Habe gerade mit meinem Banker gesprochen (DB) er möchte folgende unterlagen haben:
1) Gesellschaftervertrag
2) Registerauszug mit Gründungsurkunde und Satzung
(jeweils bestätigt und als vollständige, gültige und aktuelle Fassung von einem Funktionär der Gesellschaft, dessen Unterschrift von einer bankbestätigung gedeckt ist, unterzeichnet)
3) Liste mit bankbestätigten Unterschriftsproben der Verfügungsberechtigten
4) Beschluss über die Kontoeröffnung (vom Companys Secretary bestätigt) mit Angabe, wer auf welche Weise über das Konto verfügen darf.
5) Apostille
Frage zu 1: Ist der Vertrag wo drin steht wieviele Aktien jeder hat?!
zu 2: Bankbestätigte Unterschrift? Kann ich meine Hausbank nehmen?
zu 4: Hat jemand eine Deutsche Übersetzung? Und muss das dann von Lee-Valley bestätigt werden?
Die deutsche Bank ist recht kompliziert wenn man für eine Limited oder Ltd & Co KG ein Bankkonto eröffnen möchte.
Fragen Sie mal bei der Dresdner Bank nach, sofern Sie als SOLO DIRECTOR erscheinen (mit amtl. Ausweis) wird voraussichtlich der erwähnte Beschluss unter Punkt 4 nicht erforderlich sein, anstelle des Apostille (5) reicht auch eine Beglaubigung eines zugelassen Notars in Deutschland.
Die Gründungsdokumente (Punkt 1 bis 2) muss von einen zugelassenen Übersetzer in Deutschland bestätigt werden oder durch die deutsche Botschaft oder Konsulart in UK. Die meisten Bank verlangen auch eine deutschen Handelsregistereintrag
Verfasst am: 7.Aug 2006 0:31 Titel: Ltd. frisch gegründet - schneller Weg zum Bankkonto ???
hallo MEC,
mich würde zu diesem thema interessieren, wie ich schnell ein bankkonto in deutschland eröffnen kann, wenn die engl. limited gerade gegründet ist. gibt es banken, bei denen es einfach ist, schnell ein bankkonto für die engl. limited zu eröffnen ? oder ist in der regel die (vorherige) deutsche HR-eintragung notwendig ? ich brauche schnell zu der limited ein auf die limited lautendes bankkonto.
Für die Eröffnung eines Geschäftskonto werden Sie in der Regel nicht an einen Handelsregistereintrag herum kommen. Somit ist dies aus praktischen Gründen zu mindest empfehlenswert.
Neben den deutschen Handelsregisterauszug sind auch noch die Gründungsdokumente mit Übersetzung vorzulegen. Persönliches Erscheinen ist in der Regel ebenfalls erforderlich wie ein amtl. Ausweis (Personalausweis oder Reisepass).
Es ist rechlicht umstritten ob es einen Handelsregistereintrag erforderlich ist, fraglich erschein nur welche Vorteile Sie darin sehen diesen nicht vorzunehmen ???
hallo,
danke für die antwort. nein, es geht nicht darum, daß ich keine HR-eintragung vornehmen lassen will, dies ist schon geplant - allerdings dauert dies ein wenig.
es geht mir vielmehr darum, daß ich möglichst SOFORT ein geschäftskonto eröffnen kann, die HR-eintgragung soll so oder so folgen.
die frage ist also auch, ob es banken gibt - möglichst nationale online-banken - die bereits aufgrund der gründung und der GEPLANTEN niederlassungseintragung in deutschland ein geschäftskonto eröffnen, damit korrekt über ein geschöftskonto die geschäfte begonnen und abgewickelt werden können, denn durch die registereintragung in england ist die limited ja rechts- und geschäftsfähig "geboren".
???
Wenn die Limited nicht im deutschen HR eingetragen ist, kannst du zwar auch u. a. bei einigen Banken ein Geschäftskonto eröffnen, nur diese verlangen von allen Unterlagen die Beglaubigung nebst Apostille. Damit dürfe die Wartezeit genauso lang sein.
Ich habe eine Ltd. als "Zweigniederlassung" und 2 "Ltd. & Co. KG`s".
Bei der Zweigniederlassung reichte der dt. HR-Auszug aus. Bei den Ltd. & Co. KG`s musste ich noch als Existenznachweis der Ltd. einen Notarbescheinigung und die Org. Mem. & Arts. vorlegen. Bei allen 3 Firmen wurden die Konten binnen einer Woche bei der Deutsche Bank ohne Probleme eröffnet
ja das habe ich so auch schon vermzutet - wenn man der bank ausreichende unterlagen und den eintragungswillen persönlich liefern/glaubhaft machen kann, wird man auch bei einigen banken vor der HR-eintragung ein konto bekommen. (z.b. der notarielle eintragungsantrag ...), also wie "limited in gründung".
aber gibt es bis dahin denn irgendwie eine möglichkeit zum bankkonto ? in england geht dies wohl nicht, weil die akteure persönlich alle keinen wohnsitz in england haben ... - in deutschland (noch) nicht, weil die gründungsphase erst begonnen hat.
aber was bleibt dann, NUR eins, über sein privates - auf eine natürliche person lautendes - bankkonto geschäfte abzuwickeln ?
oder gibt es z.b. auch die möglichkeit, über eine ausländische online-bank ein bankkonto zu eröffnen ? - gibt es solche banken, die in deutschland eine "niederlassung" haben ?
Sofern Sie Ihr Konto nur online führen möchten können Sie es bei der Volksbank Eisenberg eG versuchen.
So viel mir bekannt ist der deut. Handelsregistereintrag nicht erforderlich, die Firmendokumente sollten aber übersetzt sein. Der britische Handelsregisterauszug muss mindestens von einen deut. Notar beglaubigt sein. Vermutlich die einzigste Direktbank die auch Geschäftskonten führt und auch für die brit. Limited
Ansonsten würde ich es bei der Dresdner Bank versuchen... bei der Deutschen Bank hängt es sehr stark von den Sachbearbeiter ab in der Regel wird dort eine Apostille verlangt. Bei der Postbank brauchen Sie es erst garnnicht versuchen.
Sofern Sie in Deutschland tätig sind, ist davon auszugehen das dies nicht sehr Zweckmäßig ist. Fraglich erscheint mir ob die Kunden bereits sind die Zahlungen ins Ausland zu tätigen, drüber hinaus ist ein Konto in CHF nicht zweckmäßig somit werden Sie kaum um ein Währungskonto (EUR) vorbeikommen.
Es scheint auch fraglich ob Sie nicht persönlich zur Kontoeröffnung erscheinen müssen. Ob die Bank die Übersetzung und Beglaubigung aus Deutschland akzeptiert scheint ebenfalls fraglich. Somit werden Sie vermutlich spezielle Unterlagen für die Schweiz benötigen.
Ihre Kunden werden es auch für recht seltsam erachten das eine britische Firma mit deutscher Niederlassung nur ein Bankkonto in der Schweiz unterhält!
@ MEC
vielen dank für die hinweise der banken. ich werde mit den banken nach erhalt der gründungsunterlagen kontakt aufnehmen und sehen, ob ich auch schon vor HR-eintragung hier weiter komme.
mit dem konto in der schweiz sehe ich es genauso.
unterm strich werden mehr oder weniger alle gründungs- und "existenznachweis-" unterlagen der limited benötigt. mit oder ohne HR-eintragung wird sehr von der bank und dem "bankgespräch" abhängig sein, also ob der neukunde auch ohne HR-eintragung für die bank interessant erscheint. eine bankverbundung im ausland ist sicher möglich aber auch mit schwierigkeiten verbunden und es fragt sich, welchen nutzen es macht (wohl eher nur die frage der SCHUFA ...).
ich danke den antwortern. MEC - was machst du denn, wenn du dich so gut bei den banken auskennst ?
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 10.Aug 2006 13:50 Titel:
Kultus hat folgendes geschrieben::
... Wie schaut es den mit einem Konto in der Schweiz aus? Ist es Problemlos zu eröffnen?
Die Frage von Kultus war doch eindeutig ... ! Warum kommt dann keine klare Aussage ?
Die Antwort auf jene Frage ist doch schlicht und ergreifend: NEIN !
Jeder Interessierte möge einmal schweizer Banken anschreiben; ich könnte die user mit offiziellen Schreiben/ Emails und Antworten der dortigen Finanzakrobaten mit dem klaren "Nein" zumüllen !!!!!
Also: Weder problemlos, noch zu eröffnen, wenn die Ltd. nicht in der Schweiz ihren registrierten Sitz (z.B. Niederlassung) hat.
es gibt eine Art Firmekonto in der Schweiz - die Travel-Cash-Card des schweizerischen Bankenverein´s - funktioniert wie eine Visa-Card mit der Sicherheit einer Amex ! So einfach wie eine PrePaid-Card !
Und absolut diskret ! ( Schweizer Bankenverein )
Bekommt man überall in der Scheiz bei Post-Bahn-Tankstellen etc...
ein kleiner Besuch in der Schweiz und schon hast Du ein Konto !
es gibt eine Art Firmekonto in der Schweiz - die Travel-Cash-Card des schweizerischen Bankenverein´s - funktioniert wie eine Visa-Card mit der Sicherheit einer Amex ! So einfach wie eine PrePaid-Card !
....
Also mit anderen wort ist dies docn nicht wirklich ein Bankkonto - ODER?
Bei "Geschäftskonten" gibt es i. d. R. keine Schufaklausel - Ausnahme die Postbank
Hallo Alcatras_2000,
danke für deine Antwort! Kannst du mir noch bitte konkret irgendeine Grossbank nennen, bei welcher diese Schufaklausen sicherlich nicht gibt? Vielen Dank noch mal!
Ich habe für meine Firmen ohne Probleme bei der Deutsche Bank und Dresdner Bank ein Konto eröffnen können. Auch die Commerzbank und HypoVereinsbank kann ich empfehlen - also quasi die 4 Großbanken!
Ich habe für meine Firmen ohne Probleme bei der Deutsche Bank und Dresdner Bank ein Konto eröffnen können. Auch die Commerzbank und HypoVereinsbank kann ich empfehlen - also quasi die 4 Großbanken!
Und bei keiner Bank wurden die Schufaeinträge geprüft?! Oder hast du eine saubere Schufa und/oder hattest noch nie (als Privatperson) ein Konto bei diesen Banken?
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