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Fidura Private Equity Fonds

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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 8.Nov 2006 5:15    Titel: Fidura Private Equity Fonds Antworten mit Zitat

08.11.2006: Rechtsanwälte erreichen erste Rückabwicklung

06.02.2007: FIDURA OBSIEGT! Gericht untersagt der Kanzlei Witt/Nittel Verbreitung unwahrer Behauptung!

Zitat:
Rechtsanwälte erreichen erste Rückabwicklung

Pressemitteilung von: Witt Nittel, Rechtsanwälte


Die erste Rückabwicklung einer Beteiligung an der FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds GmbH & Co. KG konnte die Heidelberger Anlegerkanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte erreichen. Die Fondsgesellschaft entließ ihren Mandanten aus der Beteiligung und erstattete den eingezahlten Anlagebetrag.

Rechtsanwalt Mathias Nittel, der bereits in der Vergangenheit auf nach seiner Auffassung bestehende erhebliche Fehler in den Prospekten der FIDURA-Fonds und die daraus resultierenden Schadenersatzansprüche der Anleger hingewiesen hatte, sieht seine Einschätzung durch die schnelle Rückabwicklung der Beteiligung bestätigt: „Fondsinitiatoren haben in der Regel kein Interesse, Prospektfehler gerichtlich feststellen zu lassen und so eine Lawine von Anlegerklagen auszulösen.“ Dementsprechend versuche FIDURA wohl auch hier, den beginnenden Flächenbrand zu löschen, so die Einschätzung des Anlegeranwalts, der zahlreiche weitere geschädigte FIDURA-Anleger vertritt.

Der Fondsanalyst Stefan Loipfinger, „kapital-markt“ intern und „Der Immobilienbrief“ hatten sich in den letzten Wochen kritisch mit FIDURA Private Equity Fonds auseinandergesetzt. Im Zentrum der Kritik stehen dabei nicht ordnungsgemäß prospektierte Weichkosten und Provisionszahlungen, die die Initiatorin FIDURA Capital Consult GmbH von Versicherungsgesellschaften erhält, bei denen die Fondsgesellschaften Lebensversicherungsverträge für Anleger abschließen.

Stefan Loipfinger schrieb in fondstelegramm am 25.09.2006: „Nach Ansicht von fondstelegramm ist es vollkommen eindeutig, dass über eine Provisionszahlung aus einer Versicherung und deren Höhe im Prospekt aufgeklärt werden muss. Wie ein Prospektgutachter und ein Rechtsanwalt hier eine andere Meinung vertreten kann, ist nur sehr schwer nachvollziehbar.“

„kapital-markt intern“ wies in seiner Ausgabe 38/06 darauf hin, dass sie bereits Anfang 2006 kritisiert hätten, dass ein Teil der Weichkosten im Prospekt des FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds nicht transparent aufgeschlüsselt sei.

„Der Immobilienbrief“ veröffentlichte am 29.09.2006 unter der Überschrift „Fidura: Die Grenze des gesunden Menschenverstandes lotet Fidura aus.“: „Kritik entzündete sich an deren Direktfonds mit Kapitalabsicherungskomponente. Fondswächter wie Gerlach, Nittel oder Loipfinger sehen schon im Prospekt Falschinformationen und Haftungspotentiale durch „Hohe, im Prospekt nicht ausgewiesene Kick-back-Zahlungen“ (Gerlach) der Versicherungen. "Der Immobilienbrief" steht bereits der Fondskonstruktion intellektuell hilflos gegenüber. Fidura verspricht mit Private Equity Direktinvestments mit „hohen Renditepotenzialen“ – naturgemäß also auch Risikopotentialen - dem (Sparplan-) Anleger neben einer „attraktiven Rendite von bis zu 14% p.a.“ (!) gleichzeitig eine Kapitalabsicherungskomponente, die in Zusammenarbeit mit renommierten britischen Versicherungsgesellschaften realisiert wird. Wahrlich: „eine ideale Lösung für den Vermögensaufbau“! (Zitate aus Homepage)“

Möglicherweise hat auch diese negative Berichterstattung dazu beigetragen, dass FIDURA jetzt bereit war, die Beteiligung rück abzuwickeln.

Verantwortlich:
Rechtsanwalt Mathias Nittel
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2368

BeitragVerfasst am: 8.Nov 2006 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Emaileingang:

Zitat:
Formular Kontaktformular
Vorname Michael
Versendeseite http://www.gomopa.net/lo4/Kontakt.html
Telefon +49 (89) 23 88 98-22
Name Lehner
Email m.lehner
Nachricht Sehr geehrte Damen und Herren,

auf diesem Weg ersuche ich Sie um Entfernung nachfolgend genannter Pressemitteilung auf Ihrem Portal: http://www.gomopa.net/Finanzforum/Versicherungen-Aktien-Fonds/Fidura-Private-Equity-Fonds.html

Die Verdrehung der Tatsachen durch die Autoren der Meldung hat bereits zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung geführt, die erwartungsgemäß zu unseren Gunsten ausgegangen ist und diesen eine Werbung mittels Kaufanzeigen im Internet verbietet. In der Folge wird nun von der Gegenseite die Einstellung sog. \"Pressemitteilungen\" auf verschiedene Internetseiten versucht: Leider ist gegen die Verbreitung von Falschdarstellungen im Internet noch kein Kraut gewachsen...

In der Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München vom 26.10.2006 heißt es u.a.: \"Dieses Informationsinteresse ist jedoch nicht auf Rechtsanwaltsdienstleistungen gerichtet, da nichts dafür dargetan oder sonst ersichtlich ist, dass die Internetnutzer zu diesem Zweck den Begriff \"Fidura\" in die Suchmaschine eingeben. (...) Vielmehr steht die Art der Präsentation im Sinne einer übertriebenen reklamehafte (\"marktschreierischen\") Herausstellung gegenüber einer Interessentengruppe, die sich nicht über anwaltliche Dienstleistungen informieren will, im Vordergrund.\"

Für kurzes Feedback nach Entfernung bin ich dankbar! Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Michael Lehner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
FIDURA Capital Consult GmbH

Bavariaring 44
D - 80336 München
Tel: +49 (89) 23 88 98 - 22
Fax: +49 (89) 23 88 98 - 29
www.fidura-fonds.de, [E-Mail anzeigen]


Antwort:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Dr. Lehner,

der von Ihnen monierte Beitrag befindet sich nicht mehr auf unseren öffentlich zugänglichen Foren. Wir hoffen Ihnen damit gedient zu haben und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Goldman Morgenstern & Partners
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1213
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 8.Nov 2006 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sehr geehrter Herr Dr. Lehner,

wir müssen nochmals auf Ihre Email mit diesem Inhalt zurückkommen:

Formular Kontaktformular
Vorname Michael
Versendeseite http://www.gomopa.net/lo4/Kontakt.html
Telefon +49 (89) 23 88 98-22
Name Lehner
Email m.lehner
Nachricht Sehr geehrte Damen und Herren,


auf diesem Weg ersuche ich Sie um Entfernung nachfolgend genannter
Pressemitteilung auf Ihrem Portal:
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Versicherungen-Aktien-Fonds/Fidura-Pri
vate-Equity-Fonds.html

Die Verdrehung der Tatsachen durch die Autoren der Meldung hat bereits
zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung geführt, die erwartungsgemäß
zu unseren Gunsten ausgegangen ist und diesen eine Werbung mittels
Kaufanzeigen im Internet verbietet. In der Folge wird nun von der
Gegenseite die Einstellung sog. \"Pressemitteilungen\" auf verschiedene
Internetseiten versucht: Leider ist gegen die Verbreitung von
Falschdarstellungen im Internet noch kein Kraut gewachsen...

In der Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München vom 26.10.2006
heißt es u.a.: \"Dieses Informationsinteresse ist jedoch nicht auf
Rechtsanwaltsdienstleistungen gerichtet, da nichts dafür dargetan oder
sonst ersichtlich ist, dass die Internetnutzer zu diesem Zweck den
Begriff \"Fidura\" in die Suchmaschine eingeben. (...) Vielmehr steht
die Art der Präsentation im Sinne einer übertriebenen reklamehafte
(\"marktschreierischen\") Herausstellung gegenüber einer
Interessentengruppe, die sich nicht über anwaltliche Dienstleistungen
informieren will, im Vordergrund.\"

Für kurzes Feedback nach Entfernung bin ich dankbar! Für Rückfragen
stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Lehner

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
FIDURA Capital Consult GmbH
Bavariaring 44
D - 80336 München
Tel: +49 (89) 23 88 98 - 22
Fax: +49 (89) 23 88 98 - 29


Die Originalmeldung - aus open-pr http://openpr.de/news/106853.html , wurde heute durch den open-pr Newsletter versendet. Wir haben diese Pressemeldung ledoglich übernommen. Verantwortlich dafür zeichnet ein Herr:

Rechtsanwalt Mathias Nittel, Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24
mail: [E-Mail anzeigen]

Die 10 Anwälte von Witt Nittel, Rechtsanwälte in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.

Herrn Rechtsanwalt Nittel übersenden wir eine Kopie dieser Email mit der Bitte um eine kurze Stellungnahme an uns. Über die Veröffentlichung des Artikels werden wir nach Eingang der erbetenen Stellungnahme entscheiden. Sie erreichen mich auch telefonisch unter 04239-9438-10


Mit freundlichen Grüßen
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1213
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 9.Nov 2006 9:05    Titel: Antworten mit Zitat

Antwort der Kanzlei Witt & Nittl

Zitat:
Sehr geehrter Herr Maurischat,

vielen Dank für Ihre mail, mit der Sie uns die eigentlich nur noch als unanständig zu bezeichnende mail von Herrn Dr. Lehner übersandt und uns die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt haben.

Das Landgericht München I - nicht das OLG München - hat am 26.10.2006 sein Urteil verkündet, welches wir Ihnen als Anlage beifügen. Daraus können Sie ersehen, dass Gegenstand des Rechtsstreits nicht unsere Pressemitteilungen bzw. unsere Kritik an den Produkten der FIDURA bzw. den dazu aufgelegten Prospekten waren. Die Aussage von Herrn Dr. Lehner, "Die Verdrehung von Tatsachen" durch uns hätte "bereits zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung geführt", ist, wie Sie bei der Lektüre der Entscheidung unschwer feststellen werden, falsch.

Es ging vielmehr ausschließlich um die Nutzung des markenrechtlich geschützten Begriffs „FIDURA“ in Metatags auf unserer Homepage bzw. in Anzeigen, die wir in Google Adwords geschaltet hatten. Wie Sie der Kostenentscheidung, wonach die FIDURA Capital Consult GmbH 7/9 der Kosten zu tragen hat, entnehmen können, haben wir überwiegend obsiegt.

Es wurde uns lediglich untersagt, eine bestimmte Anzeige, deren Wortlaut sich auf Seite 2 der Entscheidung unter Ziff. 1 wiederfindet, in Google Adwords zu schalten. Davon, daß die Schaltung von "Kaufanzeigen" (Google Adwords) generell verboten wurde, wie Herr Dr. Lehner schreibt, kann nicht die Rede sein. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit und erheblicher rechtlicher Bedenken gegen diese Entscheidung werden wir Rechtmittel gegen das Urteil einlegen.

Bezüglich der von uns geäußerten inhaltlichen Kritik an den Prospekten der FIDURA Fonds führt das Landgericht München I auf Seite 12 des Urteils aus:

„… insbesondere den Inhalt der Homepage der Antragsgegner zur Kenntnis zu nehmen, auf der sich weitergehende Informationen darüber befinden, weswegen die Antragsgegner die Auffassung vertreten, dass die Prospekte der Antragstellerin fehlerhaft sind. Dass diese rechtliche Einschätzung auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage aufbaut und/oder diese Beurteilung aus sonstigen Gründen fehlerhaft ist, ist nicht dargetan und glaubhaft gemacht.“

Die FIDURA Capital Consult GmbH hat sich in dem Rechtsstreit gar nicht mit unserer sachlichen Kritik an den durch sie zu verantwortenden Prospekten auseinandergesetzt bzw. versucht, unsere sachliche Kritik zu entkräften. Stattdessen wird nunmehr mit E-mails, wie jenem, welches an Sie gesandt wurde, versucht, uns mundtot zu machen und unsere Pressemitteilungen mit erwiesenen Falschbehauptungen aus dem Netz zu bekommen.

Ich würde mich persönlich freuen, wenn dies bei Ihnen nicht gelingen würde.


Mit freundlichen Grüßen


Mathias Nittel
Rechtsanwalt

Witt Nittel
Rechtsanwälte
Adenauerplatz 8

69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 43401-14
Fax: 06221 - 43401-24
E-mail: [E-Mail anzeigen]
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2368

BeitragVerfasst am: 9.Nov 2006 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Verlaub, aber kennen Sie ein zweites Forum das über Informationen wie diese so schnell verfügt? Haben Sie einmal darauf geachtet wie man uns anschreibt? Lese ich da in allen Email's so etwas wie Respekt?!

Zitat:
Sehr geehrter Herr Maurischat,

danke für die Information - anbei unsere Stellungnahme zu besagter Meldung von Witt/ Nittel. Halten Sie mich bitte über weiteres Vorgehen auf dem Laufenden!

Mit freundlichen Grüßen, Michael Lehner


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Dr. Michael Lehner [mailto:m.[E-Mail anzeigen]]
Gesendet: Donnerstag, 9. November 2006 10:22
Betreff: Presseinformation +++ FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds: Manipulative Falschinformationen der Kanzlei Witt/Nittel in der Öffentlichkeit / Fortsetzung der vom LG München gerügten marktschreierischen Werbung

Presseinformation:

FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds: Manipulative Falschinformationen der Kanzlei Witt/Nittel in der Öffentlichkeit / Fortsetzung der vom LG München gerügten marktschreierischen Werbung

(München, den 09.11.2006) In einer am 06.11.2006 veröffentlichten Medieninformation behauptet die Kanzlei Witt/Nittel, die erste Rückabwicklung einer Beteiligung an der FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds GmbH & Co. KG erreicht zu haben.

Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist vielmehr:

1. Die Kanzlei Witt/Nittel hat zu keiner Zeit Interessen von Anlegern gegenüber der FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds GmbH & Co. KG vertreten. Sie hat folglich auch keine Rückabwicklung einer Beteiligung erreicht.

2. Ein Anleger hat seinen Beitritt zum Fonds nach Ablauf der entsprechenden Frist im September 2006 widerrufen. Nach eingehender Prüfung und unter Würdigung der Gesamtumstände hat FIDURA diesen Anleger aus Billigkeitsgründen und ohne Vorliegen einer Rechtspflicht aus seinen Vertragsverpflichtungen entlassen. Diese Entscheidung war zu keiner Zeit durch die Kanzlei Witt/Nittel beeinflusst oder gar herbeigeführt worden.

3. Es ist weder der Fondsgesellschaft noch der Initiatorin FIDURA Capital Consult GmbH bekannt, dass die Kanzlei Witt/Nittel weitere „geschädigte“ Fonds-Anleger vertritt.

4. Da sich der Fonds völlig planmäßig entwickelt, gibt es auch keine geschädigten Anleger.

Zum Hintergrund:

Der o.g. Anleger begründete seinen Widerruf vom September 2006 mit einer aus seiner Sicht nicht umfassenden Beratung durch seine Finanzberaterin. Die Untersuchung des Vorfalls durch die Fondsgesellschaft ergab, dass dieser Anleger bei seiner Finanzberaterin nicht nur den FIDURA Fonds, sondern auch eine Reihe anderer Anlageprodukte verschiedener Anbieter gezeichnet hatte, die er alle aufgrund der aus seiner Sicht unzureichenden Beratung nicht fortführen wollte. Da die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anlegers durch die Vielzahl der zeitgleich abgeschlossenen Anlagen wohl überschritten war, entließ die Fondsgesellschaft aus Kulanzgründen diesen aus seinen vertraglichen Verpflichtungen. Dieser Vorgang steht in keinerlei Zusammenhang mit dem völlig abwegigen Aktionismus der Kanzlei Witt/Nittel.

Tatsächlich bot die Kanzlei der Fondsinitiatorin (also nicht der Fondsgesellschaft!) Mitte Oktober in einem Schreiben die Fondsanteile des Anlegers zur Übernahme an. Hätte die Fondsinitiatorin dieses Angebot angenommen, wäre dem Anleger großer Schaden entstanden, da die Anteile zu einem Preis übertragen werden sollten, der weit unter dem Betrag lag, den der Anleger selbst von Juni bis September 2006 in den Fonds einbezahlt hat. Diesem unsinnigen Angebot wurde von der FIDURA Capital Consult GmbH – schon aus Fürsorge für den Anleger - eine klare Absage erteilt. Hier konnte die Kanzlei – anders als von ihr selbst behauptet – also nichts für den Anleger erreichen. Das Vorgehen wirft jedoch Fragen nach deren Kompetenz und deren wahren Absichten auf.

Die Kanzlei Witt/Nittel hat sich wahrscheinlich mangels ausreichender anderweitiger Mandatierungen darauf kapriziert, über das Internet Fondsanleger zu verunsichern, um diese als Mandanten zu gewinnen und in kostenträchtige, risikoreiche Prozesse zu treiben.

Der Aktionismus dieser Kanzlei gipfelte u.a. darin, dass sie sich Anzeigen auf der Internetplattform Google kaufte (!), die bei Eingabe des Suchbegriffes „FIDURA“ an erster Stelle der Ergebnisseite erschienen und in denen suggeriert werden sollte, dass die Prospekte der FIDURA Fonds haftungsrelevante Fehler enthielten und somit erhebliche Risiken für Vertriebe bestünden und darüber hinaus von Anlegern Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können.

Dieses Treiben wurde der Kanzlei Witt/Nittel vom Landgericht München I mit Urteil vom 26.10.2006 untersagt. In der Urteilsbegründung stellen die Richter u.a. fest: „Demnach kann nicht festgestellt werden, dass es (sich) bei dieser Art der Werbung um eine, wenn auch bisher nicht übliche, aber dennoch am Erfordernis der Information und der Sachlichkeit der Unterrichtung orientierte Werbung handelt. Vielmehr steht die Art der Präsentation im Sinne einer übertriebenen reklamehaften („marktschreierischen“) Herausstellung gegenüber einer Interessentengruppe, die sich nicht über anwaltliche Dienstleistungen informieren will, im Vordergrund.“

Obwohl mittlerweile von zwei unabhängigen, im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwaltskanzleien (u.a. der international renommierten Kanzlei Nörr, Stiefenhofer, Lutz) festgestellt wurde, dass die von Witt/Nittel erhobenen Vorwürfe haltlos sind, halten diese unbeirrt an ihren unqualifizierten öffentlichen Äußerungen fest. Die entsprechenden Gutachten können von unseren Anlegern und von der Presse jederzeit bei uns angefordert werden.

Mit ihrem Vorgehen, das einzig darauf abzielt, eigene wirtschaftliche Interessen zu verfolgen, hat die Kanzlei Witt/Nittel die Grenze zur Unseriosität eindeutig überschritten. Dies umso mehr, als hier der Versuch unternommen wird, Anleger gegen einen Fonds aufzubringen, bei dem es keinen wie auch immer gearteten Schaden gibt.

Kontakt und weitere Information:

Dr. Michael Lehner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
FIDURA Capital Consult GmbH
Bavariaring 44
D - 80336 München
Tel: +49 (89) 23 88 98 - 22
Fax: +49 (89) 23 88 98 - 29
www.fidura-fonds.de
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2368

BeitragVerfasst am: 9.Nov 2006 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Kommen wir einmal zu Topsecret Informationen.

Nach einem Gespräch mit der GL der o.a. Fidura behauptet man dort, der Gerlach Mafia aufgesessen zu sein. Gerlach zitiert Nittl und Nittl zitiert Gerlach. Man teilte mir mit das Ermittlungen ergeben hätten, dass Gerlach ein ähnliches Vorgehen hat, wie andere Herren auch. Er schreibt nämlich sämtliche Vertriebspartner der Fidura an und verteilt seinen NL auf diese Weise! Was dann bei Fidura "abgeht", na darauf brauche ich wohl nicht hinzuweisen - sie verlieren ihre Vertriebe! Moin!

Sämtliche Firmen die mit Gerlach kooperieren sollen, einen in der Branche bekannten "Gerlach Obulus" zahlen. Mal eine Anzeige, mal ein Unternehmensberatungsvertrag, immer so zwischen 5.000 - 15.000,- Euro im Jahr ... Firmen die besonders gut abschneiden sollen ... besonders viel zahlen?! Sollen .... !

Gerlach jedenfalls empfiehlt die Rechtsanwälte aus Heidelberg auf seinen Produckten als Verbraucherrechtsanwälte und vermittelt so fleißig Mandate. Gerlach schießt die unwilligen Zahler an - Rechtsanwälte schalten AdWords Werbung und 'ziehen' Mandanten und Gerlach? Bekommt der etwas von den Rechtsanwälten für sein "vor die Flinte jagen ... " Wer weiß das schon"?

Wie geschrieben, sind nicht meine Worte sondern Inhalt des genannten Telefonats. Ich persönlich habe einen guten Eindruck vom Angebot der Fidura, die von Gerlach zerissen wird, aber ... "wer weiß das schon"? www.fidura.de
KM
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3688

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2006 6:34    Titel: Antworten mit Zitat

FIDURA: Probleme mit der Wahrheit – in Prospekten und in Presseverlautbarungen

In ihrer am 15. November 2006 veröffentlichten Verlautbarung verbreiten die FIDURA-Verantwortlichen nicht zum ersten Mal Behauptungen, die mit der Wahrheit nichts zu tun haben. In den Augen von Rechtsanwalt Mathias Nittel bestätigt dies den Eindruck, der auch bei einer gründlichen Analyse der Prospekte der FIDURA Private Equity Fonds zu gewinnen sei.

Zu den Vorwürfen im Einzelnen:

1. Entgegen der Behauptung von FIDURA-Sprecher Lehner haben wir zu keinem Zeitpunkt behauptet, Anleger gegen die FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds GmbH & Co. KG zu vertreten. Richtig ist, dass wir Anleger vertreten, die FIDURA-Fonds gezeichnet haben. Anspruchsgegner für Ansprüche wegen fehlerhafter Prospekte sind die FIDURA Capital Consult GmbH und deren geschäftsführender Gesellschafter Ragotzky als Prospektverantwortliche, nicht jedoch die Fondsgesellschaft selbst.

Dementsprechend wurden die Schadenersatzansprüche des Mandanten, welche auf Zahlung des eingezahlten Betrages Zug um Zug gegen Übertragung des Fondsanteils gerichtet sind, gegenüber der FIDURA Capital Consult GmbH und Herrn Ragotzky außergerichtlich geltend gemacht.

2. Unzutreffend ist ferner, wenn FIDURA-Sprecher Lehner behauptet, der Mandant habe seinen Beitritt zum Fonds nach Ablauf der entsprechenden Frist widerrufen. Richtig ist, dass unser Mandant, der sich Mitte Mai 2006 an der FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds GmbH & Co. KG beteiligt hat, die zum Einzug der monatlichen Raten erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung am 18.September 2006 widerrufen hat. Ein Widerruf des Beitritts erfolgte nicht.

Die Fondsgesellschaft reagierte auf den Widerruf der Lastschrifteinzugsermächtigung umgehend und teilte unserem Mandanten am 20. September.2006 mit, dass er verpflichtet sei, den „vertraglich zugesicherten Zahlungsleistungen nachzukommen“. Weiter heißt es:

„Ihre Einwände, dass Sie sich von unserem Vertriebspartner in irgendeiner Weise schlecht beraten fühlen, können wir nach Nachfrage bei diesem in keinster Weise teilen. Belegbar ist dies zusätzlich durch den Umstand, dass Sie mit Ihrem Beitritt und der Untschrift auf der Beitrittserklärung am 16.05.2006 ganz klar dokumentiert haben, dass Sie die Unterlagen erhalten und eingesehen, die Inhalte verstanden und die Hinweise gelesen haben sowie über sämtliche Risiken aufgeklärt wurden. … Wir bitten dabei aber auch daran zu denken, dass Ihnen in der Konsequenz der Ausschluss aus der Gesellschaft droht, sollten Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die hieraus resultierenden nachteile gehen vollständig zu Ihren Lasten.“

3. Am 17.Oktober 2006 wurden die FIDURA Capital Consult GmbH und Herr Ragotzky von uns unter ausführlicher Darlegung der Prospektfehler angeschrieben und Schadenersatzansprüche wegen dieser Prospektfehler geltend gemacht. Dabei wurde gegen Rückzahlung desjenigen Betrags, den der Mandant uns gegenüber als eingezahlt angegeben hatte, die Übertragung des Fondsanteils angeboten.

Zeitgleich wurde von uns die Finanzberaterin angeschrieben, auf die Falschberatung bezüglich dieser und eines anderen ebenfalls von ihr vermittelten Produktes hingewiesen und ihre Haftung für die Fehler in dem von ihr zur Beratung verwandten Prospekt des FIDURA-Fonds aufgezeigt.

Es handelte sich also nicht um „eine Reihe anderer Anlageprodukte verschiedener Anbieter“, die unser Mandant gezeichnet hatte, sondern um eine weitere Beteiligung. Eine finanzielle Überforderung wurde nicht geltend gemacht. Das Risiko einer solchen bestand auch nicht. FIDURA erfindet hier offensichtlich Umstände einer „sozialen Lösung“ unter Kulanzgründen.

4. Am 02. November 2006 schrieb uns der Rechtsanwalt von Herrn Ragotzky, dass die Fondsgesellschaft „aus Kulanzgründen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“ aus seiner Beteiligung entlassen und den eingezahlten Betrag an unseren Mandanten überwiesen hätte.

Die FIDURA Capital Consult GmbH hat entgegen der Einlassungen von FIDURA-Sprecher Lehner überhaupt nicht auf unser Anschreiben reagiert. Die Behauptung, dem Angebot sei von der FIDURA Capital Consult GmbH – schon aus Fürsorge für den Anleger - eine klare Absage erteilt worden, ist angesichts der eindeutigen Aktenlage reine Effekthascherei.

FIDURA möchte offensichtlich davon ablenken, dass sie es insbesondere in ihren eigenen Prospekten offensichtlich mit der Wahrheit nicht ganz so genau nimmt, wovon die zahlreichen von uns bereits vor längerer Zeit festgestellten Prospektfehler beredtes Zeugnis ablegen. Hinzu kommt:

- Herr Ragotzky wird in den Prospekten als alleiniger Gesellschafter der FIDURA Capital Consult GmbH genannt, während eine Creditreform-Auskunft vom 05. Oktober 2006 auch seine Ehefrau, Frau Ingrid Weil als Gesellschafterin mit einer Einlage von 6.100 € ausweist. Frau Weil wird gleichzeitig als alleinige Gesellschafterin der Fondsgeschäftsführerin IWF Fondsconsult GmbH ausgewiesen. Welche Interessenkonflikte sollen hier vor den Anlegern verschwiegen werden?

- Auch wird in dem aktuell im Internet abrufbaren Prospekt ein Herr Reinhard Mandl als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fondsgesellschaft genannt. Dieser soll jedoch, wie zu vernehmen ist, schon seit längerem nicht mehr als Geschäftsführer der Gesellschaft tätig sein.

Zu dem Urteil des Landgerichts München I:

Gegenstand des Rechtsstreits war nicht der Inhalt unserer Pressemitteilungen und unsere inhaltliche Kritik an den Prospekten der FIDURA-Fonds. Es ging vielmehr zum einen um die Frage, ob die Nutzung des markenrechtlich geschützten Begriffs „FIDURA“ in Metatags bzw. in Google Adwords durch unsere Kanzlei zulässig ist. Das Gericht hat dies ausdrücklich unter Bezugnahme auf eine aktuelle Entscheidung des BGH bejaht.

Auch die Schaltung von Google Adwords durch unsere Kanzlei als Mittel anwaltlicher Werbung wurde vom Landgericht München I grundsätzlich als zulässig angesehen.

Es wurde uns lediglich untersagt, eine bestimmte Anzeige mit einem bestimmten Wortlaut in Google Adwords zu schalten. Da uns die Begründung nicht überzeugt und aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit werden wir in den nächsten Tagen Rechtmittel gegen das Urteil einlegen.

Das Gesamtergebnis des Prozesses bringt die Kostenentscheidung zum Ausdruck: Die FIDURA Capital Consult GmbH wurde verurteilt, 7/9 der Kosten zu tragen. Wir haben danach überwiegend obsiegt.


Einen ursprünglich gestellten Antrag, uns die Äußerung zu untersagen,

die Realisierung von Schadenersatzansprüchen gegen die FIDURA Capital Consult GmbH sei möglich, insbesondere wenn dies schlagwortartig in der Form Erhebliche Prospektfehler – Chancen für Anleger auf Schadenersatz oder FIDURA-FONDS Prospekte Fehlerhaft Schadenersatz für Anleger geschieht,

wurde von der FIDURA Capital Consult GmbH noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Wir können uns dies nur damit erklären, dass FIDURA verhindern wollte, dass die von uns vorgebrachte sachliche Kritik gerichtlich bestätigt wird.

Bezüglich der von uns geäußerten inhaltlichen Kritik an den Prospekten der FIDURA Fonds führt das Landgericht München I auf Seite 12 des Urteils aus:

„… insbesondere den Inhalt der Homepage der Antragsgegner zur Kenntnis zu nehmen, auf der sich weitergehende Informationen darüber befinden, weswegen die Antragsgegner die Auffassung vertreten, dass die Prospekte der Antragstellerin fehlerhaft sind. Dass diese rechtliche Einschätzung auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage aufbaut und/oder diese Beurteilung aus sonstigen Gründen fehlerhaft ist, ist nicht dargetan und glaubhaft gemacht.“

Mit unserer sachlichen Kritik an den FIDURA Private Equity Fonds stehen wir übrigens nicht allein. Der Fondsanalyst Stefan Loipfinger, „kapital-markt“ intern und „Der Immobilienbrief“ hatten sich in den letzten Wochen kritisch mit FIDURA Private Equity Fonds auseinandergesetzt. Im Zentrum der Kritik stehen dabei nicht ordnungsgemäß prospektierte Weichkosten und Provisionszahlungen, die die Initiatorin FIDURA Capital Consult GmbH von Versicherungsgesellschaften erhält, bei denen die Fondsgesellschaften Lebensversicherungsverträge für Anleger abschließen.

Verantwortlich:
Rechtsanwalt Mathias Nittel

Pressemitteilung von: Witt Nittel, Rechtsanwälte
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3688

BeitragVerfasst am: 19.Dez 2006 7:50    Titel: Antworten mit Zitat

Heute ein weiterer Pressebericht:
wäre es nicht "an der Zeit" das ganze allen Usern zugänglich zu machen?
Welchen Grund gibt es - diese Meldungen weiter im "Top-Secret" zu belassen?

Zitat:
Fidura Private Equity Fonds - Probleme mit den Tatsachen?

Die Fidura Private Equity Fonds kommen nicht aus der Kritik von Presse und Anlegerschützern. Die Verkaufsprospekte nehmen es mit korrekten und verlässlichen Angaben anscheinend nicht sehr genau, dubiose Provisionen verunsichern Investoren.

Über eine mangelnde Berichterstattung konnten sich die Fidura Private Equity Fonds in den letzten Wochen kaum beschweren. Im Mittelpunkt der Pressestimmen – für die Verantwortlichen weniger erfreulich – standen nicht ordnungsgemäß prospektierte „Weichkosten“ und dubiose Provisionszahlungen.

Anlegerschützer hegen seit längerem den Verdacht, dass die Fidura-Verantwortlichen mehrere Behauptungen verbreiten, die mit den Tatsachen wenig zu tun haben. Allein beim Fidura Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds liegen offenbar mehrere schwerwiegende Prospektfehler vor:

- Fragwürdige Provisionen: Die Fonds wollen Teile der Anlegergelder in britische und irische Lebensversicherungen investieren, angeblich um das Kapital abzusichern. Die Provisionen aus diesen Vermittlungen kommen allerdings nicht den Anlegern zugute, sondern der Fidura Capital Consult, wie Fidura-Chef Klaus Ragotzky gegenüber dem Brancheninformationsdienst „Direkter Anlegerschutz“ inzwischen eingeräumt hat. Über diese „Kickback-Zahlungen“ klärte der Prospekt jedenfalls nicht ordnungsgemäß auf.

- Kapitalsicherung zu wessen Vorteil? Die Fidura Capital Consult wurde offensichtlich von der Fondsgesellschaft dafür bezahlt, geeignete Lebensversicherungen auszuwählen. Anlegerschützer fragen sich nun verwundert, warum die Fondsgesellschaften nicht die provisionsfreien Tarife wählten, die beide Versicherungen – sowohl Standard Life als auch Canada Life – anbieten. Dies hätte jedenfalls die Renditen für die Anleger erhöht.

- Falsch ausgewiesene Kosten: Auch die so genannten Weichkosten – die in den Fondskonzepten enthaltenen Dienstleistungen, die nicht wertbringend investiert werden können – wurden im Verkaufsprospekt offensichtlich falsch ausgewiesen. „Da sie als Festkosten vereinbart sind, können sie nicht als Prozentsatz der Zeichnungssume dargestellt werden“, sagt Torsten Geißler, Vertrauensanwalt beim Deutschen Verbraucherschutzring (DVS e.V.). Die 980.000 Euro, die im Falle des FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds an die Vertragspartner fließen, tauchen im Prospekt als 0,98 Prozent des Kapitals (bezogen auf das Zielkapital von 100 Millionen Euro) auf. In Wirklichkeit ist dieser Anteil der Investitionssumme, der den Anlegern verloren geht, deutlich höher, denn beim derzeitigen Zeichnungsstand – laut Ragotzky gegenüber dem Branchendenst „Direkter Anlegerschutz“ – von nur 27 Millionen Euro sind dies immerhin 3,63 Prozent des geworbenen Anlegerkapitals. Diese Intransparenz hatte das Anlegerblatt „k-mi“ der Fidura bereits Anfang des Jahres vorgehalten, „worauf Fidura Besserung gelobte“. „Wenn die Kosten offensichtlich so geschickt verschleiert werden, ist es auch nicht verwunderlich, wie das „VentureCapital Magazin“ diesen Fidura-Fonds zum angeblich kostengünstigsten Venture-Capital-Fonds krönen konnte“, so Geißler.

- Personelle Interessenkonflikte: Selbst bei den Personalien des Fonds wurden den Anlegern anscheinend Informationen vorenthalten, die auf Interessenkonflikte hindeuten könnten. So wird Herr Ragotzky in den Prospekten als alleiniger Gesellschafter der Fidura Capital Consult genannt, während eine Creditreform-Auskunft noch im Oktober seine Ehefrau als Gesellschafterin ausweist.

- Die „ideale Lösung für den Vermögensbaufbau“ mit „hohen Renditepotenzialen“ und Kapitalsicherungskomponente, von der Fidura auf sener Website spricht, scheint die Anlage in den Augen von Verbraucherschützern jedenfalls nicht zu sein. Eine solche Kombination lotet – so spottete der „Immobilienbrief“ – „die Grenze des gesunden Menschenverstandes“ aus. Schließlich beinhaltet eine hohe Renditemöglichkeit immer ein hohes Risiko. Umsichtige Anleger sollte dies auf jeden Fall stutzig machen, rät der DVS.

„Angesichts der sich häufenden Unregelmäßigkeiten steht fest, dass der Fidura-Krimi so schnell nicht zu Ende ist“, so Geißler. Möglicherweise kommen auf die Anlageberater sowie die Initiatoren, die Fidura Capital Consult GmbH sowie deren geschäftsführender Gesellschafter Ragotzky bald erhebliche Schadenersatzforderungen zu. „Da die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche bei Fondsbeteiligungen sehr kurz sind, sollten betroffene Anleger darüber nachdenken, die Möglichkeiten für Rückabwicklungen und eventuelle Schadensersatzansprüche frühzeitig zu prüfen und sich anwaltlich beraten zu lassen.“

Einen ersten Anleger hat die FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds GmbH & Co. KG bereits aus seiner Beteiligung entlassen und ihm den eingezahlten Anlagebetrag erstattet.

http://openpr.de/news/112814.html
Pressemitteilung von: DVS e.V.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3688

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2007 8:32    Titel: Antworten mit Zitat

FIDURA bekommt Recht:

Gericht untersagt der Kanzlei Witt/Nittel Verbreitung unwahrer Behauptung / erneute gerichtliche Niederlage der Heidelberger Kanzlei

Das Landgericht Hamburg hat der Kanzlei Witt/Nittel untersagt (AZ 324 O 972/06), weiterhin zu verbreiten, dass die Kanzlei eine Rückabwicklung einer Beteiligung eines Anlegers am FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds erreicht hätte. Damit hat das Gericht eindeutig festgestellt, dass die seit Wochen von dieser, u.a. im Kapitalanlagerecht tätigen Kanzlei öffentlich aufgestellten diesbezüglichen Äußerungen falsch sind. Das Münchner Emissionshaus FIDURA Capital Consult hatte hierauf bereits im November 2006 in einer Pressemitteilung ausführlich hingewiesen.

Mit der nun erlassenen einstweiligen Verfügung, gegen die zwar noch Rechtsmittel möglich sind, ist jetzt auch gerichtlich klargestellt, dass das Emissionshaus FIDURA keine „Probleme mit der Wahrheit“ hat, wie dies in einer vollmundig auf verschiedenen Internetportalen von der Kanzlei Witt/Nittel in Zusammenhang mit einer vermeintlich erreichten Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung behauptet wurde. Vielmehr scheut die Kanzlei Witt/Nittel offenbar selbst nicht davor zurück, unwahre Tatsachenbehauptungen zu verbreiten, um zum Zwecke der Mandantengewinnung auf sich aufmerksam zu machen.

Unterstützt wird die Kanzlei Witt/Nittel dabei von scheinbar neutralen Vereinen wie Deutscher Verbraucherschutzring (DVS) und Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein (BSZ), die unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit die Anleger in die Arme solcher Anwälte treiben.

Bereits im Oktober 2006 hat das Landgericht München der Kanzlei Witt/Nittel untersagt (AZ 7 O 16794/06), in marktschreierischer Weise um Mandanten zu werben. Das befremdliche Geschäftsgebaren der Kanzlei Witt/Nittel nahm auch die Süddeutsche Zeitung zum Anlass, unter dem Titel „Anwälte als Marktschreier“ ausführlich und kritisch über dieses „ein für Anwälte standesrechtlich unzulässiges Fischen nach Mandanten“ zu berichten (SZ, 15. November 2006).

Im Dezember 2006 wurde vom Landgericht Darmstadt mit Urteil vom 08.12.2006 (AZ 17 O 545/06 ) festgestellt, dass das Emissionshaus FIDURA Capital Consult GmbH völlig zu Recht darauf öffentlich hinweisen darf, dass sich die Kanzlei Witt/Nittel (zum Zwecke der Mandantengewinnung) auf eine "beispiellose Hetzkampagne des umstrittenen Anlegerschützers Gerlach aufgesetzt" habe. Auch hier verlor die Kanzlei Witt/Nittel vollumfänglich einen Rechtsstreit, den sie gegen das Münchner Emissionshaus angestrengt hatte. Gegen dieses Urteil hat die Kanzlei zwar Berufung eingelegt, diese aber bisher nicht näher begründet.

„Obwohl die Heidelberger Kanzlei mit Ihrem unseriösen Treiben bisher erfolglos blieb, ist es höchst Besorgnis erregend, wie hier Anwälte, die eigentlich der Wahrheit verpflichtet sein müssten, aus rein wirtschaftlichen Interessen und unter Vorspiegelung des Anlegerschutzes versuchen, Anleger eines erfolgreichen Anlageproduktes zu verunsichern und in sinnlose Prozesse zu treiben", so Klaus Ragotzky, Geschäftsführer des Emissionshauses FIDURA Capital Consult.

FIDURA Capital Consult GmbH
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Pressemitteilung von: FIDURA Capital Consult GmbH
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3688

BeitragVerfasst am: 19.Apr 2007 9:28    Titel: Re: Fidura Private Equity Fonds Antworten mit Zitat

GM&P Mod. Team hat folgendes geschrieben::

08.11.2006: Rechtsanwälte erreichen erste Rückabwicklung

06.02.2007: FIDURA OBSIEGT! Gericht untersagt der Kanzlei Witt/Nittel Verbreitung unwahrer Behauptung!


FIDURA Fonds unterliegen vor dem LG Hamburg -
FINANZtest warnt vor FIDURA Fonds Sparplan

Zitat:
Witt Nittel, Rechtsanwälte dürfen weiter behaupten, die Rückabwicklung einer Beteiligung an dem FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds erreicht zu haben. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 23. März 2007 seine zuvor gegen die Heidelberger Anlegerkanzlei erlassene Einstweilige Verfügung aufgehoben.

„Dabei ging es bei diesem Rechtsstreit abermals nicht um die eigentlich interessante Frage: Sind die Prospekte der FIDURA-Fonds fehlerhaft, oder nicht?“ stellt Rechtsanwalt Mathias Nittel fest. Doch auch diese Frage werde bald beantwortet. Für mehrere Mandanten wurden zwischenzeitlich beim Landgericht München I Schadenersatzklagen gegen die FIDURA Capital Consult GmbH und Initiator Ragotzky eingereicht.

FIDURA hatte immer wieder bestritten, dass in den Prospekten der FIDURA Private-Equity-Fonds Fehler enthalten seien. „Bemerkenswert ist“, meint Anwalt Nittel, „dass in der Neuauflage des Prospekts des FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds die Prospektfehler weitestgehend beseitigt wurden“. So wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die FIDURA Capital Consult GmbH für die Vermittlung der vom Fonds abzuschließenden Lebensversicherungen von den Versicherungsgesellschaften Provisionen erhält, die auch in ihrer Höhe benannt werden. „Ich werte dies als Anerkenntnis unserer sachlichen Kritik an den alten Prospekten“, stellt Anwalt Nittel fest.

Erheblich unter Druck gerät FIDURA nun auch von FINANZtest. In seiner Maiausgabe berichtet das Magazin, man habe den Sparplan für den FIDURA-Fonds auf die Warnliste gesetzt. Hingewiesen wird auf das hohe Risiko, schlechter abzuschneiden als mit einem konventionellen Sparplan. Grund seien die hohen Weichkosten von 15,4 % der Einlagen und die hohen laufenden Kosten von 2 % pro Jahr. „Rechnet man diese Kosten auf die geplante Fonds-Laufzeit von 20 Jahren zusammen“, so Rechtsanwalt Nittel, „fließen weniger als 50 % des eingezahlten Kapitals in Investitionen“.
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2368

BeitragVerfasst am: 20.Apr 2007 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Pressemeldung der FIDURA Capital Consult GmbH vom 20.04.2007

FIDURA im Recht: Erneute Niederlage von Witt Nittel vor Gericht
Fragwürdiges Geschäftsgebaren der Kanzlei Witt Nittel immer offensichtlicher!

Führende Wirtschaftsmagazine warnen vor unseriöser „Mandantenfischerei“

München, 20.04.2007 - In einem vor dem Oberlandesgericht Frankfurt geführten Verfahren sind die Rechtsanwälte Mathias Nittel und Hans Witt von der gleichnamigen Heidelberger Kanzlei nun auch in zweiter Instanz gegen das Münchener Emissionshaus FIDURA Capital Consult GmbH unterlegen.

Im Kern der Auseinandersetzung ging es um die Zulässigkeit folgender von FIDURA getätigten öffentlichen Feststellungen:

1. Die Rechtsanwälte Witt und Nittel verbreiten falsche Tatsachen über das Münchener Emissionhaus FIDURA Capital Consult GmbH.
2. Die beiden Advokaten setzen sich auf eine beispiellose Hetzkampagne des umstrittenen Verbraucherschützers Heinz Gerlach auf.

Nachdem bereits das Landgericht Darmstadt in erster Instanz diese Feststellungen für rechtmäßig erachtet und den Erlass einer von Witt und Nittel beantragten einstweiligen Verfügung auf Unterlassung dieser Feststellungen zurückgewiesen hat, strengten die beiden Advokaten ein Berufungsverfahren an.

Nach einem deutlichen Hinweis des Oberlandesgerichtes Frankfurt an die Anwälte Witt und Nittel im Hinblick auf die nicht vorhandenen Erfolgschancen und die damit zu erwartenden Kosten nahmen diese schließlich die Berufung zurück. Damit ist das erstinstanzliche Urteil zugunsten von FIDURA nun rechtskräftig.

Dieser Gerichtsentscheid ist vor allem auch deshalb von Bedeutung, da die Heidelberger Anwälte nicht müde werden, falsche Behauptungen über das Emissionshaus FIDURA und seine Fonds zu verbreiten. So rühmt sich die Kanzlei Witt Nittel weiterhin in wahrheitswidriger Weise eine Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung für einen Anleger erreicht zu haben. Auch hier wird eine endgültige gerichtliche Klärung im Hauptsache¬verfahren durch die FIDURA-Fonds herbeigeführt werden.

FIDURA ist kein Einzelfall. Mittlerweile hat sich auch ein weiterer Fondsanbieter in einem Gerichtsverfahren erfolgreich gegen die Geschäftspraktiken dieser dubiosen Kanzlei zur Wehr gesetzt. „Wir begrüßen diese Entwicklung außerordentlich und hoffen, dass weitere betroffene Fonds und Initiatoren unserem Beispiel folgen werden“, sagt Klaus Ragotzky, Geschäftsführer des Emissionshauses FIDURA Capital Consult.

Das fragwürdige Geschäftsgebaren der Heidelberger Advokaten wird auch bei einem anderen Vorfall deutlich: So wurde einer Anlegerin - die durch eine selbsternannte Anlegerschutzgemeinschaft an die Heidelberger Kanzlei verwiesen wurde - zunächst eine Vorschussrechnung in erheblichem Ausmaß präsentiert, die diese begleichen sollte bevor (!) die Kanzlei Witt Nittel überhaupt für die Anlegerin tätig werden wollte. Als die Anlegerin nach nochmaliger Prüfung der Sachlage entschied, nicht mit der Kanzlei zusammen zu arbeiten, versuchte Rechtsanwalt Nittel sie damit zu ködern, ihre Vertretung mit Hilfe der staatlichen, aus Steuergeldern finanzierten Prozesskostenhilfe (früher auch Armenrecht genannt) durchzuführen. Dies lehnte die Anlegerin ab.

Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich, mit welchen Methoden die Kanzlei Witt Nittel unter dem Vorwand des Anlegerschutzes versucht, ihre rein geschäftlichen Interessen zu verfolgen.

Immer häufiger geraten Kanzleien, die mit solchen oder ähnlichen Geschäftsmodellen versuchen Mandanten zu gewinnen, um sie dann in oft aussichtslose Prozesse zu treiben, in die öffentliche Kritik. So berichten sowohl die Fachzeitschrift Fonds & Co. in ihrer Februar-Ausgabe als auch das renommierte Manager Magazin in seiner April-Ausgabe ausführlich über die Machenschaften solcher, unter dem Deckmantel des Anlegerschutzes operierenden Kanzleien.
Das Ergebnis der beiden Untersuchungen ist ernüchternd: Sehr oft führt die Einschaltung solcher Anwälte nicht zu einem juristischen Erfolg, sondern nur zu einem finanziellen Schaden für den betroffenen Anleger.
Entsprechend kritisch wird diese Entwicklung auch von dem unabhängigen Fondsexperten Stefan Loipfinger gesehen und kommentiert.

In einer Pressemitteilung vom 18.04.2007 lässt die Kanzlei Witt Nittel wissen, dass Sie für mehrere Mandanten Klage gegen FIDURA aufgrund vermeintlich fehlerhafter Prospekte erhoben habe. Abgesehen von der Tatsache, dass bisher keine solchen Klagen im Hause FIDURA eingegangen sind, verschweigt die Kanzlei dabei geflissentlich, dass bereits im vergangenen Jahr zwei renommierte Anwaltskanzleien ebenso wie bereits zuvor eine große Wirtschaftsprüfungskanzlei unabhängig von einander zu dem Ergebnis gelangt sind, dass die entsprechenden Fondsprospekte nicht die von Witt Nittel behaupteten Fehler aufweisen und beanstandungsfrei sind. „Vor diesem Hintergrund sehen wir den Klagen – sofern es diese geben sollte – mit äußerster Gelassenheit entgegen“, sagt FIDURA Geschäftsführer Ragotzky.

Das Fachmagazin Fonds & Co. schreibt zu dieser Art der Mandantenwerbung: „Oftmals wird mit falschen Tatsachen oder einseitigen Darstellungen geworben, um Erfolgsaussichten zu suggerieren. Immer wieder machen Kanzleien bereits aus einer Klageerhebung einen Erfolg.“. Im gleichen Artikel zitiert das Magazin den Rechtsanwalt Ulrich A. Nastold von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Klumpe, Schroeder & Partner im Hinblick auf diese Methoden mit den Worten: „Das erachte ich schon fast als Armutszeugnis“.

„Es bleibt zu hoffen, dass nun endlich auch die zuständigen Anwaltskammern energisch gegen solche Geschäftspraktiken vorgehen“, meint Ragotzky.

Kontakt und weitere Informationen:

Ingrid Weil
FIDURA Capital Consult GmbH
Bavariaring 44
80336 München
Tel.: 089/238898-15
Fax: 089/238898-29
E-Mail: [E-Mail anzeigen]

Informationen zu FIDURA:
FIDURA Private Equity Fonds investieren direkt in wachstumsorientierte mittelständische Unternehmen und eröffnen Normalanlegern den Zugang zur renditestarken Anlageklasse Private Equity. Die Anleger von FIDURA Private Equity Fonds profitieren vom hohen Renditepotenzial innovativer Unternehmen. Gleichzeitig bieten FIDURA Private Equity Fonds optional die Möglichkeit der Kapitalabsicherung über erstklassige angelsächsische Versicherungsgesellschaften. Mit einem platzierten Fondsvolumen von über 40 Mio. Euro, gehört das Emissionshaus FIDURA Capital Consult GmbH derzeit zu den größten Anbietern von direkt investierenden Private-Equity-Publikumsfonds in Deutschland.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2007 7:21    Titel: Antworten mit Zitat

FIDURA Fonds präsentierten sich auf „European Patent Forum“ in München

Zitat:
Anlässlich des 30. jährigen Bestehens des Europäischen Patentamtes präsentierte sich letzte Woche der Bundesverband Kapital für Mittelstand e.V. sowie seine Mitglieder FIDURA Capital Consult, R@S Rating Services, RP Richter & Partner und Patentpool auf dem „European Patent Forum“ am Marktplatz für „Innovation und Finanzierung“ mit einem eigenen Stand.
Auf der Veranstaltung, bei der Innovationsförderung und Patentschutz die Hauptthemen waren, wurde insbesondere die Fähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen ihre Innovationen in wirtschaftlichen Erfolg zu transformieren, diskutiert. Europa vermeldete im Jahr 2006 zwar rund 200.000 Patentanmeldungen, aber viele Innovationen wurden nicht zu marktreifen Produkten entwickelt, was mittelfristig für eine nachhaltige Wachstumsdynamik in Europa unerlässlich ist.

Innovationskraft ist zwar sehr wichtig für den dauerhaften Unternehmenserfolg, hierzu müssen aber auch Bereiche wie Vertrieb/Marketing, Produktion oder Finanzen professionell geführt werden, stellte Klaus Ragotzky, Geschäftsführer des Private-Equity-Emissionshauses FIDURA in seinem Vortrag „Beteiligungskapital für innovative Unternehmen“ heraus. „Der Unternehmer muss sich ferner im Klaren sein, wie hoch sein IP-Schutz wirklich ist und wie er diesen sichert, da Patente nur einen bedingten Schutz gegen die Produktpiraterie bieten“, so Ragotzky.

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel ging in ihrer persönlichen Rede auf die Problematik des Patentschutzes und die Gegenmaßnahmen ein: Schnellere Patentprüfungen, Intensivierung des Patenthandels, neue Ansätze der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände (Stichpunkt: bessere Bewertung der Kapitalbasis von Unternehmen), Nachwuchsförderung, zügige Umsetzung des Londoner Protokolls (Reduzierung des Übersetzungsaufwandes) wie auch Beschleunigung der Reform bezüglich Patentgerichtsbarkeit und Stärkung der internationalen Kooperationen- nicht nur im R&D-Bereich.
In diesem Zusammenhang präsentierten sich mit eigenem Stand auch die Europäische Union, Bayern Innovativ (IRC Bavaria), European Patent Office wie auch EUREKA, Förderinitiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR).
FIDURA Capital Consult ist bei der europäischen Förderinitiative im Rahmen des EUREKA-Programms bereits seit Anfang 2005 mit einem eigenen internationalen Projekt im Bereich „Neue Materialien“ involviert.
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2368

BeitragVerfasst am: 11.Mai 2007 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Fidura Fonds - neu aufgenommen im Anlegerschutzarchiv!
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1213
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 6.Jun 2007 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Gerlach Direkter Anlegerschutz meldet heute in einem

Zitat:
SPEZIAL-RESEARCH:

FIDURA Capital Consult / Klaus Ragotzky

Die bei den bisher mit einer Zeichnungssumme von insgesamt 42 Mio. € verdeckten Kick-back-Zahlungen bei den FIDURA-Fonds von Standard Life und Canada Life an eine Gesellschaft des Initiators Klaus Ragotzky werden im aktualisierten Prospekt des FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds offen gelegt > Indirektes „Geständnis“ von Ragotzky <

Rechtliche Untersuchung eingeleitet, ob die Kick-back-Zahlungen an die Fonds zu erstatten sind und ob die bisher beigetretenen Anleger einen Rückabwicklungsanspruch haben

Am 15.01.07 berichtete die FIDURA Capital Consult GmbH, München, in einer Vertriebspartner-Information, dass der FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds „zum Jahresende mit einem Platzierungsstand von über 28 Mio. Euro geschlossen“ worden ist – und dass seit Februar 2007 „leistungsstarke Vertriebspartner“ mit dem FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds ein neues Produkt erhalten, „das im vergangenen Jahr nur von einem einzigen Vertriebspartner exklusiv vermittelt wurde“.

Und:

„Der FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds hat ein Zielvolumen von 50 Mio. Euro, gut 14 Mio. Euro davon sind bereits gezeichnet, die erste Investition in ein Zielunternehmen ist bereits getätigt. Auch der zweite Fonds investiert in wachstumsstarke mittelständische Unternehmen und bietet auf Wunsch des Anlegers ebenfalls die Möglichkeit einer intelligenten Kapitalabsicherung.“

In DA-Nr. 33B/06 hatten wir in unserem ersten Spezial-Research für den nun geschlossenen FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds vier Verletzungen des IDW-Standards zusammen mit der entsprechenden Stellungnahme des Initiators Klaus Ragotzky dokumentiert, insbesondere dass hohe verdeckte, d.h. nicht prospektierte Kick-back-Zahlungen von Standard Life und Canada Life an die Konzeptionsgesellschaft von Klaus Ragotzky fließen.

Der von der Reintgen Portfolio Consulting GmbH, Bergisch Gladbach, bis zur Öffnung für weitere „leistungsstarke Vertriebspartner“ – siehe oben - exklusiv vertriebene FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds ist weitestgehend konzeptions-gleich wie der FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds.

Wir berichteten zudem in DA-Nr. 38B/06 und 40B/06, dass

• die Wirtschaftsprüferkammer ein Aufsichtsverfahren gegen den Prospektgutachter Uwe Kerner von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ST TREUHAND Lincke, Leonhardt & Rinke GmbH wegen der von uns dokumentierten, von Kerner in seinem Prospektgutachten nicht beanstandeten schweren Prospektfehler i.S. rechtswidrige Weichkostenprospektierung und verdeckte Provisionszahlungen eingeleitet hat;

• der Münchener Rechtsanwalt Johannes Fiala mit Verweis auf die BGH-Strafurteile vom 11.11.04 und 07.03.06 festgestellt hat: "Nach unserer Rechtsmeinung wird der Initiator dann dem Untreueverdacht nach § 266 StGB ausgesetzt sein, wenn er keine provisionsfrei-en Tarife wählt, stattdessen aber teuere provisions-pflichtige Tarife abschließt, aus denen Provisionen in seinen wirtschaftlichen Interessenbereich fließen, ohne dass die Anleger darüber aufgeklärt werden".

Der Mitte Februar BaFin-gestattete aktualisierte Verkaufsprospekt für den FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds enthält dann auch – bereits im Angebot im Überblick auf Seite 9 – zusätzlich zu den dort ebenfalls angegebenen Vermittlungsprovisionen die Aufklärung, dass im „Rahmen ihrer Tätigkeit als Maklerin für die Fondsgesellschaft … die FIDURA Capital Consult GmbH für die Vermittlung von Versicherungsprodukten von den jeweiligen Versicherungsgesellschaften marktübliche Abschlussprovisionen in Höhe von 4 – 5 % der Beitragssumme, sowie eine jährliche Bestandsprovision in Höhe von etwa 2 % der Jahresversicherungsprämie“ erhält.

Die damit indirekt von Ragotzky zugestandene, bisher verletzte Aufklärungspflicht über die bis dahin nicht pros-pektierten Kick-back-Zahlungen veranlasst uns, eine rechtliche Untersuchung einzuleiten, ob seitens Ragotzky persönlich und/oder seitens der FIDURA und/oder seitens Standard Life und Canada Life die Verpflichtung besteht, die verdeckte Kick-back-Zahlungen den Fondszeichnern gegenüber offen zu legen und an die Fonds zu erstatten – und ob die Anleger sogar Anspruch auf Rückabwicklung ihrer Beteiligungen haben?

_________________
Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.

(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)

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FIDURA Fonds
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Anmeldungsdatum: 10.06.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.Jun 2007 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Heinz Gerlach mit seinem „DIREKTER ANLEGERSCHUTZ“ verfügt nicht über die notwendige Kompetenz, sich zu juristischen Fragenstellungen zu äußern. Dies ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass er nach eigenen Angaben lediglich eine Lehre in einem steuerberatenden Beruf absolviert hat, über deren genauen Inhalt und vor allem Ausgang er sich ausschweigt. Das er sich dennoch völlig ungeniert zu höchst komplexen
Themen ohne jeglichen Sachverstand zu Wort meldet, wird mittlerweile in der gesamten Fondsbranche belächelt.
Auf seine unqualifizierten und abwitzigen Darstellungen zu unseren Fondsprodukten werden wir hier deswegen auch nicht dezidiert eingehen.
Im Hinblick auf die wahre Motivation und Qualifikation des Hr. Gerlach verweisen wir vielmehr auf:
fidura-fonds.de/hg
heinz-gerlach-ua-sogenannte-anlegerschuetzer.com

In aller Kürze stellen wir nochmals Folgendes fest:
Im Rahmen der erneuten (!!) Gestattung des aktuellen Prospektes des FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds durch die BaFin, haben wir insbesondere auch eine mögliche Angabepflicht der von den Versicherungen gezahlten Provisionen mit dem zuständigen Sachbearbeiter diskutiert, der uns mitgeteilt hat, dass diese nicht angabepflichtig sind.

Darüber hinaus haben wir die Vorhaltungen bereits im vergangenen Jahr von zwei renommierten und vor allem sachkundigen Rechtsanwaltskanzleien überprüfen lassen.
Resultat:
Beide Kanzleien kamen unabhängig von einander zu dem Ergebnis, dass alle gegen uns erhobenen Vorwürfe keinen juristischen Bestand haben. Unabhängig davon lag bereits für unseren ersten Fonds, den FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds, ein beanstandungsfreies Wirtschaftsprüfergutachten vor, das dem Fondsprospekt Fehlerfreiheit attestiert.

Um weiteren Trittbrettfahrern aus den Reihen selbsternannter Anlegerschützer vorzubeugen, haben wir die uns vorgehaltenen Provisionen (die aus dem Vermögen der Versicherung und nicht des Anlegers an die Vertriebsgesellschaft des Fonds fließen) dennoch im aktuellen Prospekt ausgewiesen sowie weitere (freiwillige) Erläuterungen vorgenommen.

Und: Wie wir an anderer Stelle bereits erwähnt haben, findet Heinz Gerlach immer wieder Anwälte, die ihn in seinen verqueren Argumentationen unterstützen („Empfehlungs- und Zitierkartell“).
Schließlich empfiehlt Gerlach Anwälte wie Fiala oder Nittel auch auf seiner Homepage und unterstützt damit deren Geschäft.
In Zusammenhang mit den Machenschaften dubioser Anwälte sei an dieser Stelle auf die sehr aufschlussreichen Artikel in Fonds & Co. vom Februar 2007 („Komm in mein Mandantenparadies“) und in manager-magazin vom April 2007 („Spiel mir das Lied vom Geld „) verwiesen.
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1213
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 11.Jun 2007 7:52    Titel: Antworten mit Zitat

Spiel mir das Lied vom Geld - Manager Magazin!
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nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.

(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)

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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2368

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2008 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Umweltzertifizierung für FIDURA Investment SensorDynamics

(prcenter.de) FIDURA Fonds: Grazer Technologieunternehmen unterstreicht mit DIN-ISO-14001 Zertifizierung seine fortschrittliche Umweltpolitik

(Graz/München, 17.07.2008) Das FIDURA Portfoliounternehmen SensorDynamics, hat erstmals die Zertifizierung nach der international anerkannten Umweltnorm DIN-ISO-14001 erhalten. Im Rahmen dieser Zertifizierung verpflichtet sich das Grazer Sensorikunternehmen zur konsequenten Einhaltung und der stetigen Weiterentwicklung seines Umweltmanagementsystems. Die Zertifizierung nach ISO 14001 stellt das Rahmenwerk für ein effektiveres Umweltmanagement in Unternehmen dar und hat seit seiner Einführung 1996 stark an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile erfüllen weltweit über 129.000 Unternehmen aus 145 Nationen diesen Standard. In Deutschland waren es 2007 5800, in Österreich 550 Unternehmen, die die Voraussetzungen für eine Umweltzertifizierung erfüllt haben und entsprechend zertifiziert wurden.

Ziel der Norm ist es, die Umweltmanagementstruktur eines Unternehmens kontinuierlich und systematisch weiter zu entwickeln um so nachhaltig den sich stetig verändernden Anforderungen des Umweltschutzes gerecht zu werden. Die zertifizierten Unternehmen verpflichten sich während der Laufzeit der in regelmäßigen Abständen neu zu erteilenden Zertifizierung den betrieblichen Umweltschutz zu verbessern und aktiv für einen verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt und Ressourcen einzutreten.