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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 30.Jul 2007 9:47 Titel: Wie sich Anwohner gegen Straßenlärm wehren können |
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Wenn ein Auto mit durchschnittlicher Geschwindigkeit an einem Wohnhaus vorbeifährt, entsteht ein Schallpegel von etwa 60 Dezibel. Ein solches Geräusch ist für die Bewohner des Hauses meist harmlos, weil es nicht viel lauter ist als ein normales Gespräch. Zimmerlautstärke wird allerdings schnell überschritten, wenn gleich mehrere Fahrzeuge dort vorbeifahren. Doch Anwohner, die hohem Verkehrslärm ausgesetzt sind, können für mehr Ruhe sorgen.
Wer an einer stark befahrenen Straße wohnt, kann noch 30 Jahre, nachdem sie gebaut wurde, einen Anspruch auf schallmindernde Maßnahmen geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verkehrslärm, der von dieser Straße ausgeht, aktuell mindestens drei Dezibel höher ist als ursprünglich geplant. Zu diesem Urteil kamen die Richter des Bundesverwaltungsgerichts im März dieses Jahres.
Aktenzeichen des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht: 9 C 2/06
Sie gaben damit Bürgern Recht, die in der Nähe einer 1974 errichteten Bundesstraße wohnen. Trotz des stark gestiegenen Autoverkehrs fehlten dort Lärmschutzwände. Bis zu diesem Urteil wurden schallmindernde Maßnahmen im Normalfall nur innerhalb der ersten 15 Jahre nach dem Bau einer Straße bewilligt, erklärt Stefan Rappen, Rechtsanwalt und Experte für Verwaltungsrecht. Auf diesen Zeitraum bezieht sich die so genannte Lärmprognose. Hierbei wird geschätzt, wie sich der Verkehr auf dieser Straße entwickeln wird:
"Wenn die Lärmprognose nach 15 Jahren dergestalt ist, dass die erwartete Lärmbelastung eigentlich noch richtig getroffen worden ist, also noch keine unvorhersehbare Lärmentwicklung aufgetreten ist, sagt das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung, dass gleichwohl auch in dem Zeitraum zwischen 15 und 30 Jahren immer noch dieser Anspruch geltend gemacht werden kann."
Bürger, die den ständigen Verkehrslärm vor der Haustür leid sind, sollten ihren Anspruch auf Lärmschutz mit einem formlosen Antrag, also mit einem normalen Schreiben beim Betreiber der Straße geltend machen. Bei Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen ist die Straßenbaubehörde des jeweiligen Landes zuständig, während man sich bei den meisten Straßen, die durch Städte und Gemeinden führen, an das örtliche Bauamt wenden sollte. Wer etwas gegen den Verkehrslärm in seiner Wohngegend unternehmen will, braucht selber keine Schallmessungen durchführen zu lassen:
"Es gibt im Bundesimmissionsschutzgesetz eine Regelung, wonach die Betreiber dieser Straßen verpflichtet werden können, entsprechende Lärmmessungen auf ihre eigenen Kosten durchzuführen, wenn Anlass besteht, dass solche Steigerungen im Bereich Lärm auch wirklich stattfinden oder beziehungsweise stattgefunden haben."
Ist der Betreiber einer stark befahrenen Straße nicht bereit, die Lärmbelastung dort zu überprüfen, sollten betroffene Anwohner einen Rechtsanwalt einschalten und gegen die zuständige Straßenbauverwaltung Klage erheben. Denn Lärmschutzmaßnahmen können auch auf gerichtlichem Wege durchgesetzt werden.
Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Verkehrslärm zu reduzieren. So vermindert zum Beispiel eine herkömmliche Lärmschutzwand, die etwa fünf Meter lang ist, den Krach um fast 14 Dezibel. Ziel einer solchen Lärmsanierung ist es allerdings immer, möglichst in der ganzen Umgebung einer stark befahrenen Straße für Ruhe zu sorgen. Deshalb werden Maßnahmen an Wohnhäusern wie der Einbau schalldämmender Fenster nur in Ausnahmefällen bewilligt - zum Beispiel dann, wenn ein einzelnes Haus neben einer Autobahn steht. In einem solchen Fall müsste der Betreiber der Straße aufgrund einer bundesweit geltenden Lärmschutzrichtlinie die neuen Fenster mit bis zu 75 Prozent bezuschussen. Der Rest der Kosten entfiele auf den Haus- oder Wohnungseigentümer.
Quelle: DLF |
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