Verfasst am: 9.Apr 2006 20:36 Titel: Account in Britischen Pfund?
Hallo,
meine Limited läuft reibungslos, letzter Meilenstein dürfte die erste Abgabe der "accounts" sein.
Müssen diese mit Pfund-Beträgen abgegeben werden? Ich kann ja schlecht für jeden Einnahmen- oder Ausgabenbeleg einen korrekten Umrechnungskurs errechnen...
Ich habe bei go-limited.de gegründet, welche Unterlagen werden dort für die "accounts" im Rahmen des Servicepakets zur Verfügung gestellt?
Die Darstellung der Zahlen in Euro ist möglich. Die Grundlagen der Währungsumrechnung müssen jedoch im Anhang näher erläutert werden. Auch beachten: Die Rechnungslegung erfolgt nach UK GAAP bzw. IFRS und nicht nach HGB.
Wenn Sie mit der Rechnungslegung für Ihre Limited jedoch nicht vertraut sind, empfehle ich Ihnen ebenfalls einen fachkundigen Steuerberater zu konsultieren.
Was kostet denn die Erstellung der accounts ungefähr?
Wir sind eine kleine Firma mit ca. 25000 EUR Umsatz, unsere deutsche Bilanz ist sehr einfach "gebaut" - wir haben nicht einmal Anlagevermögen, das abgeschrieben wird...
Es kommt entscheidend darauf an, was in den "Articles" resp. dem "Memorandum of Association" steht - da sind genaue Angaben über Währung, maximales autorisiertes Kapital, Art der Aktien und Aufteilung des Kapitales bezeichnet
Ebenfalls genannt wird darin, wieviele Aktien durch die "Subscriber" bei der Gründung EFFEKTIV gezeichnet (= bezahlt!!!) worden sind
Lösung also ganz einfach: Schauen Sie in Ihren Unterlagen und Gründungsdokumenten nach
Es kann durchaus sein, dass in Ihrem Fall eine einfache Übertragung in die vorgeschriebene Bilanzstruktur ausreichend ist. Dies darf aber keinesfalls pauschalisiert werden.
Die Kosten hierfür sollten sich im einfachen Fall auf wenige hundert Euro belaufen, richten sich jedoch auch nach dem Aufwand.
Falls Sie keinen Steuerberater zur Hilfe nehmen, besorgen Sie sich unbedingt Fachliteratur. Wie bereits gesagt, eine einfache, sprachliche und strukturelle Übersetzung der Bilanz *kann* möglich sein, aber spätestens im Anhang müssen ergänzende Angaben gemacht werden. Dazu gehören u. a. das im letzten Beitrag genannte authorisierte und eingezahlte Kapital oder die Verbindlichkeiten (inkl. Gesellschafterdarlehen).
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.