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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 10.Okt 2004 18:43 Titel: Wie komme ich zum - richtigen - Anwalt? |
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Da ist er - der Streifall.
Die Frage - Wer ist der richtige Anwalt?
Ein Beispiel:
Streitfälle zwischen Mietern und Vermietern spitzen sich mitunter so zu, dass der Gang zum Gericht unvermeidlich scheint. Dort ist spätestens ab der Instanz Landgericht das Auftreten professioneller Rechtsvertreter angesagt - und auch für den Prozessausgang kann die Wahl des richtigen Rechtsanwalts entscheidend sein.
Wie aber findet man den?
Die meisten Rat Suchenden wenden sich bei juristischen Problemen an ihren "Hausanwalt", ähnlich wie bei Gesundheitsproblemen an den Hausarzt. Manche auch folgen Empfehlungen von Freunden, die mit ihrem Rechtsbeistand zufrieden waren - diese bequemste ist nicht immer die beste Lösung.
Denn:
Jeder Fall ist anders - was Richter auch sagen, wenn sie im Fall X einen Zeitungsartikel zum Urteil Y gezeigt bekommen. Während der eine Fall dem Standard aus "BGB - leicht gemacht" entspricht, kann eine andere Nuance im Mietvertragstext viel Aktenstudium bedingen.
Kennt sich ein Anwalt nicht gründlich darin aus, kann das für den Klienten Nachteile haben. Das größte Know-how besäße der "Fachanwalt für Mietrecht", der sich schon in manche Pressenotiz verirrt hat - obwohl es ihn noch gar nicht gibt. Dieser Titel ist in der allgemeinen Diskussion, doch manche Anwälte haben Argumente dagegen: Das Mietrecht gehört zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und ist dort seit der Mietrechtsreform konzentriert auf eine Reihe von Paragrafen zu finden. Mietrechtliche Fragen klären zu können, sehen Anwälte als eine bei allen Kollegen vorhandene Kernkompetenz - und dass ein Jurist bei einer halbwegs unbekannten Fallkonstellation in Kommentar-Wälzern oder Fachzeitschriften nach vergleichbaren Urteilen suchen muss, sei für Anwälte (wie auch für den Richter, der den Fall später entscheiden muss) doch täglich Brot.
Immerhin darf ein Anwalt heute die Bezeichnung "Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht" führen, wenn er sich mindestens zwei Jahre lang hauptsächlich mit solchen Fragen befasst hat. Maximal drei Tätigkeitsschwerpunkte anzugeben, ist erlaubt. Aber: Der Hinweis "Interessensschwerpunkt Mietrecht" besagt nur, dass sich der Anwalt dafür interessiert. Er muss dazu keinerlei Nachweise über Spezialwissen erbringen.
Das trifft für viele andere Bereiche ebenfalls zu. |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Suhler Newbie
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 6
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Verfasst am: 8.Dez 2004 22:01 Titel: hier mal ein Praxistipp |
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ich habe vor Jahren geschlossene Immobilienfonds vermittelt, die heute nicht immer die damls geweckten Erwartungen erfüllen (wie auch bei diesem Verlauf im Immobilien - und anderen - Markt). Nun haben sich wg. der aktuellen Rechtsprechung einige Kunden an mich gewandt wg. Rückabwicklung usw. Die Hoffnung, die da einige Urteile gemacht haben, ist ja groß. Allerdings ist oft auch der Weg ein Langer. Welche Empfehlung sollte ich aber abgeben? Ein bischen in der Zwickmühle war ich schon deshalb, weil ich in der Verwanschaft selbst so einen "Paragraphenreiter" habe. Lösung: Ich habe 3 identische Fälle (Gleicher Fond, gleicher Vermittler, gleiche Informationen und gleiche Bank an drei verschiedene Anwaltskanzleien gegeben. Ergebnis: 3 unterschiedliche Vergleiche mit der Bank. Zwischen 20 , 35% und 50% Darlehensnachlaß. Deshalb hier ein Tipp in Bezug auf geschlossene Immobilienfonds (50% und mehr Darlehensnachlaß) : Rechtsanwalt Sven Fleischmann, Kasernenstrasse 8, 98617 Meiningen, Tel. 03693 - 50 76 31.
Scheut den Weg nicht und viel Erfolg allen Betroffenen (hab selbst auch reichlich gekauft) und keine Fristen verpassen!
Euer Suhler |
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