Diese Höhe der Strafe dürfte eigentlich nicht im Führungszeugnis auftauchen und kann eigentlich auch kein Konzessionshindernis sein. Aber warum eine Limited für eine Konzession? Das kann ich nicht wirklich verstehen? Die Limited Company hilft dabei nicht wirklich. Auch die Lieferanten im Gastro-Umfeld verlangen eigentlich immer eine private Mitunterzeichnung der Brauereiverträge vom Geschäftsführer oder -Gesellschafter der GmbH und auch der Limited oder aber anders gesagt: vor allem der lImited Company. Da hilft also die Limited nichts, da die Verbindlichkeiten so oder so an der eigenen Backe verbleiben
Ich habe heute mal mit unserer STA gesprochen. Da wurde mir lapidar erklärt, dass, wenn keine anderen Sachen im Zentralregister stehen, unter 25 € weder ermittelt nicht bestraft wird (Geringfügigkeit). Bei der Höhe der Strafe hätte ich vielleicht auch noch etwas einzuwenden gehabt. Der Tagessatz erscheint mir aus der Luft gegriffen. Und die 30 Tagessätze ebenfalls. Aber: wie bereits vielfach gesagt, ich muß das nicht verstehen.
Verfasst am: 25.Dez 2005 17:37 Titel: Post versehentlich als "neu" statt als "Antwo
Habe auf einen Post geantwortet, der sich mit Limited Company als Konzessionierter Gastrobetrieb befasste wobei der Director eine Vorstrafe von 30 Tagen hat...leider falsch geclickt...werde um Verschiebung bitten...
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