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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1269 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 11.Jan 2007 9:33 Titel: Zahnarzt! Zahnersatz? Der günstigste Zahnarzt? |
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Auf www.zweitezahnarztmeinung.de wird bei der Auktion eine Zahnlücke versteigert. Sie stammt aus dem Mund von "Nina64". Für Interessenten ist das Gebiss mit allen 36 Zähnen skizziert. Damit der Sieger genau weiß, worauf er sich einlässt. Nina64 hat ein paar Bedingungen aufgestellt: Der Preis für die zahnärztliche Behandlung muss unter 830,15 Euro liegen. Diesen Betrag wollte Ninas Hauszahnarzt für die Behandlung haben - und das war ihr offenkundig zu viel. Den Zuschlag erhält derjenige, der am Ende der Auktion das niedrigste Angebot gemacht hat.
Tiefstbietender ist momentan ein gewisser "Lückenschluss". Er will die Zähne für nur 738 Euro wieder richten. Es wäre nicht der erste Brücken-Bau, die "Lückenschluss", ein Zahnarzt aus Hamburg, im Internet ersteigert. Den Zuschlag erhielt er unter anderem von "runderneuerung", einem Mann aus Stade, der auf beiden Kieferseiten gleich mehrere Behandlungsstellen angeboten hatte. Mit 3157,49 Euro machte "Lückenschluss" ein Angebot, das nicht mal halb so teuer war wie das, was "runderneuerung" bei seinem Hauszahnarzt bezahlt hätte.
So kommt die Lücke ins Netz
Diese Portale funktionieren nach einem gleichen Prinzip: Unter einem Pseudonym stellen die Patienten den Heil- und Kostenplan ihres aktuellen Zahnarztes ins Netz. Darauf steht der Befund, außerdem hat der Zahnarzt eingetragen, wie er das Zahnproblem beheben will. Dazu gibt es den Kostenvorschlag - den gilt es, zu unterbieten. Die Patienten verraten außerdem, wie alt sie sind und wo sie wohnen. Sie legen fest, wie viele Kilometer sie für einen preiswerten Zahnarzt fahren würden. Zahnärzte, die in diesem Radius liegen, können dann ein Gebot für den Befund machen.
Anders als bei eBay gewinnt am Ende aber nicht automatisch derjenige mit dem besten Preis. Nach Auktionsschluss kann der Patient entscheiden, welches der Angebote er wahrnehmen will oder ob er doch bei seinem alten Zahnarzt bleibt. Die Patienten zahlen für die Auktion eine Gebühr, abhängig von der Höhe ihrer ersten Zahnarztrechnung. Es sei denn, sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die auf 2tezahnarztmeinung.de wirbt, dann ist der Service umsonst. Auch die Zahnärzte zahlen Geld an den Betreiber, aber erst nach einer erfolgreichen Auktion.
Feste Zuschüsse
Früher haben die gesetzlichen Krankenkassen einen festen Prozentsatz von der Zahnarztrechnung übernommen, ganz gleich was die Behandlung kostete. Mit den Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre ist der Zahnersatz aber immer mehr zur Privatsache geworden. Seit Anfang 2005 gilt ein fester Zuschuss für Brücken, Kronen, Inlays oder Implantate. Grundlage für diesen Zuschuss ist die gesetzliche Regelversorgung: Sie legt für jeden Schaden fest, wie der Zahnarzt zu behandeln hat. Diese Standardbehandlung muss "ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig" sein - mehr nicht.
Während die Patienten immer mehr von ihren Sparmöglichkeiten Gebrauch machen, fürchten viele Zahnärzte um ihre Umsätze. Sie beobachten mit Sorge, dass die im Internet aktiven Kollegen ihnen die Patienten abspenstig machen und einen Preiskampf entfachen. Das OLG München hat den Betrieb von www.2tezahnarztmeinung.de untersagt.
Die Richter sahen das Online-Angebot als Wettbewerbsverletzung an, da Zahnärzte zur Bezahlung von Provisionen für neue Patienten verleitet würden. Dies verbieten in Deutschland aber die Berufsordnungen für Ärzte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Betreiber sagt, er werde "notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht" gehen, um die Einstellung zu verhindern.
Angst vor einem Preisverfall
Ärzte-Funktionären bereitet die Entwicklung im Internet auch deshalb starke Zahnschmerzen, weil sie die Beziehung zwischen Arzt und Patient radikal verändere. Es wird auf ein rein ökonomisches Verhältnis reduziert! Denn auch beim Zahnersatz ist der Patient heute Kunde gewordenDarum solle er auch vergleichen können, wie bei allen anderen Produkten auch.
Es könne aber durchaus vorkommen, dass ein Zahnarzt beim ersten Besuch des Patienten feststellt, dass der Behandlungsplan des Vorgängers, auf dessen Grundlage sein Angebot beruht, nicht ausreicht und dass noch mehr teure Maßnahmen notwendig sind. Das allein ist noch kein Grund, das Angebot abzulehnen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten sich die Auktionspatienten unbedingt einen neuen Heil- und Kostenplan ausstellen lassen, bevor der neue Zahnarzt mit der Behandlung beginnt. Denn das Angebot, das der Arzt im Internet gemacht hat, ist nicht bindend
Quelle: Teilweise WISO, ZDF _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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