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mibu
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge: 30
Wohnort: im schönen Süden...

BeitragVerfasst am: 23.Jan 2006 14:20    Titel: Re: Reality bites. Antworten mit Zitat

Lieber MEC,

zum Thema Firmen-/Unternehmensgründung gibt es eine Vielzahl
von Beratungsstellen, die entweder von den örtlichen Handelskammern
oder - abhängig von den örtlichen Gegebenheiten -manchmal auch
als Kooperation diverser Dienststellen und Initiativen geführt
werden. Nachdem der User Patti47 uns leider nicht verraten hat,
ob er Informationen bezüglich einer Firmenneugründung sucht, oder
aber ein bestehendes Unternehmen umwandeln möchte, wäre ein
Besuch bei den entsprechenden Stellen zumindest schon mal ein guter
Start - der aber natürlich nicht alle Fragen abdecken wird, die sich
ja auch erst im Laufe der Informationsbeschaffung auftun werden.
Besser als die berüchtigte € 99.-- Schnellgründung jedenfalls
allemal...

mibu
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 23.Jan 2006 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ein hoher Preis alleine bürgt sicherlich nicht für eine gute Qualität nur das man für eine Preis von 99 Euro nicht viel erwarten kann versteht sich von selbst...

...Ob die IHK gerade der richtige Ansprechpartner ist was die UK-Limited Companys angeht halte ich für fraglich... da diese doch noch recht viele Vorurteile haben...
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Patti47
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 24.Jan 2006 8:44    Titel: Wie wahr... Antworten mit Zitat

Lieber mibu, (und Kollegen)

danke für die Hinweise. - Eben! Eine vorherige Information und kritische Distanz halte ich für dringend erforderlich.
Ich habe jetzt telefonisch Kontakt zu 4 Anbietern von Ltd. & Co. Gründungen hergestellt. Es wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als alle 4 abzufahren und persönliche Bedarfsgespräche zu führen.
Mein Steuerberater ist von solcher Konstruktion nicht begeistert. Zitat: "Warum mit Kanonen auf Spatzen schiessen?"
Meine Antwort hier: "Weil das FA auch mit Kanonen auf einen ganz kleinen Spatz geschossen hat!"
Und davon habe ich einfach die Nase voll. Ich möchte meinen Job machen und dass nicht laufend Knüppel zwischen die
Beine geworfen werden.
Nicht genug damit, daß es schon schwer genug ist, gut bezahlte Aufträge zu bekommen, da ja die Schwarzarbeit boomt, nein, da wollen auch noch vollkommen Unbeteiligte mitverdienen: Mein besonderer Liebling die IHK! Mglw. die Knapp- bzw. Berufsgenossenschaft. Und bei so "unbedeutenden" Steuersündern mit vielleicht 4000 € realem Rückstand, wird dann gleich das große Geschütz "Schätzung - Pfändung - Gewerbeuntersagung" mit allen negativen Folgen aufgefahren.
Gleichzeitig aber staatliche Aufträge sehr verspätet bezahlt.
Zu gleicher Zeit versucht aber die "Deu***-Pr***V***" neue Leute zu werben, um ihre sehr umstrittenen Geschäfte zu machen.
Warum haut man diesen Leuten nicht auf die Finger? Weil sie wahrscheinlich ihre Steuern rechtzeitig bezahlen?

Es würde mich wirklich freuen, jemanden zu finden, der mir wirklich kurzfristig hilft, wieder offiziellen Geschäften nachgehen zu können, um dann auch dafür bezahlt zu werden. Es gibt doch genug Leute, die Steuern sparen wollen.
Also helft einer kleinen Firma wieder auf die Füsse!

Mit mibu, ffbkdavid oder gundel würde ich mich gerne mal persönlich über mein Problem unterhalten. Ich bin überzeugt
wir würden eine positive Lösung finden. Wenn die PN nicht funktioniert gebe ich auch gern eine email Adresse weiter.
Ich will wieder arbeiten dürfen!
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bowi
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.Jan 2006 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

MEC hat folgendes geschrieben::
bowi hat folgendes geschrieben::
"....ich sage " schaut hin - macht euch schlau - und macht es selber und vor allen Dingen billiger...

...Das eine Firma Geld kostet ( Gebühren, Rechtsanwälte etc. pp.) sehe ich als Normal an...."bowi


Sehr clever...

...also Sie wollen lieber nicht so viel Geld an einen externen Gründer (Limited-Provider) ausgeben und lassen sich lieber von einen Rechtsanwälte etc. beraten...

Ihre Rechnung wird dann wohl kaum aufgehen...
für den Anwalt und Übersetzung von den Gesellschaftsverträgen werden Sie einige Tausend Euro hinblättern. Wenn Sie dann auch noch Pech haben war dies für Ihren Anwalt komplettes Neuland...

Sie sollten bedenken das seriöse Limited-Provider sich seit Jahren mit dieser Problematik befasst haben und mit Steuernberatern, Rechtsanwälten in UK und Deutschland zusammenarbeiten und somit die Knackpunkten bei beiden Rechtssystem kennen. Wenn Sie dann noch die Übersetzungskosten in betracht ziehen die evtl. anfallen da Sie nicht im Gründungsland sondern woanders (z.B. In Deutschland) mit Ihrer Limited tätig werden möchten werden Sie wohl ganz schnell mit 10'000 Euro oder mehr für die Gründungskosten veranschlagen können.

Sie haben so das Risiko das Sie an einen unerfahrenen Rechtsanwalt geraten und vor allen billiger wird es so nicht werden!


schaut hin und macht euch schlau - sowie vielleicht hier in diesem forum. An mangelnden Informationen liegt es eigentlich nicht - eher an den "Absaugern" in der Branche.
Natürlich meine ich nicht irgend welche "Wald und Wiesen"-Anwälte ( was sind 10.000 Anwälte - angekettet auf dem Meeresgrund??? >>>>>>>> EIN GUTER ANFANG - lol ).

Und auch die Kostensituation einer LTD kann aber sicherlich vorab geklärt werden.

Referenzen - wenn sie nicht "gefaket" sind, ebenso, weil auch gute Anwälte und Steuerberater einen guten Ruf zu verlieren hätten.

Und vielleicht noch ein TIP, der mir 2004 nur 30 € gekostet hat (die Bewertung - ob gut oder schlecht oder was weiß ich noch alles - überlass ich dem geneigten Betrachter): www.auslandsfirmengruenden.de/
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bowi
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.Jan 2006 14:48    Titel: uuuuuuuubs baby-schnuckel Antworten mit Zitat

... und alles, weil bastler wie sie - erneut - unter dem stichwort "mit 150 euros werden's sie's schon schaffen" dazu ermuntern, eine ausländische gesellschaftsstrukturen - englisch-sprachkenntnisse vorausgesetzt (wie wenn's RECHTLICH D A R A U F ankommen würde) - selbst zusammenzuschustern


wohl bekomm's - viel glück


Zitat:
weiterer kommentar überflüssig... SIE nehmen uns mit sicherheit keine geschäfte weg!



ffbkdavi
Zitat:


sie unterliegen einem IRRTUM -

bin doch neu hier - mache keine geschäfte mit LTD und anderen Consultingquatsch wollte eigentlich nur aus Interesse was anderes wissen und bin hier in diesem thread gelandet.


ALSO "ffbkdavid" nichts füre ungut - dein beiträge sind toll und lehrreich.

DANKE

bowi aus dem Hamburger Süden
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Patti47
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 24.Jan 2006 17:19    Titel: um die aufgeworfene Frage nochmals klarzustellen: Antworten mit Zitat

Die alte Einzel-Firma ist Geschichte. Gewerbe abgemeldet, vor Wirksamwerdung der Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit. Mein Name ist also im Finanzamt und im Gewerbe/Ordnungsamt bekannt.

Mein Jahresumsatz lag leicht über 20.000 €.
Bisher 1 geringfügig Beschäftigten, es würde aber auch in Personalunion
gehen, da wiegesagt Unterhaltungsbranche.

Aufträge sind da, aber nur mit offizieller Absicherung, also ordentlichen Verträgen.
Rücklagen sind keine vorhanden, sonst hätte ich meine Steuern ja rechtzeitig bezahlen können
Es war eben falsch dringende Autoreparaturen, Verbrauchsrechnungen zu
bezahlen und die Umsatzsteuer nicht. Der Staat hatte ja auch Schulden bei mir.

Also, soll ich mir jetzt ne Flasche Whiskey kaufen und heut nacht im Freien schlafen, oder ne Ltd. & Co gründen?
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Patti47
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2006 8:39    Titel: Bei welchem Anbieter.... Antworten mit Zitat

Jedenfalls nicht bei "Begrenzt-Für-Dich".
Da gibt es für so läppische Fälle (um die 20.000 € Jahresumsatz) und verfahrene Kisten (Gewerbeuntersagung) keine Möglichkeit.
Versehen mit der Information, daß andere Anbieter, die eine Lösung anbieten, falsch liegen.

Und wieder bin ich so schlau wie vorher.

Ich frage mich eben nur, wie man auf der Sonnenseite des Lebens, nicht mitbekommt, wie der Schatten immer größer wird und einen bald selber erreicht...
Aber das dies eine Frage der Ausgangsperspektive ist, sagte ich ja schon an anderer Stelle.
Das hat man wahrscheinlich in 40 Jahren "Vorhang-gesicherten" Wohlstand auch vergessen.

Viel Glück auch weiterhin das dies so bleibt.
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mibu
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Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge: 30
Wohnort: im schönen Süden...

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2006 10:47    Titel: Limited vs. Gewerbeverbot Antworten mit Zitat

Lieber Patty47.

in Anbetracht der von Ihnen nach und nach eingebrachten Umstände halte
ich die Gründung einer Limited - in welcher Form bzw. bei wem auch
immer - in der Tat für einen Irrweg. Zwar könnten Sie ggfs. durch
entsprechende Konstruktion (z.B. als Angestellter einer ausländischen
Gesellschaft) das Gewerbeverbot zumindest zeitweise umgehen, müssten
aber gleichzeitig dafür einen beträchtlichen Verwaltungs- und
Kostenaufwand betreiben, der m. E. in keinem zu rechtfertigenden
Verhältnis zum Ergebnis stehen würde. Zudem liefen Sie stets Gefahr,
dass FA und Gewerbeamt Ihnen früher oder später unangenehme Fragen
bezüglich Ihres Arbeitsverhältnisses sowie Ihrer finanziellen
Leistungsfähigkeit stellen könnten, und Ihnen im schlechtesten Fall
strafrechtliche Konsequenzen drohen würden..

Es gibt aber gemäß Gewerbeordnung durchaus auch die Möglichkeit,
eine Untersagung entweder anzufechten oder - bei Vorliegen triftiger
Gründe - die Untersagung aufheben zu lassen (siehe § 35 GewO, Abs. 6).
Dies aber würde voraussetzen, dass Sie gegenüber Gewerbeamt und
ggfs. FA glaubhaft nachweisen könnten, Ihre Verfehlungen, die für die
Untersagung ursächlich waren, nicht zu wiederholen und auch auf
Ihren finanziellen Verpflichtungen (Stichwort UST) entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben nach zu kommen. Ein solcher Antrag kann
frühestens 1 Jahr nach Erteilung der Gewerbeuntersagung gestellt
werden.

mibu
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mibu
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge: 30
Wohnort: im schönen Süden...

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2006 11:01    Titel: Nachtrag... Antworten mit Zitat

Als Nachtrag zu meinem eigenen Posting hier der Text bezüglich
§ 35 GewO:

[Zitat aus den sehr informativen Seiten des Landkreises Oldenburg]

" (...) Ist ein Untersagungsbescheid unanfechtbar geworden, kann frühestens nach einem Jahr (in Ausnahmefällen auch eher) gem. § 35 Abs. 6 GewO ein Antrag auf Wiedergestattung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit gestellt werden. Dafür werden Tatsachen vorausgesetzt, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie wieder gewerberechtlich zuverlässig sind. Möchten Sie prüfen lassen, inwieweit Ihnen die Ausübung wieder gestattet werden kann, werden folgend Unterlagen benötigt:

* Formloser schriftlicher Antrag in dem das Gewerbe, welches wieder ausgeübt werden soll, und möglichst auch schon der Ort der beabsichtigten Gewerbeausübung benannt wird. Darüber hinaus ist im Antrag darzustellen und durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen, wodurch seit Gewerbeuntersagung der Lebensunterhalt bestritten und ob einer Arbeitnehmertätigkeit nachgegangen worden ist.
* Führungszeugnis
Bei juristischen Personen ist das Führungszeugnis für den oder die Geschäftsführer zu beantragen. Das Führungszeugnis der "Belegart 0" beantragen Sie bitte bei der Gemeinde Ihres Wohnortes unter Angabe des Verwendungszweckes Wiedergestattung § 35 Abs. 6 GewO zur Vorlage beim Landkreis Oldenburg.
* Auszug aus dem Gewerbezentralregister
* Den Auszug beantragen natürliche Personen bei der Gemeinde ihres Wohnortes, juristische Personen bei der Gewerbemeldebehörde, in dessen Bereich der Geschäftssitz liegt unter Angabe des Verwendungszweckes Wiedergestattung § 35 Abs. 6 zur Vorlage beim Landkreis Oldenburg.
* Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts.
Erhältlich beim für den Wohnort zuständigen Amtsgericht.

Die Unterlagen sollen nicht älter als sechs Monate sein.
Im Rahmen des Verfahrens werden von der Kreisverwaltung das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger, bei denen zum Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung Zahlungsrückstände bestanden, um Stellungnahme gebeten. Dabei werden evtl. noch bestehende Rückstände, getrennt nach Haupt- und Nebenforderung, - den Zeitraum, aus dem die evtl. Hauptforderung stammt, - nach der Gewerbeuntersagung getroffene Tilgungsvereinbarungen, deren Abschlussdatum, Regelungen und Einhaltung, - die Durchführung von Zwangsbeitreibungsmaßnahmen, deren Art und Erfolgabgefragt.

Die Wiedergestattung kommt in Betracht, wenn einem Gewerbetreibenden die selbständige Ausübung eines, mehrerer oder aller Gewerbe gemäß § 35 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden ist und nach Abschluss des Gewerbeuntersagungsverfahrens die Unzuverlässigkeitstatbestände entfallen, somit Umstände eintreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass die Zuverlässigkeit wieder hergestellt ist. Sie betrifft nur solche Gewerbe, für die eine besondere Erlaubnis nach spezialgesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich ist.

Das Wiedergestattungsverfahren wird nur auf Antrag hin eingeleitet. (...)"

[Zitatende]

mibu
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Patti47
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2006 18:58    Titel: Gewerbeuntersagung - und tschüss, Existenz Antworten mit Zitat

Danke für die Mühe, mibu! - In meinem Bundesland ist es entsprechend.

Wie soll ich es formulieren? - Ich habe eben so meine Probleme mit der Verhältnismäßigkeit der "Bestrafung".
Mittlerweile bin ich fast 50 und sehe keine Chance meine (nicht alle selbst gemachten [Schätzungen und Verzugsgebühren]) Schulden, durch ehrliche Arbeit zu begleichen.
Das sind aber "Peanuts" gegenüber den Beträgen die täglich durch "Verantwortliche" Eliten aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft vernichtet werden. Dort erfolgt jedoch keine "existenzbedrohende" Bestrafung, sondern ein Wegloben zum nächsten Desaster.

Um auf meinen FALL zurückzukommen, so habe ich resigniert und gebe hiermit auf.
Weiter so, immer mehr Pleitiers, alimentierte Arbeitslose und ALGII Empfänger, unzufriedene Einwanderer
(um das andere Wort nicht zu benutzen) und der Ast, auf dem wir alle sitzen, wird immer brüchiger.
Ich bin der festen Überzeugung, wie auch einige prominente Querdenker, dass die gegenwärtige Systematik der
Menschen, miteinander (oder eher gegeneinander) umzugehen, langfristig keinen Bestand hat.

- Übrigens zum Thema "Ltd.-Anbietersterben": War doch klar, wenn so viele aerodynamische, junge Menschen (gutes Englisch, ein paar Semester Jura und Kontake) das schnelle Geld machen wollen, daß es nur eine Frage der Zeit ist, bis es zur Marktbereinigung kommt.
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rbauer0815
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Heilbronn

BeitragVerfasst am: 2.Feb 2006 10:36    Titel: Limited Antworten mit Zitat

Also ich hatte bei der Hugo Wolf Ltd & Co. KG eine Limited gegründet und´habe sehr negative Erfahrungen gemacht.

1. Die Gründung dauerte 3 Monate, die Einrichtung eines Bankkontos
dauerte mehr als 7 Monate und man wollte auch noch zusätzliche
Kosten kassieren.

2. Die vermittelte Treuhänderin war polizeibekannt, vobestraft und bereits
erheblich verschuldet und wie ich im nachhinein erfahren habe auch
berits bei der Gründung mit negativen Schufa einträgen behaftet, und
es lief ein Steuerverfahren wegen nicht bezahlter Sozialbeiträge.

3. Nach dem Zusammenbruch hat uns die Hugo Wolf vollkommen allein
gelassen und mitgteilt, sie ginge das nichts an, da dies nicht im
Vertrag drin sei.

4. Nachträglich wurdn dann noch mehrere unsinnige Forderungen wegen
angeblicher Kosten in England geschrieben, mit unterschiedlichen
Rechnungsnummern und Daten und ein Mahnbescheid für nicht
existierende Rechnungen beantragt. Auf Anforderung der angeblichen
Rechnungen wurden diese nahträglich geschrieben.

5. Bei der Buchhaltungsführung würde jeder andere im Knast landen.
Zudem wurden Steuererklärungen teilweise gar nicht gemacht und
auch in England nicht abgegeben.

5. Ich rate also jedem sich seine Ltd. Gründer genau anzusehen und sich
im Falle eines Treuhänders eine lückenlose einfandreie Auskunft
geben zu lassen und Gründungen nur mit einem Rechtsbeistand oder
Steuerberater zu machen, auch wenn man wenig Geld hat, aber der
Ärger hinterher ist grauenhaft.
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 2.Feb 2006 10:51    Titel: einige zeilen zum thema "zeit für gründung" Antworten mit Zitat

ob sie da nicht etwas URSACHE und WIRKUNG durcheinander bringen:


"... auch wenn man wenig Geld hat, aber der Ärger hinterher ist grauenhaft ..."


der ärger ist ja unzweifelhaft daraus erwachsen, dass sie eben einen dieser obskuren billiganbieter ausgewählt haben... eigentlich ist jegliche diskussion müssig... wenn mir jemand glaubhaft erklären kann, wie immer es möglich sein kann, dass man für 99 euros IM JAHR einen job als company secretary professionell ausfüllen kann (und damit verbunden eben die VERANTWORTUNG für die frist- und formgerechte abgabe behördlicher dokumente übernimmt!!!)... dann leiste ich öffentlich abbitte und werde nie mehr ein böses wort über irgendwelche 99-euro-heinis posten


zur klarstellung:

1) eine gründung in grossbritannien über einen seriösen anbieter dauert höchstens 2 (arbeits)TAGE

2) bei der einrichtung von bankkonten kommt es entscheidend an, WO (land, wo das konto unterhalten wird), BEI WEM (reputation der bank) und ZU WELCHEN ZWECKEN (herkunft, höhe und umfang von ein- wie auszahlungen, branche, in der sie tätig sind, etc.) sie ein (firmen)konto unterhalten möchten... ich muss da die firma wolf etwas in schutz nehmen... wir haben also kunden, die haben im juli 2005 gegründet und haben noch KEINE kontoeröffnungsbestätigung erhalten (top class im londoner bankenviertel... unglaublich, in welchem umfang man da heutzutage "die hosen runterlassen" muss)... wir haben kunden, die konten bei einer karibikbank mit reputation und bestem korrespondentennetz ein konto führen wollten - antrag im oktober 2005, kontoeröffnungsbestätigung diesen montag (also auch rund 3 monate)


merke: eine firmengründung braucht VORBEREITUNG und VORLAUFZEIT... banken sind auch wählerisch bezüglich der BRANCHE, in der ein antragsteller aktiv ist... interessant, zu sehen, dass IT-berater bei formel I-banken auf den kanalinseln problemlos ein konto erhalten... solche, die import-/exportgeschäft abwickeln, dagegen von allem anfang an auf der schwarzen liste stehen


interessantes phänomen... wobei ich zugebe: den kunden interessiert nur, dass er schnell und reibungslos zu seinem konto kommt... ich muss da immerhin ständig darauf hinweisen, dass der ENTSCHEID nicht in UNSERER hand liegt und wir auch die arbeitsweise/-schnelligkeit nicht entscheidend beeinflussen können


hope this helps - wenn sie hilfe bei der "rettung" ihrer wolf-klitsche brauchen, dürfen sie mich für eine kostenlose erstberatung gerne kontaktieren


ffbkdavid
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rohling12
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Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 2.Feb 2006 19:18    Titel: Re: Limited Antworten mit Zitat

Ich kann nur positives Berichten !

Mitunter sollte man doch Prüfen ob diese Leute die híer posten auch die Wahrheit sagen.

Bei Hugo Wolf bekommt man immer eine freundliche Antwort und Hilfe: Fachkompetenz und Hilfe bei Problemen sind dort selbstverständlich.

Jedoch haben wir bei einem Besuch bei HW mit bekommen dass es Firmen gibt die Gründen und nicht bezahlen wollen !

Die Firma arbeitet sauber und macht nichts anderes als Betrüger aus Ihrer Betreuung zu entfernen.

Dies geht natürlich auf Kosten solcher Äusserungen. Der Herr der dies gepostet hat sollte überlegen ob nicht er vielleicht ein Betrüger ist:

Leider ist es von Hugo Wolf untersagt sich hier mit dem Originalnamen zu nennen, da Sie keine Kunden öffentlich nennen wollen.

Jedoch wissen wir von über 150 zufrieden Kunden wo wir selbst durch Gründer Stammtische die HW durchführt kennen das Sie sehr gut betreut werden.

und auch konstruktive mit HW bei diesen Stammtischen diskutieren.

Es gibt jedoch überall schwarze Schafe und mit Verlaub warum nennen sich solche Leute nicht beim Namen und verdrehen wohl die Wahrheit.

Meine LTD Gründung dauerte ohne Probleme 24 Stunden

die gesamten Unterlagen dauerten 6 Arbeitstage.
Die HRA Nummer da wir eine LTD & CO KG sind dauerte 48 Stunden.
Hierbei half der sehr gute Kontakt von HW zum HR Registergericht.

Ein Bankkonto dauerte 1 Tag nach erhalt der Unterlagen.

Wir sind auf jedenfall mehr als zufrieden und denken das hier nur Rufmord begangen wird.

Nochmals würden wir gerne unseren Namen nennen jedoch untersagt dies HW da Sie der Meinung sind das dies nichts ihre Kunden angehe.

Wir haben Achtung davor.



rbauer0815 hat folgendes geschrieben::
Also ich hatte bei der Hugo Wolf Ltd & Co. KG eine Limited gegründet und´habe sehr negative Erfahrungen gemacht.

1. Die Gründung dauerte 3 Monate, die Einrichtung eines Bankkontos
dauerte mehr als 7 Monate und man wollte auch noch zusätzliche
Kosten kassieren.

2. Die vermittelte Treuhänderin war polizeibekannt, vobestraft und bereits
erheblich verschuldet und wie ich im nachhinein erfahren habe auch
berits bei der Gründung mit negativen Schufa einträgen behaftet, und
es lief ein Steuerverfahren wegen nicht bezahlter Sozialbeiträge.

3. Nach dem Zusammenbruch hat uns die Hugo Wolf vollkommen allein
gelassen und mitgteilt, sie ginge das nichts an, da dies nicht im
Vertrag drin sei.

4. Nachträglich wurdn dann noch mehrere unsinnige Forderungen wegen
angeblicher Kosten in England geschrieben, mit unterschiedlichen
Rechnungsnummern und Daten und ein Mahnbescheid für nicht
existierende Rechnungen beantragt. Auf Anforderung der angeblichen
Rechnungen wurden diese nahträglich geschrieben.

5. Bei der Buchhaltungsführung würde jeder andere im Knast landen.
Zudem wurden Steuererklärungen teilweise gar nicht gemacht und
auch in England nicht abgegeben.

5. Ich rate also jedem sich seine Ltd. Gründer genau anzusehen und sich
im Falle eines Treuhänders eine lückenlose einfandreie Auskunft
geben zu lassen und Gründungen nur mit einem Rechtsbeistand oder
Steuerberater zu machen, auch wenn man wenig Geld hat, aber der
Ärger hinterher ist grauenhaft.
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backdoor2
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 2.Feb 2006 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Verlaub, rohling12: Eigenlob stinkt!!!

Wenn es unzufriedene Kunden gibt u. diese Ihre Meinungen kund tun, ist dies so und kein Rufmord. Auch dann, wenn es vielleicht mehr zufriedene Kunden (u. diese sich vornehm zurueckhalten) gibt als unzufriedene u. diese Meinung in Ihren Augen keine faire "Beurteilung" darstellt.

Wenn man kein schlechtes Gewissen hat, kann man dies mit der noetigen Ruhe ertragen u. muss nicht die ach so tolle Leistung selbst schoenreden, um alles wieder in's rechte (?) Licht zu ruecken.

Im uebrigen bin ich kein Anbieter irgendwelcher Loesungen, aber aus reiner Intuition wuerde ich mich dennoch nicht an besagtem Hugo Wolf wenden (Auch wenn dieser vielleicht noch so gut sein mag. Das entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.).
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kind33
Specialist


Anmeldungsdatum: 11.12.2005
Beiträge: 56
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 3.Feb 2006 2:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im uebrigen bin ich kein Anbieter irgendwelcher Loesungen, aber aus reiner Intuition wuerde ich mich dennoch nicht an besagtem Hugo Wolf wenden (Auch wenn dieser vielleicht noch so gut sein mag. Das entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.).


Da kann ich mich vollinhaltlich anschließen und verweise dazu auf diesen Thread: http://www.gomopa.net/Finanzforum/UK-Limited/Hugo-Wolf-Ltd-und-CoKG.html

Mit freundlichen Grüßen

kind33
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rohling12
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Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 3.Feb 2006 10:36    Titel: Eigenlob ?? Antworten mit Zitat

Warum Eigenlob ?? Sagte doch nur daß ich Kunde bei Hugo Wolf bin und sehr sehr zufrieden bin !! Daß muss man doch auch mal sagen dürfen !!



backdoor2 hat folgendes geschrieben::
Mit Verlaub, rohling12: Eigenlob stinkt!!!

Wenn es unzufriedene Kunden gibt u. diese Ihre Meinungen kund tun, ist dies so und kein Rufmord. Auch dann, wenn es vielleicht mehr zufriedene Kunden (u. diese sich vornehm zurueckhalten) gibt als unzufriedene u. diese Meinung in Ihren Augen keine faire "Beurteilung" darstellt.

Wenn man kein schlechtes Gewissen hat, kann man dies mit der noetigen Ruhe ertragen u. muss nicht die ach so tolle Leistung selbst schoenreden, um alles wieder in's rechte (?) Licht zu ruecken.

Im uebrigen bin ich kein Anbieter irgendwelcher Loesungen, aber aus reiner Intuition wuerde ich mich dennoch nicht an besagtem Hugo Wolf wenden (Auch wenn dieser vielleicht noch so gut sein mag. Das entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.).
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kkjet
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Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 3.Feb 2006 20:23    Titel: Re: Limited Antworten mit Zitat

Herr Meissner !!!

Zu 1:

Wenn man nicht bezahlt oder per schüttel Scheck der dann platzt dann ist es wohl auch erlaubt die Firman zurück zu behalten.

Zu dem Bankkonto- wenn man als Schufatäter unbedingt mit in dem Bankkonto stehen will grenzt es schon an ein Wunder das es nach so kurzer Zeit geklappt hat.

Zu 2:

Herr Meissner sie wissen doch selbst wie hoch Ihre kriminelle Energie ist!!

Durch Ihren Betrug wurde ich in Misskredit gebracht.

Ich hatte weder einen Neg.-Schufa noch irgendwelche probleme, ich wollte nur ein Brot dazu verdienen!

Dieser Herr der dies hier schreibt hat nachweislich merh als 30 Straftaten begangen.

Egal was er angefangen hat, auf die von mir gehaltene Firma war die absicht nur, nie etwas zu bezahlen.

Straftat bestände wie Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung Sozialversicherungsbetrug wurden von Herrn Meissner begangen und können bei der Polizei nach gefragt werden.

Zu 3 :

Hugo Wolf hat mir geholfen in dieser schwierigen Situation klar zu kommen, da Herr Meissner ja ständig auf der Flucht war- und mehrfach von der Polizei gesucht wurde.

Wenn man seine Leisungen bei einer Firma nicht bezahlt ist es kein Wunder das man keine Hilfe bekommt.

Außerdem helfen die Leute von Hugo Wolf keinen Betrügern!!!

Zu 4 :

Kann ich nix sagen, aber ich gehe davon aus das dieser Betrüger (Herr Meissner) wie üblich seine Masche abzieht und mir alles in die Schuhe schiebt.

Ich muss daher jedesmal bei der Polizei um Aufklärung sorgen!!!!

Zu 5 :

Da ich selbst Bilanzbuchhalterin bin und die Buchhaltung zum Teil gemacht habe, habe ich nach kurzer Zeit die kriminelle Energie des Herrn Meissners zu meinem Bedauern durch schauen müssen.

Das ich dem entsprechend wegen diesem Herrn in solche Schwierigkeiten geraten bin, kann die Firma Hugo Wolf nichts dafür!

Niemand kann seine Kunden heraussuchen die mit so einer kriminelle Energie wie dieser Herr Meissner arbeitet.

Ich hatte als Treuhändler nur die absicht mir etwas Geld für mich zu verdienen.

Das ich dabei meinen gute Reputation verliere habe ich nicht gedacht.

Ich wurde von dem TREUEN NEHMER Herr Meissner noch nicht einmal bezahlt!!

Ich bin froh das mir die Firma Hugo Wolf in dieser Not kostenlos geholfen hat.

Ich kann nur empfehlen sich der Fachkompetenz bei einer Ltd. Gründung der Firma Hugo Wolf anzuvertrauen.

Mit freundlichen Grüßen K.Klein

- Ich traue mich wenigstens meinen Namen zu nennen.-




rbauer0815 hat folgendes geschrieben::
Also ich hatte bei der Hugo Wolf Ltd & Co. KG eine Limited gegründet und´habe sehr negative Erfahrungen gemacht.

1. Die Gründung dauerte 3 Monate, die Einrichtung eines Bankkontos
dauerte mehr als 7 Monate und man wollte auch noch zusätzliche
Kosten kassieren.

2. Die vermittelte Treuhänderin war polizeibekannt, vobestraft und bereits
erheblich verschuldet und wie ich im nachhinein erfahren habe auch
berits bei der Gründung mit negativen Schufa einträgen behaftet, und
es lief ein Steuerverfahren wegen nicht bezahlter Sozialbeiträge.

3. Nach dem Zusammenbruch hat uns die Hugo Wolf vollkommen allein
gelassen und mitgteilt, sie ginge das nichts an, da dies nicht im
Vertrag drin sei.

4. Nachträglich wurdn dann noch mehrere unsinnige Forderungen wegen
angeblicher Kosten in England geschrieben, mit unterschiedlichen
Rechnungsnummern und Daten und ein Mahnbescheid für nicht
existierende Rechnungen beantragt. Auf Anforderung der angeblichen
Rechnungen wurden diese nahträglich geschrieben.

5. Bei der Buchhaltungsführung würde jeder andere im Knast landen.
Zudem wurden Steuererklärungen teilweise gar nicht gemacht und
auch in England nicht abgegeben.

5. Ich rate also jedem sich seine Ltd. Gründer genau anzusehen und sich
im Falle eines Treuhänders eine lückenlose einfandreie Auskunft
geben zu lassen und Gründungen nur mit einem Rechtsbeistand oder
Steuerberater zu machen, auch wenn man wenig Geld hat, aber der
Ärger hinterher ist grauenhaft.
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Etrad
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 7.Feb 2006 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann man den mit dem User ffbkdavid in Kontakt treten.
Leider scheine ich keine PN´s verschicken zu können.

Ich wäre sehr an einer Limited Gründung durch ffbkdavid interessiert. Vielleicht können sie ja mit mir Kontakt aufnehmen unter
[E-Mail anzeigen]
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 7.Feb 2006 17:09    Titel: honni soit qui mal-y-pense Antworten mit Zitat

etrad - tue ich gerne


wir müssen uns etwas beeilen, weil im gomopa-kindergarten neuerdings - nachdem der pn-verkehr "aus technischen gründen" ausser betrieb gesetzt wurde - sämtliche hinweise auf e-mail-adressen subito gelöscht werden... kann man nicht beeinflussen, reine charaktersache!


mein gott, müssen DIE leute ein schlechtes gewissen haben


wozu ein derart kopfloses forum noch taugt... der nutzer möge es selbst beurteilen


kopfschüttel ganz fest
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Balduin
Specialist


Anmeldungsdatum: 28.02.2003
Beiträge: 205
Wohnort: sachsen

BeitragVerfasst am: 7.Feb 2006 20:58    Titel: Re: honni soit qui mal-y-pense Antworten mit Zitat

ffbkdavid hat folgendes geschrieben::

mein gott, müssen DIE leute ein schlechtes gewissen haben


Schon mal vor die Tür geschaut ? Warum weis Gomopa nichts von erfolgten Geschäften ? Der Kunde war sehr erstaunt. Warum so geheimnisvoll ? War Gomopa nicht an Empfehlungen beteiligt ?
Nach oben
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