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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6461
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Verfasst am: 3.Apr 2007 15:35 Titel: Zeuge für Fax oder E-Mail |
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Wenn Sie einen Vertrag kündigen, zum Beispiel mit Ihrem Fitnessstudio, oder eine Bestellung rückgängig machen wollen, müssen Sie das schriftlich tun. Weil's bequemer ist, nutzen viele Fax oder E-Mail. Nur: Wenn's Streit gibt, müssen Sie beweisen können, dass Ihr Schreiben rechtzeitig angekommen ist.
So mancher Richter lässt dann Fax oder E-Mail als Beweis nicht gelten. Es sei denn, Sie bauen vor. In solchen Fällen ist immer ein Zeuge gut. Der ruft in Ihrem Auftrag beim Empfänger an und lässt sich bestätigten, dass Ihre Mail oder Ihr Fax angekommen ist.
Nicht vergessen: Ihr Zeuge muss sich eine Notiz darüber machen - mit Ansprechpartner, Datum und Uhrzeit.
Wenn Sie bei Kündigungen oder anderen wichtigen Schreiben auf Nummer sicher gehen wollen, ist ein Einschreiben mit Rückschein das Beste. Das raten auch die Experten der Zeitschrift "finanztest".
Daran denken: Erreicht der Postbote keinen, kommt das Einschreiben nach zehn Tagen zu Ihnen zurück. Planen Sie also genügend Zeit für einen zweiten Versuch ein.
Quelle: Günther Rehm/BR |
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