auch eindeutig Reklamationskontakte genannt - wurde immer höflich bedient.
Meine vollkommen unmaßgebliche Meinung. |
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