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von öffentlicher Förderung profitieren

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tifinaa
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Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 1177

BeitragVerfasst am: 16.Feb 2005 20:28    Titel: von öffentlicher Förderung profitieren Antworten mit Zitat

Der Staat spart mit
Trotz leerer Kassen: Wie Arbeitnehmer, Bauherren, Familien und Riester-Sparer von öffentlicher Förderung profitieren

Von Veronika Csizi

Der Staat hat nichts zu verschenken, denken viele – und irren sich. Ein Ehepaar mit Durchschnittseinkommen und zwei Verdienern kann jährlich Geldgeschenke von bis zu 472,11 Euro einstreichen. Hat das Paar zwei Kinder und zudem Wohneigentum gekauft oder gebaut, erhöhen sich die direkten staatlichen Gaben sogar auf maximal 3506,11 Euro. Allerdings: Da der Staat mit seinen Zuwendungen Sparen, Vermögensbildung und Altersabsicherung fördern will, sind sie an eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft. Im besten Fall können Sparer fünffach direkt von staatlichen Prämien profitieren. Hinzu kommen indirekte Spar-Förderungen durch Steuererleichterungen.

Gleich doppelt gefördert werden Vermögenswirksame Leistungen (VL). Abschließen kann sie jeder einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer. Sparer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 17900 Euro (35800 Euro bei Paaren) pro Jahr nicht überschreitet, können für Bausparverträge und – zusätzlich – für Aktienfondssparpläne die so genannte Arbeitnehmersparzulage bei ihrem Finanzamt beantragen. Haben sie ihre VL in einem Bausparvertrag angelegt, erhalten sie für maximal 470 Euro eigene jährliche Anlagesumme einen Staatszuschuss von höchstens 43 Euro. Für Aktienfondssparpläne oder andere Beteiligungen am Produktivkapital, die parallel abgeschlossen werden können, legt der Staat noch einmal maximal 72 Euro drauf. Wichtig: Wie hoch die Beiträge des Arbeitgebers sind, ist in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Im besten Fall zahlt der Chef, der die VL-Beiträge überweist, den gesamten förderfähigen Sparbetrag.

Zwar sind die Einkommensgrenzen für die Sparzulage eng gefasst, doch handelt es sich dabei um das zu versteuernde Einkommen. Ein Beispiel: Eine Familie mit einem Arbeitnehmer und zwei Kindern darf – unter Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages und der Kinderfreibeträge – brutto über mehr als 50000 Euro verfügen. Werbungskosten sind dabei noch nicht mitgerechnet.

Wird ein Bausparvertrag abgeschlossen, kommt eine dritte Finanzspritze ins Spiel: die Wohnungsbauprämie. Hier liegen die Einkommensgrenzen mit 25600 Euro (51200 Euro bei Paaren) steuerpflichtigem Einkommen deutlich höher. Auf eigene Sparsummen bis zu 512 Euro (1024 Euro) kommen jährlich 8,8 Prozent Prämie oder maximal 45,06 Euro (90,11 Euro) aus dem Staatssäckel dazu. Prämienberechtigt ist jeder Bausparer, bereits ab 16 Jahren. Allerdings gibt es zwei Nachteile: Der Staat überweist Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie erst nach Ablauf des siebenjährigen Vertrages (sechs Jahre Sparphase und ein Jahr Wartezeit) auf einmal. Und: Die Wohnungsbauprämie gibt es nicht für VL, für die bereits eine Sparzulage gezahlt wird.

Ist bereits eine Wohnung gekauft oder das Eigenheim gebaut, fließen weitere Zuwendungen. Der Staat beteiligt sich mit einem Prozent der Kauf- oder Baukosten und überweist acht Jahre lang eine Eigenheimzulage von maximal 1250 Euro jährlich. Hinzu kommen 800 Euro pro Kind. Auch hier gibt es jedoch Grenzen: Das Geld fließt nur, wenn die Einkünfte insgesamt binnen zwei Jahren nicht über 70 000 Euro liegen (bei Verheirateten 140 000 Euro). Für jedes Kind kommen 30 000 Euro hinzu. Wichtig: Hierbei handelt es sich um Brutto-Einkünfte, zu denen beispielsweise auch Mieten ohne Abzüge hinzugerechnet werden müssen.

Beim Sparen fürs Alter greift der Staat mit der Riester-Rente den Bürgern unter die Arme. Dabei gilt: Je niedriger das Bruttoeinkommen und je höher die Kinderzahl, desto höher die Beteiligung des Staates. Grundsätzlich schießt der Bund einem Sparer, der aktuell mindestens zwei Prozent seines Bruttoeinkommens (höchstens 1050 Euro) in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlt, einen Grundbetrag von 76 Euro zu, plus 92 Euro für jedes Kind. Bis 2008 steigen die Eigenbeiträge auf vier Prozent, der Grundzuschuss auf 154 Euro und die Zulage pro Kind auf 185 Euro. „Riestern“ können alle Arbeitnehmer, entweder über die betriebliche Altersversorgung oder privat, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie deren Ehepartner.

Neben direkten Geldgeschenken hilft der Staat auch mit Steuerleichterungen. Wer mit Sparverträgen oder Anleihen Zinsen erwirtschaftet, hat einen Sparerfreibetrag von insgesamt 1421 Euro. Erst danach werden Steuern fällig. Zwingend notwendig ist jedoch ein Freistellungsauftrag. Auch Dividendenerträge aus Aktien fallen unter diese Regelung, wobei nach dem Halbeinkünfte-Verfahren nur 50 Prozent daraus angerechnet werden müssen.

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/17.02.2005/1651849.asp
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